Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 233 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. Diese Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Perso nenvereinigung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Tz. 297a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Anwendungsbereich des § 20 Abs 4a S 1 EStG bezieht sich auf Maßnahmen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, dh, die entspr Vorgänge müssen auf Maßnahmen beruhen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen. Damit sind Tauschvorgänge, die ausschl von den Gesellschaftern ausgehen, zB zwischen zwei Privatanlegern, nicht von dem Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Anders als bei § 3c Abs 1 EStG reicht für die Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs 2 S 1 EStG ein wirtsch Zusammenhang jeder Art aus, dh ein unmittelbarer Zusammenhang ist nicht erforderlich. Die in § 3c Abs 2 S 1 EStG genannten Abzüge hängen dann wirtsch mit den unter § 3 Nr 40 EStG fallenden BV-Mehrungen oder Einnahmen zusammen, wenn zwischen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.7 Bei Veräußerung des Dividendenscheins unter Zurückbehaltung des Stammrechts weicht die spätere Dividendenzahlung von dem Veräußerungspreis ab

Tz. 265 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Relativ unproblematisch ist die Vorschrift des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG in den Fällen, in denen die spätere Dividendenzahlung genau der Dividendenerwartung entspr, die bei der Kaufpreisbemessung für die Dividendenscheine zugrunde lag (dazu s Tz 248 ff). Schwieriger zu beantworten ist die Frage, wie stlich zu verfahren ist, wenn die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zuordnung von Aufwendungen zu den Erträgen, mit denen sie zusammenhängen

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aufwendungen, die stfreien, zu 40 % (bis VZ 2008: hälftig) stfreien oder voll stpfl Einnahmen einzeln und unmittelbar zuordenbar sind, sind entspr nabzb, zu 60 % (bis VZ 2008: hälftig) oder insges abzb. Direkt zuordenbar sind zB Kosten eines Depots, in dem nur Kap-Anlagen einer einzigen Kategorie enthalten sind, auf Veräußerungsebene insbes di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.3 Keine Mitveräußerung des Stammrechts

Tz. 246 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu der Frage, wann das Stammrecht mit dem Dividendenschein mitveräußert ist und § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG daher keine Anwendung findet, bestehen unterschiedliche Auff. Die weitestgehende Auff dazu findet sich wohl in dem Grünen Brief Nr 235 des Instituts FSt (Abschn II 1, 2). Dort vertritt Voß die Meinung, die Vorschrift des § 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 135 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.3 "... soweit sie die Betriebsvermögensmehrungen, Einnahmen oder Werte iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder den Veräußerungspreis iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG aF übersteigen ..."

Tz. 120 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der durch das StBAG in den § 3c Abs 2 EStG aF eingefügte S 4 soll eine Übermaßbesteuerung vermeiden. Es bleibt zwar im Grundsatz dabei, dass das 40%ige (bis VZ 2008: hälftige) Abzugsverbot auch bei (voll stpfl) einbringungsgeborenen Anteilen greift. Die Vorschrift reduziert jedoch das Besteuerungsvolumen auf die BV-Minderungen, BA, Veräußeru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme

Tz. 88 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich, wo in diesem Komm die stliche Behandlung von Leistungen aus dem stlichen Einlagekonto sowie eine Kap-Rückzahlung anlässlich einer Kap-Herabsetzung auf der Seite des AE erläutert sind: Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.4.2 Besteuerung einer neben den Anteilen gewährten Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Tz. 299a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 4a S 2 EStG liegt ein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG vor, soweit der Stpfl neben dem Anteilstausch eine Gegenleistung (sog Spitzenausgleich) erhält. Diese Gegenleistung gilt als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und unterliegt der AbgeltungSt (s Steinlein, DStR 2009, 509, 510 und s Bron/Seidel, DStZ 2009, 268, 270). Die Rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 54 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In pers Hinsicht ist § 3c Abs 2 EStG nur bei natürlichen Personen anzuwenden, die unmittelbar oder über eine Pers-Ges Anteile an sog Ausschüttungs-Kö in ihrem PV oder einem BV halten. Für Kö als AE sind die in § 8b Abs 3 und 5 KStG enthaltenen Abzugsbeschränkungen maßgebend. Tz. 55 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In sachlicher Hinsicht wird der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundsätzliches

Tz. 170 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 2 EStGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.1 Echtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 121 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Beim sog echten Wertpapier-Pensionsgeschäft werden zB Wertpapiere (hier: Aktien) schuldrechtlich und dinglich auf den Pensionsnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür ein Entgelt und verpflichtet sich gleichzeitig, die übertragenen Aktien zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zu einem im Vorhinein festgeleg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von nicht unter § 17 EStG fallenden Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 196 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung von im PV gehaltenen Anteilen an einer Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (KapGes, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft) – unabhängig von der Dauer des Haltens der Anteile – zu den Eink aus KapV. Der Begriff der Veräußerung ist uE deckungsglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 220 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.3 Rechtsfolgen

Tz. 300c Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 3 EStG ordnet als Rechtsfolge an, dass bei der Ermittlung des Einlösungsgewinns der Kap-Forderung der Veräußerungspreis iHd AK zugrunde gelegt wird. Zu diesem Zweck modifiziert § 20 Abs 4a S 3 EStG die Gewinnermittlungsformel des § 20 Abs 4 EStG, indem ein VG iHd AK der Forderung fingiert wird. Dadurch stehen sich AK und Veräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 144 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Anwendung des § 3c Abs 2 EStG bei vereinnahmten verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 80 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Soweit vGA beim Vorteilsempfänger nach § 3 Nr 40 EStG nur einer 60%igen (bis VZ 2008: hälftigen) Besteuerung unterliegen, findet auf die damit im wirtsch Zusammenhang stehenden Aufwendungen § 3c Abs 2 EStG in gleicher Weise wie bei der Vereinnahmung von oGA Anwendung. Nach uE unzutreffender Auff des FG Sa (s Beschl des FG Sa v 05.12.2007, EFG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Gewinn iSd Absatzes 2 (§ 20 Abs 4 EStG)

Tz. 285 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der ebenfalls durch das URefG 2008 eingefügte § 20 Abs 4 EStG bestimmt für die in § 20 Abs 2 EStG genannten Veräußerungsfälle die StBemessungsgrundlage. Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass den Kreditinstituten die Bemessungsgrundlage für die AbgeltungSt bekannt sein muss, die gem § 43 Abs 1 Nrn 9 – 12 EStG auch bei vd Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 43 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Die GA führt zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 1 EStG ergänzt die Regelungen über die St-Befreiung von Einnahmen und schränkt die in § 4 Abs 4 und in § 9 EStG angeordnete Abzugsfähigkeit von BA und WK ein. Ausgaben dürfen nicht als BA oder WK abgezogen werden, soweit sie mit stfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen. Dazu s Tz 15 ff. Tz. 2 Stand: EL 84 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen iSd § 3 Nr 70 EStG (§ 3c Abs 3 EStG)

Tz. 126 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 3 EStG ist durch das REITG v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914, 920) eingefügt worden. Hiernach dürfen BA, die mit nur hälftig stpfl Einnahmen iSd § 3 Nr 70 EStG (sog Exit-Tax) im Zusammenhang stehen, auch nur zur Hälfte abgezogen werden. Tz. 127 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3 Nr 70 EStG befreit die Hälfte der BV-Mehrungen oder Einnahmen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Erstmalige Anwendung des § 3c Abs 2 EStG

Tz. 123 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 52 Abs 8a EStG aF ist § 3c Abs 2 EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die mit Erträgen in wirtsch Zusammenhang stehen, auf die § 3 Nr 40 EStG erstmals anzuwenden ist. Nach dem Wortlaut des § 52 Abs 8a EStG aF wirkt § 3c Abs 2 EStG auch auf Aufwendungen zurück, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 3 Nr 40 EStG angefalle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 248 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Tz. 21 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ein unmittelbarer Zusammenhang ist gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge in der Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Entstehung und Zweckbestimmung verbunden sind, wenn also die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurück zu führen sind, die die Erträge betreffen (s Urt des BFH v 25.10.1966, BStBl III 1967, 92). Gemeint i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.7 Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 4a S 1 und 2 EStG bei Abspal tun gen (§ 20 Abs 4a S 7 EStG)

