Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 5 Rechtsfolge ist die Verlängerung durch Verschweigen, § 594 2. Bei wirksamer Anfrage und mehr als dreimonatigem Schweigen des Vertragspartners ab Zugang verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff (§ 558d I 1).

I. Überblick. Rn 2 Ein qualifizierter Mietspiegel ist zum einen ein Mietspiegel, also eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II (§ 558c Rn 2). Rn 2a Weitere Voraussetzungen sind zum anderen, dass diese Übersicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (Rn 3), von wem auch immer erstellt (Rn 4), im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen.

a) Ausschluss des Entreicherungseinwandes. Rn 38 Die Haftungsverschärfung gem § 818 IV bewirkt, dass der Bereicherungsschuldner sich ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit für eine danach eintretende Veränderung der Verhältnisse nicht mehr mit Erfolg auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann. Der Entreicherungseinwand verbleibt ihm indes, wenn die Ursache für die nach Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Willensfehler (Abs 2 Nr 1 und 2).

I. Bewusstlosigkeit, Geistesstörung (Abs 2 Nr 1). Rn 21 Die Grenze zwischen Bewusstlosigkeit und vorübergehender Störung der Geistestätigkeit (§ 105 II) ist fließend, so dass eine graduelle Abstufung zwischen Bewusstlosigkeit und hochgradiger Bewusstseinstrübung entbehrlich erscheint. Entscheidend ist, ob bei der Eheschließung die freie Willensbildung ausgeschlossen ist (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vertragsschlüsse auf Auktionsplattformen im Internet.

1. Einführung und Abgrenzung. Rn 49 Soweit Vertragsschlüsse iRv Online-Auktionen auf einer Internetplattform wie bspw eBay über sog Sofort- oder Direktkaufmodelle stattfinden (hier findet keine Auktion statt, sondern die Ware wird zu einem Festpreis angeboten), können sie aus der folgenden Erörterung ausscheiden. Sie werfen hinsichtlich des Vertragsschlusses keine Sonderprobl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Terminzahlungsaufträge.

Rn 7 Die Vereinbarung von Terminen für die Ausführung von Zahlungsaufträgen ist zwischen den Parteien möglich (§ 675n II). Der Widerruf eines Zahlungsauftrags für die Ausführung eines Zahlungsvorgangs zu einem bestimmten Termin ist bis zum Ende des Geschäftstages vor dem Tag des vereinbarten Termins möglich. Damit wird den Interessen der Parteien sachgerecht Rechnung getragen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu tragen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. (2) Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des Grundstücks v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formen des EV (Abs 1, 3).

I. Einfacher EV. Rn 19 Bei dem Grundfall des EV wird sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Zahlung des dafür vereinbarten Kaufpreises vorbehalten. Mithin nicht ausdrücklich geregelt, aber konkludent erteilt sind eine Befugnis zur Weiterveräußerung (zur Notwendigkeit s Rn 22 ff) ggü gewerblichen Zwischenhändlern für Veräußerungen im ordentlichen Geschäftsgang (MüKo/Wester...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist für die Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts eine Frist nicht vereinbart, so kann dem Berechtigten von dem anderen Teil für die Ausübung eine angemessene Frist bestimmt werden. 2Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übertragung anderer Rechte.

I. Sachenrechte. Rn 2 Sachenrechte werden nach §§ 873, 925, 929 ff übertragen; der Übergang des Anwartschaftsrechts vollzieht sich nach denselben Regeln wie das Vollrecht (BGHZ 28, 16, 21; 49, 196, 202), insb gilt nicht § 399 Alt 2, sondern § 137 (BGH NJW 70, 699). II. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. Rn 3 Gewerbliche Schutzrechte sind verkehrsfähig. § 413 wird verdrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 6 Was die weiteren Rechtsfolgen angeht (zB Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Pflichten aus I–III, Anfechtung bei fehlerhaftem Gebrauch elektronischer Geräte) kann auf § 312i Rn 12 ff verwiesen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Betroffene.

Rn 2 Die Vorschrift betrifft eheliche Kinder und außerdem Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern, die durch Sorgerechtserklärungen vor der Geburt des Kindes oder nach Geburt aber vor Namensgebung erklärt haben, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (§ 1626b II iVm § 1626a I Nr 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Herstellung.

I. Inhalt. Rn 7 Auch die Herstellung ist dem Grundsatz des Totalersatzes (s.o. Rn 5) unterworfen. Sie richtet sich daher nicht, wie oft gesagt wird, auf die Herstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis. Vielmehr ist der Zustand herzustellen, der jetzt ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bestünde. Dieser hypothetische Zustand braucht real nie bestanden zu haben, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verfassung der Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft und insbesondere die Satzung bestimmt. (2) Die Stiftungsorgane haben bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung und die zuständigen Behörden haben bei der Aufsicht über die Stiftung den bei der Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Willen, hilfsweise d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gebrauch (§ 9a III).

