Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 231 FamFG – Unterhaltssachen.

Gesetzestext (1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die betreffen. (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 131 FamFG – Tod eines Ehegatten.

Gesetzestext Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt A. Allgemeines. Rn 1 Gem § 1353 I 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und demzufolge durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst. Danach kommen weder eine Scheidung (§ 1564 BGB) noch eine Aufhebung der (aufgelösten) Ehe (§ 1317 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882b ZPO – Inhalt des Schuldnerverzeichnisses.

Gesetzestext (1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 731 ZPO – Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext Kann der nach dem § 726 Abs. 1 und den §§ 727 bis 729 erforderliche Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht geführt werden, so hat der Gläubiger bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges aus dem Urteil auf Erteilung der Vollstreckungsklausel Klage zu erheben. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Klage auf Erteilung der Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 420 ZPO – Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt.

Gesetzestext Der Beweis wird durch die Vorlegung der Urkunde angetreten. A. Beweisführung durch Urkunden. Rn 1 Der Urkundenbeweis wird durch die schriftsätzliche Angabe des Beweisthemas und Inbezugnahme der zur Einsicht im Verfahren vorliegenden Urkunde geführt. Die §§ 420 bis 436 regeln den Antritt und die Durchführung des Urkundenbeweises. § 435 enthält eine Sonderregel für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 753a ZPO – Vollmachtsnachweis.

Gesetzestext Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht bedarf es in diesen Fällen nicht. Satz 1 gilt nicht für Anträge nach § 802g.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. III UNÜ

Art. III UNÜ0 Jeder Vertragsstaat erkennt Schiedssprüche als wirksam an und läßt sie nach den Verfahrensvorschriften des Hoheitsgebietes, in dem der Schiedsspruch geltend gemacht wird, zur Vollstreckung zu, sofern die in den folgenden Artikeln festgelegten Voraussetzungen gegeben sind. Die Anerkennung oder Vollstreckung von Schiedssprüchen, auf die dieses Übereinkommen anzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305a ZPO – Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 1 UKlaG – Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gesetzestext Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Die Vorschrift dient der Kompensation von Durchset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 26 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 807 ZPO – Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch.

Gesetzestext (1) 1Hat der Gläubiger die Vornahme der Pfändung beim Schuldner beantragt und so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 78c ZPO – Auswahl des Rechtsanwalts.

Gesetzestext (1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt. (2) Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Übernahme der Vertretung davon abhängig machen, dass die Partei ihm einen Vorschuss zahlt, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu beme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 405 ZPO – Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter.

Gesetzestext 1Das Prozessgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. 2Er hat in diesem Falle die Befugnisse und Pflichten des Prozessgerichts nach den §§ 404, 404a. A. Normzweck und Systematik. Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine Delegation aus Gründen der Prozessökonomie und um einen örtlich bedingten Wissensvorspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 719 ZPO – Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch.

Gesetzestext (1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 240 FamFG – Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253.

Gesetzestext (1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist. (2) Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 83 Brüssel IIb-VO – Kosten der Zentralen Behörden.

Gesetzestext (1) Die Unterstützung durch die Zentralen Behörden nach dieser Verordnung erfolgt unentgeltlich. (2) Jede Zentrale Behörde trägt die Kosten, die ihr selbst durch die Anwendung dieser Verordnung entstehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30a EGGVG – [Verwaltungsakte auf dem Gebiet des Kostenrechts].

Gesetzestext (1) 1Verwaltungsakte, die im Bereich der Justizverwaltung beim Vollzug des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes oder sonstiger für gerichtliche Verfahren oder Verfahren der Justizverwaltung geltender Kosten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 12a UKlaG – Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2.

Gesetzestext Das Gericht hat vor einer Entscheidung in einem Verfahren über einen Anspruch nach § 2, das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 zum Gegenstand hat, die zuständige inländische Datenschutzbehörde zu hören. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 30 EuMVVO – Änderung der Anhänge.