Tz. 306a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist die Vorschrift des § 20 Abs 4a EStG um einen S 7 ergänzt worden. Hiernach sind die S 1 und 2 des Abs 4a im Falle einer Abspaltung von Vermögen von einer Kö auf eine andere Kö entspr anzuwenden. Die Vorschriften des § 20 Abs 4a S 5 EStG sowie § 15 UmwStG sollen in diesem Fall nach dem Gesetzeswortlaut grds nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 310 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor dem Hintergrund des gesonderten ESt-Satzes von höchstens 25% für nicht unter § 20 Abs 8 EStG fallende Eink aus KapV begrenzt § 20 Abs 6 EStG mit erstmaliger Wirkung für nach dem 31.12.2008 zufließende Kap-Erträge die Verrechenbarkeit von Verlusten aus KapV. Der S 1 des § 20 Abs 6 EStG enthält eine Sonderregelung für Altverluste aus privat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Pers-Ges gelten hinsichtlich der stlichen Anerkennung einer disquotalen (inkongruenten) GA keine gesteigerten Anforderungen. Zu berücksichtigen ist jedoch die stliche Unzulässigkeit einer rückwirkenden Abänderung der urspr Gewinn- und Verlustverteilung. Ferner ist bei der Beteiligung von Familienangehörigen die sog "15%-Grenze" bei der F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Allgemeines

Tz. 99a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG gelten als sonstige Bezüge auch Einnahmen, die an Stelle der Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG von einem anderen als dem AE nach § 20 Abs 5 EStG bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden. Mit dieser durch das JStG 2007 eingefügten Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung und Begründung zu Art. 5 (§ 1 AStG) (BT-Drucks. 17/10000 v. 19.6.2012)

Hinweis: Das AmtshilfeRLUmsG geht in erheblichem Umfang auf die Beratungen zum JStG 2013 zurück. In den Gesetzesmaterialien zum AmtshilfeRLUmsG finden sich deshalb keine Ausführungen zur Begründung solcher Vorschriften, die bereits mit dem JStG 2013 vorgeschlagen worden waren. Dazu gehören auch die Änderungen in § 1 AStG, wodurch die Begründungen in den Gesetzesmaterialien zu...mehr

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Anwendungserlass zur AO: Erneute Änderungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 22.7.2015 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) erneut geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen erfolgen erneut vor allem im Hinblick auf die Einfügung aktueller Urteile des BFH. AEAO zu § 30 AO In Nr. 5 zu § 30 AO sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen aufgeführt, die eine Durchbrechung des S...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / a) Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG

Erwerbe von inländischen steuerbegünstigten Stiftungen[54] sind erbschaft-/schenkungsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG).[55] Die Befreiung ist in der Höhe nicht begrenzt, d. h. es können nicht nur 10 EUR oder 100.000 EUR, sondern auch viele Millionen/Milliarden EUR Vermögen steuerfrei auf steuerbegünstigte Stiftungen übertragen und dort vom Prinzip her – nach einer Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 5 Abs 1 Nr 24

1 Gesetzliche Neuregelung Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 5 Abs 1 Nr 24 KStG idF des ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) lautet wie folgt: Zitat 24. die Global Legal Entity Identifier Stiftung, soweit die Stiftung Tätigkeiten ausübt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung, dem Unterhalten und der Fortentwicklung eines Systems zur eindeutigen Identif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis

Ausgewählter Literaturhinweis: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Franz, Das stliche Einlagekonto, GmbHR 2003, 818. 1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 39 KStG, eine dem VI. Teil des KStG (Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verfahren) zugehörige Vorschrift, steht in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Erläuterungen Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Im StSenkG hatte der Gesetzgeber zunächst irrtümlich den gesamten § 54a KStG 1999 mit neuer Bezeichnung als § 35 KStG übernommen. Tz. 2 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die im UntStFG enthaltene Neufassung reduziert den Regelungsgehalt der Vorschrift auf den Einleitungssatz sowie die Nr 3 des § 54a KStG 1999. Tz....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Überleitung beim Einlagekonto (§ 39 Abs 1 KStG)

2.1 Positiver Endbestand des Teilbetrags EK 04 Tz. 5 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 39 Abs 1 KStG wird ein sich nach § 36 Abs 7 KStG ergebender positiver Endbestand des Teilbetrags EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG erfasst. Der nach § 36 Abs 7 KStG gesondert festzustellende Endbestand des EK 04 kann, da das EK 04 von den nach den Abs 4–6a des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Franz, Das stliche Einlagekonto, GmbHR 2003, 818.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Gesetzliche Neuregelung

Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 5 Abs 1 Nr 24 KStG idF des ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) lautet wie folgt: Zitat 24. die Global Legal Entity Identifier Stiftung, soweit die Stiftung Tätigkeiten ausübt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung, dem Unterhalten und der Fortentwicklung eines Systems zur eindeutigen Identifikation von Rechtspersone...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anfangsbestand bei Eintritt in die "Kontoführungspflicht"

Tz. 9 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Für die Fälle des späteren Eintritts in die Pflicht zur Führung eines Einlagekontos enthielt das KStG zunächst keine dem § 30 Abs 3 und § 38b KStG 1999 vergleichbaren Regelungen. Eine Regelung dazu findet sich erstmals in § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG. Danach gilt der bei Eintritt in die unbeschr StPflicht vorhandene Bestand des Einlagekon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Der Zeitpunkt der Überleitung des EK 04 in das steuerliche Einlagekonto

Tz. 11 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Endbestand des EK 04, der in § 39 Abs 1 KStG angesprochen ist, ist der Bestand des EK 04, wie er sich bei der Schlussgliederung des VEK ergibt. Abzustellen ist dabei nicht auf die Schlussgliederung des VEK nach § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999, sondern auf die nach § 36 Abs 7 KStG vorzunehmende Schlussfeststellung eines modifizierten VEK. In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Überleitung bei dem so genannten Sonderausweis (§ 39 Abs 2 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Mit der Erweiterung des § 39 KStG um einen Abs 2 hat der Gesetzgeber des UntStFG eine im StSenkG zunächst übersehene Regelung nachgeholt, und zwar mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des KStG heutiger Fassung (s § 34 Abs 2a KStG idFd UntStFG). Tz. 15 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 39 Abs 2 KStG wird der nach § 47 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Positiver Endbestand des Teilbetrags EK 04

Tz. 5 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 39 Abs 1 KStG wird ein sich nach § 36 Abs 7 KStG ergebender positiver Endbestand des Teilbetrags EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG erfasst. Der nach § 36 Abs 7 KStG gesondert festzustellende Endbestand des EK 04 kann, da das EK 04 von den nach den Abs 4–6a des § 36 KStG vorzunehmenden Umgliederungen unberü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 24 KStG

Tz. 2 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Global Legal Entity Identifier Stiftung, die 2014 gegründet worden ist, hat den Auftrag, eine weltweit nutzbare sowie öff und kostenlos zugängliche Datenbank aufzubauen, zu unterhalten und fortzuentwickeln, die der Identifikation von Rechtspersonen mittels eines weltweit anzuwendenden Referenzcodes dient. Mit dem Referenzcode können an Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 39 KStG, eine dem VI. Teil des KStG (Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verfahren) zugehörige Vorschrift, steht in engem Zusammenhang mit § 27 KStG (nicht in das Nenn-Kap geleistete Einlagen) und mit § 28 Abs 1 S 3 KStG (Sonderausweis). § 39 Abs 1 KStG regelt, dass aus der früheren EK-Gliederung ein posi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz 1. Im Veranlagungszeitraum 2001 sind Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Stiftung aus Altgewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach der bereits auf das Halbeinkünfteverfahren zugeschnittenen Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i.d.F. des StSen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung niederländischer und dänischer Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer

Leitsatz 1. Die KSt einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft wird nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 n. F./1997 nicht angerechnet, wenn die Einnahmen oder die anrechenbare KSt bei der Veranlagung nicht erfasst werden. Dass die Anrechnungsbeschränkung auf unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaften gegen die unionsrechtlich verbürgt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Bei der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat die Kapitalertragsteuer eine besondere Bedeutung. Resultieren die Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 % und hat zugleich eine abgeltende Wirkung. Die Finanzverwaltung hat sich zum gesamten Themenbereich nun umfassend geäußert. Bereits durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 12/2014, Unternehmensn... / 2. Das Steuerrecht als Maßstab?

Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung, wie die einer jeden anderen juristischen Person auch, steuerpflichtig (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige oder mildtätige Stiftungen sind im Gegensatz dazu nach den einschlägigen Steuergesetzen beinahe vollständig von den betreffenden Steuern befreit. Die Steuerbefreiung setzt allerding...mehr