Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung eines Wertzuwachses bei Änderung der Rechtslage

Leitsatz Die Beteiligten streiten sich über den Zeitpunkt der Besteuerung von Wertzuwächsen, wenn sich während der Haltedauer einer Beteiligung die Gesetzlage ändert. Fraglich war die Zulässigkeit der Aufteilung eines Wertzuwachses im Verhältnis der Zeitanteile der Haltedauer und die Besteuerung nach dem jeweils im Jahr des Wertzuwachses geltenden Recht. Sachverhalt Streitig ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.1.2 Geltungsbereich (§ 2 BGleiG)

Das Gesetz gilt nach § 2 BGleiG für die Dienststellen nach § 3 Nr. 5 BGleiG. Dies sind erstens die Bundesgerichte, zweitens die Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich solcher im Bereich der Streitkräfte und drittens die Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes. Maßgebend für die Einordnung als Diensts...mehr

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Gleichstellung / 3.5.5.1 Einspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten (§ 33 BGleiG)

§ 33 BGleiG stellt der Gleichstellungsbeauftragten einen förmlichen Rechtsbehelf – den Einspruch – gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Dienststellenleitung zur Seite. Der Einspruch geht einem etwaigen von der Gleichstellungsbeauftragten einzuleitenden gerichtlichen Verfahren immer zwangsläufig voraus. Nur wenn im Einspruchsverfahren keine Einigung und keine nach dem BGlei...mehr

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Gleichstellung / 3.8 Gleichstellungscontrolling (§§ 38, 39 BGleiG)

Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BGleiG hat jede Dienststelle die Pflicht, alle 2 Jahre eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur vorzunehmen. Sie muss hierfür zu bestimmten, im Gesetz genannten Stichtagen die Zahl aller in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer sowie die Zahl der Frauen und Männer nach folgenden weiteren Kriterien einzelne Bereiche nach § 3 Nr. 2 BGle...mehr

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Gleichstellung / 2 Katalog der Gleichstellungs-/Gleichberechtigungs-/ Frauenförderungsgesetze der Länder

Neben dem Bundesgleichstellungsgesetz haben auch die Länder Gleichstellungs- bzw. Gleichberechtigungs- und Frauenförderungsgesetze erlassen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einerseits Übermittlungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit insbesondere an statistische Ämter (Abs. 1 bis Abs. 2b), aber auch an die obersten Bundes- und Landesbehörden (Abs. 4) und andererseits Übermittlungsbefugnisse statistischer Ämter an die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 3). Damit wird insbesondere bezweckt, die für die Aufgaben nach § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2020, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist wirksam gegen die X Lebensversicherung erhoben. Das Rubrum war zu ändern. Eine Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich. Dabei ist maßgebend, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist. Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Öffentliche Mittel oder Mittel einer öffentlichen Stiftung

Rz. 3 Die Beihilfen sind nach § 3 Nr. 11 EStG nur steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung gezahlt werden. Sie müssen demnach, auch wenn sie von einem Arbeitgeber privaten Rechts gewährt werden, wenigstens mittelbar aus öffentlichen Quellen stammen.[1] Diese Einschränkung und die damit verbundene Differenzierung nach der Herk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen (§ 3 Nr. 11 S. 4 EStG)

Rz. 32 Nach § 3 Nr. 11 S. 4 EStG sind Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen von Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei, die an die Stelle von Beihilfeleistungen treten. Die Regelung begünstigt nach dem Gesetzeswortlaut nur die bei den gesetzlichen Krankenkassen beschäftigten DO-Angestellten, die eigentlich einen beamtenrechtsähnlichen Beihilfeanspruch...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 52–57 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 83 Rz. 5; Lücking, in: Hauck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zeitliche Anwendung

Rz. 18 Im Vorfeld der Gesetzesänderung zu § 2b UStG war schon frühzeitig von einem ausgedehnten Übergangszeitraum die Rede gewesen (Rz. 15), um den betroffenen jPöR die Umsetzung der Abkopplung von der langjährigen körperschaftsteuerlichen Betrachtungsweise zu erleichtern und ausreichend Zeit einzuräumen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen sowie die Strukturen zu scha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ausgangssituation § 2 Abs. 3 UStG

Rz. 8 Das erste deutsche UStG aus dem Jahr 1918 enthielt noch keine Sonderregelung für die Umsatzsteuerbarkeit von entgeltlichen Leistungen der öffentlichen Hand. Die Ausübung öffentlich-rechtlicher Gewalt wurde als von vornherein nicht gewerblich oder beruflich und damit stets nicht steuerbar eingestuft.[1] Ein subjektives Steuerprivileg für öffentliche Einrichtungen war da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Leitsatz Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt. Normenkette § 4 Nr. 12 Satz 2, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Art. 98 Abs. 2, Anh. III Nr. 12 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Zweck die Förderung des Segel- und Motorwassersports ist. Er unterhält in seinem H...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Besteuerungssubjekt

