Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Steuerliche Behandlung von Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG bei Vorliegen einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG

Tz. 87 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) v 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) sieht für nach dem 31.12.2003 und vor dem 01.04.2005 nacherklärte Einnahmen (s § 1 Abs 1 und 6 StraBEG) eine von den Vorschriften des EStG abw Besteuerung vor. Nach § 1 Abs 2 Nr 1 StraBEG gelten als Einnahmen iSd § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 StraBEG 60% der Einnahmen, die in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Grundsatz

Tz. 136 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zivilrechtlich entstehen Dividendenansprüche eines Gesellschafters erst in dem Zeitpunkt des wirksam gefassten Gewinnverwendungsbeschl der Kap-Ges (s Urt des BGH v 14.09.1998, GmbHR 1998, 1177). Grds kann ein Dividendenanspruch nicht vor seiner zivilrechtlichen Entstehung aktiviert werden, dh eine Aktivierung ist erst ab dem Zeitpunkt des Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Ausbeuten

Tz. 54 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ausbeuten sind gem der RFH-Rspr (s Urt des RFH v 28.11.1933, RStBl 1934, 461) Ausschüttungen aus Kuxen, also aus Anteilen an bergrechtlichen Gewerkschaften oder an bergbautreibenden Vereinigungen in der Rechtsform einer jur Person. Die bergrechtlichen Gewerkschaften wurden zum 01.01.1986 aufgelöst (s § 123 BBergG). Daher wurde der Begriff "Ku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 86 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern (s § 2 UBGG, BGBl I 1998, 2765; zuletzt geändert durch Art 2 des MoRaKG v 12.08.2008, BGBl I 2008, 16...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Neumann, Erwerb wertgeminderter Forderungen oder Besserungsscheine nach dem URefG 2008, GmbHR 2008, 473; Schwetlik, Tilgung privater, unter dem Nennwert erworbener Forderungen, GmbHR 2008, 358 und 587; Dinkelbach, Offene Fragen und Ungereimtheiten bei Kap-Eink nach der UntStRef, DB 2009, 870; Scharl, Sonderprobleme der AbgeltungSt bei der Veräußerung oder Einlösung von Forderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Allgemeines

Tz. 116 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Durch das SEStEG ist das System der sog einbringungsgeborenen Anteile durch eine nachträgliche rückwirkende Besteuerung des Einbringungsvorgangs (sog Einbringungsgewinn I) ersetzt worden (s § 22 Abs 1 UmwStG). Daher wurden die S 3 und 4 des § 3 Nr 40 EStG aF durch das SEStEG aufgehoben. Hierzu s § 3 Nr 40 EStG Tz 98ff. Entspr wurden auch die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.6 Depoteinbuchung maßgeblich (§ 20 Abs 4a S 6 EStG)

Tz. 306 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 6 EStG bestimmt den Zeitpunkt der Wirksamkeit der in den S 1–5 erfolgten Maßnahmen. Dies ist der Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl; hierbei handelt es sich um eine ges Fiktion. Die ges Festlegung der Wirksamkeit einer Kap-Maßnahme auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl ist wiederum dem Vereinfachu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Bisherige Rechtslage (§ 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2009)

Tz. 300a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2009 ist nie in Kraft getreten. Wegen Einzelheiten s Tz 307 .mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.4 Options- und Finanztermingeschäfte an der EUREX

Tz. 134 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Probleme iVm Options- und Finanztermingeschäften liegen weitestgehend außerhalb des Themenbereichs dieses Komm. Daher wird auf eine Darstellung verzichtet. Wegen Einzelheiten s Vfg der OFD Ffm v 28.03.2000 (StEd 2000, 450), s Schr des BMF v 09.10.2012 (BStBl I 2012, 953, Rn 9 ff); v 27.03.2013 (BStBl I 2013, 403), v 27.11.2001 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.5 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinerwerber

Tz. 257 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Käufer des Dividendenscheins erwirbt mit dem Dividendenschein einen Anspruch gegen den Veräußerer auf die spätere GA. Im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschl wandelt sich der Anspruch gegen den Veräußerer in eine Forderung an die Gesellschaft um. Bei dem Erwerber des Dividendenscheins führt die spätere Vereinnahmung der Dividende nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Herabsetzung des Nennkapitals einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 176 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gesellschaftsrechtlich ist zu unterscheiden zwischenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl Kö sowie ausl BetrSt und TG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Vereinfachte Kapitalherabsetzung; Erwerb und Einziehung eigener Anteile

