Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unternehmer darf Zahlungen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht fordern oder annehmen. (2) Es dürfen keine Zahlungen des Verbrauchers im Zusammenhang mit einem Vermittlungsvertrag gefordert oder angenommen werden, bis der Unternehmer seine Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag erfüllt hat oder diese Vertragsbeziehung beendet ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachteilig.

Rn 4 Die Wirkung einer Abweichung bestimmt sich nach einem Günstigkeitsvergleich. Beurteilungsgrundlage ist die Einzelvorschrift, nicht das gesamte Formular oder die – weit zu verstehende (s.a. LG Fulda NJW-RR 87, 1460 [LG Fulda 26.02.1987 - 4 O 394/86]) – Individualvereinbarung, die die Rechtsstellung des Verbrauchers verändert. Unbeachtlich ist, wer die Abweichung initiier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. 2Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. 3Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Für das Verhältnis der WEigtümer als solcher gilt primär das WEG, subsidiär die indes fast vollständig verdrängten §§ 741 ff, 1008 ff BGB (Vor §§ 1008 bis 1011 BGB Rn 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll. (2) Der Erblasser kann die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksamkeitsvoraussetzungen (Abs 1 S 1–2).

I. Formerfordernis (Abs 1 S 1). Rn 2 Vermittlungsverträge u nachträgliche Änderungen mit einem Verbraucher, nicht solche mit einem Dritten (§ 655a I 1), müssen einschl der wesentlichen Nebenabreden unter genauer Bezeichnung des zu vermittelnden Darlehens zur Vermeidung der Nichtigkeit (II) schriftlich (§ 126) abgeschlossen, dh von beiden Parteien unterzeichnet werden. AGB müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sonderregeln für Einzelleistungen.

I. Grundsatz. Rn 1 Die jeweiligen Einzelleistungen verhalten sich zum Stammrecht wie die Hypothekenzinsen zum Kapital. Die Norm erfasst rückständige und erst fällig werdende Leistungen (Staud/Reymann § 1107 Rz 22; Soergel/Stürner § 1107 Rz 2; aA MüKo/Mohr § 1107 Rz 3). Für sie gelten die im BGB und anderen Gesetzen (BayObLG NJW 59, 1876 [BGH 02.07.1959 - VIII ZR 194/58]) getr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Naturalrestitution.

Rn 3 II begründet (iGgs zu § 15 VI) Anspruch auf Mitgliedschaft oder Mitwirkung, also Kontrahierungszwang, sofern die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind und der Anspruch unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot zunächst abgelehnt wurde. Für die Darlegungs- und Beweislast gilt § 22.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert das Verhältnis Eltern-Kind und dient auch dazu, Regelungslücken zu füllen. Es kommt nicht auf das Alter, den Familienstand oder ein Sorgerechtsverhältnis an (BVerfGE 31, 194 ff [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 88 u. 496/69]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Übernehmer kann dem Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, welche sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner ergeben. 2Eine dem bisherigen Schuldner zustehende Forderung kann er nicht aufrechnen. (2) Aus dem der Schuldübernahme zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis zwischen dem Übernehmer und dem bisherigen Schuldner kann de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Anwendungsbereich, Ausnahmen und Schutzzweck decken sich mit § 566b.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vorschuss, § 588 II 3.

Rn 6 Einen Vorschuss für zu erwartende Aufwendungen kann der Pächter bereits vor Beginn der Verbesserungsmaßnahmen verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahrensrecht.

I. Internationale Zuständigkeit. Rn 14 Für die internationale Zuständigkeit für Adoptionsverfahren existieren keine staatsvertraglichen Regelungen; auch das HIntAdÜ regelt sie nicht. Maßgeblich ist § 101 FamFG. Danach sind deutsche Gerichte zuständig, wenn der Annehmende, ein annehmender Ehegatte oder das anzunehmende Kind Deutscher ist (Nr 1) oder seinen gewöhnl Aufenthalt i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Alter des Mietspiegels.

aa) Grundsatz. Rn 21 Der Vermieter muss zur Begründung den aktuellen Spiegel nutzen (LG Stuttgart NZM 10, 161). Hat der Vermieter allerdings bei Abgabe des Verlangens einen noch nicht veralteten Mietspiegel genutzt, muss er seine Begründung später natürlich nicht auf den neuen, bei Zugang geltenden umstellen (LG Berlin GE 08, 1057; 06, 626). Im Prozess soll er dann einen Stic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Verbraucher. Rn 2 Die Vertragspartei muss Verbraucher sein (§ 13 Rn 8 ff). 2. Abweichung. a) Begriff. Rn 3 Eine Abweichung (s.a. §§ 312k I 1, 512 S 1, 651y S 1, 655e I 1) liegt vor, wenn die Vertragsparteien diese vereinbart haben. Ferner liegt eine Abweichung vor, wenn der Verbraucher auf Rechte verzichtet hat. b) Nachteilig. Rn 4 Die Wirkung einer Abweichung bestimmt sich nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

