Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsfolgen

Tz. 3 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Durch diese Vorschrift wird § 6 Abs 5 S 2 und Abs 5a KStG für entspr anwendbar erklärt. Die Norm ist damit als reine Rechtsfolgenverweisung ausgestaltet und bezweckt eine Gleichstellung von partiell und voll stpfl UK. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist es folgerichtig, die Vorgaben des § 6 Abs 5 S 2 KStG, einschl der Möglichkeit, einen positive...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berninghaus (in R/H/N, § 8 KStG Rn 92). Nicht von § 8 Abs 2 KStG betroffen sind da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Geltungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Norm erfasst voll stpfl UK, dh solche, die nicht aufgrund der Überdotierung nach § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG partiell stpfl sind, sondern die wegen Nichterfüllung der StBefreiungsvorschrift in § 5 Abs 1 Nr 3 KStG der vollen Stpfl unterliegen. Sofern UK der vollen StPflicht unterliegen, ist § 6 Abs 5 S 2 (dazu s § 6 KStG Tz 17ff) und Abs 5a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung des § 13 Abs 5 KStG

Tz. 39 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zur Frage der Anwendung des § 13 Abs 5 KStG bei Beginn der partiellen St-Pflicht durch Überdotierung s § 13 KStG Tz 76, Erhöhung der partiellen St-Pflicht aufgrund eines Anstiegs der Überdotierung s § 13 KStG Tz 119ff, Verringerung der partiellen St-Pflicht aufgrund einer Reduzierung der Überdotierung s § 13 KStG Tz 77, 78, Wegfall der partiellen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Dauer der Steuerpflicht

Tz. 23 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ein weiterer Unterschied zur Behandlung der anderen Kassen besteht darin, dass bei den UK die partielle St-Pflicht jeweils nur für ein Jahr besteht. Ob die Voraussetzungen für die partielle St-Pflicht auch weiterhin gegeben sind, kann nach Ablauf jedes Jahres erneut geprüft werden. Eine solche Prüfung ist möglich, weil für die Ermittlung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Beitragsrückerstattungen, Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (§ 6 Abs 4 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 4 KStG bestimmt, dass bei der Ermittlung des Einkommens der Kasse Beitragsrückerstattungen an das Trägerunternehmen – bis auf die nach § 6 Abs 2 KStG zum Abbau des überhöhten Kassenvermögens vorgenommenen Beitragsrückerstattungen – und Zuführungen zu einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit den Leistungsempfängern ein Anspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Weitere Abgrenzungsfragen

Tz. 41 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In besonderen Grenzfällen kann die Verneinung einer außerbetrieblichen Sphäre bei Kap-Ges negative Folgen im Vergleich zur ESt haben, bei denen eine solche Ebene besteht, der bestimmte Zuflüsse neutral zugeordnet werden können. Während zB Schadensersatzleistungen eines StB wegen ESt keine stlich erfolgswirksamen Erträge darstellen (s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung des Einkommens bei nicht nach dem HGB buchführungspflichtigen Körperschaften

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 KStPfl, die nicht nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind, konnten Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das müsste uE – entgegen R 32 Abs 1 Nr 1 KStR 2004 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 Nr 2 KStG fallen eingetragene Genossenschaften. Dazu gehören auch Europäische Genossenschaften (SCE = Societas Cooperativa Europaea) iSd VO (EG) Nr 1435/2003 des Rates v 22.07.2003, ABl EG Nr L 207/1 sowie iSd SCE-Ausführungsgesetzes (SCEAG) v 14.08.2006, BGBl I 2006, 1911. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Einkunftsarten

Tz. 27 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Es gelten folgende Grundsätze: Werden Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 6 Abs 1 KStG bzw UK nach § 6 Abs 5 KStG partiell stpfl, ist das Einkommen nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln (hierzu s § 5 Abs 1 Nr 3 KStG Tz 98–109). Auszugehen ist bei den nach den Vorschriften des HGB buchführungspflichtigen Kassen (Pensionskassen, UK in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Einordnung in § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG

Tz. 19 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 2 KStG tritt für solche unbeschr stpfl Kö ein, die unter § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG fallen. Auf das frühere Abgrenzungsmerkmal der Buchführungspflicht kommt es nicht mehr an. Im Einzelnen geht es um folgende Arten von Kö: 3.1.2.1 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG Tz. 20 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Abgrenzungsfragen bei anderen Körperschaften