Rz. 23 Der persönliche Geltungsbereich des § 2b UStG deckt sich mit dem des früheren § 2 Abs. 3 UStG. Er gilt nur für juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR). Das sind Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit, die aufgrund Hoheitsakts oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung bestehen und zur Ausübung öffentlicher Gewalt im Geltungsbereich des Gesetzes berufen sind. Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gewählte Handlungsform

Rz. 25 § 2b Abs. 1 S. 1 UStG ist stark an Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL angelehnt. Die Neuregelung des § 2b UStG übernimmt damit auch die an der Systematik der MwStSystRL ausgerichteten Rechtsprechungsgrundsätze. Sie führt zu einer Abkopplung von der KSt und eigenständigen umsatzsteuerlichen Beurteilung von entgeltlichen Aktivitäten von jPöR, die nunmehr jeweils tätigkeitsbezoge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Betroffene Steuerpflichtige

§ 4j EStG regelt zunächst den Betriebsausgabenabzug für Personenunternehmen. Nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG gilt § 4j EStG aber im Bereich der Überschusseinkünfte entsprechend. Für Körperschaften ist die Neuregelung über § 8 Abs. 1 KStG ebenfalls anwendbar.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / b) Organe von Körperschaften

Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind – z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH sind lohn-/ einkommensteuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist (z. B. Fremd- Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / II. Übergangsregelung für Zeitwertkonten zugunsten von Organen von Körperschaften (Geschäftsführer und Vorstände) und als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner

Bei Zeitwertkonten-Modellen für Organe von Körperschaften sowie als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner, die bis zum 31. Januar 2009 eingerichtet wurden und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennen gewesen wären, sind alle Zuführungen bis zum 31. Januar 2009 erst bei Auszahlung zu besteuern. Die Übergangsregelung gilt nicht für verdeckte Gewinnau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / c) Als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner

Buchstabe b) gilt entsprechend für Arbeitnehmer, die von der Körperschaft beschäftigt werden, die sie beherrschen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / 1. Grundsatz: Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV) im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei befristeten Dienstverhältnissen und bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig Organ einer Körperschaft sind.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelheiten zu nichtbegünstigten Personen

Rz. 40 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das VermBG begünstigt nicht:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zur lohn-/einkommensteuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen sowie den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung nehme ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unmittelbarkeit

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Voraussetzung für die Annahme eines Zweckbetriebs Wohlfahrtspflege ist auch, dass die Leistungen dieses Betriebs unmittelbar dem Personenkreis i. S. d. § 53 AO (Anhang 1b) zugutekommen. Aus diesem Grund werden nach bisherigen Grundsätzen keine Zweckbetriebe anerkannt, wenn Leistungen gegenüber anderen (fremden) gemeinnützigen Körperschaften e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Förderung der Allgemeinheit

Tz. 2 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Eines der wesentlichen Elemente der gemeinnützigen Zweckverfolgung ist die Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (Anhang 1b), die fordert, dass die Allgemeinheit gefördert werden muss. Unter Förderung der Allgemeinheit wird verstanden, dass die begünstigte Tätigkeit der Körperschaft für die Allgemeinheit dienlich ist; sie muss also der Allgemeinheit ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweisverfahren

Tz. 26 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Den Nachweis, dass die Einrichtung nur Personen dient, die auf körperliche, geistige und seelische Hilfe angewiesen sind, muss die betreffende Körperschaft selbst erbringen. Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Da die Zweckbetriebseigenschaft an der Erfüllung der Zwei-Drittel-Grenze liegt, hat die Körperschaft daher den Nachweis zu erbringen, da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Weitere Besonderheiten

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sind Zweckbetriebe, wenn die in § 66 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zweckbetriebe dieser Art sind immer von den Ertragsteuern befreit, wenn die Körperschaft als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist. D. h., es entsteht keine Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht. Weitere ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vereinigungen (Einrichtungen) der Wohlfahrtspflege

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege werden in erster Linie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege) tätig. Aber nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch deren Untergliederungen und die diesen Verbänden/Untergliederungen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten werden auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trikotwerbung

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Einnahmen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft durch Werbung für Unternehmer auf der Sportkleidung ihrer Sportler erzielt (auf Trikots, Sportschuhen, Helmen, Sportgeräten usw.), sind im steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob es sich bei den sportlichen Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierzuchtvereine können als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist. Die Förderung der Tierzucht ist nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt, sondern sie umfasst alle Tierarten. So ist neben der Pfe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Zu den gemeinnützig anzuerkennenden Zwecken nach § 52 Abs. 1 AO (Anhang 1b) gehört auch das Wohlfahrtswesen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). In § 66 Abs. 1–3 AO (Anhang 1b) wird der Begriff der Wohlfahrtspflege definiert. Einrichtungen, die sich mit der Wohlfahrtspflege befassen, unterhalten immer dann steuerunschädliche wirtschaftliche G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Das Crowdfunding-Portal als steuerbegünstigter Zuwendungsempfänger

