Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Mängel der Erhöhungserklärung.

Rn 11 Inhaltliche Mängel, die zu einem falschen Erhöhungsbetrag führen, machen nicht die gesamte Erhöhungserklärung unwirksam. Die Erhöhung ist auf den richtigen Betrag zu reduzieren (LG Berlin ZMR 95, 353). Fehlt es an der richtigen Form, ist die Erklärung nach § 125 allerdings nichtig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wesentliche Züge.

a) Überblick. Rn 13 ›Art‹ (Rn 10) und ›voraussichtlicher Umfang‹ (Rn 11) sind nur in ihren jew wesentlichen Zügen anzugeben. Dies gilt im Ergebnis nur für den Umfang, nicht aber für die Art: diese kann nur nach Maßgabe des § 555b und damit präzise angegeben werden. Die Einschränkung ›wesentliche Züge‹ streicht heraus, dass an eine Modernisierungsankündigung keine überhöhten A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Anfechtungsklage (§ 44 I 1 Fall 1).

I. Überblick. Rn 1 Auch dann, wenn ein Beschl nicht ordnungsmäßig und also mangelhaft ist, bindet er nach seiner Rechtsnatur und nach den allgemeinen Grundsätzen alle ihm Unterworfenen, wenn er nicht nichtig ist. Diese Bindung muss bekämpft und vernichtet werden können. Das Instrument hierzu ist als Beschl-Mängelklage die Anfechtungsklage. Prüfungsmaßstab ist § 18 II. Die Anf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum Beiratsvorsitzenden.

Rn 16 Da der Wortlaut dies nicht ausschließt und zudem der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats im Einzelfall verhindert sein kann bzw. aus sonstigen Gründen ausscheidet, ist es zulässig, auch bei Vorhandensein eines Vorsitzenden einen anderen WEigtümer zu ermächtigen. In einem solchen Fall kommt es zu einer doppelten (Einzel-)Vertretungsmacht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. (2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Voraufteilungen.

1. Abzug nicht umlegbarer Kosten. Rn 69 Erbringt der Vermieter für umlegbare und nicht umlegbare Kosten ggü einem Dritten eine einheitliche Zahlung, muss vor der Kostenumlegung der Aufwand für die nicht umlegbaren Leistungen herausgerechnet werden. 2. Voraufteilung auf Umlegungsbezugspunkte. Rn 70 Entstehen Kosten für mehrere Umlegungsbezugspunkte (Rn 46 ff) einheitlich, müssen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nr 2.

Rn 7 Gleiches gilt, wenn sich deren Verwendungsmöglichkeiten ausschließlich auf das betroffene digitale Produkt beschränken (zB vom Nutzer vorgenommene Anpassungen einer Benutzeroberfläche).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks.

1. Überblick. Rn 27 Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks müssen und können nicht in sich abgeschlossen sein. § 3 III verlangt daher, dass Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) bestimmt sind. Stellplätze müssen aber ebenso wie die Flächen grds vom gemE, eigenem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. 2Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz des Ehegatten befinden, der nicht Schuldner ist. 3Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossamen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ansprüche gegen unzulässige bauliche Veränderungen.

I. Unterlassung und/oder Beseitigung. 1. Überblick. Rn 48 Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des SonderE, steht jedem WEigtümer nach § 1004 I BGB und/oder § 14 II Nr 1 zu (BGH ZMR 21, 826 Rz 13). Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE ist hingegen ein sich aus dem gemE ergebendes Recht, das nach § 9a II Fall 1 al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Ein zentrales Problem des bisherigen Reiserechts war die Abgrenzung des bloßen Vermittlers (s § 651v) vom Reiseveranstalter (12. Aufl. § 651a Rz 10–13). Der § 651b, der der Sache nach an § 651a II aF und dem Verbot des widersprüchlichen Verhaltens anknüpft, soll hier mehr Rechtssicherheit sowohl für den stationären Vertrieb als auch den Online-Vertrieb bringen. Zur Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. 2Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

I. Regelungsgegenstand und Schutzzweck. Rn 1 § 312d knüpft an §§ 312b und 312c an. I nennt die seitens eines Unternehmers zu beachtenden Informationspflichten bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. II enthält Regelungen für Fälle, in denen diese Verträge Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben. Durch die Informationen soll ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pfandgegenstand.

