Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 793 ZPO – Sofortige Beschwerde.

Gesetzestext Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, findet sofortige Beschwerde statt. A. Normzweck. Rn 1 Die sofortige Beschwerde des § 793 findet gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts statt, die im Zwangsvollstreckungsverfahren gem § 764 III durch Beschl erfolgen und damit gem § 128 IV ohne mündliche Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 447 ZPO – Vernehmung der beweispflichtigen Partei auf Antrag.

Gesetzestext Das Gericht kann über eine streitige Tatsache auch die beweispflichtige Partei vernehmen, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Vernehmung der beweisbelasteten Partei über deren eigene Behauptung. Dies ist abw von § 445 zulässig, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Es kann auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 944 ZPO – Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit.

Gesetzestext In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift, die für Arrest- sowie Verfügungsverfahren gilt, dient der Verfahrensbeschleunigung und soll für bestimmte Ausnahmefälle eine Zeitverzögerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 811a ZPO – Austauschpfändung.

Gesetzestext (1) Die Pfändung einer nach § 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 unpfändbaren Sache kann zugelassen werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, oder den zur Beschaffung eines solchen Ersatzstückes erforderlichen Geldbetrag überlässt; ist dem Gläubiger die rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 943 ZPO – Gericht der Hauptsache.

Gesetzestext (1) Als Gericht der Hauptsache im Sinne der Vorschriften dieses Abschnitts ist das Gericht des ersten Rechtszuges und, wenn die Hauptsache in der Berufungsinstanz anhängig ist, das Berufungsgericht anzusehen. (2) Das Gericht der Hauptsache ist für die nach § 109 zu treffenden Anordnungen ausschließlich zuständig, wenn die Hauptsache anhängig ist oder anhängig gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 416 ZPO – Beweiskraft von Privaturkunden.

Gesetzestext Privaturkunden begründen, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind, vollen Beweis dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind. A. Beweismittel ›Privaturkunde‹. I. Urkundsbeweis durch Privaturkunde. Rn 1 § 416 regelt als bindende Beweisregel (§ 415 Rn 1) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 854 ZPO – Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Anspruch, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft, für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, die Sache unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse dem Gerichtsvollzieher herauszugeben, der nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 16 GVG – [Ausnahmegerichte].

Gesetzestext 1Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. A. Gesetzlicher Richter. I. Verfassungsrechtliche Grundlagen. Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 439 ZPO – Erklärung über Echtheit von Privaturkunden.

Gesetzestext (1) Über die Echtheit einer Privaturkunde hat sich der Gegner des Beweisführers nach der Vorschrift des § 138 zu erklären. (2) Befindet sich unter der Urkunde eine Namensunterschrift, so ist die Erklärung auf die Echtheit der Unterschrift zu richten. (3) Wird die Erklärung nicht abgegeben, so ist die Urkunde als anerkannt anzusehen, wenn nicht die Absicht, die Ech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 52 ZPO – Umfang der Prozessfähigkeit.

Gesetzestext Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann. A. Begriff. Rn 1 Die Zuerkennung der Parteifähigkeit bedeutet, dass ein Rechtssubjekt im eigenen Namen als Kl oder Bekl an einem Rechtsstreit teilnehmen kann. Eine von der Parteifähigkeit zu trennende Frage ist es, ob die Partei den Rechtsstreit auch selbst führen und vor Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 255 FamFG – Streitiges Verfahren.

Gesetzestext (1) Im Fall des § 254 wird auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durchgeführt. (2) Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache weiter zu verfahren. Einwendungen nach § 252 gelten als Erwiderung. (3) Das Verfahren gilt als mit der Zustellung des Festsetzungsantrags ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 18 FamFG – Antrag auf Wiedereinsetzung.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte verhindert, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten, beträgt die Frist einen Monat. (2) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Verfahrenshandlung gelten. (3) Die Tatsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 429 ZPO – Vorlegungspflicht Dritter.

Gesetzestext 1Der Dritte ist aus denselben Gründen wie der Gegner des Beweisführers zur Vorlegung einer Urkunde verpflichtet; er kann zur Vorlegung nur im Wege der Klage genötigt werden. 2 § 142 bleibt unberührt. A. Bedeutung der Vorschrift. Rn 1 Die Vorschrift verweist auf unterschiedliche Vorlegungspflichten des Dritten, je nachdem, ob der Beweisführer den Beweis durch Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 267 FamFG – Örtliche Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem die Ehesache ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war. Diese Zuständigkeit geht der ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts vor. (2) Im Übrigen bestimmt sich die Zuständigkeit nach der Zivilpro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 22 ZPO – Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft.

Gesetzestext Das Gericht, bei dem Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Vereine den allgemeinen Gerichtsstand haben, ist für die Klagen zuständig, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche oder von den Mitgliedern in dieser Eigenschaft gegeneinander erhoben werden. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 56 FamFG – Außerkrafttreten.