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Ist das Crowdfunding-Portal selbst Projektveranstalter und eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) i. V. m. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist es selbst zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV (Anhang 11) berechtigt. Dies gilt auch für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Billard

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Vereine, die die Förderung des Billard-Spiels (Carambole-Billard und Pool-Billard) zum Zweck haben, können wegen der damit verbundenen Förderung des Sports i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft ist, dass derart...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband

Tz. 36 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Neben den Wohlfahrtsverbänden (s. Tz. 11, 12) ist auch ausreichend, wenn die Wohlfahrtsorganisation einem solchen amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband als Mitglied ausgeschlossen ist. Es reicht z. B. auch aus, wenn die Organisation die Mitgliedschaft in einem Landes- oder selbständigen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes innehat. Außerd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer Auslandsunfallversicherung

Leitsatz 1. Die gemäß § 140 Abs. 2 SGB VII abgeschlossene Auslandsunfallversicherung ist nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VersStG im Inland steuerbar, soweit die versicherten Personen als Arbeitnehmer des inländischen Unternehmers (Versicherungsnehmer) ihrer Beschäftigung im Ausland nachgehen. 2. Die Auslandsunfallversicherung gemäß § 140 Abs. 2 SGB VII ist nicht nach § 4 N...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Greenpeace

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Ziele des Vereins "Greenpeace Deutschland e. V." sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend zu behandeln. Greenpeace ist als besonders förderungswürdige Organisation anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen (Spenden) sind steuerlich abzugsfähig. Seit 01.01.2000 ergibt sich die Zuwendungs-/Spendenempfangsberechtigung aus der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerliche (neue) Behandlung der Wohlfahrtspflege

Tz. 11 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Zunächst hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 26.01.2006 durch Veröffentlichung des sog. Rettungsdiensturteils im BStBl dieses für allgemein anwendbar erklärt und gleichzeitig die Quersubventionierung weiterer Zweckbetriebe außerhalb des § 66 AO (Anhang 1b) zunächst verneint. Im Grundsatz war damit der Zweckbetrieb Wohlfahrtspflege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Das Crowdfunding-Portal als Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Liegen die unter III.1. genannten allgemeinen Voraussetzungen zum Zuwendungsabzug vor und handelt es sich bei dem Crowdfunding-Portal um eine nach § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) steuerbegünstigte Förderkörperschaft, die die Zuwendungsmittel für eigene Rechnung vereinnahmt und in Verwirklichung der eigenen satzungsmäßigen Zwecke an andere nach § 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.2 Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft (Abs. 2 S. 1)

Rz. 38 § 28 Abs. 2 S. 1 KStG knüpft an die Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft an. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist mithin eine handelsrechtlich wirksame Kapitalherabsetzung oder Liquidation. Für die Voraussetzung, dass eine (wirksame) Kapitalherabsetzung vorliegt, ist unerheblich, ob diese als ordentliche Kapitalherabsetzung,[1] als vereinf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.3 Entwicklung und Feststellung des Sonderausweises

Rz. 24 Gem. § 28 Abs. 1 S. 4 KStG wird für die Durchführung der gesonderten Feststellung auf § 27 Abs. 2 KStG verwiesen. Dieser Verweis bezieht sich nur auf den Sonderausweis, also auf S. 3 der Vorschrift, nicht auf den Abgang des Betrags der Kapitalerhöhung in S. 1, 2. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung führt zu keiner über den § 27 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.4 Rechtsfolge bei aus Gewinnrücklagen stammenden Nennkapital (Abs. 2 S. 2)

Rz. 45 Sowohl bei der Kapitalherabsetzung als auch der Liquidation des Unternehmens kommt bzw. kann es zu einer Rückzahlung des Nennkapitals kommen. Die Rechtsfolge bei Rückzahlung des Nennkapitals an die Anteilseigner bestimmt § 28 Abs. 2 S. 2 KStG. Demnach gilt die Rückzahlung als Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG, soweit der Sonderausweis durch die Nennka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.1 Übersicht

Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner ausgekehrt wird oder ob der Betrag der Kapital- bzw. den Gewinnrücklagen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.4 Behandlung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei dem Anteilseigner

Rz. 35 Die ertragsteuerlichen Folgen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf Ebene der Anteilseigner sind grds. im KapErhStG geregelt.[1] Nach § 1 KapErhStG zählt der Erhalt neuer Anteilsrechte bei einer Ausgabe neuer Anteile (sog. "Gratisaktien") im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG. Die neuen A...mehr