I. Rechtsgeschäft. Rn 5 Alle Arten von Rechtsgeschäften können umgedeutet werden, also einseitige Rechtsgeschäfte (BAG NJW 02, 2973 [BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00]), gegenseitige Verträge (BGH NJW 63, 339 [BGH 28.11.1962 - V ZR 127/61]), Verfügungen (RGZ 66, 28; 124, 30), auch des Nichtberechtigten (Völzmann Rpfleger 05, 65; aA RGZ 124, 31), familienrechtliche Rechtsgeschäfte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nr 4.

Rn 9 Schließlich ist eine Weiternutzung zulässig, wenn die Inhalte vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt wurden und andere Verbraucher jene weiterhin nutzen können. Aus dem Telos der Norm folgt, dass es sich bei den Personen, die bei der Erstellung der Inhalte mitgewirkt haben, auch um Unternehmer handeln kann, während sich die Möglichkeit der Weiternutzung nur auf V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. WKRL, Zweck. Rn 1 Die Vorschrift wurde iRd Umsetzung der WKRL neu eingefügt. § 475c tritt ergänzend neben § 475b und § 434u soll sicherstellen, dass auch Verträge, die eine dauerhafte Bereitstellungsverpflichtung zum Inhalt haben, trotz ihrer Atypik (für Kaufverträge ist grds ein einmaliger Leistungsaustausch charakteristisch) als Kaufverträge angesehen werden (BTDrs 19/27...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Vermutung in S 2.

1. Allgemeines. Rn 4 Die Vermutung in 2 gleicht weitgehend dem § 287 I ZPO (vgl Vor § 249 Rn 9). Die ›freie Überzeugung‹ von § 287 I 1 ZPO führt nämlich kaum zu einem anderen Ergebnis als zu dem in 2 geforderten Wahrscheinlichkeitsurteil (BGHZ 29, 393, 398f). Rn 5 Hinsichtlich des für die Erwartung maßgeblichen Zeitpunktes verweist der Wortlaut von 2 auf die Vergangenheit (›er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Buchung.

Rn 29 Anders als bislang, besteht für Stellplätze neben der selbständigen Einzelbuchung nicht die Möglichkeit eines gemeinsamen Miteigentumsanteils iVm einem Wohnungseigentum. Diese Buchung erschwerte iÜ die Verkehrsfähigkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterinsolvenz.

a) Überblick. Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien können das Mietverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verstöße (§ 556g Ia 2–4).

a) Keine/fehlerhafte Auskunft (§ 556g Ia 2). Rn 19 Verstößt der Vermieter ganz oder teilweise, schuldhaft oder ohne Verschulden gg § 556g Ia 1 oder ist die Auskunft schuldhaft falsch (AG Berlin-Mitte IMR 22, 394; Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 16; Selk NJW 19, 329, 331; Eisenschmid WuM 19, 225, 233), ist die Mietpreisvereinbarung auf der Basis der Vormiete zwar wirksam (Hinz Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt nur für den Sachkauf, dort für Sach- und Rechtsmängel.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erteilung der Vollmacht (Abs 1).

Rn 6 Die Erteilung der Vollmacht ist, auch wenn sie in einem Vertragsantrag enthalten ist, eine selbstständige, einseitige, nicht annahmebedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers (BGH WM 07, 440, 442), die grds auch formularmäßig erklärt werden kann (BGHZ 136, 314, 321 ff; s § 305c Rn 9). Der Bevollmächtigte hat die Befugnis, die Vollmacht zurückzuweisen (Neuner AT § 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1.

I. Bedeutung. 1. Regel. Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wärme- und Warmwasserkosten.

I. Allgemeines. Rn 61 Die Vorschriften der HeizkV sind gem deren § 3 S 1 im Verhältnis der WEigtümer zwingend anzuwenden (BGH ZMR 21, 136 Rz 16; WuM 20, 235 Rz 8; s.a. ZMR 23, 61 Rz 6) dies gilt auch in einer WE-Anlage mit 2 Wohnungen, wenn eine der Wohnungen vermietet ist, die andere hingegen von dem Eigentümer selbst bewohnt wird (München ZMR 07, 1001). Beschließen die WEig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 588 gilt nur für bereits in Vollzug gesetzte Pachtverhältnisse und nur soweit nicht eine Pflicht des Pächters aus § 586 I 2 besteht. Schonend durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen muss der Pächter entschädigungslos hinnehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einigung.

