Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bauliche Abweichungen des Gebäudes.

I. Unerhebliche. Rn 6 Wird ein gesamtes Gebäude (§ 3 Rn 3) abw vom Aufteilungsplan an einer anderen Stelle auf dem Grundstück oder in einer anderen Form errichtet, entsteht nach hM SonderE, sofern die einzelnen im SonderE stehenden Räume ohne Weiteres nach dem Aufteilungsplan zu identifizieren und untereinander sowie ggü dem gemE abzugrenzen sind (BGH ZMR 04, 206, 207); fehlt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückgriffsanspruch des Unternehmers, IV.

Rn 7 Analog zur Lieferkette im Kaufrecht kann beim Mangel des digitalen Produkts der Untermieter vom Hauptmieter gem § 327l Mangelbeseitigung fordern. Die Aufwendungen des Hauptmieters kann dieser gem §§ 327t–u vom Hauptvermieter ersetzt verlangen. § 536a II gilt nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt einer Staffelmietvereinbarung (§ 557a I, II).

I. Voraussetzungen. 1. Schriftlich (§ 557a I Hs 1). Rn 4 Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 schriftlich (§ 126) getroffen werden. Der Schriftform gleichwertig ist die elektronische Form (§ 126a). Die Textform (§ 126b) ist hingegen unzureichend. Wird die Staffelmietvereinbarung nicht formgerecht vereinbart, ist sie unwirksam. 2. Bestimmte Zeiträume (§ 557a I Hs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksamkeitsfrage.

I. Eheschließung seit dem 1.7.98. Rn 5 Seit dem 1.7.98 bigamisch geschlossene Ehen sind nach § 1314 I aufhebbar, jedoch wirksam bis zur Rechtskraft der Aufhebungsentscheidung (§ 1313; Hamm FamRB 23, 6; BVerfG FamRZ 18, 1624 Rz 63). Für die Vergangenheit bleibt die Ehe gültig (BGH FamRZ 01, 685). Nach dem Tod eines Ehegatten ist eine Aufhebung nicht mehr möglich (§ 131 FamFG; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Das Verfolgungsrecht für den Eigentümer einer Sache regelt sich entsprechend dem Recht eines Besitzers nach § 867 (s dort).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 6 Eine Maßregelung entgegen § 16 ist nichtig; der Beschäftigte ist so zu stellen, als sei sie nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1389 [BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01]). Bei schuldhaftem Verhalten kommt Schadensersatz gem §§ 280 I, 241 II und § 823 II iVm § 16 AGG in Betracht (§ 612a BGB Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 18, 27504).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitpunkt.

Rn 2 Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ist die Einwilligung vor Durchführung der medizinischen Maßnahme einzuholen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

I. Voraussetzungen erfüllt. Rn 15 Liegen alle Voraussetzungen des § 556c I vor (Rn 5 ff) und ist das vorgeschriebene Verfahren eingehalten (Rn 14), hat der Mieter vGw die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen. Sie treten an die Stelle der bis dahin umgelegten Kosten. Änderungsvereinbarungen und zusätzliche Erklärungen sind nicht erforderlich. II. Fehlen der Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Übertragung der Alleinsorge bei bestehender gemeinsamer Sorge.

I. Regelungsvoraussetzungen. 1. Rn 2 Es muss sich um ein gemeinschaftliches Kind der Eltern im Rechtssinne gem §§ 1591 ff handeln. Unerheblich ist, ob das Kind ehelich oder nichtehelich ist. 2. Rn 3 Den Eltern muss die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zustehen. Dies ist originär der Fall, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren. Sie können ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat ein Miterbe durch die Zuwendung mehr erhalten, als ihm bei der Auseinandersetzung zukommen würde, so ist er zur Herauszahlung des Mehrbetrags nicht verpflichtet. 2Der Nachlass wird in einem solchen Falle unter den übrigen Erben in der Weise geteilt, dass der Wert der Zuwendung und der Erbteil des Miterben außer Ansatz bleiben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Mietvertrag.

I. Allgemeines. 1. Überblick. Rn 1 Mietverträge sind gegenseitige Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen. Für sie sind grds die Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechtes anwendbar, soweit §§ 535–580a nichts anderes anordnen. Als schuldrechtliches Rechtsgeschäft sind Mietverträge als Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichungen zwischen Vertrag und Vertragsbestätigung, Zugang.

Rn 15 Weicht der Inhalt der Vertragsbestätigung von dem geschlossenen Vertrag ab, darf dem Verbraucher hieraus kein Nachteil entstehen. Dem Verbraucher muss die Abschrift bzw Bestätigung zugehen. Es reicht nicht aus, wenn der Verbraucher auf eine Webseite des Unternehmers verwiesen wird (BTDrs 17/12637, 55).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Unwirksamkeitsgründe.