Tz. 178 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wird das Nenn-Kap nicht zum Zweck der Auskehrung an die AE, sondern zum Ausgleich eines Verlusts verwendet (vereinfachte Kap-Herabsetzung, s §§ 229–236 AktG, § 58 GmbHG), ändern sich beim AE der Bw bzw die AK der Beteiligung nicht. Wird der Kap-Herabsetzungsbetrag anteilig zur Verlustabdeckung verwendet und im Übrigen an die AE ausgezahlt, v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.6 Erstmalige Anwendung

Tz. 101 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 52 Abs 5 S 2 EStG idF des Zollkodex-StAnpG sind § 3c Abs 2 S 2 bis 5 EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Dh die Regelung gilt erstmals für das Wj 2015 bzw für das abw Wj 2015/2016. Für die erstmalige Anwendung kommt es nicht auf die Hingabe des Darlehens bzw der Sicherheit, sondern auf den Zeitpunkt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 40%iges (bis VZ 2008: Hälftiges) Abzugsverbot grundsätzlich auch in den Fällen des § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG aF (§ 3c Abs 2 S 3 EStG aF)

Tz. 117 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das StBAG v 23.07.2002 (BGBl I 2002, 2715) angefügten S 3 gilt S 1 des § 3c Abs 2 EStG auch in den Fällen des § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG. Diesen S (damals S 2) gab es bereits in § 3c Abs 2 EStG idF des StSenkG. Die frühere Gesetzesfassung sollte (so der Reg-Entw des UntStFG , s BT-Drs 14/6882, 6) geändert werden, weil sie in den F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Bezug der Gewinnanteile auf Grund der Gesellschafterstellung

Tz. 100 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wie bereits ausgeführt (s Tz 49 und 70), gehören GA nur dann zu den Eink aus KapV, wenn sie dem AE auf Grund einer Gesellschafterstellung und nicht wegen einer bloßen Gläubigerstellung zufließen (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128). Schmich/Schnabelrauch (GmbHR 2015, 516) gehen uE zutr davon aus, dass ein Bezug aufgrund einer Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Gewinnverteilung abweichend von der Beteiligung des Anteilseigners am Nennkapital

Tz. 222 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 20 Abs 5 EStG kann uE nicht hergeleitet werden, dass Dividenden immer mit dem Betrag als Eink aus KapV versteuert werden müssen, der aus dem prozentualen Anteil des AE am Nenn-Kap der Kap-Ges fließt (s Tz 109 ff). So hat der AE bei Vorzugsaktien uU einen höheren Kap-Ertrag. § 20 Abs 5 S 2 EStG ist uE in diesem Zusammenhang so zu verste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Allgemeines

Tz. 118 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem im Vermittlungsverfahren zum StBAG eingefügten § 3c Abs 2 S 4 EStG aF sind, soweit § 3 Nr 40 S 3 EStG aF anzuwenden ist, die S 1 und 3 des § 3c Abs 2 EStG nur auf BV-Minderungen, BA, Veräußerungskosten oder WK anzuwenden, soweit sie die BV-Mehrungen, Einnahmen oder Werte iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG aF übersteigen und mit diesen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Gewerbesteuer auf Streubesitzdividenden

Tz. 83 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei im BV des AE gehaltenen Kap-Beteiligungen stellt sich die Frage, ob die gem § 8 Nr 5 GewStG rechnerisch auf Streubesitzdividenden entfallende GewSt eine unter § 3c Abs 2 EStG fallende Ausgabe ist. UE ist das mangels eines Veranlassungszusammenhangs mit den Dividenden nicht der Fall (s Tz 24; glA s Lindemann, in L/B/P, § 3c EStG, Rn 104; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1.1 Allgemeines

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der BFH (s Tz 112) hat die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG auch auf lfd Aufwendungen, die sich auf die Substanz der aus gesellschaftsrechtlichen Gründen teil- oder unentgeltlich einer Kö zur Nutzung überlassenen WG beziehen, abgelehnt. Daher hat der Gesetzgeber iRd Zollkodex-StAnpG den Anwendungsbereich des § 3c Abs 2 EStG auf diese Substa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.4 Die steuerliche Behandlung beim Wertpapier-Verleiher

Tz. 130 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ist der Wertpapier-Verleiher Gewerbetreibender, rechnen die daraus vereinnahmten Leihgebühren sowie die Az zum Gewerbeertrag. Gehören die darlehensweise übereigneten Aktien zum PV des Verleihers, liegen weder Eink aus V + V iSv § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG (Überlassung von Rechten zur Nutzung) noch Eink aus KapV vor, da § 20 Abs 1 Nr 7 EStG nur Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter einer Organgesellschaft