Gesetzestext (1) Die einstweilige Anordnung tritt, sofern nicht das Gericht einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat, bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Ist dies eine Endentscheidung in einer Familienstreitsache, ist deren Rechtskraft maßgebend, soweit nicht die Wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. (2) Die einstweilige Anordnung tritt in Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 893 ZPO – Klage auf Leistung des Interesses.

Gesetzestext (1) Durch die Vorschriften dieses Abschnitts wird das Recht des Gläubigers nicht berührt, die Leistung des Interesses zu verlangen. (2) Den Anspruch auf Leistung des Interesses hat der Gläubiger im Wege der Klage bei dem Prozessgericht es ersten Rechtszuges geltend zu machen. A. Normzweck und systematische Einordnung. Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 599 ZPO – Vorbehaltsurteil.

Gesetzestext (1) Dem Beklagten, welcher dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, ist in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach der Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt der Rechte ergeht, ist für die Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 119 ZPO – Bewilligung.

Gesetzestext (1) 1Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. 2In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. (2) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 333 ZPO – Nichtverhandeln der erschienenen Partei.

Gesetzestext Als nicht erschienen ist auch die Partei anzusehen, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm verschafft der zur Sache verhandelnden Partei einen Anspruch auf eine Entscheidung durch Versäumnisurteil oder nach Lage der Akten, wenn der Gegner zwar erschienen ist, sich im Verhandlungstermin aber zur Sache nicht einlässt (vg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 721 ZPO – Räumungsfrist.

Gesetzestext (1) 1Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. 2Der Antrag ist vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. 3Ist der Antrag bei der Entscheidung übergangen, so gilt § 321; bis zur Entscheidung kann das Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 930 ZPO – Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen.

Gesetzestext (1) 1Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. 2Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. 3Für die Pfändung einer Forderung ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. (2) Gepfändetes Geld und ein im Verteilungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 248 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d des Bür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 332 ZPO – Begriff des Verhandlungstermins.

Gesetzestext Als Verhandlungstermine im Sinne der vorstehenden Paragraphen sind auch diejenigen Termine anzusehen, auf welche die mündliche Verhandlung vertagt ist oder die zu ihrer Fortsetzung vor oder nach dem Erlass eines Beweisbeschlusses bestimmt sind. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 155c FamFG – Beschleunigungsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Der Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 kann von dem Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe mit der Beschwerde angefochten werden. § 64 Absatz 1 gilt entsprechend. 3Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt; es hat die Akten unverzüglich dem Beschwerdegericht nach Absatz 2 vorzulegen. (2) Über die Beschleunigungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 11 FamFG – Verfahrensvollmacht.

Gesetzestext Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 214a FamFG – Bestätigung des Vergleichs.

Gesetzestext 1Schließen die Beteiligten einen Vergleich, hat das Gericht diesen zu bestätigen, soweit es selbst eine entsprechende Maßnahme nach § 1 Absatz 1 des Gewaltschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes, hätte anordnen können. 2Die Bestätigung des Gerichts ist nicht anfechtbar. A. Normzweck/Regelungsinhalt. Rn 1 § 214a ist durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 359 ZPO – Inhalt des Beweisbeschlusses.

Gesetzestext Der Beweisbeschluss enthält: A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift legt den Inhalt eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 1 FamFG – Anwendungsbereich.

Gesetzestext Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, auf welche Angelegenheiten das FamFG anwendbar ist. Das sind die im FamFG geregelten Familiensachen, ferner die durch Bundesgesetz b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 694 ZPO – Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Gesetzestext (1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen. A. Grundlagen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 751 ZPO – Bedingungen für Vollstreckungsbeginn.

Gesetzestext (1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist. (2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, so darf mit der Zwangsvollstreckung nur begonnen oder sie nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 397 ZPO – Fragerecht der Parteien.

Gesetzestext (1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für dienlich erachten. (2) Der Vorsitzende kann den Parteien gestatten und hat ihren Anwälten auf Verlangen zu gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. (3) Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 369 ZPO – Ausländische Beweisaufnahme.

Gesetzestext Entspricht die von einer ausländischen Behörde vorgenommene Beweisaufnahme den für das Prozessgericht geltenden Gesetzen, so kann daraus, dass sie nach den ausländischen Gesetzen mangelhaft ist, kein Einwand entnommen werden. A. Normzweck. Rn 1 Während §§ 363, 364 regeln, auf welchem Weg Beweise im Ausland zu erheben sind, betrifft § 369 die verfahrensrechtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 423 ZPO – Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme.

Gesetzestext Der Gegner ist auch zur Vorlegung der in seinen Händen befindlichen Urkunden verpflichtet, auf die er im Prozess zur Beweisführung Bezug genommen hat, selbst wenn es nur in einem vorbereitenden Schriftsatz geschehen ist. A. Prozessuale Vorlegungspflicht aufgrund Bezugnahme. Rn 1 Neben dem materiell-rechtlichen Herausgabe- oder Vorlegungsanspruch, auf den der Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 261 ZPO – Rechtshängigkeit.

