Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Form.

Rn 33 Die Form der Verbraucherverträge regelt Art 11 IV, der Art 9 V EVÜ = Art 29 III 2 EGBGB ablöst. Fällt der Vertrag in den Anwendungsbereich von Art 6, so gilt danach das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten des Umgangsrechts.

Rn 8 Diese können dem Kind ggü entweder durch eine Erhöhung des Selbstbehalts oder als Minderung des verfügbaren Einkommens geltend gemacht werden, wenn dem Unterhaltsverpflichteten weniger als die Hälfte des Kindergeldes verbleibt (BGH FamRZ 05, 48). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts die Zahl – und nicht die Tabellenbeträge a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Härte (Mieterinteressen).

1. Überblick. Rn 4 ›Härte‹ ist ein Eingriff in schützenswerte, erhebliche (vgl § 555c IV) Mieterinteressen. Mieterinteressen idS sind solche des konkreten Mieters selbst oder eines von mehreren Mietern, nach § 555d II 1 aber auch solche (ggf nur) seiner aktuellen Familie (eine durch Partnerschaft, Heirat oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft mit dem Mieter in den gemi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 88 Die Abrechnungsfrist aus § 556 III 2 (s.a. § 20 III 4 NMV 1970) – und der durch § 556 III 3 angeordnete Ausschluss von Nachforderungen nach Fristablauf – dienen der Abrechnungssicherheit für den Mieter und sollen Streit vermeiden (BGH ZMR 17, 303 Rz 36; NJW 11, 1957 Rz 12; 06, 3350 Rz 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die dispositive auch für Pfändungspfandrechte (Ddorf WM 84, 1431) geltende Regelung erstreckt das Pfandrecht auf die nach seiner Entstehung fällig werdenden Zinsen aller Art, auf rückständige nur bei besonderer Vereinbarung (Ddorf WM 84, 1431). § 1289 gilt nicht beim Nutzungspfandrecht (§ 1213) u bei gesonderter Verpfändung des Zinsanspruchs (RGZ 74, 78, 81). Für Wertpa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 21 regelt die Rechtsfolgen nicht gerechtfertigter Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr iSd § 19 (VGH München BayVBl 13, 308). Nach europarechtlicher Vorgabe müssen die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (§ 15 Rn 1; RL 2000/43/EG, Art 15; RL 2004/113/EG, Art 14). I bis III sind nicht zu Lasten des Gläubigers abdingbar (IV).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Bürge kann die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. 2Stirbt der Hauptschuldner, so kann sich der Bürge nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Verbindlichkeit nur beschränkt haftet. (2) Der Bürge verliert eine Einrede nicht dadurch, dass der Hauptschuldner auf sie verzichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Umstellung. Rn 2 § 590 II ermöglicht die Umstellung oder Spezialisierung innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzung, wobei eine vorherige Erlaubnis notwendig ist bei Beeinflussung der Nutzung des Pachtobjekts nach Vertragsende (§ 590 II 1) oder der Errichtung von Gebäuden (§ 590 II 2). Das Landwirtschaftsgericht kann eine solche Erlaubnis des Landverpächters ersetzen (§ 59...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. HOAI.

Rn 26 Für die Fälligkeit des Honoraranspruchs verweist § 15 HOAI in der seit dem 1.1.21 geltenden Fassung auf § 650g. Bis zur Einführung dieser Regelung waren gem § 15 I HOAI (2013) aF die Abnahnme und der Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung Fälligkeitsvoraussetzung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufsichtspflichtiger.