Tz. 23 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Kö, die unter § 1 Abs 1 Nr 4 bis 6 KStG fallen (zB rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine und Stiftungen, Zweckvermögen, Betriebe gew Art) unterliegen seit 2006 nicht mehr dem Regelungsbereich des § 8 Abs 2 KStG. Gew Eink liegen bei diesen Kö deshalb nur vor, wenn und soweit sie die Voraussetzungen eines Gew nach anderen Vorschriften erf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einkommensermittlung bei Körperschaften, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen

Tz. 42 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Kö können Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das muss uE – entgegen R 8.1 Abs 1 Nr KStR 2015 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen einer Pensionskasse an einen Verein zur Altenbetreuung, der von einem ehemali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 KStG bestimmt, in welchem Umfang die nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG bestehende St-Freiheit überdotierter Pensions-, Sterbe-, Kranken- und UK eingeschr wird. Die Vorschrift, die durch das KStRG ohne Änderung aus dem früheren Recht übernommen wurde (s § 4a KStG 1975, der durch das BetrAVG eingeführt worden war), ist nicht als eigenständige Regelun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rückwirkender Wegfall der Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 2 KStG bestimmt den rückwirkenden Wegfall der nach Abs 1 eingetretenen St-Pflicht, soweit das übersteigende Vermögen innerhalb von 18 Monaten nach dem Schluss des Wj, für das es festgestellt worden ist, mit Zustimmung des Versicherungsaufsichtsamtes in bestimmter Weise verwendet wird. Als Verwendungsmöglichkeiten kommen in Betracht: Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Dauer der Steuerpflicht (§ 6 Abs 3 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 3 KStG regelt die Dauer der St-Pflicht für die Fälle, in denen die St-Pflicht nicht rückwirkend gem § 6 Abs 2 KStG in Fortfall kommt. Die St-Pflicht erstreckt sich dann nicht nur auf das Jahr, an dessen Schluss die Überdotierung gegeben ist, sondern auch auf die folgenden Jahre, für die der Wert der Deckungsrückstellung nicht versiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Stellungnahme

Tz. 32 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 UE ist der Rspr des BFH zuzustimmen. Zwar ließe der Wortlaut des § 8 Abs 2 KStG ("alle Einkünfte") auch eine andere Auslegung zu. Die vom BFH zusammen getragenen Indizien sind uE jedoch für die gezogene Rechtsfolge ausreichend, dass eine Kap-Ges keine außerbetrieblichen Sphäre hat. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die Bezugnahme auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Kein rückwirkender Wegfall der Steuerpflicht

Tz. 22 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu der Regelung für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen (s § 6 Abs 2 KStG) ist für UK kein rückwirkender Wegfall der St-Pflicht vorgesehen. Dafür besteht jedoch die Möglichkeit, die tw St-Pflicht nach § 6 Abs 6 S 2 KStG von vornherein zu vermeiden (s Tz 26).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 20 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 Nr 1 KStG fallen inl und ausl Kap-Ges. Das sind vor allem AG, KGaA, GmbH und Europäische Gesellschaft (SE = "Societas Europaea"; s VO [EG] Nr 2157/2001 des Rates v 08.10.2001, ABl EG Nr L 294/1 v 10.11.2001). Die Aufzählung in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG ist allerdings nicht abschließend. Unter die Vorschrift fallen auch Rechtsformen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften?

Tz. 16 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Antwort auf die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft eine Privatsphäre haben kann, hat sich durch die Neufassung des § 8 Abs 2 KStG nicht verändert. Deshalb Näheres dazu s Tz 30 ff.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beseitigung eines Widerstreits

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der angemessenen Gestaltung bedarf es gegebenenfalls der Aufhebung derjenigen Steuerfestsetzungen, die der Umgehungstatbestand ausgelöst hat. Das Ziel der Vorschriften über die Steuerumgehung besteht darin, im Ergebnis nicht die Umgehungsteuer, sondern die umgangene Steuer zu erheben. Dem würde e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Partielle Steuerpflicht bei Überdotierung (§ 6 Abs 1 KStG)

Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 1 KStG regelt die partielle St-Pflicht der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen bei Überdotierung. Übersteigt das Vermögen dieser Kassen am Schluss des Wj, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG bezeichneten Wert (zulässiges Kassenvermögen), so ist die Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einkommensermittlung

Tz. 28 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus dem Bil-Ergebnis (s Tz 27) bzw dem Überschuss der Einnahmen über die WK (s Tz 27) ist nach den §§ 7–10 KStG und den aufgrund des § 8 Abs 1 KStG anzuwendenden Vorschriften des EStG das Einkommen zu ermitteln (insbes Hinzurechnung der nabzb Ausgaben, Abzug der stfreien Einnahmen). Bei der Ermittlung des "Gesamteinkommens", das als Grundlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rechtsfolgen aus der Umqualifizierung

