Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Bezugsrechte (§ 20 Abs 4a S 4 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 4 EStG regelt eine Vereinfachung der Besteuerung beim Erwerb von Bezugsrechten. Bezugsrechte berechtigen den AE iRe Kap-Erhöhung gegen Einlage zum Bezug neuer Anteile gegen Zuzahlung entspr seiner bisherigen Beteiligung am Grund-/Stammkap der Kap-Ges (s § 186 Abs 1 AktG, § 55 GmbHG). Durch den Beschl, das Kap zu erhöhen und in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6 Belastungswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 76a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Aufdecken einer vGA bedeutet für die Kö sowohl im Halb-/Teil-Eink- als auch im früheren Vollanrechnungsverfahren stets eine stliche Mehrbelastung (s § 27 KStG 1999 Tz 209). Ob das auch für den AE oder bei einer Gesamtbetrachtung von Kö und AE so ist, hängt zum Einen von dem im betr VZ geltenden Recht als auch vom Einzelfall ab. Im Halb-/T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Die gesetzlichen Regelungen

Tz. 66 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Dieser (klarstellende) Satz wurde durch das StRefG 1990 in das EStG eingefügt. Damit wurde bezweckt, den erweiterten vGA-Begriff, wie er sich aus (dem bereits damals vorgesehenen) § 8a KStG aF ergibt (der aber erst durch das StandOG mit Wirkung ab VZ 1994 in Kraft getret...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtslage vor Inkrafftreten des Zollkodex-StAnpG

Tz. 112 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 28.02.2013, BStBl II 2013, 802 und BFH/NV 2013, 1081 sowie v 17.07.2013, BStBl II 2013, 817 und BFH/NV 2014, 21) können Aufwendungen, die im wirtsch Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung eines WG stehen, im Einzelfall dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG unterfallen. Dies gilt jedoch nicht für su...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 270 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG gehört zu den Kap-Eink auch der Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kap-Forderungen jeder Art iS des § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Unter diese Vorschrift fallen auch Ersatzrealisationsakte wie zB die Rückzahlung der Forderung zu einem über bzw unter den AK des Forderungsgläubige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 (vorher: Abs 2a) des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Dies gilt für das frühere Vollanrechnungsverfahren ebenso wie für das heutige Teil-Eink-Verfahren. Im zeitlichen Geltungsbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 243 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Finanzierungsaufwendungen uä bei Organschaft

Tz. 32 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Es stellt sich die Frage, ob die in § 15 S 1 Nr 2 KStG geregelte sog Bruttomethode Auswirkungen auf die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen hat, die beim OT auf die OG-Beteiligung anfallen. Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b KStG nicht bei der OG, sondern erst beim OT anzuwenden. Mit Beinert/Mikus ( DB 2002, 1467, 1472) ist uE davon ausz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1.2 Teil- oder unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Steuerpflichtigen (§ 3c Abs 2 S 6 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 2 S 6 EStG erfasst BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten eines Gesellschafters einer Kö. Wegen Einzelheiten zu den Begriffen BV-Minderung, BA und Veräußerungskosten s Tz 56. Wegen Sonder-BA s Tz 110. Eine entspr Regelung für WK (s Tz 56), die von dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 6 EStG nicht erfasst werden, war nicht erford...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, Das Pensionsgeschäfts-Urt des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gegenstand der Regelung des § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010 sind Kap-Forderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, bei denen entweder der Forderungsinhaber das Recht besitzt, bei Fälligkeit statt der Zahlung eines Geldbetrags die Lieferung von Wertpapieren zu verlangen oder der Emittent das Recht besitzt, bei Fälligkeit der Forderung dem Inha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile oder Anwendung des Artikels 8 der Fusionsrichtlinie

Tz. 298 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die übernommenen Anteile treten stlich an die Stelle der bisherigen Anteile, wenn das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschr ist. Hierdurch wird verhindert, dass die Veräußerung der erhaltenen Anteile und damit vor allem die iRd Anteilstauschs bisher nicht realis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.9 Aufteilung des Dividendenertrags in Sonderfällen? (Fallgruppe IV)

Tz. 268 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Bericht des Fin-Aussch (s BT-Drs 12/5016, 88 linke Sp) heißt es: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in dem Sonderfall der Börseneinführung von Aktien die zivilrechtliche Zurechnung der Dividende im Verwaltungswege auch für stliche Zwecke anerkannt wird. Die in § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG vorgesehene Regelung wäre für diese Sonderfälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.4.1 Fußstapfentheorie; Anwendungsvorrang des § 20 Abs 4a S 1 EStG

Tz. 299 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rechtsfolgen des § 20 Abs 4a S 1 EStG bestehen darin, dass ein Realisationstatbestand nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG nicht angenommen wird, die iRd Tauschs erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile treten (sog Fußstapfentheorie) und die AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen fortgeführt werden. War der AE bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie "mit stfreien Einnahmen" in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen, nicht als BA oder WK abgezogen werden. Nach dem Beschl des BFH v 18.06.2003 (BFH/NV 2003, 1555) ist der Grundsatz des § 3c Abs 1 EStG nicht idS umkehrbar, dass die Rückerstattung nabzb Ausgaben zu nicht stpfl Einnahmen führen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 259 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 243). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an inl und aus ausl Investmentfonds ist im InvStG geregelt. Nach § 18 InvStG ist das Gesetz erstmals auf Erträge anzuwenden, die in dem nach dem 31.12.2003 beginnenden Geschäftsjahr zufließen. Für das InvStG galten zunächst die Begriffsdefinitionen des InvG. Das InvG wurde durch das Kapitalanlagegeset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Allgemeines

Tz. 295 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009 soll, so die Begr des Reg-Entw (BT-Drs 16/10189, 50), die AbgeltungSt für die Stpfl und für die zum KapSt-Abzug verpflichteten Kreditinstitute praktikabler ausgestalten. Zu diesem Zweck regelt die Vorschrift zum einen Ausnahmen von den stlichen Tauschgrundsätzen, sowie Sachverhalte, bei denen die Ermittlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 214 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 225 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 223). Tz. 226 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Die ältere BGH- und BFH-Rechtsprechung

Tz. 137 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BGH (s Urt des BGH v 03.11.1975, BGHZ 65, 230) durfte eine Obergesellschaft den auf sie entfallenden Dividendenanspruch bereits vor dem Gewinnverwendungsbeschl der Untergesellschaft in ihrem Jahresabschluss ausweisen, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Bil der Obergesellschaft die Entstehung der Dividendenforderung tats...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.2 Die steuerliche Behandlung bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 93 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist auch dann zu beachten, wenn die Anteile an der Kap-Ges zu einem BV des AE gehören und die Kap-Erträge nach § 20 Abs 8 EStG den Eink aus Gew zuzurechnen sind. Die Auskehrungen sind "der Art nach" (isoliert betrachtet) solche iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Zur buchmäßigen Behandlung der Ausschüttungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Erhebung von Kapitalertragsteuer; Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Tz. 12 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Grundsätzliches zum Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 40 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Nr 1 des § 20 Abs 1 EStG regelt, dass Auskehrungen einer Kap-Ges oder Genossenschaft beim AE stpfl Kap-Erträge sind. Die Beteiligung kann gesellschaftsrechtlicher Natur (AE-Stellung) oder schuldrechtlicher Art (Genussrechtsinhaber) sein. § 20 Abs 1 Nr 1 EStG folgt der im Ertrag-StR üblichen grds Unterscheidung zwischenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Delp, Die Anlegerseite der AbgeltungSt, DB 2008, 2381; Haisch/Danz, JStG 2009 – Beabsichtigte Änderungen bei der Vermögensanlage, DStZ 2008, 392; Maier/Wengenroth, Änderungen bei der Besteuerung von Eink aus KapV durch das JStG 2009, ErbStB 2008, 364, 365; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792, 2797; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, Aktuelles zum Jahresw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 125 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur während der 18-jährigen Übergangszeit (idR jedoch nur noch bis 2006) zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG kommen, sondern es ist grds gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA auch KapSt einzubehalten (s Urt des BFH v 20.08.2008, BStBl II 2010, 142). Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Abtretung; Ver- und Rückkauf um den Dividendenstichtag

Tz. 50 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ausschüttungen, die formal an den Empfänger geleistet werden, die diesem jedoch nur zufließen, weil der AE den zu erwartenden Dividendenanspruch an ihn abgetreten hat, sind beim AE und nicht beim tats Empfänger als Kap-Ertrag zu versteuern (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128 und v 23.01.1985, BStBl II 1985, 330). Wegen der Veräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Für Dividenden ist der Besteuerungsgegenstand ein anderer als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

Tz. 108 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wenn Scholtz (DStZ 1990, 547) ausführt, dass für alle Arten von Kap-Erträgen der Besteuerungsgegenstand der gleiche ist, ist ihm darin bereits für die Zeit vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG nicht zu folgen. Mit Leberfinger (DStR 1991, 1205) sehen wir einen Unterschied zwischen zeitablaufbedingten Nutzungsentgelten (insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei § 3c Abs 1 EStG

Tz. 36 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die unterschiedlich wirkenden Abzugsbeschränkungen regen zu St-Gestaltungen an. Dazu ausführlich s Schmitt (in E & Y, KStG, § 3c EStG, Rn 105ff). Es ist stlich von Vorteil, den Finanzierungsaufwand für den Erwerb einer Kap-Beteiligung möglichst nah "zur Quelle hin" zu verlagern ("debt push down transaction"). Wegen der Kriterien für die st-op...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Bis zum VZ 2010: Keine Anwendung des Teilabzugsverbots bei sog "einnahmenlosen" Beteiligungen

Tz. 65 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der bis zum VZ 2010 zu beachtenden Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 220 und v 14.07.2009, BFH/NV 2010, 399) ist § 3c Abs 2 S 1 EStG auf den Erwerbsaufwand (zB Veräußerungs-, AK) nicht anzuwenden, dh der Aufwand ist in voller Höhe abzb, wenn keine Einnahmen auf der Vermögens- oder Ertragsebene zugeflossen sind . We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 53 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Genussrecht an einer Kap-Ges ist die einzige schuldrechtliche Beteiligungsform, die Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auszulösen vermag. Der Genussrechtsinhaber kann gleichzeitig Gesellschafter der Kap-Ges sein, muss es aber nicht. Wegen der Abgrenzung zwischen Genussrecht und stiller Beteiligung s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 307 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009 ist erstmals auf nach dem 31.12.2008 zufließende Kap-Erträge anzuwenden (s § 52a Abs 10 S 10 EStG idF des JStG 2009). Tz. 308 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Regelungen des S 1, 2, 4 und 5 wären nach § 52a Abs 10 S 10 EStG idF des JStG 2009 somit rückwirkend anzuwenden, wenn unter Kap-Erträge iSd Vorschrift au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Anwendung bei Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich einer Darlehensgewährung entsprechen (§ 3c Abs 2 S 4 EStG)

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 2 S 4 EStG gelten die S 2 und 3 des § 3c Abs 2 EStG entspr für Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtsch vergleichbar sind. Gemeint sind hier wohl – wie iRd § 8b Abs 3 S 7 KStG – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Mietforderungen, kap-ersetzende Nutzungsüberlassungen, Leasinggeschäfte und Fi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 2 EStG wurde durch das StSenkG als Bestandteil der Bestimmungen zum Halb-Eink-Verfahren eingeführt und bildet mit dem dort geregelten hälftigen Abzugsverbot für BV-Minderungen, BA, Veräußerungskosten oder WK das spiegelbildliche Gegenstück zu der in § 3 Nr 40 (und 41) EStG geregelten nur hälftigen Besteuerung von GA sowie Erlösen aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Freianteile; Kapitalerhöhung aus Rücklagen; Überlassung eigener Anteile

Tz. 58 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Unter die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 EStG bezeichneten Eink oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Abs 3 EStG), fallen nach Auff des BFH und der Fin-Verw insbes Freiaktien und sonstige Freianteile (auch Gratis- oder Berichtigungsaktien genannt), die dem AE in einem bestimmten Verhältnis zu seiner bishe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 55 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 63 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Erhöht eine AG ihr Grund-Kap, muss sie gem § 186 AktG ihre bisherigen Aktionäre entspr deren bisheriger Beteiligung zum Bezug der neuen Aktien zulassen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ein selbständiges Sonderrecht, das nicht als Ertrag aus der bisherigen Aktie, sondern als vermögensmäßige Abspaltung vom Stammrecht zu werten ist (entspr bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, DStR 1992, 1677; Schwedhelm, Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 152 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seiner früheren Rspr hatte es der BFH (s Urt des BFH v 30.10.1973, BStBl II 1974, 234) in einem Fall, in dem die Anteile einschl der Dividendenansprüche im Lauf des Wj der Kö veräußert wurden, zunächst zugelassen, dass der Erwerber von Anteilen an einer Kap-Ges den Anschaffungspreis in einen Kaufpreisanteil für das Stammrecht selbst und i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA muss grds derjenige AE als Kap-Ertrag versteuern, dem der Vorteil gewährt wird. Wegen der Zurechnung einer vGA bei Betriebsaufspaltung s rkr Urt des FG München v 11.05.1999 (EFG 1999, 883). Wegen der Zurechnung einer vGA gegenüber einem minderjährigen Gesellschafter s Urt des BFH v 01.07.2003 (BStBl II 2004, 35). Bei rechtswirksamer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilserwerben, GmbHR 2000, 1015; Köster, StSenkG: Befreiung innerkonzernlicher Beteiligungserträge – Dividenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Darlehensgewährung bzw Sicherheitengestellung durch den Steuerpflichtigen (§ 3c Abs 2 S 2 EStG)

Tz. 88 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 2 EStG setzt BV-Minderungen oder BA im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten voraus. Insoweit entspr die Regelung § 8b Abs 3 S 4 KStG. § 3c Abs 2 S 2 EStG erfasst verzinsliche oder unverzinsliche Darlehen iSd § 488 BGB. Die Dauer der FK-Gewährung ist unerheblich. ...mehr

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Tz. 115 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Nießbraucher gilt gem § 20 Abs 5 S 3 EStG als AE, wenn ihm die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG zuzurechnen sind. Zur Frage, wann dem Nießbraucher die Dividenden zuzurechnen sind, enthielt das EStG vor seiner Änderung durch das StandOG jedoch keine Aussage. Für wichtige Teilbereiche hat die Rspr Leitlinien erarbeitet, die auch di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Das Rechtsverhältnis, das der Kapitalüberlassung zu Grunde liegt, als Besteuerungsgegenstand

Tz. 106 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In zwei Urt (s Urt des BFH v 21.05.1986, BStBl II 1986, 794 und v 21.05.1986, BStBl II 1986, 815) hat der I. Senat des BFH entschieden, dass bei dem Erwerb eines GmbH-Anteils vor dem Gewinnverteilungsbeschl die AK nicht auf das Stammrecht und ein daneben bestehendes WG "Gewinnbezugsrecht" aufgeteilt werden können. Im Urt-Fall war – abw von d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.5 Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden einem Stpfl Anteile iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG an einer Kap-Ges zugeteilt, ohne dass er eine gesonderte Gegenleistung – zB in Form eines Tauschs oder einer Geldzahlung – zu entrichten hat, werden nach § 20 Abs 4a S 5 EStG der Ertrag und "die AK dieser Anteile"mit null Euro angesetzt, wenn die Voraussetzungen der S 3 und 4 des § 20 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Anwendung des Teilabzugsverbots bei bestehender Einnahmeerzielungsabsicht (§ 3c Abs 2 S 7 EStG)

Tz. 61 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 2 S 7 EStG (§ 3c Abs 2 S 2 EStG idF des JStG 2010) führt bereits das Bestehen einer Einnahmeerzielungsabsicht zur Anwendung des Teilabzugsverbots. Die Regelung ist eine Reaktion auf die bis zum VZ 2010 zu beachtende BFH-Rspr, wonach die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG das tats Vorhandensein von Einnahmen voraussetzt und somit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Zusammenhang zwischen Finanzierungsaufwendungen und steuerfreien Veräußerungserlösen

Tz. 31 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ob in VZ bis 2003 § 3c Abs 1 EStG auch für Ausgaben Bedeutung hat, die mit Erlösen aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zusammenhängen, erscheint in Teilbereichen ungeklärt. § 8b Abs 2 KStG stellt – anders als § 8b Abs 1 KStG – nicht die Einnahmen, sondern die Gewinne, also das Nettoergebnis, stfrei. Dh in § 8b Abs 2 KStG ist, wenn er de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 78 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ve...mehr