a) Kraft Gesetzes, § 832 I. Rn 4 Zur Aufsicht über Minderjährige ist der Personensorgeberechtigte verpflichtet, also Eltern, §§ 1626 I, 1626a I (bei dauerndem Getrenntleben § 1671; zur Ausgestaltung im Einzelfall und zum Verhältnis zum Umgangsrecht BeckOGK/Wellenhofer § 832 Rz 15 ff), überlebender Elternteil, § 1680, nichteheliche Mutter, § 1626a II, Adoptiveltern, § 1754 III...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf die Übertragung einer Forderung kraft Gesetzes finden die Vorschriften der §§ 399 bis 404, 406 bis 410 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Mieterhöhung nach § 558 oder § 559. Rn 2 Voraussetzung ist der Zugang einer Mieterhöhungserklärung gem § 558 I 1 (§ 558a Rn 2) oder § 559 (§ 559b Rn 2). Eine Erklärung nach § 557b III oder gem § 560 I 1, IV ist hingegen bedeutungslos. Das Kündigungsrecht besteht nach Sinn und Zweck nicht, wenn das Erhöhungsverlangen unwirksam ist (aA hM vgl LG Gießen WuM 00, 423 [LG Gießen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dritte.

Rn 22 Der Begründung eines SNRs müssen Dritte (Vor §§ 1–49 Rn 22) in den Grenzen des § 5 IV 2 zustimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Voraussetzungen im Einzelnen.

I. Beamter iSd § 839. 1. Taugliche Person. Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Danach sind Amtsträger und ›Beamte‹ iSd § 839 und des Art 34 S 1 GG jeder, den der Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ohne Rücksicht darauf, ob ihm staatsrechtliche Beamteneigenschaft zukommt. Beamte in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beschl.

1. Allgemeines. Rn 30 Die WEigtümer können über eine Angelegenheit beschließen, soweit ihnen das Gesetz oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel; § 23 Rn 1) eine Kompetenz dazu einräumt. S zum Beschl iE Vor §§ 23 bis 25 Rn 1 ff. 2. Bindung. a) WEigtümer. Rn 31 Die aktuellen WEigtümer sind an einen Beschl ohne Weiteres gebunden. b) Sondernachfolger (§ 10 III 1, 2). Rn 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auswechseln der Befristungsgründe.

Rn 15 Dies ist nach hM unzulässig (Staud/Rolfs § 575 Rz 33). Allerdings soll es nach der amtlichen Begründung (BTDrs 14/4553, 71) möglich sein, bei ursprünglich gegebenem dann weggefallenen und gleichbleibendem Befristungsgrund lediglich den Sachverhalt zu ändern (sehr str, Lützenkirchen ZMR 01, 769, 773; aA Sternel ZMR 02, 1, 4; Derleder ZMR 01, 649, 656).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, III.

Rn 5 Die Beweislastregelungen aus § 327k I, II sind nach III für die Ansprüche aus I entspr anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vereinbart.

Rn 42c Da es sich um subjektive Anfordungen an die Kaufsache handelt, muss die Übergabe des Zubehörs und der Anleitungen zwischen den Parteien vereinbart sein. Hierzu gelten die Ausführungen zur vereinbarten Beschaffenheit entspr (vgl Rn 23 ff). Rn 43–45 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einschränkungen.

a) Gesellschafts- und Arbeitsverträge. Rn 43 Ausnahmen von der anfänglichen Nichtigkeit bestehen für die in Vollzug gesetzten Gesellschafts- und Arbeitsverträge, deren Unwirksamkeit nur mit Wirkung ex nunc geltend gemacht werden darf (BAG AP 18 zu § 611, faktisches Arbeitsverhältnis, Stripteasetänzerin; AnwK/Looschelders Rz 133). Die bisher für die öffentliche Vorführung des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt einer Umlegungsvereinbarung.

