Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.2 Steuervergünstigungszweck

Rz. 3 Neben die Absicht, Veräußerungs- und Aufgabegewinne für steuerliche Zwecke vollständig zu erfassen, tritt in § 16 EStG der Zweck, die ermittelten Gewinne einer begünstigten Besteuerung zuzuführen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Aufdeckung der stillen Reserven im Veräußerungs- oder Aufgabejahr zu einer Zusammenballung und damit zu einer Steuerkumulierung durch...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.5.2 Sachanlagen

Rz. 24 Im Bereich des Sachanlagevermögens werden geleistete Anzahlungen ausgewiesen, die entweder Vorleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Vermögensgegenstands des Sachanlagevermögens betreffen oder die im Zusammenhang mit der Lieferung eines unter die Anlagen im Bau fallenden Vermögensgegenstands stehen. Langfristige Mietvorauszahlungen sind jedoch nicht unte...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 5.3 Bilanzielle Behandlung der Umsatzsteuer auf Anzahlungen

Rz. 60 Aus den Grundsätzen der Bilanzierung schwebender Geschäfte und dem Charakter der Umsatzsteuer ergibt sich, dass die Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen bei der Bilanzierung erfolgsneutral zu behandeln ist. Sofern aus dem Geschäft, auf das sich die Anzahlung bezieht, ein Verlust droht, ist dieser unabhängig von der bilanziellen Behandlung der Umsatzsteuer auf Anzahl...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 2.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 4 Finanzwirtschaftlich stellt die Anzahlung einen Kredit im Sinne einer Vorleistung des Abnehmers an seinen Lieferanten dar, der dadurch zustande kommt, dass der Besteller den Kaufpreis ganz oder teilweise vor Erhalt der Lieferung oder Leistung bezahlt.[1] Besonders häufig kommt diese Form der Kreditgewährung in Branchen wie mit langfristigen Fertigungen oder Spezialanfe...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.3 Zeitpunkt des Abgangs

Rz. 14 Hat der andere Vertragsteil seine Lieferung oder Leistung, für die eine Anzahlung geleistet wurde, im Wesentlichen erbracht, so tritt der Zeitpunkt des Abgangs der Anzahlung ein. Steht die endgültige Abrechnung noch aus, so ist in Höhe des geschätzten Rechnungsbetrags eine Rückstellung für noch fehlende/ausstehende Eingangsrechnungen zu bilden, die um die geleisteten A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.4 Kritik

Rz. 24 Die Begriffe "Betriebsaufgabe" und "Betriebsveräußerung" sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks zu verstehen, d. h. im letztmöglichen Zeitpunkt die bisher nicht erfassten Wertsteigerungen im Betriebsvermögen zu besteuern (Vollständigkeitsprinzip, Rz. 1f., 13). Letztmöglicher Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.5 Ermittlung und Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 24 Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung stellt, nachdem technische Aspekte ausgeklammert wurden, dem Charakter nach eine Rückstellung für drohende Verluste (badwill) oder einen "Gewinn" aus Beteiligungserwerb (lucky buy) dar. Im ersten Fall darf er gem. § 309 Abs. 2 Nr. 1 HGB erst dann ergebniswirksam aufgelöst werden, wenn die zum Zeitpunkt des ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteili...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.3 Historische Entwicklung

Rz. 4 § 16 Abs. 1 bis 3 EStG geht zurück auf § 30 EStG von 1925 und besteht seither im Wesentlichen in unveränderter Form. Die Regelung war bei ihrer Einführung 1925 heftig umstritten[1]. In der Zeit davor waren Veräußerungsgewinne allenfalls als Spekulationsgewinne steuerpflichtig, wozu jedoch die Anschaffung des Betriebs in Spekulationsabsicht erforderlich war[2]. Rz. 5 Die...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 9 Folgen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 121 Werden die Pflichten zur Rechnungslegung verletzt, sieht das Gesetz in § 331 HGB ein abgestuftes System von Sanktionen vor: Werden wesentliche Wahrheitspflichten verletzt, sieht das Gesetz in §§ 331 ff. HGB für Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrats strafrechtliche Konsequenzen vor; Entsprechendes gilt nach § 332 HGB für den Abschlussprüfe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 4 Rechtsnachfolge von Todes wegen und Fragen des ehelichen Güterrechts

Wie beim sachlichen Anwendungsbereichs der Europäischen Erbrechtsverordnung bereits dargestellt, findet diese keine Anwendung auf Fragen des ehelichen Güterrechts, Art. 1 Abs. 2d EuErbVO. Allerdings sind Erb- und Ehegüterrecht im deutschen Recht eng miteinander verknüpft: Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet, können sich Ansprüche des überlebenden Ehegatten sow...mehr

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DIN 33430 in der Personalpr... / 3 Überarbeitete Fassung 2016