1. Bewegliche Sache. Rn 4 Das Pfandrecht des Unternehmers entsteht nur an beweglichen Sachen iSd § 90 (s Kommentierung zu § 90), die von ihm hergestellt oder ausgebessert werden sollen. Dazu gehören folglich nicht die zur Ausführung der Arbeiten vom Besteller zur Verfügung gestellten Gerätschaften, das von ihm beigestellte Material erst, wenn es mit der dem Unternehmer zur Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mangelhaftigkeit der Kaufsache.

Rn 10 Der Verkäufer muss gem § 434 für einen Sach- oder gem § 435 für einen Rechtsmangel einzustehen haben. Der Mangel muss jedenfalls zum Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens beim Verkäufer vorliegen (BGH NJW 22, 2923 [BGH 04.05.2022 - VIII ZR 50/20] Rz 21; 2328 Rz 37).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundsatz der gleichwertigen Teilhabe (Abs 1).

I. Allgemeines (Abs 1 S 1). Rn 2 § 11 I 1 schreibt den Grundsatz der gleichwertigen Teilhabe beider Ehegatten an ihren in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten fest, der in S 2 näher konkretisiert wird. Da dieser Grundsatz Verfassungsrang hat, können Versorgungsregelungen keinen Bestand haben, die den Mindestanforderungen nicht genügen oder sonst zu einer Verletzung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Vertragsbestimmungen, die den Pächter eines Betriebs verpflichten, nicht oder nicht ohne Einwilligung des Verpächters über Inventarstücke zu verfügen oder Inventar an den Verpächter zu veräußern, sind nur wirksam, wenn sich der Verpächter verpflichtet, das Inventar bei der Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zu erwerben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. 2Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an. (2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gattungskauf.

Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte. (2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Duldungspflicht (§ 555a I).

I. Allgemeines. Rn 6 Nach § 555a I sind – auch umfangreiche und belästigende – Erhaltungsmaßnahmen (Rn 3 f) sowie ihnen dienende Vorbereitungsmaßnahmen (zB Gerüst, Sichtung durch einen Sachverständigen oder Handwerker) zu dulden. Unerheblich ist, ob die zu duldende Maßnahme vom Vermieter selbst durchgeführt wird oder auf seine Veranlassung durch Dritte, zB Handwerker. Die Dul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen des Annahmeverzugs.

a) Erfüllbares Dienstverhältnis. Rn 4 Voraussetzung ist zunächst ein wirksames – auch faktisches (§ 611 Rn 58) – Dienst-/Arbeitsverhältnis. Das Dienstverhältnis ist erfüllbar, wenn Dienstverpflichteter zur Dienstleistung verpflichtet und Dienstnehmer zur Annahme berechtigt ist. Daher kein Annahmeverzug bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis (BAG NZA 16, 691 [BAG 27.01....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gestörte Gesamtschuld.

I. Vertragliche Haftungsfreistellung. Rn 23 Durch einen nach Entstehung der Gesamtschuld vereinbarten Haftungsausschluss zwischen einem Gesamtschuldner u dem Gläubiger wird das Ausgleichsverhältnis nicht tangiert, es sei denn, es ist ausnw Gesamtwirkung oder beschränkte Gesamtwirkung gewollt (BGHZ 58, 216, 218 f; NJW 00, 1942, 1943; § 423 Rn 2 ff). Rn 24 Im Falle einer bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der nach § 128 erfolgten Beurkundung der Annahme zu Stande, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. 2Die Vorschrift des § 151 Satz 2 findet Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Dreißigste soll es dem Berechtigten ermöglichen, seine Lebensführung in der Haus- und Familiengemeinschaft des Erblassers ohne Überstürzung umzustellen, weshalb es uU geboten sein kann, von der nur unmittelbar nach dem Tod möglichen Kündigung des Mietverhältnisses abzusehen (Staud/Kunz § 1969 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Grenzen (§ 20 IV).

