Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache (Abs 6).

I. Pflicht des Käufers (S 1). Rn 35 Die Rückgewähr der Kaufsache hat Zug um Zug mit Lieferung der mangelfreien Sache zu erfolgen (VI 1 iVm § 348; Grüneberg/Weidenkaff Rz 23; aA Jungmann ZGS 04, 263, 264 ff: Verweis auf § 348 ist gesetzgeberischer Fehler). Sie steht unter den drei Voraussetzungen, dass (1.) die neue Sache als Nacherfüllung (2.) mangelfrei (3.) geliefert wird. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachträgliche Einigung (§ 879 II).

Rn 8 Der Rang richtet sich auch dann nach der Eintragung, wenn die Einigung zeitlich nachfolgt, eine schwebend unwirksame Einigung genehmigt oder eine nichtige durch eine neue Einigung ersetzt wird (vgl MüKo/Lettmaier Rz 33).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeit- und Ortsangabe.

Rn 6 Der Mitunterzeichnende soll Zeit und Ort seiner Unterschriftsleistung angeben (2). Dadurch sollen ggf die Rechtsfolgen von § 2247 V vermieden werden; iÜ ist das Fehlen der Angaben unschädlich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorrangige Unterhaltspflicht von Abkömmlingen.

Rn 1 Kinder, Enkel usw haften dem Unterhaltsgläubiger vor dessen Eltern, Großeltern usw. Sind die Abkömmlinge nicht leistungsfähig, haften die Verwandten aufsteigender Linie, und zwar wiederum die näheren vor den entfernteren, also die Eltern vor Großeltern usw.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Drittleistungen ohne Anweisung des Schuldners.

a) Grundlagen – Rückgriffskondiktion. Rn 101 Gegenstand der bisherigen Betrachtungen waren Fallkonstellationen, in denen der Schuldner (B) Leistungen eines Dritten (A) an seinen, des Schuldners, Gläubiger (C) zurechenbar veranlasst hat (Rn 85 ff). Eine solche Anweisungslage fehlt, wenn A freiwillig, aus eigenem Antrieb, Leistungen auf die für ihn fremde Schuld des B erbringt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Interlokales Recht (Abs 2).

Rn 3 II stellt klar, dass die Mitgliedstaaten frei bleiben, ihr interlokales Schuldrecht zu regeln. Für die Bundesrepublik Deutschland ist diese Regelung unerheblich, da das Schuldrecht für ganz Deutschland einheitlich gestaltet ist (Art 230 ff EGBGB, s Einleitung BGB Rn 23).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Reisende hat Anspruch auf Ersatz des Schadens,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung des Idealvereins vom wirtschaftlichen Verein.

I. Vereinszweck. Rn 2 Der Vereinszweck wird durch die Mitglieder in der Vereinssatzung (§ 57 I) kraft ihrer Vereinigungsfreiheit (Art 9 I GG) bestimmt. Die Grenzen zulässiger Vereinszwecke ergeben sich aus Art 9 II GG, dem VereinsG (s Vor § 21 Rn 11) und aus §§ 134, 138. Ein Verein zur Förderung des Tabakkonsums verstößt aber nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn er ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

I. Sittliche Rechtfertigung (Abs 1). Rn 5 Grds ist eine Annahme eines Volljährigen nur dann zulässig, wenn sie sittlich gerechtfertigt ist, da die Herstellung familiärer Beziehungen nicht der freien Disposition der Beteiligten überlassen werden soll (Hambg Beschl v 18.4.18 – 2 UF 144/17, juris Rz 19). Dieses restriktiv auszulegende Tatbestandsmerkmal dient dazu, missbräuchlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 242.

Rn 4 Zunächst ist im Wege der Auslegung das rechtliche Wollen zu klären. Lassen sich daraus keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Streitentscheidung gewinnen, ist gem § 242 das rechtliche Sollen zu klären (BGHZ 16, 8).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

I. Maßstab. Rn 2 Maßstab für die Fehlerhaftigkeit des Produkts sind die berechtigten Sicherheitserwartungen. Sie werden durch die nicht abschließende Aufzählung in § 3 I lit a–c konkretisiert und sind unter Bezugnahme auf die voraussichtlichen Benutzer des Produkts (sofern es sich hier um eine von der Allgemeinheit abgrenzbare Gruppe handelt, zB wenn die Werbung Minderjährige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Folgen der Verletzung.