Seit März 2011 arbeitete ein nationaler Spiegelausschuss laut Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) an einer Überarbeitung der DIN 33430. Sie sollte die veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere die Entwicklungen bei computergestützten Eignungstests sowie einzelne Festlegungen der ISO-Normen berücksichtigen. Der Ausschuss zur DIN 33430 überarbeite die Norm grundlegend. An...mehr

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Konzernberichterstattung: I... / 2 Erweitertes Konzernberichtswesen erfordert mehr Integration durch Transformation

These 1: Zunehmende Breite und Tiefe im Konzernberichtswesen erfordert mehr Integration durch Transformation Die Sicherstellung der Compliance mit neuen Regelwerken wie z. B. BEPS Pillar 2 oder mit den Anforderungen der ESRS legt eine zeitnahe "Neugestaltung" und Verzahnung des Konzernberichtswesens nahe. Damit wird das Berichtswesen sowohl breiter als auch tiefer. Die zunehm...mehr

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SAP Analytics Cloud (SAC): ... / 1 Einführung in SAP Analytics Cloud

Die Digitalisierung ist in vielen Unternehmen bereits seit Jahren im Gange und hat in vielerlei Hinsicht zu einer Veränderung und Verbesserung von Geschäftsprozessen geführt. Die digitale Abbildung von Geschäftsprozessen ermöglicht auch die Erfassung großer Datenmengen, von denen sich Unternehmen wertvolle Erkenntnisse erhoffen. Um nützliche Informationen zu erhalten, müssen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Kleingratifikationen

Rz. 15 Bei Kleingratifikationen ist die Rechtsprechung vor der Einführung des § 4a EFZG davon ausgegangen, dass diese von den Kürzungsmöglichkeiten ausgenommen waren.[1] Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung war, dass die Kürzungsmöglichkeit ihr Ziel verfehlt, wenn die Sondervergütung insgesamt so gering ist, dass eine Kürzung keinen Einfluss auf das Krankheitsverhalten des Ar...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

Rz. 27 Kürzungsvereinbarungen können grundsätzlich auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.[1] Dabei gehen aufgrund der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) die Regelungen der Betriebsvereinbarung den arbeitsvertraglichen Absprachen grundsätzlich vor. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag günstigere R...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er ausgehend von der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2 Richtigkeit

Rz. 10 Einen absolut wahren Jahresabschluss kann es nicht geben, da die objektive Abbildung eines Unternehmens unmöglich ist – es gibt unvermeidliche Einschätzungsspielräume, insbesondere aus der Unmöglichkeit, die Zukunft richtig vorherzusagen. Ein Jahresabschluss kann nur im Verhältnis zu den Bilanzierungsregeln, also relativ, wahr sein. Dieser Bestandteil der Bilanzwahrhe...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.3 Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 54 Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Dieses Gebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Einzelbewertung. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld für sich, also losgelöst von den anderen Vermögensgegenständen und Schulden, zu bewerten. Wertminderungen einz...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.3 Stichtagsprinzip

Rz. 25 Jahresabschlüsse sind für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs, also 24 Uhr des letzten Tags des Geschäftsjahrs, aufzustellen (§ 242 HGB). Die Verhältnisse dieses Zeitpunkts sind für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Tatsächliche Verhältnisse vor und nach dem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen. Erlangt der Kau...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.2 Pagatorik

Rz. 53 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat die Ge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.3 Willkürfreiheit

Rz. 11 Die Willkürfreiheit besagt, dass der Bilanzierende bei Schätzungen keine Werte ansetzen darf, die er selbst nicht für zutreffend hält, und dass er durch Ausnutzung der gesetzlichen Wahlrechte den Geschäftserfolg nicht willkürlich schönen oder verschlechtern darf.[1] Verstöße gegen die Bilanzwahrheit sind als Bilanzfälschungen zu klassifizieren und werden gesetzlich sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.2 Homeoffice

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG kann der Steuerpflichtige Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehen, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dies gilt auch, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen steht es dem Steuerpflichtigen frei, eine Jahrespa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.4 Klarheit

Rz. 12 Gem. § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Während der Grundsatz der Wahrheit eine materielle Richtigkeit fordert (richtige Wiedergabe), muss der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit formell richtig sein (eindeutige Wiedergabe). Der Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die eindeutige Bezeichnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.3 Steuerbegünstigte Körperschaften

Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO nur für die in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwenden. Erhielt die Körperschaft über eine Spendenaktion Mittel zur Hilfe von Betroffenen der Corona-Pandemie und verwendete diese entsprechend, so stand dies ihrer Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2023 jedoch auch ohne Satzungsände...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschluss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 4 Sorgfaltspflichten nach der CSRD

Die CSRD dient der Förderung der Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, "nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen". Zur Schaffung von Transparenz hat die EU eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht schrittweise beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 vorgeschrieben. Darin ist eine direkte Verknü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr