Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Möglichkeit der Kenntnisnahme (Nr 2).

a) Distanzgeschäfte. Rn 21 Nach Nr 2 muss der Verwender in Abweichung von den §§ 145 ff (s aber § 305a) seinem Vertragspartner in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB geben. Diese Möglichkeit (auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an, BGH NJW 02, 372 [BGH 01.03.2001 - I ZR 211/98]) ist immer gegeben, wenn der Vertragspartei die AGB ausgehändi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschl (§ 26 I, II).

a) Allgemeines. Rn 16 Die – ggf wiederholte, § 26 II 2 Hs 1 – Bestellung erfolgt gem § 26 I durch Beschl nach § 19 I mit einfacher Mehrheit (relative genügt nicht). Zur Meidung von Ermessensfehlern sind – wie stets – mehrere Angebote einzuholen (BGH ZMR 20, 671 Rz 9; NJW 12, 3175 Rz 10), allerdings grds nicht bei der Wiederbestellung (BGH ZMR 11, 735 Rz 13; zw). Anders ist es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Übliche Beschaffenheit (Abs 3 S 1 Nr 2).

1. Begriff. Rn 46c Es gilt der weite Beschaffenheitsbegriff von II 1 Nr 1 (s Rn 12). Die Anknüpfung der Erwartungen eines Käufers (s Rn 46 f) an die übliche Beschaffenheit dient der Anspruchsbeschränkung, indem die Haftung des Verkäufers für nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Käufers ausgeschlossen wird (Faust 42, 60f). Soweit keine negative Parteivereinbarung best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 11 Entspr den allg Grundsätzen muss, wer sich auf ein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen einer wirksamen Zustimmung beweisen. Dagegen muss derjenige, der trotz Zustimmung die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht, darlegen und beweisen, dass die Zustimmung wegen einer bereits früher erfolgten endgültigen Genehmigungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zu Stande. 2Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertreter.

Rn 28 Gesetzliche Vertreter sind va die Vertreter natürlicher Personen (etwa Eltern, § 1626, Vormund, § 1789, Betreuer, § 1823). Nach hM stehen Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter und ähnliche Personen einem gesetzlichen Vertreter gleich. Ein Betreuer, dessen Einwilligung zu Rechtsgeschäften des Betreuten erforderlich ist – s §§ 1814 ff, 1825 I –, dürfte ebenfalls ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruchsberechtigt.

Rn 23 Anspruchsberechtigt ist jeder (werdende) WEigtümer. Es ist vorstellbar, dass ein WEigtümer für einen Drittnutzer nach § 554 BGB einen Mitgebrauch anstrebt bzw. anstreben muss.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhaltsirrtum, § 119 I Alt 1.

1. Allgemeines. Rn 24 Beim Inhaltsirrtum stimmt der äußere Tatbestand der Erklärung mit dem Willen des Erklärenden überein, doch irrt sich dieser über die rechtliche Bedeutung oder Tragweite seiner Erklärung (BGHZ177, 52 Tz 15; BGH NJW 99, 2665 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 141/98]; 17, 1660 [BGH 15.02.2017 - VIII ZR 59/16] Tz 25; BAG NJW 14, 3741 [BAG 24.04.2014 - 8 AZR 429/12] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer in der ersten, der zweiten oder der dritten Ordnung verschiedenen Stämmen angehört, erhält den in jedem dieser Stämme ihm zufallenden Anteil. 2Jeder Anteil gilt als besonderer Erbteil.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mittelbare Substanzverletzungen.

aa) Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Rn 38 Erste Fallgruppe der mittelbaren Substanzverletzungen ist die Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Der BGH hat bei Produktionsstillstand durch Unterbrechung der Stromversorgung – neben einer Verletzung des Rechts am Unternehmen – eine Eigentumsverletzung abgelehnt (BGHZ 29, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 S § 439 Rn 2–4. § 440 gilt nicht für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Bei Verbrauchsgüterkäufen gilt § 440 nur, sofern die Sonderregelung in § 475d hiervon nicht abweicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Diese Verordnung lässt die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 unberührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Berechnungsformel.

Rn 8 Die Formel für die Berechnung des Volljährigenunterhalts lautet: Bedarf des Kindes × (Einkommen des Pflichtigen – Sockelbetrag): (Einkommen des Pflichtigen – Sockelbetrag + Einkommen des anderen Elternteils – Sockelbetrag).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltung der allg Regeln.