Gesetzestext Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I bis VII delegierte Rechtsakte zu erlassen. Rn 1 Die in Art 28–30 genannten Informationen und Formblätter sind dem Europäischen Justizportal (https://e-justice.europa.eu/content_european_payment_order-353-de.do) zu entnehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 777 ZPO – Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers.

Gesetzestext 1Hat der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners im Besitz, in Ansehung deren ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, so kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen nach § 766 widersprechen, soweit die Forderung durch den Wert der Sache gedeckt ist. 2Steht dem Gläubiger ein solches Recht in An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 264 FamFG – Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen.

Gesetzestext (1) In den Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft wird die Entscheidung des Gerichts erst mit Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 235 Feststellungszeitpunkt

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 235 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 227 FamFG – Sonstige Abänderungen.

Gesetzestext (1) Für die Abänderung einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden. (2) Auf eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich sind die §§ 225 und 226 entsprechend anzuwenden, wenn die Abänderung nicht ausgeschlossen worden ist. A. Ausgleichsansprüche n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 6 AVAG – Verfahren.

Gesetzestext (1) Das Gericht entscheidet ohne Anhörung des Verpflichteten. (2) Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten stattfinden, wenn der Antragsteller oder der Bevollmächtigte hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung dient. (3) Im ersten Rechtszug ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Fassung EuVTVO

(ABl 2004 L 143, 15–39) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insb auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 5 zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 606–687 ZPO – (aufgehoben)

Rn 1 Die Regelungen zur Musterfeststellungsklage hat der Gesetzgeber mWv 13.10.23 in das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) verlagert, s Kommentierung dort. Gem § 46 EGZPO gelten für vor dem 13.10.23 anhängig gemachte Musterfeststellungsklagen noch die Regeln der §§ 606–614 aF, Kommentierung s Voraufl.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 22 Brüssel Ia-VO

Art. 22 Brüssel Ia-VO(1) Die Klage des Arbeitgebers kann nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. (2) Die Vorschriften dieses Abschnitts lassen das Recht unberührt, eine Widerklage vor dem Gericht zu erheben, bei dem die Klage selbst gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts anhängig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 772 ZPO – Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot.

Gesetzestext 1Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder auf Grund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden. 2Auf Grund des Veräußerungsverbots kann n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 817 ZPO – Zuschlag und Ablieferung.

Gesetzestext (1) 1Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. 3 § 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 188 GVG – [Eid Fremdsprachiger].

Gesetzestext Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, leisten Eide in der ihnen geläufigen Sprache. Rn 1 Zur Eidesleistung wird die vom Dolmetscher in die Sprache desjenigen, der den Eid leisten soll, übersetzt und von diesem nachgesprochen. Der Richter muss dem Dolmetscher den Wortlaut des Eides, wenn er diesem bekannt ist, nicht in deutscher Sprache vorsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 32 EuVTVO – Ausschuss.

Gesetzestext (1) Die Kommission wird von dem in Artikel 75 der Verordnung (EG) Nr 44/2001 vorgesehenen Ausschuss unterstützt. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. (3) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 8 EuBVO – Rechtswirkung elektronischer Schriftstücke.

Gesetzestext Den über das dezentrale IT-System übermittelten Schriftstücken darf die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit als Beweismittel im Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 786 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 249 FamFG – Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens.

Gesetzestext (1) Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 741 ZPO – Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. A. Ratio. Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 324 ZPO – Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung.

Gesetzestext Ist bei einer nach den §§ 843 bis 845 oder §§ 1569 bis 1586b des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgten Verurteilung zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Vorausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 175 FamFG – Erörterungstermin; persönliche Anhörung.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht soll vor einer Beweisaufnahme über die Abstammung die Angelegenheit in einem Termin erörtern. 2Es soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten anordnen. (2) 1Das Gericht soll vor einer Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung der Probeentnahme (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 166 FamFG – Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen.