1. Sittenwidrigkeit. Rn 27 Bei der Beurteilung, ob ein Vergleich aufgrund des Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig ist, darf nicht auf die beiderseits übernommenen Leistungen abgestellt werden. Stattdessen ist das Verhältnis des beiderseitigen Nachgebens maßgeblich (RGZ 156, 265, 267; BGH NJW 99, 3113; Hamm VersR 09, 532, 533 stellt auf das Prozessris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertretung ggü Verw (§ 9b II).

I. Überblick. Rn 12 Die GdW wird ggü dem Verw durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder einen durch Beschl dazu ermächtigten WEigtümer vertreten. § 9b II lehnt sich insoweit an § 46 Nr 8 GmbHG an (BTDrs. 19/18791, 49). II. Vorsitzender des Verwaltungsbeirats. 1. Allgemeines. Rn 13 Die Person des Vorsitzenden ergibt sich aus einem Beschl der WEigtümer oder der Verwaltung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Stellung des Hypothekars.

I. Anwendung der Pfandrechtsvorschriften. Rn 3 § 1128 III verweist wegen der Rechtsstellung des Hypothekars auf die Bestimmungen über das Pfandrecht an Forderungen (§§ 1279 ff); diese Stellung erwirbt er kraft Gesetzes mit Abschluss des Versicherungsvertrags (nicht erst mit Eintritt des Versicherungsfalls; aA LG Darmstadt VersR 79, 418) und ohne Beschlagnahme. Er kann deshalb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verbraucherrechterichtline.

Rn 4 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtline und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung wurden § 485 II, III gestrichen (§ 485 Rn 1) und § 485a aufgehoben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erwerb von Rechten und Pflichten.

Rn 3 Soweit die GdW Rechte erwirbt und/oder Pflichten eingeht, ist sie selbst berechtigt und verpflichtet, nicht die WEigtümer. Neben ihr können die WEigtümer aber haften (Rn 33).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausdehnung.

Rn 3 Der Rechtsgedanke des § 465 hat die Rspr zu Umgehungs- und Vereitelungsgeschäften beeinflusst (s § 463 Rn 20, § 464 Rn 6). Er schließt es aus, in Ausübung des Vorkaufsrechts eine Störung der Geschäftsgrundlage zu sehen (Erman/Grunewald Rz 3; Staud/Mader/Schermaier Rz 4; aA BGH NJW 87, 890, 893 [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]). Die Anwendung auf das Wiederkaufsrecht ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines. Rn 1 § 559d ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden. Er stellt für die genannten 4 Fälle, solche nach §§ 241 II, 280 I, 823, 826, als Beweislastregelung die Vermutung (§ 292 S 1 ZPO) auf, dass der Vermieter seine vertraglichen Pflichten verletzt hat (§§ 241 II, 535). Er soll einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu § 563.

Rn 14 War der Verstorbene nicht alleiniger Mieter (vgl AG Düsseldorf ZMR 12, 629) gilt generell § 563a. Etwaige weitere im Haushalt lebende Personen iSd § 563 sind daneben vom Eintritt ausgeschlossen (aA Löhnig FamRZ 01, 891).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bösgläubigkeit.

Rn 30 Hat ein Dritter getäuscht, besteht ein Anfechtungsrecht nur, wenn der Erklärungsempfänger die Täuschung kannte oder kennen musste. Jede Fahrlässigkeit genügt (§ 122 Rn 7). Anhaltspunkten für eine Täuschung muss der Erklärungsempfänger ggf nachgehen (BGH NJW-RR 92, 1006 [BGH 09.04.1992 - IX ZR 145/91]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. 2Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen.

a) Falsche Sachverhaltsgrundlage. Rn 22 Der von den Parteien nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt – das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein tatsächlicher Gegebenheiten außerhalb des Streits oder der Ungewissheit – entspr nicht der Wirklichkeit (BGHZ 155, 342, 351; VersR 03, 1174). Zum Sachverhalt gehört alles, was die Parteien als ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ankündigungspflicht (§ 555a II).

I. Allgemeines. 1. Grundsatz. Rn 12 Erhaltungsmaßnahmen (Rn 3) sind dem Mieter rechtzeitig formfrei anzukündigen. Nur die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Ankündigungspflicht löst die Fälligkeit der Duldungspflicht aus (§ 555c Rn 2 entsprechend; s.a. BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 19). Ankündigender ist der Vermieter, ein von ihm Ermächtigter (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Obligatorische Rechte.

