Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auskunft.

Rn 15 Der Unterhaltsberechtigte hat gem § 1605 auf Verlangen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Zwischen mehreren Unterhaltsverpflichteten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 242 (FamRZ 03, 1836).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. 2Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 35 Dem Käufer stehen alle Mängelrechte des § 437 zu, inkl der Nacherfüllung und ihres Vorrangs (Köln DB 09, 2259, 2262), des Rücktrittsrechts (Schröcker ZGR 05, 83 ff mwN auch der aA, auch zu den Grenzen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei einem Ratenlieferungsvertrag, der weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. (2) § 356 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Widerrufsrecht erlischt s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

I. Anspruchsinhaber. Rn 3 Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus I steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welches durch die Anlage in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, denen die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung zustehen; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbark...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Für die Kosten der Nachlasspflegschaft wird auf § 1960 Rn 51 verwiesen. Ein Vorschuss auf die Kosten kann vom Gläubiger nicht verlangt werden (Schlesw FamRZ 12, 814), und zwar auch dann nicht, wenn im Nachlass keine ausreichenden Mittel zur Bezahlung des Pflegers vorhanden sind (Dresd FamRZ 10, 1114; Hamm FamRZ 10, 1112).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheit bei verbrauchbaren Sachen (Abs 2).

Rn 6 Ist die Forderung auf Leistung verbrauchbarer Sachen, § 92, gerichtet, so erwirbt bei Leistung an ihn der Nießbraucher das Eigentum. Ihn trifft dann die Wertersatzpflicht des § 1067. Bei Leistung an den Gläubiger wird der Nießbraucher nur dann Eigentümer, wenn sie ihm ggü wirksam ist (wie oben Rn 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenrechte.

Rn 4 Der Anspruch aus § 888 hängt hinsichtlich Durchsetzbarkeit und Fälligkeit (Ddorf OLGZ 77, 330) vom gesicherten Hauptanspruch ab und ist bei Rechtsmissbrauch nach § 242 einredebehaftet (BGHZ 79, 204). 1. Gegen die Vormerkung. Rn 5 Der Dritterwerber kann Einwendungen gegen das Bestehen der Vormerkung (zB wirksame Bestellung) erheben oder geltend machen, dass der Erwerb nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Notarielle Beurkundung.

Rn 2g Die öffentliche Beglaubigung wird nach § 129 III durch die notarielle Beurkundung ersetzt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge eines Verstoßes (§ 556g I 3, 4, II).

I. Überblick. Rn 3 Der Vermieter hat unter den Voraussetzungen des § 556g II 1 (Rn 6 ff) gem § 556g I 3 zu viel gezahlte Miete nach §§ 812 ff herauszugeben (LG Berlin NZM 17, 332; AG Hamburg-St. Georg ZMR 17, 744; AG Hamburg-Altona ZMR 17, 649). Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (Hinz ZMR 14, 593, 599). Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriffsbestimmung.

I. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Abs 1). Rn 2 Wesentliche Grundstücksbestandteile bilden neben den Gebäuden sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundene Sachen und die ungetrennten Erzeugnisse. Gebäude sind Häuser und andere Bauwerke, zB Brücken (Karlsr NJW 91, 926 [OLG Karlsruhe 31.10.1990 - 4 U 165/89]), Tiefgaragen (BGH NJW 82, 756) und Luftschutzstollen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gefahr im Verzug.

Rn 5 I 3, II 2 erlauben in besonders eiligen Fällen die Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen ohne Genehmigung, die jedoch unverzüglich nachzuholen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 3 Notwendig ist die Schriftform (§§ 585b I 3 letzter Hs, 126, 126a); sonst kommt es nicht gem § 585b III zur Beweislastumkehr. Bei Verpachtung in toto bedarf es keiner Inventarliste (Ddorf ZMR 13, 794). Die Angabe des Datums ist nicht zwingend (Soll-Vorschrift).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Vorlegungsfälle.