I. Grundlegende Umgestaltung der WE-Anlage. Rn 44 Eine grundlegende Umgestaltung ist bei § 20 II 1 zumindest typischerweise nicht anzunehmen (BGH WuM 24, 171 Rz 15; NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 40). Privilegierung ist bei der Prüfung iSe Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (BGH WuM 24, 171 Rz 15). IÜ ist die Frage im Einzelfall unter Berücksichtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss der Rücknahme.

I. Voraussetzungen. 1. Verzicht. Rn 2 Der Verzicht ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Schuldners ggü der Hinterlegungsstelle. Er ist unwirksam, wenn ein Verfügungsverbot nach §§ 135, 136 eingreift (München OLGR 97, 183). Ein nachträglicher Verzicht ist möglich (Naumbg OLGR 08, 455). Erst mit dem Verzicht erlangt der Gläubiger eine geschützte Rechtsposition (Karls...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweis.

Rn 31 Die Voraussetzungen des § 569 I muss der Mieter beweisen. Der Vermieter muss Umstände beweisen, aus denen sich ein Ausschluss des Kündigungsrechtes ergibt. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Kündigungsrechtes nach § 543 I trägt der Vermieter, für die Zahlung der Rückstände innerhalb der Schonfrist der Mieter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bürgerliches Recht als Kernbereich des Privatrechts; Begriff und Abgrenzungen.

I. Begriff. Rn 13 Das Privatrecht wird im Allgemeinen als Oberbegriff für alle normativen Regelungen verstanden, die nicht dem Öffentlichen Recht (s.u. Rn 14) unterfallen. Soweit die Bezeichnung Zivilrecht nicht identisch mit Privatrecht gebraucht wird, wird es einschränkend neben dem Wirtschaftsrecht und dem Arbeitsrecht als Kern und Schwerpunkt des Privatrechts verstanden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Dritte.

I. Überblick. Rn 25 Soweit das Grundbuch betroffen ist, ist vorstellbar, dass ein Dritter gem § 19 GBO zustimmen muss (BGH NZM 12, 351 Rz 5; Nürnbg ZMR 21, 535). Zustimmungsberechtigte Dritte sind die in Abt II oder Abt III eingetragenen Berechtigten wie Grundpfandrechtsgläubiger, Inhaber von Reallasten, Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten. Ferner sind potenziell zustimmungsber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Veräußerung des Pfandes ist nicht rechtmäßig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235, des § 1237 Satz 1 oder des § 1240 verstoßen wird. (2) Verletzt der Pfandgläubiger eine andere für den Verkauf geltende Vorschrift, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 7 Als Nacherfüllung sind die beiden Arten der nachträglichen Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) definiert, die ›Beseitigung des Mangels‹ (Nachbesserung) oder ›die Lieferung einer mangelfreien Sache‹ (Nachlieferung).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

An Stelle der Übergabe der Sache genügt die Einräumung des Mitbesitzes, wenn sich die Sache unter dem Mitverschluss des Gläubigers befindet oder, falls sie im Besitz eines Dritten ist, die Herausgabe nur an den Eigentümer und den Gläubiger gemeinschaftlich erfolgen kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abs 2.

Rn 2 Verfügungen über Grundpfandrechte und entsprechende Verpflichtungsgeschäfte sind vom Anwendungsbereich des § 1850 ausgenommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Änderungen (§ 12 IV).

I. Beschl. Rn 23 § 12 IV 1 gibt die Kompetenz, eine Vereinbarung nach § 12 I ganz oder tw einmal ›wegzubeschließen‹. Es bedarf dazu keines sachlichen Grundes (aA LG Frankfurt/O ZWE 15, 369). Der Beschl unterfällt § 19 I, 18 II. Es gilt idR das Kopfstimmrecht (LG Frankfurt/O ZWE 15, 369) oder das abw vereinbarte Stimmrechtsprinzip. Nach § 12 IV 2 kann, nicht aber muss (aA Münc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 13 Für Wohnraummietverhältnisse ist der entschädigungslose Ausschluss des Wegnahmerechts des Mieters gem § 552 II unwirksam; stillschweigender Ausschluss durch Abbedingen des Verwendungsersatzanspruchs bei gewerblicher Miete denkbar (BGH/Ddorf ZMR 07, 33; BGH ZMR 07, 684).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. UN-Kaufrecht.

