Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.5 Aus Einlagen stammendes Nennkapital (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Stammt das herabgesetzte Nennkapital aus Einlagen der Anteilseigner, die auch tatsächlich erbracht worden sind, wird dieser Teil des gezeichneten Kapitals nicht von dem sonstigen, aus unmittelbaren Einlagen der Anteilseigner (z. B. bei Gründung) stammenden gezeichneten Kapital getrennt. Die steuerliche Behandlung ist daher unabhängig davon, ob das Nennkapital unmittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 5 Umfinanzierung durch Verwendung des steuerlichen Einlagekontos (Abs. 3)

Rz. 77 Gem. § 28 Abs. 3 KStG vermindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahres um einen ggf. bestehenden positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos. In gleicher Höhe vermindert sich entsprechend der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Dies bedeutet, dass eine "Umfinanzierung" eines Sonderausweises erfolgt, sofern nach Vornahme der Kapital...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift gilt für alle Körperschaften, die über ein Nennkapital verfügen und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln bzw. Kapitalherabsetzungen vornehmen können.[1] Die Regelung enthält nicht das Erfordernis der unbeschränkten Stpfl. Insoweit ist die Regelung grundsätzlich auch auf ausl. Rechtsträger anzuwenden, die nach einem Rechtstypenvergleich[2] einer Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.3 Verwendungsreihenfolge und tatsächliche Erbringung der Einlage

Rz. 42 Bestand das Nennkapital auch aus Beträgen, die nicht als Einlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft geleistet worden sind, ist der entsprechende Betrag gem. § 28 Abs. 1 S. 3 KStG als Sonderausweis gesondert festzustellen. Bei einer Auskehrung dieser Beträge an die Anteilseigner ist mithin noch eine Besteuerung der Erträge vorzunehmen. Eine Auskehrung der Beträge ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.1 Gewinnrücklagen und Sonderausweis

Rz. 17 Werden für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rücklagen verwandt, die nach Anwendung der Verwendungsreihenfolge des S. 1 nicht aus Einlagen und mithin dem Einlagekonto stammen, gehören diese Beträge zwar aufgrund der Kapitalerhöhung zum Nennkapital, sie unterliegen steuerlich aber einer gesonderten Behandlung. Ohne die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 11 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG bestimmt, dass für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital) zunächst der auf dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ausgewiesene Betrag als verwendet gilt (Verwendungsreihenfolge). Handelsrechtlich kann es sich hierbei um Beträge handeln, die in die Kapitalrücklagen eingestellt worden sind; bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.1 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital

Rz. 9 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG findet Anwendung, sofern das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird. Die Vorschrift regelt damit die steuerlichen Folgen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der es nicht zu einer Zuführung von Eigenmitteln durch die Gesellschafter kommt. Vielmehr werden bislang als Gewinn- oder Kapitalrücklage ausgewiesene Beträge in ...mehr

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zfs 06/2020, Verneinter Sch... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. zu 1) als Sachkostenträger der H.-Schule, der gem. § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Unternehmer i.S.d. SGB VII anzusehen ist, kein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Schulvertrag oder ein Schmerzensgeldanspruch gem. § 253 BGB zu. Ein derartiger Anspruch scheitert schon daran, dass der Bekl. zu ...mehr

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zfs 06/2020, Verneinter Sch... / Leitsatz

1. Eine Schülerin, die im Rahmen eines Sportunterrichts einer privaten Schule einen Unfall erlitten hat, kann nicht erfolgreich den Sachkostenträger dieser Schule, der gem. § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Unternehmer i.S.d. SGB VII anzusehen ist, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 253 BGB in Anspruch nehmen, da der Sachkostenträger für ein e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 182 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 2 BewG. Danach ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 2 Satz 1 BewG). Zur Wertermittlung ist §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Geltungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG findet pers Anwendung auf unbeschr Stpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG , mithin Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA, SE), Gen (einschl der Europäischen Gen SCE) und Versicherungs- und Pensionsvereine auf Gegenseitigkeit. Umfasst sind demnach auch nach dem Rechtstypenvergleich (s BMF-Schreiben v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) als Kap-Ges qualifizier...mehr