Gesetzestext (1) Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die von Amts wegen geändert werden kann, hat das Gericht in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. (3) Sieht das Gericht von einer Maßnahme nach den §§ 1666 bis 1667...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 157 FamFG – Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung.

Gesetzestext (1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. (2) Das Gericht hat das persönliche Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 190 GVG – [Urkundsbeamter als Dolmetscher].

Gesetzestext 1Der Dienst des Dolmetschers kann von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden. 2Einer besonderen Beeidigung bedarf es nicht. Rn 1 Die Bestimmung gilt nur für den Urkundsbeamten, der das Protokoll führt (Kissel/Mayer § 190 Rz 1), nicht für den Richter oder einen sonstigen Verfahrensbeteiligten. Die Vereidigung ist nicht vorgesehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 96 FamFG – Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Ehewohnungssachen.

Gesetzestext (1) Handelt der Verpflichtete einer Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes zuwider, eine Handlung zu unterlassen, kann der Berechtigte zur Beseitigung einer jeden andauernden Zuwiderhandlung einen Gerichtsvollzieher zuziehen. Der Gerichtsvollzieher hat nach § 758 Abs. 3 und § 759 der Zivilprozessordnung zu verfahren; er kann ein Auskunfts- und Unterstützung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 859 ZPO – Pfändung von Gesamthandsanteilen.

Gesetzestext (1) 1Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass ist der Pfändung unterworfen. 2Der Anteil des Miterben an den einzelnen Nachlassgegenständen ist der Pfändung nicht unterworfen A. Normzweck. Rn 1 Die Novellierung von § 859 stellt eine Folgeänderung zu den neuen Vorschriften der §§ 711, 711a und 726 BGB dar. Der bislang geltende § 859 I aF eröffnete dem Gläubiger ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 907 ZPO – Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto.

Gesetzestext (1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht festsetzen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldnermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802k ZPO – Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse.

Gesetzestext (1) 1Nach § 802f Abs. 6 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 167 ZPO – Rückwirkung der Zustellung.

Gesetzestext Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 oder § 204a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt. A. Normzweck. Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 184 FamFG – Wirksamkeit des Beschlusses; Ausschluss der Abänderung; ergänzende Vorschriften über die Beschwerde.

Gesetzestext (1) 1Die Endentscheidung in Abstammungssachen wird mit Rechtskraft wirksam. 2Eine Abänderung ist ausgeschlossen. (2) Soweit über die Abstammung entschieden ist, wirkt der Beschluss für und gegen alle. (3) Gegen Endentscheidungen in Abstammungssachen steht auch demjenigen die Beschwerde zu, der an dem Verfahren beteiligt war oder zu beteiligen gewesen wäre. A. Wirks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 168a FamFG – Inhalt der Beschlussformel und Wirksamwerden der Beschlüsse.

Gesetzestext (1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Vormunds auchmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 4 VSBG – Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen.

Gesetzestext (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses durch; arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind ausgenommen. (1a) Die Verbraucherschlichtungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 28 EuVTVO – Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr 1348/2000.

Gesetzestext Diese Verordnung lässt die Anwendung der Verordnung (EG) Nr 1348/2000 unberührt. Rn 1 Die hier genannte Verordnung ist inzwischen durch die EuZVO (VO 1393/2007, abgedruckt nach § 1071) ersetzt worden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 49 Brüssel IIb-VO – Bescheinigung über die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckbarkeit.

Gesetzestext (1) Wenn und soweit eine gemäß Artikel 47 bescheinigte Entscheidung nicht mehr vollstreckbar ist oder ihre Vollstreckbarkeit ausgesetzt oder eingeschränkt wurde, wird auf jederzeit möglichen Antrag an das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht des Ursprungsmitgliedstaats unter Verwendung des Formblatts in Anhang VII eine Bescheinigung über die Auss...mehr