1. Beschreibung der Betriebskosten. a) Überblick. Rn 25 Die Umlegungsvereinbarung muss genau regeln, welche Betriebskosten der Mieter tragen soll. Nur dann ist es dem Mieter möglich, sich zumindest ein grobes Bild davon zu machen, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen können (BGH NZM 12, 608 [BGH 02.05.2012 - XII ZR 88/10] Rz 14). Der BGH hält allerdings eine ergänzende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Privatrecht.

a) Nachbarrechtliche Vorschriften. Rn 13 Privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen ergeben sich in erster Linie aus den nachbarrechtlichen Vorschriften der §§ 905 ff und aus den Vorschriften der Landesnachbarrechtsgesetze (Zusammenstellung bei Dehner, Nachbarrecht, A § 3 V Fn 14, VII 9). Eingriffe, die der davon betroffene Eigentümer nach diesen Vorschriften dulden muss, sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

I. Wahlrecht des Gläubigers. Rn 11 Der Gläubiger kann jeden Schuldner ganz oder nur zT in Anspruch nehmen, sog ›Paschastellung‹ des Gläubigers. S 2 stellt klar, dass dies solange gilt, bis der Gläubiger vollständig befriedigt ist. Das freie Wahlrecht findet in krassen Fällen seine Grenze in § 242, zB wenn der Gläubiger eine dingliche Sicherheit aufgibt, die bei Inanspruchnahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen (§ 556e II 1).

1. Modernisierungsmaßnahmen. Rn 9 Modernisierungsmaßnahmen sind (nur) solche nach § 555b Nr 1, 3–6 (arg § 559 I). 2. Letzte 3 Jahre. Rn 10 Für die Berechnung ist der Abstand zwischen dem Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen und dem vertraglichen Beginn des neuen Mietvertrags maßgeblich (Flatow WuM 15, 191, 200). 3. Vermietung. Rn 11 Die Mietsache muss vor der Neuvermietung nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Abdingbarkeit.

Rn 1 Der abdingbare § 591 will dem Pächter, der nützliche Verwendungen gemacht hat, eine im Vergleich zum Mietrecht günstigere Position verschaffen. Zum Umbruch von Dauergrünland in Ackerland vgl Schlesw RdL 15, 244 u Stuttg ZMR 21, 735.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig. (2) 1Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. 2Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Klage auf Zustimmung (§ 558b II).

I. Frist. Rn 10 Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Zustimmungsklage kann gem § 558 II 2 frühestens nach Ablauf der Zustimmungsfrist und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten erhoben werden (Bsp: Zugang 5.1., Ablauf 30.6.; Zugang 31.7., Ablauf 31.12.). Überlegungs- und Klagefrist sind beson...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einschränkungen.

aa) Eingehung einer Verbindlichkeit – § 817 S 2 Hs 2. Rn 12 Der Ausschlusstatbestand des § 817 2 greift nicht, wenn die bereicherungsrechtlich relevante Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand – § 817 2 Hs 2. Gemeint sind va die rechtsgrundlose Abgabe eines abstrakten Schuldanerkenntnisses (vgl § 812 II; iE § 812 Rn 52 f), aber auch die Hingabe eines Wechsels ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Dem ehrenamtlichen Betreuer steht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung zu. Das Betreuungsgericht kann ihm abweichend von Satz 1 eine angemessene Vergütung bewilligen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mieter: Bei beendetem Mietvertrag (Rückforderungsanspruch).

a) Grundsatz. Rn 99 Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, hat der ehemalige Mieter – solange der Vermieter keine formal ordnungsgemäße und inhaltlich richtige Abrechnung vorlegt (BGH NJW 11, 143 Rz 38) – nach dem Ende des Mietvertrags im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 59; NJW 13, 859 Rz 14; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Regressanspruchs, I.

I. Regressanspruch bei unterbliebener Bereitstellung. Rn 2 Nach I 1 hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gegen seinen Vertriebspartner, wenn dieser die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts durch den Unternehmer innerhalb des Verbrauchervertrags verursacht hat und der Verbraucher von seinem daraus folgenden Recht zur Vertragsbeendigung aus § 327c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer aus der Erklärung Rechte herleitet, hat ihre Wirksamkeit, dh die Erfüllung der Formerfordernisse und den Zugang, nachzuweisen (zur E-Mail Mankowski NJW 02, 2822; Roßnagel/Pfitzmann NJW 03, 1209). § 371a ZPO ist nicht auf die Textform anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ehegatte als Vermächtnisnehmer.