Rn 11 Zur rechtsgeschäftlichen Rechtsänderung ist die dingliche Einigung erforderlich. I. Dinglicher Vertrag. Rn 12 Die Einigung iSd § 873 ist ein abstrakter dinglicher Vertrag, der auf die dingliche Rechtsänderung gerichtet ist und keiner Form bedarf (Ausn: §§ 925 II, 4 II 1 WEG; aber: §§ 20, 29 GBO, 11 II ErbbauRG führt mittelbar dazu, dass die dingliche Einigung bezüglich e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Norm.

I. Ratenlieferungsverträge. Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kein Ausschluss.

Rn 12 Gelten für beide Arten der Nacherfüllung Ausschlussgründe, besteht der Anspruch auf Nacherfüllung insgesamt nicht (s IV 3 Hs 2; BTDrs 14/6040, 232). Ausschlussgründe sind Unmöglichkeit (§ 275 I; Bitter/Meidt ZIP 01, 2114, 2119 f; s Rn 25–27), unzumutbarer Aufwand (§ 275 II) und unverhältnismäßige Kosten (IV; s Rn 30–32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Zeitpunkt der Unterrichtung.

Rn 3 Die Form ist in I nicht vorschrieben, sondern folgt für Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus IV u Art 247 § 1 I–III EGBGB u für Allgemein-Verbraucherdarlehen aus Art 247 § 2 I–IV 1. Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Rn 4 Der Darlehensgeber muss dem Darlehensnehmer zunächst formlos, ggf auch mündlich, mitteilen, welche Informationen u Nachweise, zB Gehaltsnachweise, Konto- u G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Mietstruktur.

aa) Grundsatz. Rn 18 Die zu erhöhende Miete muss dem Mietbegriff des Mietspiegels entsprechen. Entspricht die vereinbarte Mietstruktur (§ 535 Rn 177) nicht der des Mietspiegels, müssen die Werte des Spiegels angepasst werden. bb) Umrechnung. Rn 19 Für eine Vergleichbarkeit muss die Brutto- in eine Nettomiete oder aber die im Mietspiegel aufgeführte Netto- in eine Bruttomiete um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechte des WEigtümers als ›Sondereigentümer‹ (§ 13 I).

I. Überblick. Rn 1 § 13 I bestimmt, dass neben dem gemE (§ 1 Rn 6) auch die im SonderE stehenden Räume und wesentlichen Gebäudebestandteile (das SonderE) – isoliert betrachtet – Eigentum iSv § 903 BGB sind (s.a. BGH NZM 14, 37 Rz 15). Die WEigtümer als Sondereigentümer stehen sich wie Grundstückseigentümer mit grds gegensätzlichen Interessen gegenüber (BGH NZM 14, 37 [BGH 25....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Erhöhungsbetrag (§ 559e I). 1. Allgemeines. Rn 3 § 559e I unterscheidet für den Erhöhungsbetrag danach, ob Drittmittel in Anspruch genommen wurden und ob das möglich war. 2. Drittmittel (§ 559e I 1). Rn 4 Hat der Vermieter Drittmittel iSv § 559a in Anspruch genommen (zum Begriff § 559a Rn 2), so darf er die jährliche Miete um 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Beanstandung.

Rn 65 Meint der Mieter, es liege ein materieller Mangel vor, muss er konkrete Beanstandungen vorbringen (dazu Rn 131 ff). Wenn nicht, schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung (Rn 134).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 16. Bürgschaften (Abs 2).

Rn 16 Bei Bürgschaften gilt bei objektiver Anknüpfung das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Bürgen (Art 19) (s Vor § 765 BGB Rn 64, 66, 67; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 27; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 152; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 104; BGHZ 121, 224; LG Kiel BeckRS 13, 13653).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf das Erlöschen der Außenvollmacht beruft, muss den Wegfall des Rechtsscheins in Form einer wirksamen Erlöschensanzeige oder die tatsächlichen Voraussetzungen der Bösgläubigkeit des Vertragspartners beweisen (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 170 Rz 1; BeckOKBGB/Schäfer Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzungen.

