Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter (zu § 3 Abs. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.6 Abs. 5 UStAE . Bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen muss systematisch zwischen der Lieferung von Speisen und den Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterschieden werden. Wichtig Durch die temporäre Steuersatzabsenkung [1] bei der Abgabe von Speisen (ausgenommen sind aber weiterhin Getränke) bei den Restaurant- und...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1 Bilanzielle Behandlung des Factorings nach HGB

Rz. 28 Für die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten ist ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum maßgebend. In der Regel deckt sich zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ist der zivilrechtliche Eigentümer eingeschränkt, über den Vermögenswert zu verfügen, diesen zu veräußern, zu nutzen oder als Sicherheit einzusetzen, ist er aus wirtschaftlicher Sicht nic...mehr

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Rückstellung, Rekultivierung / 4.2.3 Abzinsung: Laufzeit bzw. Restlaufzeit der Rekultivierungsverpflichtung

Eine Besonderheit von Rekultivierungsverpflichtungen besteht darin, dass die Erfüllung meist nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt, sondern sich über einen mehrjährigen Erfüllungszeitraum erstreckt. Demzufolge lässt sich für die jährliche Abzinsung der Rückstellung kein einheitlicher Erfüllungszeitpunkt für den gesamten NVPB feststellen. Unterschiedliche Teilbeträge de...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass der Kaufpreis endgültig beim Anschlusskunden verbleibt.[1] Durch die Übernahme der Delkrederefunktion durch den Factor trägt dieser das Bonitätsrisiko. Unabhängig davon, ob die abgetretene Forderung bevorschuss...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Steuerfreie Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber

Kommentar Das BMF hat zu § 3 Nr. 34 EStG Stellung genommen und mit einer sog. Umsetzungshilfe Einzelheiten zur Anwendung der Steuerbefreiung von Gesundheitsförderungsleistungen geregelt. Arbeitgeber haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen oder selbst steuerfrei derartige Maßnahmen d...mehr

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Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (zu §§ 18e, 22f, 25e UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalpakets in der Europäischen Union zum 1.7.2021 sind Vorschriften zur Haftung von elektronischen Schnittstellen neu gefasst worden. Die Finanzverwaltung gibt rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelungen Verwaltungsanweisungen zum Bestätigungsverfahren, zu den Aufzeichnungspflichten für die Betreiber elektronischer Schnitts...mehr

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Rückstellung, Kostenüberdec... / 3.1 Ansatzkriterien für Verbindlichkeitsrückstellungen

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Hand...mehr

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Rückstellung, Kostenüberdec... / 3.2.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Weiterhin kann eine Verbindlichkeitsrückstellung nur gebildet werden, wenn die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] In Bezug auf öffentlich-rechtliche Verpflichtungen kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Inanspruchnahme des Schuldners wahrsc...mehr

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Verlängerte Steuererklärungsfrist 2019 und zinsfreie Karenzzeit im Fokus

Kommentar Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für Steuer- und Feststellungserklärungen 2019 um fünf bzw. sechs Monate verlängert. Das BMF äußert sich nun zu den sich daraus ergebenden praktischen Anwendungsfragen. Verlängerte Steuererklärungsfrist Für Steuer- und Feststellungserklärungen des Jahres 2019, die von steuerlichen Beratern erstellt werden, hat der ...mehr

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Steuerliche Abgrenzung der Geldleistung vom Sachbezug

Kommentar Mit rund einjähriger Verspätung hat das BMF seinen Anwendungserlass zur Abgrenzung von Sachbezügen und Geldleistungen herausgegeben. Grund für den Erlass sind gesetzliche Verschärfungen bei der Sachbezugsdefinition und die eingeschränkte Begünstigung von Gutschein und Geldkarten (vgl. hierzu News). Beides sollte eigentlich in vollem Umfang seit 2020 gelten, ist in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sinngemäß anzuwendende Zollvorschriften

Rz. 57 Das Steuerverfahren zur Erhebung der EUSt lehnt sich eng an die Zollbehandlung an. Die Vorschriften des Zollrechts werden weitgehend auch bei der EUSt angewendet. Die wichtigsten auch für die EUSt geltenden Verfahrensvorschriften seien hier aufgezeigt (eingehende Erläuterungen der Zollvorschriften würden den Rahmen dieses Kommentars überschreiten). 5.1 Summarische Eing...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 6 COVInsAG – Erleichterter Zugang zum Schutzschirmverfahren

Gesetzestext 1Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners steht der Anwendung des § 270b der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung bei einem zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 gestellten Insolvenzantrag nicht entgegen, wenn in der Bescheinigung nach § 270b Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 gelt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 1 COVInsAG – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Gesetzestext 1Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a der Insolvenzordnung und nach § 42 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. 2Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS.CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 3 COVInsAG – Eröffnungsgrund bei Gläubigerinsolvenzanträgen