I. Fehlende Angaben. Rn 7 Fehlen nach § 1115 erforderliche Angaben, ist die Hypothek grds nicht wirksam entstanden; die Eintragung unterliegt als inhaltlich unzulässig der Amtslöschung (§ 53 I 2 GBO). Das Fehlen der Angaben zu Zinsen und/oder anderen Nebenleistungen hat aber (nur) zur Folge, dass Zinsen und/oder andere Nebenleistungen nicht geschuldet sind; die Hypothek ist e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Einzelfälle.

1. Grundstücke. Rn 14 Grundstücke sind grds unter Beachtung der ImmoWertV bzw §§ 179 ff BewG zu bewerten (Soergel/Dieckmann Rz 33). Unbebaute Grundstücke sind idR nach dem Vergleichswertverfahren (anhand direkten Vergleichs oder mittels der Bodenrichtwerte, § 196 BauGB; vgl BGH NJW-RR 90, 68; Mayer ZEV 94, 331, 333) zu bewerten (vgl 13 f WertV 1988; s.a. BGH NJW 04, 2671, 267...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. UN-Kaufrecht.

Rn 5 Art 67 I sieht Gefahrübergang auf Käufer bei Auslieferung an ersten Beförderer vor, worauf sich Regierungsbegründung ausdrücklich beruft (BTDrs 14/6040, 240).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergabe.

1. Begriff. Rn 14 ›Übergabe‹ meint Einräumung des unmittelbaren Besitzes gem § 854 (Karlsr ZMR 08, 652 Rz 13 f; Erman/Grunewald Rz 14) und ist nicht identisch mit Ablieferung iSd § 438 II Alt 2 (§ 438 Rn 21) und § 377 HGB sowie Auslieferung an die Transportperson iSd § 447 I (BGHZ 1, 4, 6 f; § 447 Rn 12). 2. Ersatzformen. Rn 15 Andere Formen der Einräumung besitzartiger Positio...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption eines Minderjährigen.

Rn 8 Nach § 1755 I wird das minderjährig adoptierte Kind nur von den Eltern der Annehmenden und deren Abkömmlingen beerbt. Den leiblichen Großeltern und deren Abkömmlingen steht kein gesetzliches Erbrecht zu (Erman/Lieder § 1926 Rz 4).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Eltern, uU auch Pflegeeltern. Der Anspruch entfällt bei einem bestimmten Einkommen des Kindes gem §§ 32 IV 2 EStG. Das Alter der Kinder, die das Kindergeld vermitteln ist geregelt in § 32 IV 1 EStG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Umfang der Verweisung.

1. Gesamt- und Sachnormverweisungen. Rn 44 Grds sind die Verweisungen des deutschen IPR als Gesamtverweisungen zu verstehen, dh anzuwenden ist zunächst das IPR der berufenen Rechtsordnung, so dass es zur Weiter- oder Rückverweisung (Renvoi) kommen kann (Art 4 I 1, ausf s. dort). Die berufene Rechtsordnung ist in Bezug auf die betreffende Rechtsfrage auch ansonsten umfassend a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sanktion.

Rn 5 Verstößt das von das ROM I berufene Vertragsrecht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen oder europäischen Rechts, insb Grund- oder Menschenrechte, so muss das entscheidende deutsche Gericht eine Ergebniskorrektur vornehmen (dazu Art 6 EGBGB Rn 18). Bsp für Verstöße s Art 6 EGBGB Rn 20.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 9 Entsprechend Rn 6 trifft den Unternehmer auch die volle Beweislast dafür, dass § 477 aufgrund der beiden Ausnahmen Art der Sache und des Mangels nicht anwendbar ist (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bezugnahme auf Eintragungsbewilligung (§ 7 III 1).

1. Grundsatz. a) Inhalt und Grenzen des SonderE. Rn 11 § 7 III 1 erlaubt dem Grundbuchamt, bei Anlegung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher in den Bestandsverzeichnissen zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes (§ 5 I–III; § 5 Rn 1 ff) und des Inhaltes des SonderE (§ 5 Rn 29 ff) auf die Eintragungsbewilligung (Rn 10) Bezug zu nehmen. Dies gilt grds für sämtliche Vereinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schadensersatz.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Es muss ein Reisemangel (§ 651i II) vorliegen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Dadurch muss ein Schaden (dazu EuGH 12.1.23 – C-396/21 Rz 27, Celex-Nr. 62021CJ0396) entstanden sein. Art und Umfang des Ersatzes richten sich nach §§ 249 ff. Auch im adäquaten Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung erlittene Köper-, Sach- oder reine Verm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formulierung der Anträge.

Rn 4 Ein dynamisierter Unterhaltstitel setzt einen entspr Antrag voraus. Er muss den Prozentsatz für die jeweilige Altersstufe bis zum 18. Lebensjahr des Kindes enthalten. Bezugspunkt für den Prozentsatz ist der Mindestbedarf. Es ist ferner zu beantragen, dass darauf das halbe Kindergeld in der jeweils gültigen Höhe, zZ 250 EUR, anzurechnen ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zustimmung des Dritten.

I. Erklärung. Rn 6 Die Zustimmung des Dritten ist eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, die eine Verfügung über das Recht darstellt (Ddorf Rpfleger 93, 337 [OLG Düsseldorf 03.02.1993 - 3 Wx 34/93]) und nach Zugang unwiderruflich ist (3 Hs 2). In den Fällen des § 21 GBO ist die Erklärung in der Form des § 29 GBO auch für den Grundbuchvollzug erfor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 2 In sachlicher Hinsicht unterfallen der Genehmigungspflicht nach § 1850 nur Geschäfte über Grundstücke und Rechte an Grundstücken, einschließlich der Verfügung über Grundpfandrechte im grundbuchrechtlichen Zusammenhang eingetragene Seeschiffe und Schiffsbauwerke, ferner die grundstücksgleichen Rechte Erbbaurecht sowie Wohnungs- und Teileigentum.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Form.

Rn 2 § 594 3. Zwecks Beweissicherung ist für beide Erklärungen Schriftform vorgesehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Hausgenosse hat auf Grund der häuslichen Gemeinschaft mit dem Erblasser Kenntnisse, über die der Erbe regelmäßig nicht verfügt. Ein allgemeiner Auskunftsanspruch kann der Vorschrift nicht entnommen werden (vgl Hamm NJW-Spezial 14, 712 [OLG München 31.10.2014 - 34 Wx 293/14]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Bauumstände.

Rn 15 Zu sonstigen Bauumständen, die sich nicht auf den Werkerfolg beziehen, kann nach dem insoweit klaren Wortlaut keine Anordnung ergehen. Das gilt insbesondere zum Bauablauf und zur Bauzeit (BeckOGK/Mundt BGB nF § 650b Rz 21–23; D/L/O/P/S/Oberhauser, § 2 Rz 34 f; Kniffka/Jurgeleit/von Rintelen, Bauvertragsrecht § 650b Rz 63 ff mwN auch zur Gegenauffassung; näher Abel/Schö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Einer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung steht die Bezugnahme auf die bisherige Eintragung nach § 44 Absatz 3 Satz 2 der Grundbuchordnung gleich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verschärfte Haftung bei Rechtshängigkeit – § 818 IV.

1. Allgemeines. Rn 36 § 818 IV führt über den Verweis auf die ›allg Vorschriften‹ zu einer verschärften Haftung des Bereicherungsschuldners vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an. Dies deshalb, weil er jedenfalls ab diesem Zeitpunkt damit rechnen muss, ohne Rechtsgrund erworben zu haben. Dieser Grundgedanke setzt sich fort in der Vorschrift des § 819 I, wonach die verschärfte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schenkungsverbot (III 1).

Rn 3 § 1798 III 1 bezweckt wie § 1641 für die Eltern den Schutz des Mündelvermögens vor Weggabe ohne Gegenleistung. Für Betreuer findet sie in modifizierter Form Anwendung, soweit ihnen die Vermögenssorge übertragen ist (BGH FamRZ 20, 188). I. Umfang des Schenkungsverbots. Rn 4 Verboten sind dem Vormund alle Schenkungen iSd § 516, die er im Namen des Mündels macht (1), mit Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schuldhafte Pflichtverletzung als berechtigtes Interesse, § 573 II Nr 1.

I. Die Verletzungshandlung. Rn 10 Die Verletzungshandlung muss über das zu duldende Verhalten (BGH NZM 09, 658 [BGH 14.07.2009 - VIII ZR 165/08]) hinausgehen, aber nicht das Maß der Pflichtverletzung erreichen, das zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, sind deren Voraussetzungen (§ 543) aber erfüllt, kann auch – hilfsweise – eine fristgemäße ordentliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 6 Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflichten wirkt sich vorrangig im Rahmen der Regelungen über die Beweislast nach § 630h III aus (Jauernig/Mansel Rz 6; Grüneberg/Weidenkaff Rz 5; allg MüKoBGB/Wagner Rz 23).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Gesetzesgeschichte und Zweck. Rn 1 § 556b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 551. Er ordnet an, wann die Miete (§ 535 Rn 172) fällig ist, und bestimmt dafür eine Vorleistungspflicht (BGH NJW 10, 2879 Rz 45). Die Karenzzeit von 3 Werktagen dient dem Interesse des Mieters, weil unpünktliche Mie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Belastetes Grundstücksrecht (S 1).