1. Zeitlich. Rn 9 Wie das Mängelrecht insgesamt (§ 437 Rn 3, 4) entsteht das Recht auf Nacherfüllung für Sachmängel erst nach Gefahrübergang und für Rechtsmängel erst nach Eigentumsübergang. Es erlischt mit wirksamer (Naumbg NJW-RR 15, 1399 [OLG Naumburg 09.04.2015 - 2 U 127/13]) Erklärung von Rücktritt (Celle NJW-RR 07, 353, 354 [OLG Celle 28.06.2006 - 7 U 235/05]) oder Mind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A.

I. 1. Abstraktes Schuldversprechen (Abs 2). Rn 2 Der das abstrakte Schuldversprechen Abgebende erbringt die charakteristische Leistung. Die Einordnung entspricht der objektiven Anknüpfung nach ex Art 28 EGBGB an das Recht dessen, der ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis abgibt (Staud/Magnus Art 4 Rz 433 mwN). 2. Abtretungsvertrag (Art 14). Rn 3 Nach Art 14 I ist das Recht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rückzahlungspflicht des Unternehmers, I–IV, § 355 III 1, 2.

I. Grundsatz. Rn 7 Nach § 355 III sind die empfangenen Leistungen nach Erklärung des Widerrufs unverzüglich zurückzugewähren (§ 355 Rn 13). Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge enthält § 357 I zusätzlich die Höchstfrist von 14 Tagen (vgl Art 13 I, 14 I VRRL). Für Verträge über Finanzdienstleistungen gilt § 357b I (30 Tage). Fristbegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Erbrecht.

Rn 22 Für das Erbstatut enthielt I 2 aF eine eigene Regelung, die durch G vom 29.6.2015 beseitigt worden ist. Seit 17.8.15 gelten die allgemeinen Regeln der Art 25, 26 sowie der EuErbVO (s IPR-Anh 11) u des HTÜ (s IPR-Anh 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Änderungen bei bestehender Gemeinschaft.

I. Umwandlung von Eigentum. Rn 9 Die Umwandlung von SonderE in gemE und umgekehrt erfordert wie eine erstmalige Begründung den Weg nach § 4 I, II (BGH ZMR 05, 59, 62; 03, 748). GemE, zB ein neuer Flur oder ein neues Treppenhaus, kann nicht – auch nicht tw – aufgedrängt (München Rpfleger 07, 459) oder entzogen werden. Geschähe dieseszB bei einer Unterteilung (Rn 11 ff), wäre d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentliche Staffelmietvereinbarung.

a) Zeitraum zwischen zwei Staffeln (§ 557 II 1). Rn 5 Gem § 557a II 1 muss jede ›Staffel‹ (= der Zeitraum zwischen zwei Mieten) mindestens ein Jahr betragen, kann aber auch länger sein oder wechseln (Mersson ZMR 02, 732). Bsp 1.1 bis 31.12. Diese Mindestzeit ist nach hM eine absolute Grenze. Die gesamte Staffelmietvereinbarung soll daher nach § 557a IV nichtig sein, wenn auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung.

Rn 4 Die Buchersitzung bewirkt originären Eigentumserwerb, so dass das Grundbuch richtig wird. Die unverjährbaren (§ 898) Ansprüche aus §§ 894–896 erlöschen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. 2Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art. (2) Vollzieht der Schenker die Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3.

Rn 4 Die Eltern müssen nicht nur vorübergehend getrennt leben. Dabei ist Getrenntleben iSd § 1567 I zu verstehen, weshalb auch ein Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen Wohnung ausreicht (Schwab FamRZ 98, 457, 461). Die Trennungsabsicht muss aber nach außen sichtbar werden (FA-FamR/Maier Kap 4 Rz 204).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechte des Schuldners.

Rn 5 Der persönliche Schuldner als solcher hat keinen Rückgabeanspruch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verw-Vertrag.

I. Allgemeines. 1. Überblick. Rn 44 Die GdW und der Verw können einen Verw-Vertrag schließen (s.a. BGH NJW 14, 1447 Rz 8; NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461). Er ist idR ein entgeltlicher Vertrag iSv §§ 675 ff, 611 ff BGB (BGH ZMR 21, 598 Rz 8; 20, 206 Rz 34; 18, 523 Rz 15), nach hM mit tw dienst-, tw werkvertraglichem Charakter (BGH ZMR 21, 598 Rz 8). Bsp: Nach zw Ansicht des BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anerkennung der Qualifizierung.

a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche Vermutung gilt nach § 558d I 3 ferner dann, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben. Eine Anerkennung durch alle drei bildet nach Ansicht des Gesetzgebers ein hinreichendes Indiz dafür, dass der Mietspiegel unter ang...mehr