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Einführung BewG / c) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1991 vom 24.6.1991

Rz. 69 [Autor/Stand] Art. 8 des StÄndG 1991 vom 24.6.1991 [2] führte zur Aufhebung des § 134 BewG a.F. Eingefügt wurden die inzwischen ebenfalls weggefallenen §§ 135 und 136 BewG a.F., durch die für 1991 und 1992 eine sachliche Befreiung für Betriebsvermögen in den fünf neuen Bundesländern eingeführt wurde. Art. 9 StÄndG 1991 befreite natürliche Personen mit Wohnsitz oder gew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Maßgebende Bewertungsvorschriften

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Bewertung des Betriebsvermögens ist nicht in einer geschlossenen Vorschriftenkette geregelt. Vielmehr gelten folgende gesetzlichen Regelungen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

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Einführung BewG / i) Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 10.12.2001

Rz. 158 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.12.2001[2] wurde die in § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des JStG 1997[3] statuierte Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 für die Feststellung der Grundbesitzwerte über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert. Rz. 159 [Autor/Stand] Vorherige Bemühungen um eine grundlegend...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen

Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Explizit vom Anwendungsbereich des IAS 20 ausgeschlossen sind:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring / 4 Steuerbegünstigte Empfänger

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können bei einer steuerbegünstigten Körperschaft als Empfängerin steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach liegt kein wirtschaftli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 1 Teilung von Betriebsvermögen

Einkommensteuerlich ist die Erbengemeinschaft zwingend als Mitunternehmerschaft einzustufen, soweit zum Nachlass Betriebsvermögen gehört. Das Gesetz ordnet an, dass bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zwingend die Buchwerte anzusetzen sind, wenn die Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

Leitsatz Bei einer ausländischen Stiftung muss die Satzung mit der deutschen Mustersatzung vergleichbare Festlegungen enthalten. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Stiftung nach österreichischem Recht und mit Sitz in Österreich. Sie ist von den österreichischen Behörden als gemeinnützig anerkannt. Da die Klägerin auch über Vermögen in Deutschland verfügt, beantragte sie beim z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970 – keine Regelung – Rz. 3 2. Erster RefE vom 23.12.1970 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1971 beginnen. (2) Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 20. Erstmalige Anwendung 20.1.1 Nach § 20 Abs. 1 AStG [heute: § 21 Abs. 1 AStG] unterliegen der Zugriffsbesteuerung erstmals die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft, die in maßgebenden Wirtschaftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 1972 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft wäre für den gemeinnützigen e. V., wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Hinweis: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine prak...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 32 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung eines gemeinnützigen e. V. kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen. Als übernehmender Rechtsträger kommen die gGmbH oder der gemeinnützige e. V. sowie die gemeinnützige Genossenschaft in Betracht. Mögliche Körperschaften nach der Verschmelzung sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst: Die Verschmelzung auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen. Als Fälle einer Verschmelzung durch Aufnahme dürften vor allem die folgenden "gemeinnützigen Konzernfälle" praktische Bedeutung haben: Verschmelzung einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft auf die gemeinnützige Muttergesellschaft (sog. Upstream-merger): Verschmel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Die Besteuerung der Vereine, Umstrukturierungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Umstrukturierungen i. S. d. UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs. 1 KStG (Anhang 3) steuerfreien Körperschaften große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel b...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verschmelzung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 2 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Aus § 3 Abs. 1 UmwG ist zu entnehmen, dass im Bereich der gemeinnützigen Körperschaft eine Verschmelzung – durch Aufnahme oder durch Neugründung (s. § 2 UmwG) – für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und e. V. möglich ist. Diese Verschmelzung fällt unter § 12 Abs. 5 UmwStG . § 12 Abs. 5 UmwStG hat folgenden Wortlaut: "Im Falle des Vermögens...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Voraussetzungen, die in der folgenden Aufstellung angeführt sind, kann das BV einer gemeinnützigen Körperschaft in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