Rn 5 Der Anspruchsteller muss eine bestimmte Beziehung zur Urkunde haben. Es kommen drei Fälle in Betracht. Eine analoge Anwendung auf andere Fälle wird als zulässig angesehen (BGH WM 66, 255 ff). 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1). Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsgrundlagen.

I. Allgemeines. Rn 1 Die Erscheinungsformen des Werkvertrages sind vielfältig und waren als solche in der bis zum 31.12.17 geltenden Fassung des Gesetzes in den §§ 631–651 nur unvollkommen geregelt. Mit der Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts (s Rn 6 f) zum 1.1.18 hat sich das mit Sonderregeln für den Bau- und den Verbrauchervertrag sowie der Schaffung eigenst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschensgründe in der Person des Vollmachtgebers.

1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit. Rn 7 Der Tod des Vollmachtgebers führt gem §§ 672 1, 675 im Zweifel nicht zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis und iVm 1 einer von dem Erblasser erteilten Vollmacht (BGH NJW 69, 1245, 1246 [BGH 18.04.1969 - V ZR 179/65]). Das Gleiche gilt gem § 52 III HGB für die Prokura. Klauseln zB in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Die Bestimmungen der §§ 932 ff über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten gelten auch beim Surrogationserwerb (Grüneberg/Weidlich § 2041 Rz 4). Ist der das Rechtsgeschäft tätigende Miterbe bösgläubig, ist ein gutgläubiger Erwerb durch die Erbengemeinschaft nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mehrheitsbeschlüsse.

I. Formelle Legitimation. Rn 5 § 714 behält auch nach der Reform durch das MoPeG das Einstimmigkeitsprinzip grds bei (wie vormals §§ 709, 710 aF), freilich – wie früher auch – dispositiv (§ 708). Das Einstimmigkeitsprinzip gilt daher, wenn im Gesellschaftsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent etwa Abweichendes vereinbart ist. Eine Stimmenthaltung hat hier die Wirkung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen und Rechtsfolgen.

I. Besitzverhältnis. Rn 5 Das Gesetz erklärt im Falle der Besitzdienerschaft nur den Besitzherren zum unmittelbaren Besitzer, während der Besitzdiener in rechtlicher Hinsicht keinerlei Besitz hat. Ihm stehen daher auch nicht die Rechte aus dem Besitz zu (Ausn § 860). II. Besitzerwerb. Rn 6 Mit der tatsächlichen Annahme der Sache durch den Besitzdiener erwirbt der Besitzer den u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 7 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen durch Erklärung anteilig auf den Mieter umzulegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verfügung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkung gegen den Nacherben vornehmen kann, so ist der Nacherbe dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Einwilligung zu der Verfügung zu erteilen. 2Die Einwilligung ist auf Verlangen in öffentlich beglaubigter Form zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 13 Die Person des Vorsitzenden ergibt sich aus einem Beschl der WEigtümer oder der Verwaltungsbeiräte (§ 29 Rn 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. 2Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. (2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gegenstand.

Rn 22 Für den Gegenstand des SonderE gilt – soweit nicht § 5 II greift, zB für im Boden verlegte Versorgungsleitungen – nach § 5 I 2 § 94 BGB entspr. Damit sind auch die Sachen Gegenstand des SonderE, die mit dem Teil des Grundstücks fest verbunden sind, auf den sich das SonderE erstreckt. Das gilt insb für Gebäude, die auf diesen Flächen errichtet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Billigung eines auf Probe oder auf Besichtigung gekauften Gegenstandes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erklärt werden. 2War die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle und Arbeitnehmer als Verbraucher.

a) AGB-Kontrolle. Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat der Erblasser die Abkömmlinge auf dasjenige als Erben eingesetzt, was sie als gesetzliche Erben erhalten würden, oder hat er ihre Erbteile so bestimmt, dass sie zueinander in demselben Verhältnis stehen wie die gesetzlichen Erbteile, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Abkömmlinge nach den §§ 2050, 2051 zur Ausgleichung verpflichtet sein sollen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittelbare Stellvertretung.