Rn 32a Die WEigtümer haben von Gesetzes wegen kein Recht, das Gemeinschaftsvermögen mitzugebrauchen, zB einen Raum, der im Eigentum der GdW steht (LG München I ZWE 23, 204 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verbrauchsgüterkauf (Abs 1).

I. Legaldefinition. Rn 3 Vier Voraussetzungen konstituieren gem I 1 den Verbrauchsgüterkauf: (1) ein Unternehmer als Verkäufer schließt mit einem (2) Verbraucher als Käufer einen (3) Kaufvertrag über eine (4) Ware iSv § 241a I. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gem I 2 auch vor, wenn der Unternehmer neben dem Verkauf eine Dienstleistung schuldet (5). 1. Unternehmer. Rn 4 S Legaldef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 § 486 I soll dem Verbraucher die Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes (§ 485) erleichtern (BTDrs 17/2764, 21).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Angriff.

Rn 9 Jeder Beschl ist anfechtbar. Auch ein vollzogener Beschl (BGH NJW 11, 2660 = ZMR 11, 732) oder einer mit ›geringfügigen‹ Fehlern kann idR angegriffen werden (München ZWE 11, 262). Selbst für die Anfechtung eines Negativbeschl (Rn 1) besteht idR ein Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZMR 16, 122 = NJW 15, 3713 Rz 8); es ist nicht erforderlich, zusätzlich einen Antrag auf Beschl-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm setzt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person nach § 1 voraus. Sie regelt die wichtigste Altersstufe des Menschen, nämlich die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Bis zum 31.12.74 trat die Volljährigkeit mit dem vollendeten 21. Lebensjahr ein. Heute ist iRd Volljährigkeit die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (s.u. § 104 Rn 1) und die Deliktsfähigkeit (§ 828) als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

I. Arbeitsrecht. Rn 14 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, § 1 II TVG, 77 II BetrVG. Da tarifvertragliche Regelungen Rechtsnormen iSd Art 2 EGBGB sind, gehören tarifliche Schriftformerfordernisse zu den gesetzlichen Formvorschriften (BAG NJW 01, 990 [BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99]). Bei ihnen ist aber stets zu prüfen, ob sie konstitutive oder de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Originärer Erwerb.

Rn 2 Aus § 889 folgt, dass der Eigentümer ein Grundstücksrecht zu seinen Gunsten auch ursprünglich an einem ihm gehörenden Grundstück bestellen kann. Für Dienstbarkeiten ist dafür jedoch ein berechtigtes Interesse erforderlich, etwa weil das Grundstück demnächst veräußert werden soll.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die ausgleichsberechtigte Person kann für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht von der ausgleichspflichtigen Person eine zweckgebundene Abfindung verlangen. 2Die Abfindung ist an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, wenn die Zahlung der Abfind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Berechnung der Ausgleichsrente (Abs 1).

I. Ausgleichswert (Abs 1 S 1). Rn 11 Gem § 20 I 1 steht dem Ausgleichsberechtigten ein Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu, deren Höhe sich grds nach dem Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts richtet. Dieser bemisst sich aber nicht – wie beim Wertausgleich bei der Scheidung – in der für das Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 309 ergänzt den Katalog des § 308, erfordert aber keinen richterlichen Wertungsakt. Die Mehrzahl der Verbote sind Konkretisierungen der in § 307 II enthaltenen Rechtsgedanken. Zur Bedeutung der Vorschrift im unternehmerischen Geschäftsverkehr vgl jeweils die Kommentierung der einzelnen Nrn sowie § 307 Rn 29 ff. Zur Prüfungsreihenfolge s § 307 Rn 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung.

Rn 17 Die Sicherungsübereignung hat das Pfandrecht bei der Sicherung von Krediten weitgehend verdrängt, weil sie dem Sicherungsgeber anders als dieses (§ 1205) die weitere Nutzung der Sache (BAG DB 07, 2718, 2719), die Geheimhaltung ggü Dritten ermöglicht u Sicherungseigentum einfacher verwertet werden kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fälligkeit und Anfechtung.

Rn 20 Für die Fälligkeit und Anfechtung gelten Rn 13 ff entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Identität.