3.1 Allgemeines Tz. 75 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – still...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Formwechsel gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 43 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Als formwechselnde Rechtsträger kommen gem. § 191 Abs. 1 UmwG Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, rechtsfähige Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts in Betracht. 1. Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger 1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Hinweise: De...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Aus dem Personenkreis i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Es stellt sich die Frage, ob ein Vermögensübergang i. R.d. Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung anzusehen ist. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung durch die übernehmende Körperschaft Verstößt nach einer Verschmelzung die übernehmende Körperschaft gegen di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Umstrukturierungen i. S. d. UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs. 1 KStG (Anhang 3) steuerfreien Körperschaften große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien und dgl.) zählen grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b). Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung schließt jedoch die Gemeinnützigkeit nicht aus (s. BFH-Urteil vom 29.08.1984, BStBl II 1984, 844)...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vermögensbindung

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch die Vermögensbindung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) soll sichergestellt werden, dass auch im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Vermögen in diesem Fall einer anderen steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw. gemeinnützige AG oder gemeinnützige Genossenschaft) fällt unter § 11 UmwStG (s. Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG einerseits und § 12 Abs. 5 Satz 1 UmwStG andererseits kann entnommen werden, dass die §§ 11–13 UmwStG auch für steuerfreie Körperschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 76 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Es gelten folgende Besteuerungsgrundsätze: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmer-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende Mitunternehmer keinen Gewinn, da die WG mit dem Buchwert anzusetzen sind (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF vom 03.03.2005, BStBl I 2005, 458). Das Buchwert-Privileg kann jed...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rockkonzerte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ein Rockkonzert organisiert, kann es sich dabei um einen steuerbefreiten Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 7 AO (kulturelle Veranstaltung, Anhang 1b) handeln. Voraussetzung für die Annahme eines Zweckbetriebs ist, dass die Körperschaft auch einen entsprechenden steuerbegünstigten Satzungszweck...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.4 Exkurs: Veräußerung von Anteilen an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) dürfen die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten (s. AEAO Nr. 22 zu § 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Anhang 2). Auch vom BFH wurde im Beschluss vom 12.10.2010 (DStR 2011, 20) die Auffassung vertreten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 33 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung von gemeinnützigen e. V. wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Praxisprobleme auf. Praxisproblem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim e. V. bereits aufgrund des § 99 Abs. 1 UmwG stellende – Frage, ob die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 6 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Körperschaft (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Versch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Werbung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Werbung in jeglicher Form, die eine steuerbegünstigen Zwecken dienende Körperschaft in eigener Regie durchführt, begründet einen steuerpflichtigen und somit steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b). Mit der Unterhaltung eines solchen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird die ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anzeigengeschäft verpachtet

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird das Anzeigengeschäft einer Vereinszeitschrift durch den Verein auf einen Verlag/ein Werbeunternehmen übertragen, trägt dieser das Unternehmerrisiko bezüglich des Anzeigenteils. Da der Verein ein Recht an einen Dritten (Verlag/Werbeunternehmen) überlassen hat, ist zu prüfen, ob aus ertragsteuerlicher Sicht "Vermögensverwaltung" gegeben i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Literatur

Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Funnemann, Ausgliederung von Zweckbetrieben, DStR 2002, 2113; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwechsels eines eingetragenen Vereins in eine Kapitalgesellschaft? DStR 2001, 1827; Hänsch, Änderung des § 6 Abs....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Private Grundstücksgeschäfte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei privaten Veräußerungsgeschäften (demnach von natürlichen Personen, ggf. als Beteiligte an rein vermögensverwaltenden "einkommensteuertransparenten" Personengesellschaften, Erbengemeinschaften o.Ä.) müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn innerhalb von zehn Jahren Grundeigentum gekauft (oder auf andere Weise angeschafft) und wieder ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei der Übernehmerin ist – ggf. zusätzlich zu u. U. notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung – zu prüfen, ob aufgrund der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s. § 2 Nr. 1 UmwG) werden derartige ...mehr