Rn 12 Rechtsmangel liegt auch in obligatorischen Rechten, die Verfügungsbefugnis oder Besitz des Käufers beeinträchtigen, va Nutzungsrechte aus Miete und Pacht (BGH NJW 17, 1666 [BGH 18.01.2017 - VIII ZR 234/15] Rz 17; HP/Faust Rz 114; jew zur aF BGH NJW 91, 2700 f [BGH 17.05.1991 - V ZR 92/90]; 98, 534f [BGH 24.10.1997 - V ZR 187/96]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gültigkeit von Beschl (§ 23 IV 1).

I. Unabdingbarkeit. Rn 20 ISv § 23 IV 1 nicht ›verzichtet‹ werden kann auf Bestimmungen, die unabdingbar sind (vgl § 10). II. Nichtigkeit. 1. Nichtigkeitsgründe. Rn 21 Ein Beschl ist nach § 23 IV 1 nichtig, wenn er gegen Vorschriften verstößt, auf deren Einhaltung nicht verzichtet werden kann (Rn 20). Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich aus zwingenden Bestimmung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentlich engere Verbindung.

I. Vorgehensweise. Rn 3 Ausgehend von der Grundanknüpfung (Art 38–40 I, II) ist zu untersuchen, ob eine wesentlich engere Verbindung iSd Art 41 mit einem anderen Recht besteht; diese kann sich je nach Grundanknüpfung aus unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben (s insb BeckOK/Spickhoff Art 41 Rz 3 ff). Die nicht abschließenden Beispiele in Art 41 II (s insb BeckOK/Spickhoff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Rn 6 Betriebskosten sind nur solche Kosten, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache anfallen. Hieran fehlt es zB bei den Kosten für Parkflächen, deren Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet ist. Nicht erforderlich ist, dass der Gebrauch durch die Mieter selbst erfolgt oder sich als rechtmäßige Inanspruchnahme der Mietsache darstellt (BGH ZMR 23, 102 Rz 26; 16, 434...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung eines aliuds als Sachmangel, V.

Rn 20 Die Bereitstellung eines anderen als dem vertraglich geschuldeten digitalen Produkt wird in V der Bereitstellung eines mangelhaften digitalen Produkts gleichgestellt. Insoweit besteht ein Gleichlauf mit der kaufrechtlichen Regelung in § 434 V nF.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten aus dem Vermögen, das er außer seinem Anteil an dem Nachlass hat, verweigern. 2Haftet er für eine Nachlassverbindlichkeit unbeschränkt, so steht ihm dieses Recht in Ansehung des seinem Erbteil entsprechenden Teils der Verbindlichkeit nicht zu. (2) Das Recht der Nachlassgläub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 174 schützt den Vertragspartner vor der Ungewissheit über die Wirksamkeit eines von einem Vertreter vorgenommenen einseitigen Rechtsgeschäfts gem § 180 1 (BAG NZA 07, 377 [BAG 20.09.2006 - 6 AZR 82/06] Rz 35, 45f). Die Vorschrift entspricht gemeinsam mit den §§ 111 2, 3, 182 III, 410 I 2, II, 1131 2, 1160 II, 1831 2 einem allg Rechtsgrundsatz (Neuner AT § 51 Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerklagen.

Rn 8 Erhebt die beklagte Partei bei einem Verfahren, bei dem altes Verfahrensrecht anwendbar ist, eine Widerklage, ist insgesamt altes Verfahrensrecht anwendbar (aA für den Übergang FGG/ZPO Hamm NZM 13, 274). Wird die Widerklage hingegen nach § 145 ZPO abgetrennt, ist insoweit neues Verfahrensrecht anwendbar (Hamm NZM 13, 274 [BGH 26.10.2012 - V ZR 57/12]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erweiterung auf Rechts- und Unternehmenskauf.

Rn 12 Selbstständige und unselbstständige Garantien beim Rechts- und Unternehmenskauf können den Regeln der Garantie zu I beliebig unterstellt werden. Ohne Vereinbarung liegt eine analoge Anwendung nahe.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines. Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsfrist.

Rn 1 Der Erblasser kann nur innerhalb der einjährigen Ausschlussfrist (I), der Vertragspartner seine Annahmeerklärung gem §§ 119, 123 innerhalb der Frist der §§ 121, 124 anfechten. Für Anfechtungsberechtigte gem § 2080 gilt § 2082. Eine Fristversäumung ist vAw zu beachten. Berechnung: §§ 187 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Verhältnis zum Vermieter.