Gesetzestext (1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet. (2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 entsprechender Schriftsatz zugestellt wird. (3) Die Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 222 ZPO – Fristberechnung.

Gesetzestext (1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. (3) Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 528 ZPO – Bindung an die Berufungsanträge.

Gesetzestext 1Der Prüfung und Entscheidung des Berufungsgerichts unterliegen nur die Berufungsanträge. 2Das Urteil des ersten Rechtszuges darf nur insoweit abgeändert werden, als eine Abänderung beantragt ist. A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich. Rn 1 S 1 regelt den sachlichen Umfang der Verhandlung und Entscheidung 2. Instanz. Trotz der auf eine Fehlerkontrolle und -beric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 42 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 42 Brüssel Ia-VO(1) Soll in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, hat der Antragsteller der zuständigen Vollstreckungsbehörde Folgendes vorzulegen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 17 VDuG – Vergleichsvorschlag; Fortsetzung des Abhilfeverfahrens.

Gesetzestext (1) Nach der Verkündung des Abhilfegrundurteils soll das Gericht die Parteien auffordern, einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Umsetzung des Abhilfegrundurteils zu unterbreiten. Das Gericht kann den Parteien eine Frist zur Unterbreitung des Vergleichsvorschlags setzen. Auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung der Gegenpartei kann das Gericht diese Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 72 FamFG – Gründe der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. (2) Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 46 ZPO – Entscheidung und Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt. A. Entscheidungsgrundsätze. Rn 1 Wie auch bei sonstigen Entscheidungen hat ein Befangenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 27 KapMuG – Übergangsvorschrift.

Gesetzestext Auf Musterverfahren, in denen vor dem 1. November 2012 bereits mündlich verhandelt worden ist, ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in seiner bis zum 1. November 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. A. Zweck. Rn 1 Die mit der KapMuG-Reform 2012 vorgesehene Ausweitung des Anwendungsbereichs (s § 1 KapMuG Rn 5) würde bei bereits laufenden Musterverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 62 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 62 Brüssel Ia-VO(1) Ist zu entscheiden, ob eine Partei im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, dessen Gerichte angerufen sind, einen Wohnsitz hat, so wendet das Gericht sein Recht an. (2) Hat eine Partei keinen Wohnsitz in dem Mitgliedstaat, dessen Gerichte angerufen sind, so wendet das Gericht, wenn es zu entscheiden hat, ob die Partei einen Wohnsitz in ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 2 KapMuG – Musterverfahrensantrag.

Gesetzestext (1) Durch Musterverfahrensantrag kann im ersten Rechtszug die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens anspruchsbegründender oder anspruchsausschließender Voraussetzungen oder die Klärung von Rechtsfragen (Feststellungsziele) begehrt werden. Der Musterverfahrensantrag kann vom Kläger und vom Beklagten gestellt werden. (2) Der Musterverfahrensantrag ist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 169 GVG – [Öffentlichkeit]

Gesetzestext (1) 1Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. 2Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig. 3Die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk, Ferns...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 543 ZPO – Zulassungsrevision.

Gesetzestext (1) Die Revision findet nur statt, wenn sie (2) 1Die Revision ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 26 KapMuG – Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Die Kosten einer ohne Erfolg eingelegten Rechtsbeschwerde haben nach dem Grad ihrer Beteiligung der Musterrechtsbeschwerdeführer und diejenigen Beteiligten zu tragen, welche dem Rechtsbeschwerdeverfahren auf seiner Seite beigetreten sind. (2) Entscheidet das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst, haben die Kosten einer von einem Musterbeklagten erfolgre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 479 ZPO – Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter.

Gesetzestext (1) Das Prozessgericht kann anordnen, dass der Eid vor einem seiner Mitglieder oder vor einem anderen Gericht geleistet werde, wenn der Schwurpflichtige am Erscheinen vor dem Prozessgericht verhindert ist oder sich in großer Entfernung von dessen Sitz aufhält und die Leistung des Eides nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet. (2) Der Bundespräsident leistet den Eid ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 162 ZPO – Genehmigung des Protokolls.

Gesetzestext (1) 1Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. 2Ist der Inhalt des Protokolls nur vorläufig aufgezeichnet worden, so genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. 3In dem Protokoll ist zu ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 209 FamFG – Durchführung der Entscheidung; Wirksamkeit.

Gesetzestext (1) Das Gericht soll mit der Endentscheidung die Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchführung erforderlich sind. (2) Die Endentscheidung in Ehewohnungs- und Haushaltssachen wird mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht soll in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 die sofortige Wirksamkeit anordnen. (3) Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Geric...mehr