Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Angemessener Weise müssen auch Geschenke des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten selbst bei Berechnung nur (München 25.5.11 – 20 U 2853/08) des Ergänzungsanspruchs (§ 2325) berücksichtigt werden, da dieser sonst mehr als den Pflichtteil erlangte. Sie sind vAw, wenn sie nach § 2315 auf den Pflichtteil anzurechnen sind, auf den Gesamtbetrag von ordentlichem Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 33 § 21 V ist auf alle Absätze des § 21 anwendbar. Er ermöglicht es, von allen Regelungen in Bezug auf Kosten und/oder Nutzungen etwas Abweichendes zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Identitätsschutz.

Rn 46 Er wendet sich gegen Verfälschungen des Persönlichkeitsbildes insgesamt sowie gegen Werkentstellungen und Bildverfälschungen (BVerfG NJW 05, 3271 gegen BGH NJW 04, 596; BGH NJW 06, 603; BGHZ 50, 133, 144 – Mephisto; 107, 384, 391 – Nolde; 128, 1 – Caroline).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift postuliert den Grundsatz der Einzelwirkung, soweit keine der in §§ 422–424 benannten Tatsachen vorliegen oder sich aus dem Schuldverhältnis nicht ausnw Gesamtwirkung ergibt. Die Aufzählung in II ist nur beispielhaft, keineswegs abschließend (Rn 10 ff). § 425 betrifft nur solche Tatsachen, die nach Begründung der Gesamtschuld eingetreten sind (BGH NJW 87, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Industrie und Handel nutzen den Eigentumsvorbehalt (EV) als Basis der Binnenfinanzierung in Form des Warenkredits (Bülow Rz 722; Staud/Beckmann Rz 1) sowie zur eigenen Verbraucherfinanzierung (vgl §§ 499 ff, bes § 502 I Nr 6). Im Lieferverhältnis zwischen Hersteller und Handel, Zulieferer und Endhersteller sowie Hersteller bzw Handel und Verbraucher hat der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Gesetzliche Erben der fünften Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Die Vorschrift des § 1928 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kündigungsrecht des Verpächters.

Rn 5 Ein solches besteht bei fehlender Eignung des neuen Pächters und muss im Zusammenhang der Übergabe/dem Übergang ausgeübt werden, auch wenn nicht die erstmögliche Kündigung wahrgenommen werden muss.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bis zum wirksamen Abschluss eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich ist der Versorgungsträger verpflichtet, Zahlungen an die ausgleichspflichtige Person zu unterlassen, die sich auf die Höhe des Ausgleichswerts auswirken können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die abzutretende Forderung.

I. Bestehen der Forderung/Verfügungsbefugnis des Zedenten. Rn 10 Eine wirksame Abtretung setzt das Bestehen der Forderung (zur Vorausabtretung s.u. Rn 13 f) u die Verfügungsbefugnis des Zedenten voraus. Diese muss grds noch in dem Augenblick vorhanden sein, in dem die Verfügung wirksam werden soll. Soll die Abtretung erst mit der schriftlichen Anzeige beim Versicherer wirksam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundsatzaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der mit der gesamten Nachlassverwaltung betraute Nachlasspfleger kann die Dreimonatseinrede des § 2014 und die Einrede des Aufgebotsverfahrens nach § 2015 erheben (Grüneberg/Weidlich § 2017 Rz 1). Bei unbeschränkter Erbenhaftung sind dagegen weder dem Nachlassverwalter noch dem Testamentsvollstrecker die Dreimonatseinreden möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Internationales Privatrecht.

Rn 109 Das international anwendbare Recht richtet sich nach Art 27, 30, 34 EGBGB iVm ROM I und ROM II (s die Kommentierungen dort).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundpfandrechte.

Rn 17 Das ›Gesamtgrundstück‹ kann mit einem Grundpfandrecht belastet werden. Dieses kann zB der Sicherung eines Kredits dienen, dessen Aufnahme beschlossen werden (BGH NZM 15, 821; NJW 12, 3719 Rz 6) und § 18 II entsprechen kann (zu den Kriterien s BGH ZMR 16, 49; LG Itzehoe ZMR 19, 897).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abnahme (Abs 1 Hs 2 Alt 1).

Rn 5 Gemeint sind dem Käufer anlässlich der Übergabe entstehende Kosten, also zB für die Untersuchung auf Richtigkeit, zB Nachmessen oder -zählen, und auf Mangelfreiheit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und wenn dies dem Schuldner zugemutet werden kann; in der Entscheidung ist der Betrag fe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Pfandrechtsübergangs (Abs 2).