Rn 9 Aus II folgt, dass I auch dann anzuwenden ist, wenn dem überlebenden Ehegatten ein Vermächtnis zugewandt wurde, das jedoch einen Mindestwert erreichen muss. Hat es praktisch nur einen Erinnerungswert, liegt eine Enterbung vor, durch die der Weg für die güterrechtliche Regelung frei ist (Grüneberg/Brudermüller Rz 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Übergabe mit vereinbartem Zubehör und vereinbarten Anleitungen (Abs 2 S 1 Nr 3).

1. Bedeutung. Rn 40 Gem II 1 Nr 3 kann auch das Fehlen des vertraglich vereinbarten Zubehörs oder der vereinbarten Anleitungen die Mangelhaftigkeit der Kaufsache begründen. Diese Anforderung ist erstmalig zum Zwecke der Umsetzung von Art 6 lit c WKRL in die Vorschrift aufgenommen worden. Da entsprechendes Zubehör o Anleitungen Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung sein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

1. Begriffe. Rn 8 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer des gemE (§§ 741 ff, 1008 ff BGB) und Alleineigentümer (Sondereigentümer) der im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE). Die Begriffe ›gemE‹ und ›SonderE‹ beziehen sich stets auf das Grundstück bzw das oder die aufstehenden Gebäude und ihre wesentlichen Bestandteile. Neben dem gemE und dem SonderE steht das Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. (2) Bei der Eintragung kann zur nähere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. § 21 III.

I. Anwendungsbereich. Rn 18 § 21 III 1 ist der gesetzliche Umlageschlüssel für bauliche Veränderungen, die nicht § 21 I, II unterfallen. § 21 III 2 regelt, wem die Nutzungen solcher baulichen Veränderungen gebühren. Die WEigtümer dürfen nach § 21 V 1 von beiden Regelungen in den Grenzen von § 21 V 2 etwas Abweichendes bestimmen. II. Kosten (§ 21 III 1). 1. Überblick. Rn 19 Erfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übergangsregelung (Abs 1).

Rn 1 Art 83 enthält Übergangsbestimmungen für die Rechtswahl (II) u für Verfügungen vTw (III). Die VO findet auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die nach Beginn der Anwendung der VO, dh am 17.8.15 oder danach verstorben sind (I). Für Erbfälle vor diesem Datum bleibt es bei der bisherigen Rechtslage (Dörner ZEV 12, 505, 506; Schoppe IPRax 14, 27, 29). Allerdings w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfand verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist. 2Die Vorschrift des § 268 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedingungswidrige Rechtshandlungen.

I. Zwischenverfügungen. Rn 4 I 1 erfasst rechtsgeschäftliche Verfügungen des Rechtsinhabers während der Schwebezeit über das aufschiebend bedingt übertragene oder auflösend bedingt gehaltene Recht. Verfügung ist die Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufhebung des betreffenden Rechts. Bei Forderungen sind daher jedenfalls Abtretung und Erlass (BGH NJW 99, 1783 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kindeswohl- und Gefährdungsbegriff.

1. Kindeswohl. Rn 1 Das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes muss gefährdet sein. Der Begriff des Kindeswohls ist das Herzstück der Generalklausel des § 1666, die das FamG im Einzelfall auf der Grundlage eines individuell herausgearbeiteten Sachverhalts auszufüllen hat (Staud/Coester § 1666 Rz 65f). Dabei kann es auf die Kindeswohlkriterien zurückgreifen, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Berechnung.

aa) Überblick. Rn 12 Die erforderlichen Erhaltungskosten müssen errechnet werden. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, können sie subsidiär (s.a. Hinz NZM 13, 209, 223) nach § 559 II Hs 2 analog § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 45). Mit einer Schätzung sollen überzogene Anforderungen an die Berechnung des Abzugs vermieden werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gegenstand.