Rn 6 Die Ankündigung nach § 15 ändert nichts an den Verpflichtungen des Vermieters nach §§ 555a BGB oder aus einem Vertrag.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Rn 11a Bei einer Staffelmietvereinbarung besteht die Möglichkeit, dass die vereinbarte Miete im Laufe der Zeit erheblich von der Entwicklung der marktüblichen Miete abweicht. Der Mieter bleibt idR dennoch auch bei einem gravierenden Absinken des allgemeinen Mietniveaus an die vertraglich vereinbarten Staffelerhöhungen gebunden, es sei denn, die Parteien hätten eine abw Regel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Behinderte.

Rn 8 Bei geistiger Behinderung kann IV eingreifen. Körperlich Behinderten sind je nach Art der Behinderung einzelne Testamentsformen vorenthalten. Solche Einschränkungen enthalten §§ 2247 IV, 2233 II für Erblasser, die Geschriebenes nicht lesen können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

I. § 123. Rn 4 Die Vorschrift ist ggü § 138 vorrangig. Wer durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde, kann grds allein nach § 123 anfechten. Ein Rechtsgeschäft ist nur anfechtbar, wenn seine Anstößigkeit ausschl auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht (BGH NJW 08, 982 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Verstöße.

Rn 164 Eine verbotene Tierhaltung muss unterlassen werden (LG München I WuM 99, 221 [AG Köln 05.01.1999 - 217 C 57/98]), ist idR aber kein Kündigungsgrund (s.a. LG Berlin GE 95, 621), wenn nicht das Maß des § 569 II erreicht ist (§ 569 Rn 9 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Feststellung und Verkündung.

Rn 17 Ein Beschl kommt erst mit der Feststellung und einer an alle WEigtümer gerichteten Mitteilung des Beschl-Ergebnisses zustande (BGH ZMR 19, 55 Rz 15; aA Ddorf ZWE 20, 71 Rz 28: es genügt jede Form der Unterrichtung – etwa durch einen Aushang oder ein Rundschreiben).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die in § 651i Absatz 3 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedürftigkeit.

I. Maßstab. Rn 3 Die Bedürftigkeit richtet sich allein nach unterhaltsrechtlichen Kriterien, nicht etwa nach sozialhilferechtlichen Maßstäben (BGH FamRZ 95, 437). Der nach §§ 1578, 1578b zu bemessene Bedarf bildet den Maßstab für die Bedürftigkeit. Bei anerkennungsfähigem Mehrbedarf besteht der volle Unterhalt aus Quotenunterhalt und ungedecktem Mehrbedarf. Ein in ausreichend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL; DIRL.

Rn 2 IGgs zur VerbrGKRL ist Strom vom Anwendungsbereich der WKRL ausdr umfasst (Art 2 Nr 5 lit a: fällt unter den Begriff der ›Ware‹, soweit in begrenzbaren Einheiten zum Verkauf angeboten). Die Ergänzungen durch I 2 sind indes nicht zur Umsetzung der WKRL, sondern der DIRL ergangen, um die Anwendbarkeit der §§ 327 ff zu gewährleisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nachweis des Schadens.

a) Rechnung. Rn 33 Der Geschädigte muss beweisen, dass ein unfallbedingter Schaden eingetreten ist, wobei ihm § 287 ZPO helfen kann (Vor § 249 Rn 9 und BGH NJW 20, 393 [BGH 15.10.2019 - VI ZR 377/18], dort auch zum Einwand einer Vorschädigung des Unfallfahrzeugs). Der nötige Nachweis der Kosten gelingt am leichtesten durch die Vorlage einer Rechnung über die ausgeführte Repar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abgrenzungen.

a) Pacht und Leihe. Rn 10 Beim Pachtvertrag (§ 581) können iGgs zum Mietvertrag neben Sachen auch Rechte überlassen werden. Darüber hinaus gewährt der Pachtvertrag auch den Genuss von Früchten iSv § 99. Miete und Pacht sind danach abzugrenzen, ob nach dem objektiven Inhalt aller Vertragsbestimmungen nur der Gebrauch der überlassenen Sache oder ob Gebrauch und Fruchtgenuss zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 22 Die Höhe der Vorauszahlungen muss nach § 556 II 2 ›angemessen‹ sein (s.a. § 20 III 1 NMV 1970). Auf andere Mietverträge ist § 556 II 2 (bzw § 20 III 1 NMV 1970) entspr anzuwenden, da er Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (KG MDR 10, 1311; Rn 169).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Verwertung der sicherungshalber abgetretenen Forderung.

1. Regelung in der Sicherungsabrede. Rn 31 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78]). Eine unangemessene Verwertungsregelung berührt die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung nur bei Lohn- u Gehaltszessionen (Rn 29). IÜ gelten Vor §§ 1204 ff Rn 65 ff zur Sicherungsübereignung. 2. Fehlen ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. 2Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. 3Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.mehr