Rn 5 In diesem Falle geht die Forderung ohne das erloschene Pfandrecht auf den Zessionar über.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Schwebezustandes.

I. Genehmigung. Rn 2 Genehmigt der gesetzliche Vertreter den Vertrag, wird dieser von Anfang an wirksam (§ 184 I), zwischenzeitlich erfolgte Verfügungen bleiben bestehen (§ 184 II). Die Genehmigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die formlos möglich ist (§ 182 II) und auch konkludent erteilt werden kann. Dies setzt aber voraus, dass sich der gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlschlagen der Nacherfüllung.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Belastungen.

Rn 5 Bei Erwerb nach I gelten wie im Falle von § 953 Belastungen, die an der Hauptsache bestehen, an den Erzeugnissen und Bestandteilen fort. Beim Erwerb nach II gelten die Ausführungen zu § 954 entsprechend (s.o. § 954 Rn 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausfallhaftung bei erschwerter Rechtsverfolgung.

Rn 3 Eine erschwerte Rechtsverfolgung kommt in Betracht bei Stillstand der Rechtspflege (Grüneberg § 1607 Rz 11), unbekanntem Aufenthalt (BGH FamRZ 89, 850), Aufenthalt im Ausland bei fehlender inländischer Zuständigkeit oder häufigem Wohnsitzwechsel (AG Alsfeld DAV 74, 519). Durch die Ausfallhaftung findet ein gesetzlicher Forderungsübergang statt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewirken der geschuldeten Leistung.

I. Geschuldete Leistung. Rn 5 Welche Leistung geschuldet wird, bestimmt sich nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses (BGH LM § 305 Nr 3 BGB). Die Leistung muss, mit anderen Worten, so erbracht werden, wie sie geschuldet ist (BGHZ 10, 391). Soweit der Inhalt der Leistung durch das Gesetz bestimmt wird, ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erfüllung unter Berücksichtigung der G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 559b I analog.

1. Allgemeines. Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 684 regelt die Folgen für den Geschäftsführer bei einer unberechtigt übernommenen Geschäftsführung. Grds kann der Geschäftsführer seine Aufwendungen vom Geschäftsherrn nur nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften herausverlangen (§ 684 1). Der Geschäftsherr kann die Geschäftsführung aber genehmigen, was zu einem Anspruch des Geschäftsführers nach §§ 670, 683 führt (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 106 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 BewG beschränkt sich auf solche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG, die ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder/und ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben. Ist dies der Fall, so rechnen grundsätzlich zum Betrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sicherheitsleistung (Abs 3).

Rn 14 Wird die Leistung einer Sicherheit für die gestundete Forderung angeordnet, ist die Sicherheitsleistung Wirksamkeitsvoraussetzung für die Stundung, weshalb die Ausgleichsforderung nicht einredebehaftet ist, solange die Sicherheit nicht geleistet wurde (MüKo/Koch Rz 22). Art und Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt das Gericht, §§ 232 ff gelten nicht (Staud/Thiele Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungsvoraussetzungen.

1. Keine Verantwortlichkeit für einen Schaden gem §§ 827 f. Rn 3 Verwirklichung eines der oben (Rn 2) genannten Deliktstatbestände; bei fingierter Zurechnungsfähigkeit müssten alle Anspruchsvoraussetzungen (einschl der subjektiven Elemente, sofern deren Fehlen nicht gerade auf der Verschuldensunfähigkeit beruht) erfüllt sein (insb BGHZ 39, 281, 284). Ausnahme: Haftung für Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 729 gilt für die rechtsfähige GbR (III 1 Nr 2 setzt logisch eine eGbR voraus). Für die nicht rechtsfähige GbR sind die §§ 740a, 740b maßgeblich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. 2Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist. (2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Alle mittelbaren Besitzer verschiedener Stufen sind Besitzer iSd § 868. Für sie gelten die dort genannten Rechtsfolgen. Insb kann jeder mittelbare Besitzer die Sache nach § 931 übereignen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begrenzung.

Rn 6 Der Ersatz des Vertrauensschadens ist durch das Erfüllungsinteresse begrenzt (RGZ 170, 284). Dies ist nach dem Zustand zu bemessen, der bei Gültigkeit der Erklärung und einer ordnungsgemäßen Erfüllung eingetreten wäre. Hätte das angefochtene Geschäft dem Anfechtungsgegner keinen wirtschaftlichen Vorteil gebracht, besteht kein Schadensersatzanspruch (BeckOK/Wendtland § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Drittmittel (§ 558 V).