I. Umfang der Verweisung. Rn 14 I spricht eine Gesamtverweisung aus, die trotz der öffentlich-rechtlichen Bezüge des Namensrechts (Grüneberg/Thorn Rz 3) nicht dem Sinn der Verweisung widerspricht, Art 4 I (BGH FamRZ 99, 570; Frankf StAZ 04, 198; Köln FamRZ 03, 1773; BayObLGZ 96, 10). Dabei kann es auch zur Rückverweisung kraft abweichender Qualifikation kommen (BGH IPRax 08, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vererblichkeit.

Rn 110 Ansprüche aus § 812 sind vererblich, selbst wenn im Falle einer Zweckverfehlung der Leistende vorverstirbt (BGH NJW 13, 2025 [BGH 22.03.2013 - V ZR 28/12]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum erworben hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausschluss durch Verfügung von Todes wegen.

Rn 15 Da die Testierfreiheit der Eheleute nicht beschränkt ist, ist es jedem unbenommen, den anderen zu enterben (§ 1938). Dem testamentarisch Enterbten steht derjenige gleich, der auf den kleinen Pflichtteil verwiesen wird (s.o. Rn 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verweigerung der Zustimmung.

I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Rn 8 Das Gesetz stellt in I neben die Erteilung der Zustimmung deren Verweigerung. Die Zustimmungsverweigerung iSv I ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die wie die Erteilung der Zustimmung nicht an eine Form gebunden ist und ggü beiden Seiten des Rechtsgeschäfts erklärt werden kann (s Rn 5 f). Sie ist darauf gerichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nacherfüllungsanspruch (Abs 1).

1. Voraussetzungen/Nacherfüllungsverlangen. Rn 2 Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers setzt einen wirksamen Werkvertrag (§ 631n 3 ff) und das Vorliegen eines Mangels (§ 633 Rn 13 ff) voraus. Dann ist der Unternehmer gem § 635 I zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Besteller sie verlangt. Dieses Nacherfüllungsverlangen ist eine geschäftsähnliche Handlung, auf welche d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausübungsfolgen.

Rn 4 Mit dem Zugang der Ausübungserklärung entsteht ein weiterer Kaufvertrag (sog Theorie von Doppelverkauf). Es bestehen also zwei Kaufverträge (Eigentümer/Dritter und Eigentümer/Berechtigter, BGH JR 77, 241). Sie sind inhaltsgleich, § 464 II. Nur in Bezug auf diese Inhaltsgleichheit kann von einem ›Eintritt‹ in den ersten Vertrag gesprochen werden. Konstruktiv handelt es s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 11 Verstößt der Unternehmer gegen eine seiner Pflichten aus § 482 II, kann eine irreführende Werbung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG oder eine unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen iSv § 3 I iVm § 4 Nr 3 UWG vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abgrenzung.

Rn 5 Keine Überweisung liegt vor, wenn die Veranlassung vom Begünstigten ausgeht (zB Lastschrift) oder der Begünstigte in anderer Form bei der Gutschrift auf sein Konto mitwirkt (zB Einsatz von Karten). Die Überweisung ist ferner abzugrenzen vom Auftrag an ein Kreditinstitut, Geld in bar an den Begünstigten auszuzahlen (zu den Sorgfaltsanforderungen: BGHZ 130, 87).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang der Rechtsscheinvollmacht.

Rn 46 Der Umfang einer Rechtsscheinvollmacht richtet sich nach dem geschaffenen Vertrauenstatbestand. Die Art des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts darf nicht völlig aus dem Rahmen dessen fallen, was bei den gegebenen Umständen ein Bevollmächtigter hätte tun dürfen. Bei wichtigen, aber nicht besonderes eilbedürftigen Geschäften ist Zurückhaltung geboten (Staud/Schilken Rz 37).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Betriebskosten.

Rn 37 Zum Begriff der Betriebskosten s § 556 Rn 3. § 556a III 1 unterfallen auch die Umlageschlüssel der WEigtümer, die diese sich für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten gegeben haben, soweit sie wirksam sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). 2Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage, ist die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen gehemmt, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Löschung.

