Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Engste Verbindung.

Rn 7 An dritter Stelle kommt es zur Anwendung des Rechts, mit dem die Ehegatten unter Berücksichtigung aller Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung gemeinsam am engsten verbunden sind (I lit c). Dafür können alle Umstünde herangezogen werden, zB Staatsangehörigkeit, gemeinsame Sprache oder Religion, Vermögensbelegenheit, auch der Ort der Eheschließung (J Weber DNotZ 16, 65...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. 2Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirkung.

Rn 7 Durch die Ausnutzung des Vorbehalts erhält das vortretende Recht mit dinglicher Wirkung den Rang des zurücktretenden Rechts. Die Ausübung des Vorbehalts entspricht einer Rangänderung, so dass § 880 IV und V entspr gelten (KG JFG 8, 298; MüKo/Lettmaier Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermächtnis.

Rn 7 Die Ausschließung in Form eines Vermächtnisses liegt vor, wenn Miterben gegen den Willen anderer oder eines bestimmten anderen die Auseinandersetzung nicht betreiben dürfen (hM; MüKo/Fest § 2044 Rz 13; aA Bengel ZEV 95, 178). Der Berechtigte kann von demjenigen, der die Auseinandersetzung betreibt, die Unterlassung verlangen (RGRK/Kregel § 2044 Rz 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, dem Eigentümer gegenüber zum Vorkaufberechtigt ist. (2) Das Vorkaufsrecht kann auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Umweltschädigung oder einem aus einer solchen Schädigung herrührenden Personen- oder Sachschaden ist das nach Artikel 4 Absatz 1 geltende Recht anzuwenden, es sei denn, der Geschädigte hat sich dazu entschieden, seinen Anspruch auf das Recht des Staates zu stützen, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abberufungsbeschl (§ 26 III 1).

1. Allgemeines. Rn 31 Über die Abberufung ist gem §§ 19 I, 26 I, III 1 zu beschließen. Eine Abbestellung kann schlüssig in der Bestellung eines anderen gesehen werden (KG ZMR 04, 858, 859; LG Düsseldorf ZMR 11, 898, 899). Der Verw darf nicht – auch nicht als Vertreter anderer – abstimmen (BGH ZMR 02, 935), wenn es um eine Abberufung aus wichtigem Grund geht (LG Saarbrücken ZW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Verfügung eines Nichtberechtigten. 1. Verfügung. Rn 2 Verfügungen iSv § 185 sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es also zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BGH NJW-RR 10, 483 [BGH 04.11.2009 - XII ZR 170/07] Rz 22). Hauptanwendungsfälle sind die Übereignung einer Sache (§§ 929 ff), Abtretung einer Ford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überbau.

1. Auf das Nachbargrundstück. a) Überbau ist zu dulden oder gestattet. Rn 27 Ist das Gebäude über die Grenze gebaut worden und hat der Nachbar nach § 912 I BGB den Überbau zu dulden oder gestattet, entsteht an dem überbauten Gebäudeteil grds Wohnungseigentum (BGH NJW 08, 3122 [BGH 30.05.2008 - V ZR 184/07] Rz 7; KG ZWE 15, 361; Karlsr BWNotZ 13, 115; iE Elzer FS Riecke [19], 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. S 1: Beschränkung durch Sorgerechtsinhaber.

Rn 7 S 1 stellt die Befugnisse der Pflegeperson und des ihr gleichgestellten Erziehers und Betreuers uneingeschränkt zur Disposition des Inhabers der elterlichen Sorge. In dem Umfang, in dem dieser etwas anderes erklärt, entfällt deren Alleinentscheidungsbefugnis. Diese Beschränkung stellt jedoch eine Ausn dar, so dass der Sorgerechtsinhaber hierfür die Feststellungslast trägt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vormerkung und Verfügungsbeschränkung.

Rn 5 Ein Widerspruch gegen eine nicht wirksam entstandene Vormerkung ist möglich, jedoch unzulässig, wenn der gesicherte Anspruch nicht besteht (BGHZ 25, 24), weil dann ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich ist. Aus demselben Grund ist nur gegen zu Unrecht gelöschte, nicht aber gegen eingetragene, aber nicht bestehende Verfügungsbeschränkungen ein Widerspruch möglich (KGJ 26...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gemeinsame Sorge.