Rn 3 Zwischen Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt besteht Identität (BGH FamRZ 84, 682). Deswegen muss der Unterhaltsverpflichtete ein Abänderungsverfahren gegen einen titulierten Minderjährigenunterhalt einleiten, wenn er nach Volljährigkeit des Kindes keinen oder nur geringeren Unterhalt zahlen will. Abänderungsgrund ist der Eintritt der Volljährigkeit. Daher muss da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Gläubiger des Bestellers können, soweit ihre Forderungen vor der Bestellung entstanden sind, ohne Rücksicht auf den Nießbrauch Befriedigung aus den dem Nießbrauch unterliegenden Gegenständen verlangen. 2Hat der Nießbraucher das Eigentum an verbrauchbaren Sachen erlangt, so tritt an die Stelle der Sachen der Anspruch des Bestellers auf Ersatz des Wertes; der Nießbrauche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konkurrenzschutz.

1. Vertraglicher Konkurrenzschutz. Rn 201 Der Vermieter kann dem gewerblichen Mieter aus dem Mietvertrag Konkurrenzschutz schulden (BGH NJW 13, 44 Rz 32; 12, 844 Rz 25). Verstößt der Vermieter gegen diese Verpflichtung, stellt der Verstoß einen Sachmangel iSv § 536 I dar (BGH NJW 13, 44 [BGH 10.10.2012 - XII ZR 117/10] Rz 40; Ddorf NJW-RR 98, 514 [OLG Düsseldorf 15.05.1997 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Bei einem Verbraucherbauvertrag (§ 650i Absatz 1) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachweis der Vaterschaft.

Rn 6 Er ergibt sich aus der Vermutung des § 1592 Nr 1 für das eheliche Kind; für das nichteheliche Kind kann das Vaterschaftsanerkenntnis bereits vor der Geburt abgegeben werden; dann ist § 1592 Nr 2 erfüllt. Ansonsten genügt für § 1600d II die Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen (Soergel/Naczinsky § 1963 Rz 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 3 Durch Individualvereinbarung kann die Irrtumsanfechtung abbedungen werden (MüKo/Armbrüster § 119 Rz 151). Einschränkungen durch AGB verstoßen gegen § 307 II Nr 1 (BGH NJW 83, 1671 [BGH 28.04.1983 - VII ZR 259/82]). Erweiterungen durch Mistradeklauseln sind individualvertraglich zulässig (BGH NJW-RR 02, 1344), in AGB unzulässig, wenn sie § 121 ausschließen (Schlesw ZIP 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. (2) Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltung) des Sondereigentums hinausgehen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 2 Entsprechend § 478 aF gelten §§ 445a, b, c nicht für Werkverträge (BGH NJW 14, 2183 [BGH 02.04.2014 - VIII ZR 46/13] Rz 38; BeckRS 13, 15325; s Vor §§ 433 ff Rn 3). Da kein VerbraucherschutzR mehr, anwendbar auch auf unbewegliche Sachen (Erman/Grunewald Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 2056 ergänzt § 2055, wonach der Miterbe, dem mehr zugewendet wurde, diesen Mehrbetrag endgültig behalten soll (MüKo/Fest § 2056 Rz 1), sofern die Zuwendung höher oder gleich ist wie der ihm gebührende Erbteil. UU erhält der Vorempfänger keine weitere Leistung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis sind nicht übertragbar. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche, die einem Gesellschafter aus seiner Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft zustehen, soweit deren Befriedigung außerhalb der Liquidation verlangt werden kann, sowie Ansprüche eines Gesellschafters auf einen Gewinnanteil oder auf dasjenige, was ihm im Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beginn der Zahlungspflicht.

Rn 5 Nach I 2 besteht die Zahlungspflicht zum 1. des Monats. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unterhaltsanspruch materiell rechtlich dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt schon bestanden hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Anspruch auf Herausgabe des Kindes.

I. Anspruchsberechtigt. Rn 1 ist nur, wer Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist (Kobl FamRZ 19, 1793; Nürnbg FamRZ 00, 369; BayObLG FamRZ 90, 1379). Sind dies beide Eltern, können sie den Anspruch nur gemeinsam oder ein Elternteil mit Zustimmung des anderen ggü Dritten geltend machen. Ein Elternteil kann vom anderen grds nur dann die Herausgabe des Kindes verlangen, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpfändung.

Rn 13 Der Nachlassanteil wird, da er ein Recht, nicht aber eine Forderung betrifft, nach §§ 1274 I, 2033 I verpfändet, wobei eine Anzeige nach § 1280 nicht erforderlich ist; sie sollte aber erfolgen, da nur die mitgeteilte Verpfändung die Rechte der übrigen Miterben beschränkt. Auch die Verpfändung erfasst nur den Nachlassanteil, nicht aber die einzelnen Nachlassgegenstände.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insbes der Verdienst aus unselbstständiger Tätigkeit.