Rn 7 Der Verw verwaltet als Organ der GdW das gemE und das Gemeinschaftsvermögen, es sei denn, er wäre (zusätzlich) SonderE-Verw; dann ist er Hausverwalter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieter: bei laufendem Mietvertrag (Zurückbehaltungsrecht).

a) Grundsatz. Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der früher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücks- und Raummiete.

Rn 6 § 580a I differenziert nach dem Vertragsgegenstand und der Bemessung der Miete. 1. Vertragsgegenstand. Rn 7 § 580a I erfasst nicht bebaute Grundstücke, Grundstücks- und Gebäudeteile sowie Gebäude und Räume, letztere jedoch nur, wenn sie weder als Geschäftsräume (dann gilt § 580a II) noch zu Wohnzwecken (dann gilt § 573c) vermietet sind. Rn 8 Grundstücke sind abgegrenzte, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Teileigentum.

a) Echtes Teileigentum. Rn 6 In den Räumen eines ›echten‹ Teileigentums (§ 1 Rn 1) – dem SonderE – ist grds jeder gewerbliche Gebrauch zulässig (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 34) und auch jeder andere Gebrauch, zB zum Parken, als Gemeindezentrum (Frankf NZM 13, 153) oder als Kirche (LG Itzehoe ZMR 19, 44) oder als Buchhaltungsbüro (LG Karlsruhe ZMR 23, 657), aber kein ›Wohnen‹ (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen.

1. Kosten (§ 21 II 1). Rn 15 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, sind sämtliche Kosten auf alle WEigtümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile (§ 16 I 2) umzulegen. Erfasst sind die Kosten, die auf einer baulichen Veränderung beruhen, für welche die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Gemeint sind damit nicht nur die Baukosten. Erfasst sind nach Sinn und Zweck von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Rückzahlungen des Vermieters.

I. Guthaben. Rn 122 Die Rückzahlung eines Guthabens ist – entspr der Nachzahlung – mit Zugang einer ›formal‹ ordnungsgemäßen Abrechnung (Rn 52 ff) fällig (BGH NJW 13, 859 Rz 12; ZMR 05, 281 unter 1. b). II. Rückzahlung nicht geschuldeter Vorauszahlungen. Rn 123 Hat der Mieter eine Nachzahlung geleistet, obwohl der Vermieter die Ausschlussfrist von § 556 III 3 versäumt hat, so b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Dritte.

1. Haftung Dritter im Falle der Tötung oder Verletzung eines Partners. Rn 24 Da innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – mit Ausnahme des Anspruchs aus § 1615l – keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche bestehen, hat der hinterbliebene Partner gegen den Dritten nach der durch diesen erfolgten Tötung des Lebensgefährten keinen Anspruch aus § 844 II (Hamm FamFR 13, 103; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Für Verbrauchsgüterkauf gilt in den Grenzen von § 475 III 2 Alt 3 nur I, wobei § 475 II zu beachten ist. IÜ ist die Norm anwendbar auf den Kauf beweglicher Sachen und auf den Kauf von Rechten, der die Übergabe von Sachen impliziert (Erman/Grunewald Rz 2; MüKo/Westermann Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entziehungsbeschl.

I. Allgemeines. Rn 12 Das Verlangen nach § 17 I muss nach § 19 I grds beschlossen werden (ohne Stellungnahme LG Dortmund ZMR 22, 396; LG Frankfurt aM WuM 21, 699). Es muss unzweifelhaft die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden (BayObLG WuM 90, 95). Ausnahme ist die Zweiergemeinschaft. Dort tritt an die Stelle des Entziehungsbeschl die Klage auf Veräußerung (s.a. ...mehr