Rn 42 Wird nur einem Elternteil die Sorge ganz oder teilweise entzogen und stand die elterliche Sorge beiden gemeinsam zu, so gilt § 1680 III iVm I: die elterliche Sorge steht allein dem anderen Elternteil zu. Dies hat das FamG durch Beschl auszusprechen (vgl KG FamRZ 71, 267, 269 [KG Berlin 16.02.1971 - 1 W 12685/70]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Belastetes Recht.

Rn 4 Grds kann jedes eintragbare Grundstücksrecht – auch eine Vormerkung (LG Köln MittRhNotK 96, 234) – mit einem Rangvorbehalt belastet werden, sofern es nur rechtsgeschäftlich aufgrund Bewilligung und nicht im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch eV bestellt ist (Soergel/Stürner Rz 3, 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 4 Von § 563a darf nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden (III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einsichtsrecht, I 1.

1. Unterlagen. Rn 3 Die in I 1 genannten Unterlagen sind das, was früher (§ 716 aF) als ›Geschäftsbücher‹ und ›Papiere‹ bezeichnet war. Erfasst sind alle vorhandenen Aufzeichnungen der GbR zur Geschäftsführung und zu Grundlagengeschäften. Es muss sich um eine Gesellschaftsangelegenheit, also um eine gesellschaftsbezogene Unterlage, handeln. Dazu gehören insb die Buchführung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Sonderregelungen.

1. Schiffe und Luftfahrzeuge. Rn 9 Die Verpfändung im Schiffsregister eingetragener Schiffe u Schiffsbauwerke erfolgt nach §§ 8, 76, 81a des G über Rechte an eingetragenen Schiffen u Schiffsbauwerken v 15.11.40 (RGBl I 1499, zuletzt geändert am 21.1.13 BGBl I 91) ähnl wie bei Immobilien (BGHZ 26, 225, 228) durch Bestellung einer Schiffshypothek, einer Sicherungshypothek, u Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung der Verwandten.

Rn 1 Grds haften der Ehegatte und der Lebenspartner des Unterhaltsberechtigten vor allen Verwandten für dessen Unterhalt. Etwas anderes gilt dann, wenn der Ehegatte leistungsunfähig ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einigung.

Rn 11 Zur rechtsgeschäftlichen Rechtsänderung ist die dingliche Einigung erforderlich. I. Dinglicher Vertrag. Rn 12 Die Einigung iSd § 873 ist ein abstrakter dinglicher Vertrag, der auf die dingliche Rechtsänderung gerichtet ist und keiner Form bedarf (Ausn: §§ 925 II, 4 II 1 WEG; aber: §§ 20, 29 GBO, 11 II ErbbauRG führt mittelbar dazu, dass die dingliche Einigung bezüglich e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

I. Eheliche Lebensgemeinschaft. Rn 7 Sie beginnt mit Eheschließung (§ 1310) und endet mit Trennung der Ehegatten (§ 1567 I) oder Tod eines Ehegatten; nach Scheidung gelten §§ 1596 ff. Nehmen die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft (§ 1353) nach Trennung wieder auf, tritt der Unterhaltsanspruch des § 1360 wieder an die Stelle des Unterhaltsanspruchs nach § 1361 (Hamm Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Duldungspflicht (§ 555a I).

I. Allgemeines. Rn 6 Nach § 555a I sind – auch umfangreiche und belästigende – Erhaltungsmaßnahmen (Rn 3 f) sowie ihnen dienende Vorbereitungsmaßnahmen (zB Gerüst, Sichtung durch einen Sachverständigen oder Handwerker) zu dulden. Unerheblich ist, ob die zu duldende Maßnahme vom Vermieter selbst durchgeführt wird oder auf seine Veranlassung durch Dritte, zB Handwerker. Die Dul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweis.

Rn 31 Die Voraussetzungen des § 569 I muss der Mieter beweisen. Der Vermieter muss Umstände beweisen, aus denen sich ein Ausschluss des Kündigungsrechtes ergibt. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Kündigungsrechtes nach § 543 I trägt der Vermieter, für die Zahlung der Rückstände innerhalb der Schonfrist der Mieter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überleben.