Rn 12 Bei Tätigkeiten, die durch Lohn, Gehalt oder bei Beamten durch die Dienstbezüge abgegolten werden, spielen mehrere Besonderheiten eine Rolle. 1. Die Fortzahlung des Entgelts. Rn 13 Solange das Entgelt fortgezahlt wird (§§ 1 EFZG, 63 HGB, 87a BBG, 52 BRRG), entsteht streng genommen kein Verdienstausfall. Doch wird bei den Vorschriften über die Fortzahlung jeweils ein Ansp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Tatbestand des allg Persönlichkeitsrechts.

1. Rechtsträger. Rn 33 Der Schutz iRd Apr steht allen natürlichen Personen zu, auch allen nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen (s.u. Rn 56). Auch Prominenten steht der Schutz durch das Apr in vollem Umfang zu (EGMR NJW 04, 2647; Teichmann NJW 07, 1917). Darüber hinaus kann auch der Nasciturus unter den Schutz fallen, soweit ihm iRv § 823 I bereits Ansprüche zukommen. Über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

I. Wirksamkeit (Abs 1 S 1, 3). Rn 2 Die Einwilligungen nach den Vorschriften der §§ 1746, 1747 und 1749 sind ggü dem FamG abzugeben. Entscheidend ist der Zugang der Erklärung. Unerheblich ist, wer die Erklärung in den Verfügungsbereich des FamG verbringt. Wirksamkeitsvoraussetzung ist auch, dass das FamG zuständig ist (§ 186 FamFG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Rechtsfolge bei Tod eines gemeinsam sorgeberechtigten Elternteils.

Rn 1 Stand beiden Eltern die Sorge gemeinsam zu und stirbt ein Elternteil, so erwirbt der andere automatisch ohne Sachprüfung kraft Gesetzes die Alleinsorge. Diese Regelung entspricht § 1678 I Hs 1.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Grundsatz. Rn 2 § 130 gilt für empfangsbedürftige sowie amtsempfangsbedürftige Erklärungen, § 130 III (Rn 22), und ist auf geschäftsähnliche Handlungen entspr anwendbar (BGH NJW 87, 2236 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86]). Eine – inhaltlich kaum abweichende – Zugangsfiktion regelt § 312e I 2. Bei Benachrichtigungen gem § 666 bzw im Wertpapiergeschäft soll kein Zugang gem §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsflughäfen und Landeplätze, fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Nr. 3)

I. Öffentliche Verkehrsinfrastruktur (Nr. 3 Buchst. a) Literatur: Drosdzol, Grundsteuerliche Behandlung von Parkplätzen und Parkhäusern, KStZ 1994, 170; Drosdzol, Gleich lautende Ländererlasse betr. Grundsteuerlicher Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen v. 15.1.2002, KStZ 2002, 145; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen, NWB F. 11, 683; Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gutgläubigkeit.

Rn 2 Der gute Glaube (§ 932 II; § 932 Rn 9–12) des Gläubigers muss sich auf das Nichtbestehen des älteren beschränkt dinglichen Rechts beziehen. Zum maßgeblichen Zeitpunkt § 1207 Rn 3, zur Beweislast § 1207 Rn 5. Rechtsfolge ist, dass das ältere Recht im Rang hinter das Pfandrecht des Erwerbers zurücktritt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Soll die Bestimmung durch mehrere Dritte erfolgen, so ist im Zweifel Übereinstimmung aller erforderlich; soll eine Summe bestimmt werden, so ist, wenn verschiedene Summen bestimmt werden, im Zweifel die Durchschnittssumme maßgebend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Der Besitz einer beweglichen Sache. Rn 3 Zum Begriff der Sache s.o. § 90. Zur Abgrenzung der beweglichen Sachen s.o. § 929 Rn 3. Eine Ersitzung ist auch bei Tieren möglich (§ 90a). Nicht möglich ist eine Ersitzung an dem Grundstücksrecht unterliegenden wesentlichen Bestandteilen (§§ 93, 94). Möglich ist dagegen eine Ersitzung am Zubehör (§ 97), da durch längeren Eigenbesit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Parteien.

a) Kläger. aa) WEigtümer. Rn 5 Klagebefugt ist jeder – ggf werdende (BGH ZMR 17, 818 Rz 6) – WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1). Maßgebender Zeitpunkt ist die Klageerhebung (Frankf OLGZ 92, 439). Da der BGH jeden Bruchteils- als WEigtümer ansieht (Vor §§ 1–49 Rn 1), kann dieser eigenständig klagen; nach bislang hM kann der Teilhaber hingegen nach § 1011 BGB prozessführungsbefugt sei...mehr