I. Zweck. Rn 30 Hat der Vermieter modernisiert, kann er wählen: Er kann die Miete durch einseitige Erklärung nach §§ 559, 559c, 559b erhöhen. Er kann aber auch auf Grundlage des modernisierten Zustandes nach § 558 vorgehen. In beiden Fällen sind zum Schutz des Mieters nach Maß des § 558a V Drittmittel (s.a. § 559a Rn 2) zu berücksichtigen. § 558 V will es also erreichen, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Sicherungsabrede. Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vereinbarungen über künftige Änderungen der Miethöhe.

Rn 7 Künftige Veränderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien gem § 557 II vor, zu Beginn und während des Mietverhältnisses nur als Staffel- (§ 557a) oder als Indexmiete (§ 557b) vereinbaren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungshypothek.

Rn 3 Für den Antrag, wegen Hausgeldansprüchen, die ein Vorrecht nach § 10 I Nr 2 ZVG genießen, eine Sicherungshypothek einzutragen, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZWE 11, 401). Eine unbeschränkte Eintragung ist trotz § 10 I Nr 2 ZVG möglich (Frankf ZMR 11, 401; Stuttg ZMR 11, 154), eine – unnötige – bedingte Eintragung aber zulässig (BGH ZWE 11, 401).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

I. Verweisungen auf §§ 812 ff. Rn 17 Der Bereicherungsanspruch ist zunächst Folge der der durch §§ 812 ff normierten Kondiktionstatbestände. Darüber hinaus verweist das Gesetz an zahlreichen Stellen auf das Bereicherungsrecht, zB in §§ 346 2, 516 II 3, 527 I, 528 I, 531 II, 547 I 2, 628 I 2, 682, 684 1, 852 1, 951, 977, 988, 993, 1301 1, 1390 I 1, 1973 II 1, 2021, 2196 I, 228...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. WKRL.

Rn 2 IRd Umsetzung de s Art 17 WKRL wurde die Norm umf ergänzt u mit Blick auf mehr Transparenz überarbeitet (Lorenz NJW 21, 2065, 2072). Der näher konkretisierte Inhalt der Garantieerklärung orientiert sich eng an den unionsrechtlichen Vorgaben, insb muss ggü dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass die Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendung von §§ 873, 874.

Rn 4 Die Inhaltsänderung bedarf der dinglichen Einigung und Eintragung in das Grundbuch (§ 873) wobei auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden darf (§ 874).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Überlä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausscheiden des (Zwischen-)Mieters.

Rn 10 Mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses scheidet der Mieter zeitgleich kraft Gesetzes als Vermieter aus dem Untermietverhältnis aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begründung.

Rn 16 Das Vorkaufsrecht entsteht durch Vertrag zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem. Es begründet daher keine Rechtsbeziehungen zwischen Berechtigtem und Drittkäufer. Die Vorkaufsvereinbarung bedarf der Form des Rechtsgeschäfts, also gelten zB § 311b I (RG 110, 327, 333; 148, 105, 108), § 15 IV GmbHG (Erman/Grunewald Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wegfall des Erlangten.

aa) Ausgangslage. Rn 20 Dass mit der Weggabe oder dem Verbrauch des Bereicherungsgegenstandes dessen Sachwert aus dem Vermögen des Bereicherungsschuldners ausscheidet, liegt auf der Hand. Gleichwohl besteht eine Bereicherung fort, soweit dem Bereicherten als kausale Folge des rechtsgrundlosen Erwerbs noch vorhandene Vermögensvorteile zugeflossen sind. Zu denken ist in diesem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1.

Rn 1 Gem § 1677 endet die elterliche Sorge auch dann, wenn ein Elternteil für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des VerschG festgestellt wird. Im Anschluss daran bestimmt § 1681 I, dass der andere Elternteil die Sorge unter den gleichen Voraussetzungen (§ 1680) erwirbt, die beim (feststehenden) Tod des Elternteils erforderlich wären.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Preisanpassung durch Fortschreibung der Urkalkulation (Abs 2).

1. Regelungsgehalt und Wirkungsweise. Rn 11 Die Regelung in II 1 gestattet es dem Unternehmer, zur Berechnung der Nachtragsvergütung auf die Ansätze in seiner Urkalkulation zurückzugreifen. Die Vorschrift wird ergänzt durch die Regelung in II 2, wonach eine widerlegbare Vermutung besteht, dass die gem II 1 auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung derjenigen nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verpächterpfandrecht gem §§ 581 II, 562 ff, 578.

Rn 13 Es gilt für alle Pachtverträge, deren Gegenstand (auch) Grundstücke oder Räume sind. Analog § 562a 2 erlischt das Pfandrecht, wenn die Entfernung der Sache vom/aus dem Pachtgegenstand ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung entspricht.mehr