Rn 7 Der Ehegatte ist nur dann gesetzlicher Erbe, wenn er den Erbfall des Erblassers erlebt. Sterben die Ehegatten gleichzeitig oder wird dies nach § 11 VerschG (§ 1922 Rn 3) vermutet, entsteht kein Ehegattenerbrecht und kein Zugewinnanspruch (BGH NJW 78, 1855 [BGH 28.06.1978 - IV ZR 47/77]). Derjenige, der sich auf das Überleben eines Ehegatten beruft, trägt hierfür die Bew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rückgabevermutung (Abs 2).

Rn 5 Die widerlegbare (§ 292 ZPO) Rückgabevermutung besteht unter den Voraussetzungen des II unabhängig von denen des I. Die Vermutung gilt nicht, wenn die Sache sich nach einer zwischenzeitlichen anderen Besitzlage wieder beim Gläubiger befindet (RG JW 12, 911).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausübung (Abs 1).

I. Rechtsnatur (Abs 1 S 1). Rn 1 Die Ausübung erfolgt durch empfangsbedürftige Willenserklärung, die wegen ihres gestaltenden Charakters (§ 463 Rn 4) bedingungsfeindlich ist. Sie ist, auch bei Mitteilung des Vorkaufsfalls an den Berechtigten durch den Drittkäufer, immer dem Verpflichteten ggü abzugeben; Vertragsform ist möglich. Wegen II begründet die Erklärung auch Pflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigentumserwerb.

Rn 6 Erlangt der Berechtigte den Besitz an der Hauptsache mit dem Willen des Gestattenden, tritt der Eigentumserwerb mit der Trennung ein. Der mittelbare Besitz der Hauptsache ist nicht ausreichend, soweit der Gestattende weiterhin unmittelbarer Besitzer der Hauptsache ist (BGHZ 27, 363; Jauernig § 956 Rz 4). Wenn der Gestattungsempfänger dagegen nicht ihm Besitz der fruchtt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unterlassen.

a) Grundsätze. Rn 8 Jede Partei hat ihre Interessen grds selbst wahrzunehmen (BGH NJW 06, 2618 Tz 28). Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) erfolgt deshalb nur, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht (BGH NJW-RR 98, 1406 [BGH 04.03.1998 - VIII ZR 378/96]; BAG NJW 94, 1364 [BAG 11.11.1993 - 2 AZR 467/93]). Die Verletzung einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Heilungskosten.

Rn 11 Sie werden in § 843 nicht erwähnt, weil sich für sie die dort behandelte Frage idR nicht stellt: Sie entstehen nicht fortlaufend neu, so dass sich eine Rente für den Ersatz nicht eignet. Bei längerer Dauer können aber die Kosten von Heilmaßnahmen in Raten eingefordert werden (s § 249 Rn 24).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Gem Art 229 § 49 I 3 EGBGB ist § 559d nur anzuwenden auf ein Verhalten nach dem 31.12.18.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erwerb durch Stellvertretung.

I. Unmittelbare Stellvertretung. Rn 13 IRd Einigung ist nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln eine unmittelbare Stellvertretung (§ 164) sowie eine Übermittlung von Willenserklärungen durch Boten möglich und zulässig. Bei der Übergabe (Realakt) ist dagegen Stellvertretung (BGH NJW 16, 1887 [BGH 16.10.2015 - V ZR 240/14] Rz 21) und Botenschaft ausgeschlossen; dort kann a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfügungsbefugnis des Pächters, § 582a I 2.

Rn 4 Der Pächter hat eine gesetzliche Verfügungsbefugnis über fremdes Eigentum (idR des Verpächters) bis zum Vertragsende; dies gilt auch für eine evtl Prozessführung. Der Pächter kann so lange Inventargegenstände veräußern und neue anschaffen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugte Person als Erbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie als Nacherbe eingesetzt ist. 2Entspricht es nicht dem Willen des Erblassers, dass der Eingesetzte Nacherbe werden soll, so ist die Einsetzung unwirksam. (2) Das Gleiche gilt von der Einsetzung einer juristischen Person, die erst nach dem Erbfall zur Ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Definition der Erhaltung (§ 13 II).