Rn 76 Die Falschlieferung stellt wie die Schlechtlieferung Vertragswidrigkeit dar (Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter/Schwenzer Art 35 Rz 10; MüKo/Gruber Art 35 Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhebliche.

Rn 7 Wenn die tatsächliche bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan ganz oder tw so abweicht, dass die planerische Darstellung an Ort und Stelle nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist und es also unmöglich macht, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen, entsteht gem § 1 V gemE (BGH ZMR 04, 206, 207).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

1. Instandhaltung und Instandsetzung im eigentlichen Sinne. Rn 3 Der Begriff ›Maßnahme‹ iSv § 555a I ist ein Tun des Vermieters selbst oder auf seine Veranlassung. Das Tun kann ua ein Bauen, Inspizieren, Reinigen, Reparieren, Pflegen, Putzen, Schmieren, Warten sein. Instandhaltung ist Inbegriff der Maßnahmen, die geeignet sind, normale und verbrauchsbedingte Abnutzungserschei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt der Anordnung.

Rn 3 Mit der Bekanntmachung des Beschlusses ggü dem Erben wird die Anordnung der Nachlassverwaltung wirksam, § 40 I, 41 FamFG. Die Veröffentlichung nach § 1983 ist insoweit ohne Bedeutung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Tatbestandsmerkmale des Verbraucherbegriffs.

I. Natürliche Personen. Rn 8 Jede natürliche Person kann Verbraucher sein, auch der Unternehmer, der lediglich zu privaten Zwecken handelt. Folglich kann der Verbraucher nicht durch ein Wissensdefizit definiert werden – maßgeblich ist lediglich der private Zweck des rechtsgeschäftlichen Handelns (Rn 9). Entgegen dem Wortlaut sind auch natürliche Personen, die keinerlei Tätigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. (2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 2 Es muss sich um ein gemeinschaftliches Kind der Eltern im Rechtssinne gem §§ 1591 ff handeln. Unerheblich ist, ob das Kind ehelich oder nichtehelich ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Gesetzesgeschichte. Rn 1 § 558d ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und umfassend mWz 1.7.22 durch das MsRG v. 10.8.21 (BGBl I 3515) geändert worden (dazu BTDrs 19/26918 u 19/31106). Er ist ohne gesetzliches Vorbild (BTDrs 14/4553, 57). II. Bedeutung. Rn 1a Die Bedeutung folgt aus § 558a II Nr 1: Danach kann zur Begründung eines Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Arglistige Täuschung.

I. Täuschungshandlung. 1. Grundsatz. Rn 4 Die Täuschung verlangt wie nach § 263 StGB, dass der Täuschende beim Getäuschten einen Irrtum hervorruft, aufrechterhält oder bestärkt, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt bzw wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt (BGH NJW 57, 988; BAG NJW 12, 3390 [BAG 11.07.2012 - 2 AZR 42/11] Tz 22; AnwK/Feuerborn § 123 Rz 23). Im Gegensatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vermutungen (§ 558d I 2, 3).

1. Einhaltung der MsV. Rn 16 Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, welche die nach § 558c V erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel stellt (=MsV; dazu BRDrs 766/20), wird nach § 558d I 2 widerleglich vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. 2. Anerkennung der Qualifizierung. a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt. (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Eintritt des Erbfalls erfolgt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heilung (Konvaleszenz).

1. Genehmigung der Verfügung (Abs 2 S 1 Alt 1). Rn 9 Für die Genehmigung des Berechtigten gelten die §§ 182, 184. Wenn der Berechtigte Klage gegen den Nichtberechtigten auf Herausgabe des an ihn Geleisteten (§ 816 II) erhebt, liegt darin idR eine stillschweigende Genehmigung der Verfügung (BGH NJW 12, 2871 [BGH 12.06.2012 - II ZR 256/11] Rz 27). Obwohl die Genehmigung als Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Befugnis zu einseitiger Änderung.

Rn 1 § 332 stellt zunächst klar, dass es zu einer Änderung nicht (wie man nach § 328 II annehmen könnte) allemal einer Vereinbarung zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger bedarf. Vielmehr kann vertraglich auch das Recht zu einseitiger Änderung vorbehalten werden. Dem entspricht § 159 I VVG.mehr