I. Recht an einem Grundstück (Stammrecht). Rn 2 Das Recht an einem Grundstück kann jedes Grundstücksrechts iSd § 875 sein, insb auch Erbbaurecht und Wohnungseigentum. II. Belastung des Rechts mit dem Recht eines Dritten (Zweigrecht). Rn 3 Die Belastung eines beschränkten dinglichen Rechts (Stammrecht) kann Nießbrauch (§§ 1068 ff) oder Pfandrecht (§§ 1273 ff), insb an Grundpfand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 36 Die Voraussetzungen für das Eintrittsrecht in das Mietverhältnis muss derjenige beweisen, der sich auf dieses Recht beruft. Auch das Bestehen eines gemeinsamen auf Dauer angelegten Haushalts hat der Eintretende zu beweisen (BGH ZMR 93, 261). Für die Rechtzeitigkeit einer Ablehnungserklärung ist der Behauptende beweispflichtig. Macht umgekehrt der Vermieter geltend, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Rechte.

Rn 9 Nach einer (wirksamen) Kündigung ist weiterhin Minderung und Schadensersatzansprüche (§ 651n I) möglich. Es darf der gleiche Mangel aber nicht doppelt berücksichtigt werden (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Andere Sicherungsmaßnahmen.

Rn 50 Die Aufzählung in § 1960 II ist nicht abschließend, im Bedarfsfall sind andere Sicherungsmaßnahmen möglich, wie zB bei verderblichen Waren der freihändige Verkauf, wobei der Erlös dem Nachlass zufällt (vgl Staud/Mesina § 1960 Rz 18).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Vorerbe ist auch nach dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge zur Verfügung über Nachlassgegenstände in dem gleichen Umfang wie vorher berechtigt, bis er von dem Eintritt Kenntnis erlangt oder ihn kennen muss. 2Ein Dritter kann sich auf diese Berechtigung nicht berufen, wenn er bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts den Eintritt kennt oder kennen muss.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 15 Der Mieter muss beweisen, dass nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung bzw an der Untervermietung entstanden ist. Der Vermieter muss Unzumutbarkeitsgründe nach I 2 beweisen. Der Mieter muss auch beweisen, dass er die Räume weiterhin bewohnt. Die Drittüberlassung hat der Vermieter zu beweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen, V.

Rn 4 Nach V 1 sind II–IV nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Die Norm entspricht § 312i II 1 (s dort Rn 9). Die Ausnahme für Verträge über Finanzdienstleistungen in V 2 ergibt sich daraus, dass die VRRL Finanzdienstleistungen nicht umfasst (Art 3 III lit d VRRL, s.a. BTDrs 17/12637, 58).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abtretungsausschluss durch eine Vereinbarung (§ 399 Alt 2).

I. Vereinbarung. Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. (2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile. (3) Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird der Abwesende für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endet die Pflegschaft mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit. (2) Im Übrigen endet die Pflegschaft zur Besorgung einer einzelnen Angelegenheit mit deren Erledigung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nachhaltiger Schutz.

Rn 13 Klima wird geschützt, wenn es verbessert – was in aller Regel aber nicht feststellbar ist – oder jedenfalls durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) dauerhaft im bisherigen Zustand erhalten wird – was kaum vorstell- und wohl auch nicht feststellbar ist. Auch die Nachhaltigkeit (Rn 8) des Klimaschutzes dürfte grds nicht ermittelbar sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Ausreichen eines Vertrages.

Rn 5 Über den Gesetzeswortlaut hinaus wird aber in I auch das Prinzip der im Schuldrecht herrschenden Vertragsfreiheit gefunden: Der Vertrag soll also für Entstehung oder Änderung eines Schuldverhältnisses nicht nur notwendig, sondern auch ausreichend sein. Diese Regel umfasst mehrere wichtige Einzelregeln, die freilich alle nicht ohne weitreichende Ausnahmen gelten. 1. Die A...mehr