Rn 16 § 13 II definiert legal, was eine Erhaltung ist: die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des SonderE und/oder des gemE. Zu den Begriffen Instandhaltung und Instandsetzung s § 555a BGB Rn 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

1. Instandhaltung und Instandsetzung im eigentlichen Sinne. Rn 3 Der Begriff ›Maßnahme‹ iSv § 555a I ist ein Tun des Vermieters selbst oder auf seine Veranlassung. Das Tun kann ua ein Bauen, Inspizieren, Reinigen, Reparieren, Pflegen, Putzen, Schmieren, Warten sein. Instandhaltung ist Inbegriff der Maßnahmen, die geeignet sind, normale und verbrauchsbedingte Abnutzungserschei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährung.

Rn 11 Die Verjährung richtet sich nach allg Regeln (insb §§ 195, 199). Sie beginnt, wenn der Verletzte von der Verschuldensunfähigkeit des Handelnden und davon, dass Ersatz von einem aufsichtspflichtigen Dritten nicht zu erlangen ist, Kenntnis hat (RGZ 94, 220, 222; 133, 1, 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Amtsträger.

Rn 4 Die nach § 29 I 1 zu Verwaltungsbeiräten Bestellten sind Amtsträger. Der Bestellung liegen daneben §§ 662 ff BGB zu Grunde (Schlesw ZMR 05, 735; Ddorf ZMR 98, 105), sodass zB § 670 BGB anwendbar ist (Schlesw ZMR 05, 735; BayObLG NZM 99, 862).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Miete für ein Grundstück, ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. 2Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. 3Die Miete für ein Grundstück ist, sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, jeweils nach Ablauf ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein Vertrag über ein lang fristiges Urlaubsprodukt ist ein Vertrag für die Dauer von mehr als einem Jahr, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf eine Unterkunft zu erwerben. 2 § 481 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 8 Für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Vorliegen eines Garantiefalls ist der Käufer beweispflichtig. II erleichtert diesen Beweis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 4; HP/Faust Rz 12). § 477 findet keine Anwendung, da der Inhalt der Garantie anders als die von § 477 geregelten gesetzlichen Rechte der freien Disposition des Verkäufers unterliegt (HP/Faust § 443 Rz 20; MüKo/Loren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, II 1 Nr 1 lit b.

Rn 8 Das digitale Produkt muss sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Insoweit besteht eine inhaltliche Übereinstimmung mit dem neu formuliertem § 434 II 1 Nr 2. Diese Bestimmung setzt Art 7 lit b DIRL um, der insoweit wiederum an Art 2 II lit b VGKRL (bzw § 434 II 1 Nr 1 aF) anknüpft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat der Dritte den Gegenstand, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht, mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis gekauft, so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu entrichten. 2Der Verpflichtete kann verlangen, dass der Vorkauf auf alle Sachen erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn getrennt werden können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rasse/ethnische Herkunft.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 25 Keine Einstellung wegen dunkler Hautfarbe. 2. Mittelbare Benachteiligung. Rn 26 Anforderung muttersprachliche Deutschkenntnisse (BAG NZA 18, 33 [BAG 29.06.2017 - 8 AZR 402/15]), nicht aber: sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse (BAG NZA-RR 18, 287); schriftliche Deutschkenntnisse, wenn Arbeitsanweisungen verstanden werden müssen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 9 I nennt zwei Fälle, in denen die Wohnungsgrundbücher geschlossen werden. Zur Durchführung der Schließung s.a. die VO zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Ausschluss.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist ein Recht an einem Grundstück mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist zur Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung des Dritten erforderlich. 2Steht das aufzuhebende Recht dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zu, so ist, wenn dieses Grundstück mit dem Recht eines Dritten belastet ist, die Zustimmung des Dritten erforderlich, es sei denn, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift statuiert eine eng begrenzte Ausn von dem Grundsatz, dass Forderungen nicht kraft guten Glaubens erworben werden können. Sie findet keine Anwendung auf den gesetzlichen Forderungsübergang, wohl aber auf die Verpfändung u die rechtsgeschäftliche Übertragung sonstiger Rechte nach § 413 (so für die Abtretung eines übertragbaren Vertragsangebots RGZ 111, 46, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten geschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam. Er wird erst mit der Genehmigung wirksam (II). Bis zu seiner Genehmigung oder deren Ersetzung können aus ihm keine Rechte hergeleitet werden, er begründet keine Leistungspflichten. Die Norm gilt nur für Verträge, nicht für einseitige Rechtsgeschäfte (§ 1367) oder...mehr