Rn 11 Ein Recht bleibt außerhalb des Grundbuchs mit seinem Rang bestehen, wenn es im Grundbuch zu Unrecht gelöscht wird (MüKo/Lettmaier Rz 39). Durch Eintragung eines Grundstücksrecht für einen gutgläubigen Dritten entstehen relative Rangverhältnisse, weil das außerhalb des Grundbuchs fortbestehende Recht Rang nach dem zwischenzeitlich eingetragenen Recht hat, dieses jedoch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Ausländisches Recht.

1. Ermittlung fremden Rechts. a) Ermittlungspflicht. Rn 52 Nicht nur das IPR (s.o. Rn 28), sondern auch ein dadurch zur Anwendung berufenes ausl Recht ist vAw anzuwenden (BGH JZ 06, 340, 341, 342). Anders als deutsches Recht, einschl des EU-Rechts (BeckOK/Lorenz Einl IPR Rz 78) und des Rechts der ehemaligen DDR (BGH FamRZ 97, 496), muss der deutsche Richter ausl Recht aber nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung des Schuldners erforderlich oder genügend ist, kann der Gläubiger von dem Schuldner die Abgabe der Erklärung unter denselben Voraussetzungen verlangen, unter denen er die Leistung zu fordern berechtigt sein wü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 50. Mietvertrag über bewegliche Sachen (Abs 2).

Rn 49 Der Vermieter erbringt die charakteristische Leistung (s Rauscher/Thorn Art 4 Rz 92; Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 152, jew mwN).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dingliche Rechtslage am Verwertungserlös.

I. Wirksame Pfandveräußerung. Rn 2 Bei nach § 1242 oder § 1244 wirksamer Pfandverwertung gebührt der Erlös dem betreibenden Gläubiger, soweit er die gesicherte Forderung nebst Zinsen u Kosten (§ 1210) nicht übersteigt u keine dinglichen Rechte Dritter vorgehen. Der Gläubiger wird dann Alleineigentümer des Barerlöses. Nachrangige Pfandrechte erlöschen ersatzlos. 1. Fehlende Pfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder der Vertragschließenden kann in dem Erbvertrag einseitig jede Verfügung treffen, die durch Testament getroffen werden kann. (2) 1Für eine Verfügung dieser Art gilt das Gleiche, wie wenn sie durch Testament getroffen worden wäre. 2Die Verfügung kann auch in einem Vertrag aufgehoben werden, durch den eine vertragsmäßige Verfügung aufgehoben wird. (3) Wird der Erbvertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der mittelbare Besitz (§ 868) ist ein echter Besitz (§ 868 Rn 13). Daher ist es nur konsequent, dass auch dem mittelbaren Besitzer die speziellen besitzrechtlichen Ansprüche zustehen. § 869 verdeutlicht dies va für die Besitzschutzfragen. Allerdings modifiziert die Norm die Ansprüche des mittelbaren Besitzers.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beginn.

1. Empfangsbedürftige Willenserklärungen. Rn 4 Bei arglistiger Täuschung beginnt die Frist, sobald der Getäuschte die Täuschung gem § 124 II 1 Alt 1 entdeckt, also Kenntnis vom Irrtum und dem arglistigen Verhalten (RGZ 65, 89) erlangt hat (BGH WM 11, 2311 Tz 46). Fahrlässige Unkenntnis oder ein Verdacht genügen nicht (BGH WM 73, 751), doch müssen nicht alle Einzelheiten bekan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Die Vorschrift ergänzt § 1850 und fasst alle im Zusammenhang mit erbrechtlichen Rechtsgeschäften relevanten Genehmigungstatbestände zusammen, die bisher in § 1822 Nr 1 u 2 aF sowie verstreut im Erbrecht geregelt waren. Die Genehmigungstatbestände wurden dabei aber auch zT erweitert (vgl Zorn FamRZ 23, 1343 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

1. Verantwortlichkeit mehrerer nebeneinander. Rn 2 Eine Verantwortlichkeit mehrerer nebeneinander kann sich ergeben aus § 830 I 1, II (Mittäter, Anstifter, Gehilfen), § 830 I 2 (Beteiligte) oder aufgrund einer Nebentäterschaft in Bezug auf einen einheitlichen Schaden (zu Grenzen der Nebentäterschaft im Patentrecht BGH GRUR 07, 313 Rz 17), nicht bei Verursachung separater Teil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 13 Für die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme ist grds § 555c anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechnung auf Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Wegen der Anrechnung der Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche verweist § 341 II auf § 340 II. Es gilt also das in Rn 5 Gesagte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 67 Inhalt einer ›Entlastung‹ ist idR die einseitige Erklärung, dass der GdW gegen den Verw keine Ansprüche wegen der in der Abrechnung und ihren Ergänzungen dargestellten Vorgänge zustehen. In der bloßen Genehmigung der Abrechnung liegt keine schlüssige Entlastung (BGH NJW 11, 1346 Rz 8 = ZMR 11, 573).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abtretung.

Rn 6 Nur berechtigt werden kann der Dritte durch die Abtretung des von dem Versprechensempfänger zunächst selbst erworbenen Anspruchs (§ 398). Doch erwirbt der Dritte dann nicht unmittelbar; insb muss er auch an der Abtretung mitwirken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislastumkehr gem § 477 (Abs 1).

Rn 2 Zugunsten eines Letztverkäufers, der als Unternehmer an einen Verbraucher veräußert hat, findet § 477 bei der Geltendmachung der Ansprüche aus §§ 445a, b Anwendung mit der Maßgabe, dass es auf den Gefahrübergang beim Verbraucher ankommt. Sie bewirkt, dass der jeweils in Regress genommene Lieferant die Vermutung der Mangelhaftigkeit widerlegen muss (Erman/Grunewald Rz 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufteilungsplan.

Rn 12 Da die Eintragungsbewilligung idR ihrerseits wegen des Gegenstandes des SonderE auf den Aufteilungsplan (Rn 15) Bezug nimmt, wird durch § 7 III 1 mittelbar auch der Aufteilungsplan zum Inhalt des Wohnungsgrundbuchs (BGH ZMR 05, 59; KG ZWE 21, 445 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtswidrigkeit.

Rn 130 Die Rechtswidrigkeit wird nach dem hier vertretenen vermittelnden Ansatz (s.o. Rn 13) bereits durch die Verletzung einer Verkehrspflicht begründet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Mehrere Grundstücke können dadurch zu einem Grundstück vereinigt werden, dass der Eigentümer sie als ein Grundstück in das Grundbuch eintragen lässt. (2) Ein Grundstück kann dadurch zum Bestandteil eines anderen Grundstücks gemacht werden, dass der Eigentümer es diesem im Grundbuch zuschreiben lässt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ersatz für Urlaubszeit (Abs 2).

I. Voraussetzung. Rn 5 Die Reise muss durch den Mangel vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden sein (BGH NJW 05, 1047). Vereitelt wurde die Reise, wenn sie nicht angetreten werden konnte (LG Düsseldorf RRa 03, 163 [LG Düsseldorf 16.05.2003 - 22 S 667/01]), zB aufgrund Überbuchung (BGH NJW 18, 3173 [BGH 29.05.2018 - X ZR 94/17] Rz 9), oder sogleich zu Anfang abgebrochen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan (§ 7 IV 1).

1. Überblick. Rn 14 Der Eintragungsbewilligung sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein Aufteilungsplan beizufügen. Dies meint, sie müssen zur Eintragung vorgelegt, und die Zusammengehörigkeit mit der Eintragungsbewilligung (Rn 7) muss deutlich werden. Eine Mitbeurkundung iSd §§ 9 I 3, 44 BeurkG ist nicht erforderlich (Frankf ZWE 18, 160 Rz 27; KG NZM 16, 525 Rz 30)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Abdingbarkeit.

Rn 7 Der Inhalt des Vorkaufsrechts kann weitgehend frei vereinbart werden. Dies gilt für die Definition des Vorkaufsfalls ebenso wie für die Bedingungen des durch Ausübung mit dem Verpflichteten zustande kommenden Kaufvertrags, die auch noch nach Eintritt des Vorkaufsfalls abw vom Drittkaufvertrag gestaltet werden können (RG 104, 122, 123 zum limitierten Preis; BGH Rpfleger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtliche Grundlagen.

Rn 1 Entspr Grundlagen finden sich im EStG und BKGG. Letzteres betrifft nur beschränkt Steuerpflichtige und Kinder, die Kindergeld für sich beanspruchen, wenn sie Vollwaisen sind, den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen oder niemandem sonst ein Kindergeldanspruch zusteht.mehr