Tz. 14 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für buchführungspflichtige Stpfl sind allein die Vorschriften über gew Eink maßgeblich. Sie erzielen unabhängig von der Art der Tätigkeit stets Eink aus Gew. Für nicht buchführungspflichtige KSt-Subjekte ergibt sich hingegen die Zuordnung der Eink aus den in § 2 Abs 1 EStG aufgezählten Einkunftsarten. Die Rechtsfolgen der gesetzlichen Fiktion ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Partielle Steuerpflicht bei Überdotierung

Tz. 15 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 5 S 1 KStG regelt die partielle St-Pflicht der UK. Diese Kassen werden, wenn ihr Vermögen am Schluss des Wj den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG bezeichneten Betrag, dh das um 25 % erhöhte zulässige Kassenvermögen übersteigt, stpfl, soweit ihr Einkommen anteilig auf das übersteigende Vermögen entfällt (s Urt des BFH v 31.07.1991, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Übergangsregelung für Unterstützungskassen in der Rechtsform der Kap-Ges (s § 6 Abs 5a KStG)

Tz. 21 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Seit dem VZ 2016 können Unterstützungskassen in der Rechtsform der Kap-Ges Leistungen an Versorgungsberechtigte nicht mehr einkommensmindernd geltend machen (s § 6 Abs 5 S 2 Nr 1 KStG). Dagegen können Zuwendungen des Trägerunternehmens in den VZ zuvor als stpfl Einnahmen erfasst worden sein, die dann anteilig in dem überdotierten, dh partiell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Besonderheiten bei ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 38 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Seit der Neufassung des § 8 Abs 2 KStG fallen auch ausl EU-/EWR-Kap-Ges ohne weitere Prüfung unter § 8 Abs 2 KStG, wenn sie unbeschr stpfl sind (also ihre Geschäftsleitung im Inl haben). Auf die in der Vergangenheit streitige Frage der Bf-Pflicht (insbes wenn die ausl KapGes keine inl Zweigniederlassung unterhält) kommt es bei diesen Gesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bereits der RFH hat entschieden, dass bf-pflichtige Erwerbsgesellschaften ausschl gewerbl Eink haben; s Urt des RFH v 19.10.1927, RStBl 1928, 6 und s Urt des RFH v 13.03.1928, RStBl 1929, 521. Nach bereits damals vertretener Ansicht des RFH muss das Einkommen jeder Art bei den zur Buchführung verpflichteten Erwerbsgesellschaften wie gew Einkom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Grellet, Das Gestüt im KSt-Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei den unter § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG fallenden Kö werden alle Eink als Eink aus Gew behandelt. Bei diesen Kö sind somit keine anderen Einkunftsarten denkbar. Beispiele: Die Tätigkeit einer inl Kap-Ges beschränkt sich auf die Vermietung mehrerer Grundstücke. Eine Kap-Ges übt eine freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 EStG aus. Eine Kap-Ges hält nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vermögensübertragung von bzw an Trägerunternehmen

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs 5 S 2 KStG sind die Zuwendungen des Trägerunternehmens nicht erhöhend und Versorgungsleistungen der Kasse sowie Vermögensübertragungen an das Trägerunternehmen nicht mindernd zu berücksichtigen. Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Einzelnen gilt Folgendes: Mit der Gesetzesänderung in § 6 Abs 5 S 2 KStG wurde erreicht, dass bei Unters...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften

Tz. 34 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus der Verneinung einer außerbetriebl Sphäre ergibt sich uE – wovon auch der BFH ausgeht – dass bei einer Kap-Ges (und den übrigen unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö) keine Liebhaberei denkbar ist. Zwar bedeutet die Feststellung des BFH, dass Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben, nicht ausdrücklich, dass bei ihnen Liebhaberei ebenfall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Volle Berücksichtigung des Werbungskosten-Pauschbetrags (§ 9a Nr 2 EStG), des Sparer-Freibetrags (§ 20 Abs 4 EStG) und des Freibetrags nach § 24 KStG

Tz. 33 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei UK, die als Stiftung oder Verein bestehen und daher bei partieller St-Pflicht nur Eink aus KapV oder aus V + V erzielen können (s Tz 27), ist hinsichtlich der erstgenannten Eink der Sparer-Pauschbetrag des § 20 Abs 9 EStG iHv 801 EUR zu berücksichtigen (s R 8.1 Abs 2 KStR 2015). Tz. 34 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Fin-Verw vertritt die Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH

Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr Jagdaufwendungen), v 02.11.1965, BStBl III 1966, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wegfall der Vermögensbindung (§ 6 Abs 6 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 6 KStG hebt für alle Kassen die in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG geforderte dauernde Sicherung des Vermögens und der Eink für die Zwecke der Kasse auf, soweit sie überdotiert und dadurch nach § 6 KStG stpfl ist. Überdotierte Kassen dürfen also den Betrag, mit dem sie als überdotiert behandelt werden, jederzeit für andere als Kassenzwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Grundsätzliche Zielsetzung der Regelung

Tz. 4 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö können nur Eink aus Gew haben. Andere Eink-Arten sind ges ausgeschlossen. Sinn der Regelung des § 8 Abs 2 KStG ist es, den dem ESt-Recht innewohnenden Dualismus der Einkünfteermittlung für die in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG genannten Kö auszuschließen. Der Gesetzgeber will damit – wie bereits zuvor RFH und BFH (da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Buchführungspflichtige Körperschaften

Tz. 7 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 8 Abs 1 KStG ist das Einkommen der Kö ausgehend von der Summe der Eink aus den sieben Einkunftsarten (s § 2 Abs 1 EStG) zu ermitteln. § 8 Abs 2 KStG idF vor dem SEStEG schränkt die Generalverweisung des § 8 Abs 1 KStG dahingehend ein, dass bei Stpfl, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, alle Eink ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zum Jahr 2012 sah das Gemeinnützigkeitsrecht kein besonderes Verfahren vor, in dem über das Vorliegen der Voraussetzung der Steuervergünstigung entschieden wurde. Das wurde den Interessen insbes. der gemeinnützigen Vereine nicht gerecht, weil sie regelmäßig darauf angewiesen sind, ihre satzungsmäßigen Zwecke durch freiwillige Zuwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 6. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die nach § 10 Abs. 1 abziehbar sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen."mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Inhalt und Wirkung der Aussetzung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung berührt nicht die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, sondern die Möglichkeit, ihn zu verwirklichen, von ihm Gebrauch zu machen. Die AdV beseitigt damit nicht die durch den Verwaltungsakt begründeten Forderungsrechte des Gläubigers und Leistungspflichten des Steuerpflichtigen. Es wird lediglich ihre Verwirkl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen bei Verstößen gegen § 154 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wenn gegen § 154 Abs. 1 AO verstoßen wird, dürfen – kraft Gesetzes, also ohne besondere Anordnung des zuständigen FA – Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfaches nach § 154 Abs. 3 AO nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen FA herausgegeben werden (Ermessensentsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beschränkung der Haftung auf Betriebsteuern

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gehaftet wird nur für diejenigen Steuern des Unternehmens, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebsteuern), soweit sie während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung (und der Zeit der entsprechenden Zuordnung der Gegenstände zum Betrieb) entstanden sind. Als Betriebsteuern sind nur Steuern a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE vom März 1971

(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- und Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den nach § 7 Abs. 1 zu versteuernden Einkünften erhoben worden sind (anrechenbare Steuern). (2) Stellt der Steuerpflichtige einen Antrag nach Absatz 1, so sind neben dem Hi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20a Abs. 1 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung des Leistenden, wenn er im Inland keinen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz hat. Abweichend von dem nach den §§ 19 und 20 AO zuständigen FA ist in diesen Fällen das FA nach § 21 Abs. 1 AO insbesondere unter Beachtung der UStZustV zuständig. Auf die Ausführungen zu § ...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Rechtsbehelfe

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Zinsfestsetzung ist der Einspruch (§ 347 AO) gegeben. Dabei können Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht im Einspruchsverfahren gegen die Zinsfestsetzung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen oder Körperschaftsteuer. Folglich können im Einspruchsverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 mit Änderungsvorschlägen (BT-Drucks. 14/7343)

6. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die nach § 10 Abs. 1 abziehbar sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen." b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) 6. § 12 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Steuern von den nach § 3 Nr. 41 des Einkommensteuergesetzes befreiten Gewinnausschüttungen werden auf Antrag im Veranlagungszeitraum des Anfalls der zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag in entsprechender Anwendung des § 34 c Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergese...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Personengesellschaft

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide und Steuermessbescheide sind an die Gesellschaft zu richten, wenn die Gesellschaft selbst Steuerschuldner ist. Dies gilt z. B. für die Umsatzsteuer (§ 13a UStG), die Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die Kraftfahrzeugsteuer (§ 7 KraftStG), die pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 3 EStG), die Festsetzung des Grundsteu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kleinbetragsverordnung (KBV)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Ermächtigung hat das BMF schon 1980 durch Erlass der KBV Gebrauch gemacht. Sie ist zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) geändert worden und gilt für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind (Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO). Die KBV be...mehr