Tz. 57 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Auch die Az (Dividendengarantie) einer OG iSd § 304 AktG an außenstehende Minderheitsgesellschafter ist bei dem Empfänger nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG als Kap-Ertrag stpfl (sonstiger Bezug, s Tz 55), sofern die Az nicht aus dem stlichen Einlagekonto finanziert wird (s § 16 KStG Tz 60 ff). Zur stlichen Behandlung von Az des OT s § 16 KStG Tz 67 f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1.3 Erstmalige Anwendung

Tz. 111 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 52 Abs 5 S 2 EStG idF des Zollkodex-StAnpG ist § 3c Abs 2 S 6 EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Dh die Regelung gilt erstmals für das Wj 2015 bzw für das abw Wj 2015/2016. Für die erstmalige Anwendung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung des WG, sondern auf den Zeitpunkt des Eintrit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Pfandgläubiger

Tz. 120 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Hier gilt das vorstehend Gesagte (s Tz 115 ff) entspr. Da nach § 20 Abs 5 S 1 und 2 EStG Dividendenerträge immer von demjenigen zu besteuern sind, dem in dem Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschl nach § 39 AO das Stammrecht zuzurechnen ist, kann eine Besteuerung der Dividende beim Pfandgläubiger nicht in Betracht kommen. Der S 3 des § 20 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bis Veranlagungszeitraum 2003: Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auch auf Ausgaben, die mit nach § 8b Abs 1 KStG steuerfreien Dividenden zusammenhängen

2.2.1 Allgemeines Tz. 19 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wie bereits erwähnt hat § 3c Abs 1 EStG bis zum VZ 2003 auch Bedeutung für Kö als Empfänger von Inl-Dividenden. Danach sind Ausgaben, die wirtsch unmittelbar mit nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Dividenden zusammenhängen, nicht als BA oder als WK abzb. Für Ausgaben, die mit Ausl-Dividenden zusammenhängen, wird die Anwendung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Trennung zwischen Kapitalanlage und Ertrag

Tz. 3 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei der Ermittlung der Eink aus KapV ist streng zwischen dem Ertrag als Frucht des Kap und dem Kap selbst zu unterscheiden. Kap-Erträge iSd § 20 EStG sind nur die Nutzungsentgelte für die Kap-Überlassung, wobei die in § 20 EStG enthaltene Aufzählung nicht abschließend ist. Wertänderungen der Kap-Anlage selbst sind – solange kein Realisationsak...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Nicht ausschüttungsbedingte Wertminderungen einer Organbeteiligung (§ 3c Abs 2 S 8 EStG)

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 2 S 8 EStG (vor der Einfügung der S 2 bis 6 durch das Zollkodex-StAnpG: § 3c Abs 2 S 3 EStG; vor der Einfügung des S 2 durch das JStG 2010: § 3c Abs 2 S 2 EStG) gilt S 1 auch für Wertminderungen des Anteils an einer OG, die nicht auf GA zurückzuführen sind. § 3c Abs 2 S 8 EStG betrifft OT in der Rechtsform einer natürlichen Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.2 Die institutionalisierte Wertpapierleihe

Tz. 127 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das deutsche Wertpapier- und Börsengeschäft kannte vor 1990, also vor der Wiedereröffnung der Deutschen Terminbörse (DTB) (heute: EUREX), die Wertpapierleihe auf institutionaliserter und organisierter Basis nicht. Lediglich in Einzelfällen kam es zu Individualabsprachen zwischen einzelnen Banken. Auch heute sind die Abwicklung der Wertpapierl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wie bereits erwähnt hat § 3c Abs 1 EStG bis zum VZ 2003 auch Bedeutung für Kö als Empfänger von Inl-Dividenden. Danach sind Ausgaben, die wirtsch unmittelbar mit nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Dividenden zusammenhängen, nicht als BA oder als WK abzb. Für Ausgaben, die mit Ausl-Dividenden zusammenhängen, wird die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.4 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Tz. 122 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der S 4 des § 3c Abs 2 EStG aF, der das in den S 1 und 3 der Vorschrift geregelte 40%ige (bis VZ 2008: hälftige) Abzugsverbot inhaltlich reduziert, knüpft hinsichtlich des wirtsch Zusammenhangs an den S 1 an.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.4 Gestaltungen im Bereich des § 3c Abs 2 EStG

Tz. 84 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In der Praxis wird in manchen Fällen zwischen eine natürliche Person als AE und die von ihm beherrschte Kap-Ges eine weitere Kap-Ges zwischengeschaltet. Für diese greift nämlich nicht das in § 3c Abs 2 EStG geregelte 40%ige (bis VZ 2008: hälftige) Abzugsverbot, sondern die in § 8b Abs 5 KStG geregelte Pauschalierung der nabzb Ausgaben mit 5 %...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Littmann, Zur stlichen Behandlung der Gratisaktie, Wpg 1952, 207; Mittelbach, Freianteile ausl Kap-Ges, FR 1960, 267; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, Stbg 1967, 76; Gondert/Schimmelschmidt, Die Besteuerung von Kauf- und Halteanreizen iRd Börsengangs am Beispiel der Gewährung von Treueaktien der Deutschen Telekom AG durch den Bund, DB 1999, 1570; Altfelder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.3 Keine Bindungswirkung durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und die Steuerbescheinigung

Tz. 99 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ob ein bestimmter Kap-Ertrag aus einer Ausschüttung stammt, für die das stliche Einlagekonto als verwendet gilt, entscheidet sich grds in der Differenzrechnung nach § 27 Abs 1 S 3 KStG der ausschüttenden Kö. Der BFH (s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) sieht – uE zutr – in der gesonderten Feststellung des Einlagekontos der Kö für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Jacobsen, Der Anspruch des Gesellschafters auf Änderung seines ESt-Bescheids bei nachträglich festgestellter vGA, BB 2006, 183; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.5 Teilweise Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 3c Abs 2 S 5 EStG)

Tz. 98 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 3c Abs 2 S 2 EStG nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Gesetzgeber offenbar davon aus, dass unter die Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG auch die Gewinnminderung i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Gegenbeweis durch Drittvergleich (§ 3c Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 93 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 2 S 3 EStG greift das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs 2 S 2 EStG nicht, wenn auch ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt oder noch nicht zurückgefordert hätte (s § 3c Abs 2 S 3 HS 1 EStG). Dabei sind nur die eigenen Sicherungsmittel der Kö zu berücksichtigen (s § 3c Abs 2 S 3 HS 2 EStG). Dh es beste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Rechtslage vor Inkrafftreten des Zollkodex-StAnpG

Tz. 102 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der BFH (s Urt des BFH v 18.04.2012, BStBl II 2013, 791 und 785 sowie v 11.10.2012, BFH/NV 2013, 518) hat entschieden, dass § 3c Abs 2 EStG nicht die Substanzverluste ausmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Die Auswirkungen der KSt-Reform auf die Investmentfonds, ZKW 1977, 24; Scholtz, Das Anrechnungsverfahren bei Investmentgesellschaften, FR 1977, 105; Bracker, Die Auswirkungen der KSt-Reform, ZKW 1978, 800; Behnke, Aktien-Investment: St-Vergütung praxisnäher gestalten, Bank 1980, 328; Scholtz, Besteuerung der Investmenterträge – Änderungen aufgrund des StRefG 1990, FR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten und zu Sondervorschriften in anderen Gesetzen

Tz. 5 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG ist im Verhältnis zu den §§ 13, 15, 17, 18 und 21 (Eink aus Gew, aus L + F, aus selbständiger Arbeit und aus V + V) subsidiär, dh wenn Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zu diesen Eink gehören, sind sie gem § 20 Abs 8 (vorher: Abs: 3) EStG stlich auch dort zuzurechnen (s Tz 311). Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 172 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Durch die Auflösung bzw Liquidation einer (bis VZ 2006: unbeschr stpfl, ab VZ 2007: auch einer beschr stpfl) Kap-Ges (§§ 262 ff, 278 AktG, §§ 60 ff GmbHG) ändert sich der gesellschaftsrechtliche Zweck vom satzungsmäßigen Zweck hin zur Abwicklung. Wegen der stlichen Behandlung von während des Abwicklungszeitraums vorgenommenen (vorher beschlos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Einschränkung der Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Tz. 73 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA das Halb-Eink-Verfahren auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei der KSt-Festsetzung gegenü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.6 Veräußerung des Dividendenscheins zusammen mit dem Stammrecht (Fallgruppe I)

Tz. 223 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG folgt im Umkehrschluss, dass Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen beim Veräußerer dann nicht als Kap-Ertrag stpfl sind, wenn die dazugehörigen Anteile mitveräußert werden und noch kein Beschl über die Gewinnverwendung gefasst worden ist. Insoweit kann bei zum PV g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die in Tz 87ff enthaltenen Ausführungen haben für Betriebsaufspaltungsfälle besondere Bedeutung. Besondere Probleme wirft die Anwendung des § 3c Abs 2 EStG bei Pers-Ges auf, die als Holdinggesellschaft Anteile an inl und/oder ausl Kap-Ges halten. Hier stellt sich die Frage, ob die in § 3c Abs 2 EStG geregelte Abzugsbeschränkung alle in der Hol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 177a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wennmehr