1. Begriff und Abgrenzung zur unmittelbaren Stellvertretung. Rn 2 Bei der im BGB nicht geregelten mittelbaren (indirekten, verdeckten) Stellvertretung handelt der Vertreter zwar im Interesse und für Rechnung eines anderen, aber in eigenem Namen, sodass er selbst berechtigt und verpflichtet wird. Spezielle Regelungen enthalten die §§ 383 ff, 453 ff HGB; 32 I 1, 18 ff DepotG. 2....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Rechte.

Rn 3 Minderung und Schadensersatz (BGH ZMR 93, 151; Celle RdL 18, 384) werden durch § 586 nicht berührt. Zur Ausübung eines Optionsrechts auf vorzeitige Kündigung bei beabsichtigtem Verkauf von Pachtflächen vgl Schlesw RdL 20, 228.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungserleichterung.

Rn 7 Die Norm bildet keinen selbstständigen Haftungsgrund, sondern modifiziert § 276 II iSe Haftungserleichterung. Eine Haftungsverschärfung tritt auch dann nicht ein, wenn der Ehegatte in eigenen Angelegenheiten üblicherweise besonders sorgfältig verfährt. Die Grenze nach unten bildet die grobe Fahrlässigkeit (§ 277).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Willenserklärung/geschäftsähnliche Erklärung.

Rn 8a Ob es sich bei der Modernisierungsankündigung um eine Willenserklärung oder eine geschäftsähnliche Erklärung handelt, ist str (ohne Stellungnahme BGH ZMR 21, 723 Rz 19). In beiden Fällen sind die Vorschriften zur Auslegung von Willenserklärungen (direkt oder zumindest entspr) anwendbar (BGH ZMR 21, 723 Rz 19). Für Willensmängel gilt nichts anderes.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Europäisierung.

1. Europäisches Deliktsrecht. Rn 27 Das Deliktsrecht hat Bedeutung im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt und den Verbraucherschutz: Unterschiedliche Haftungsregeln, va unterschiedliche Haftungsstandards (ggf iVm öffentlich-rechtlichen Sicherheitsanforderungen), können den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr (Art 34, 56 AEUV) behindern, insb wenn sie im Zusammenha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) ›Formale‹.

aa) Grundsatz. Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1867 [BGH 08.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. WKRL. Rn 1 § 475b wurde iRd Umsetzung von Art 3 II 2 iVm Art 2 Nr 5 lit b WKRL neu aufgenommen und entspricht den Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Waren in Art 6, 7 u 8 der RL (BTDrs 19/27424, 30). II. Zweck. Rn 2 Die Norm beinhaltet zusammen mit § 475c Sonderbestimmungen zum Sachmangel von Waren mit digitalen Inhalten iSd § 327a III 1 und ergänzt damit § 434 im H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachmangelbegriff (Abs 2).

I. Grundlagen und Systematik. Rn 13 Der mit der Schuldrechtsmodernisierung neu in das Werkvertragsrecht eingeführte Sachmangelbegriff der § 632 II entspricht – bis auf Marginale Abweichungen im Wortlaut – dem für das Kaufrecht maßgeblichen in § 434 I. Die damit erzwungene Harmonisierung ist ein gesetzgeberischer Missgriff, dessen Ergebnis bei wörtlicher Umsetzung des § 633 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Willenserklärung ggü einem Abwesenden.

I. Abgabe. Rn 6 Zuvorderst muss die Erklärung vom Erklärenden willentlich nach außen erkennbar gemacht werden, wobei an ihrer Endgültigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen dürfen (Wolf AT § 33 Rz 2). Dies unterscheidet die Willenserklärung von Entwürfen oder Informationen (BGH DNotZ 83, 624f). Zur Abgabe einer nicht empfangsbedürftigen Erklärung muss nur dieser Erklärungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 20 Für Mehrhausanlagen – als solche werden im Kern WE-Anlagen mit mehreren, voneinander getrennten Baukörpern (idR Häuser) verstanden – sieht das Gesetz keine Besonderheiten vor. Die Mehrhausanlage gilt, auch wenn sie aus mehreren unselbständigen ›Untergemeinschaften‹ (Rn 8) besteht, bei der Verwaltung als ein Objekt bzw eine GdW, sodass auch nur ein Verw bestellt werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Überlässt ein Ehegatte sein Vermögen der Verwaltung des anderen Ehegatten, so kann das Recht, die Überlassung jederzeit zu widerrufen, nur durch Ehevertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt gleichwohl zulässig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 39 § 20 III regelt 2 Tatbestände. Zum einen geht es um eine bauliche Veränderung, die für einige oder alle WEigtümer zwar nachteilig ist, mit der diese aber einverstanden sind. Und zum anderen geht es um bauliche Veränderungen, die den anderen WEigtümern nicht iSv § 14 I Nr 2 nachteilig sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anbahnung und Formalien des Arbeitsvertrags.

1. Anbahnung des Arbeitsvertrags. Rn 52 Zur Klärung der Eignung des Bewerbers dient das Vorstellungsgespräch. Veranlasst der ArbG das Gespräch, so trägt er gem §§ 670, 662 die verkehrsüblichen und erforderlichen Auslagen, nicht aber Zeitaufwand und Verdienstausfall (BAG NZA 89, 468; DB 77, 1194 [BAG 18.02.1977 - 2 AZR 770/75]). Rn 53 Zulässige Fragen muss der Bewerber wahrheit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Beschränkungen.

1. Forderungsgegenstand. Rn 6 § 562d bezieht sich lediglich auf Mieteforderungen. Andere Forderungen des Vermieters gegen den Mieter, auch wenn sie aus dem Mietverhältnis stammen, werden nicht erfasst. 2. Zeitspanne. Rn 7 Ausgeschlossen sind Mieteforderungen für einen Zeitraum, der mehr als 365 Tage vor der Pfändung liegt. Keine Rolle spielt, ob die Rückstände schon fällig sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

aa) Weiter Gestaltungsspielraum. Rn 51 Den WEigentümern ist aufgrund ihres Selbstorganisationsrechtes ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (BGH ZMR 23, 55 Rz 38; 21, 136 Rz 13). Der neue Umlageschlüssel muss lediglich § 18 II genügen (BGH ZMR 23, 55 Rz 38). An die Auswahl eines angemessenen Umlageschlüssels dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden, weil si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 Die Norm basiert auf den Vorgaben der WKRL, vormals VerbrGKRL (bis 16. Aufl) (1.) eines Anspruchs des Verbrauchers auf Nacherfüllung (Art 13 I, II; Art 14 I lit a-c), (2.) dessen Wahlrecht zwischen deren beiden Arten (Art 13 II) und (3.) der Entlassung des Verkäufers aus der Pflicht zur Nacherfüllung nur wegen Unmöglichkeit und der näher erläuterten Unverhältnismäßigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entscheidung über die interne Teilung (Abs 1).

I. Begriff der internen Teilung. Rn 1 § 10 I enthält eine Legaldefinition der internen Teilung: Das FamG ›überträgt‹ dem ausgleichsberechtigten Ehegatten das vom Ausgleichspflichtigen (in der Ehezeit) erworbene Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts (iSd § 1 II 2); das auszugleichende Anrecht wird entspr belastet, und für den Ausgleichsberechtigten wird ein Anrecht innerhalb des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (Abs 2).

I. Voraussetzungen. Rn 14 Die für alle grund- o schiffspfandrechtlich gesicherten Darlehensverträge mit gebundenem Sollzinssatz (§ 489 V), auch Forwarddarlehen (Feldhusen ZIP 16, 850), geltende, nicht abdingbare (Siol FS Hadding 1157, 1167; aA NK-BGB/Krämer Rz 14; Mülbert WM 02, 465, 475f) Vorschrift erfordert ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers – ein solches des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen, so wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anspruch auf Erteilung (§ 12 II 2).

Rn 18 Der veräußernde WEigtümer hat ohne einen dem Erwerb entgegenstehenden wichtigen Grund (§ 12 II 1) oder nach § 12 II 2 einen einklagbaren Anspruch auf Zustimmung (s.a. Rn 20).mehr