Gesetzestext Bei zwischen dem 28. März 2020 und dem 28. Juni 2020 gestellten Gläubigerinsolvenzanträgen setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 vorlag. 1. Normzweck Rn 1 Die von §§ 1 und 2 COVInsAG gewährte Überbrückungsphase, in der ohne Antragspflicht und erheblich reduzierten Haftungsgefahren für die Organe und mi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 5 COVInsAG – Anwendung des bisherigen Rechts

Gesetzestext (1) Auf Eigenverwaltungsverfahren, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 beantragt werden, sind, soweit in den folgenden Absätzen und § 6 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 270 bis 285 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners auf ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 7 COVInsAG – Sicherstellung der Gläubigergleichbehandlung bei Stützungsmaßnahmen anlässlich der COVID-19-Pandemie

Gesetzestext 1Der Umstand, dass Forderungen im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen stehen, die im Rahmen von staatlichen Programmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie gewährt wurden, ist für sich allein kein geeignetes Kriterium für die Einbeziehung in den Restrukturierungsplan nach § 8 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes oder die Abgrenzun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3a Gruppen-Gerichtsstand

Gesetzestext (1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Sch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 2 COVInsAG – Folgen der Aussetzung

Gesetzestext (1) 1Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist,mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, COVInsAG § 4 COVInsAG – Verordnungsermächtigung

Gesetzestext 1Abweichend von § 19 Absatz 2 Satz 1 der Insolvenzordnung ist zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 anstelle des Zeitraums von zwölf Monaten ein Zeitraum von vier Monaten zugrunde zu legen, wenn die Überschuldung des Schuldners auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. 2Dies wird vermutet, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Regierungsdirektor Dipl.-Kfm. Dr. iur. Lars Dobratz, Berlin[1] Literaturverzeichnis Dahm in Korn, Einkommensteuergesetz, § 50j EStG (Stand: Juli 2017); Gosch in Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Auflage 2021, § 50j EStG; Holthaus in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 50j EStG (Stand: Juni 2017); Klein/Link in Herrma...mehr

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AGS 04/2021, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht - Kommentar

Begründet von Johannes Floegel>; kommentiert von Prof. Dr. Peter König, Richter am BGH> und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor a.D.> 46. Aufl., 2021. C.H. Beck. 2268 S., 139,00 EUR Die neue Auflage des Beck’schen Kurzkommentars zum Straßenverkehrsrecht befindet sich auf dem neusten Stand von Herbst 2020. Seit der Vorauflage hat sich im Verkehrsrecht einiges ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 9 Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Dr. Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: Cloer/Hagemann in Bordewin/Brand, § 50d EStG (Stand: Juli 2017); Boochs in Lademann, KStG, § 50d EStG (Stand: Oktober 2020); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG (Stand: Februar 2018); Gebhardt in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, 6. Aufl. 2021, §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 4 Erbschaftsteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Debatin, Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zu Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, DStZ/A 1971, 89; Debatin, Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz, DB ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.3.1 Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Rn 11 Der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dienen in erster Linie die laufenden Zahlungen der Löhne, Gehälter, Mieten und Leasingraten.[25]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

Bei zwischen dem 28. März 2020 und dem 28. Juni 2020 gestellten Gläubigerinsolvenzanträgen setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 vorlag.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Privilegierungen im Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrecht (Abs. 1)

2.1 Eingrenzung der rechtsformspezifischen Zahlungsverbote (Abs. 1 Nr. 1) Rn 4 Nach der Nr. 1 von § 2 Abs. 1 COVInsAG gelten Zahlungen, die im "ordnungsgemäßen Geschäftsgang" erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes oder der Umsetzung eines Sanierungskonzepts dienen, als mit der Sorgfalt eines ordentlichen u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1 Anwendungsbereich Rn 3 Ausgangspunkt der Regelung des § 1 COVInsAG ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, der nach § 15a InsO alle juristischen Personen unterliegen. Davon erfasst werden die GmbH (§ 13 GmbHG), die AG (§ 1 Abs. 1 AktG), die KGaA (§ 278 Abs. 1 AktG), die Europäische Aktiengesellschaft (SE) [Art. 9 SE-VO], die Genossenschaft (§ 17 Abs. 1 GenG) und...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Vermutung der Ursächlichkeit der COVID-19-Pandemie (Satz 2)

Rn 5 Die nach Satz 1 geforderte Ursächlichkeit der COVID-19-Pandemie für die Überschuldung wird nach Satz 2 vermutet, wenn die in den Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Mit dieser Vermutung liegt die Beweislast für die in den Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen bei demjenigen, der sich auf die Überschuldung beruft. 3.1 Fehlende Zahlungsunfähigkeit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.1 Ausgangslage

2.2.1.1 Hürden bei der Kreditvergabe in der Krise Rn 16 Angesprochen sind im Einzelnen insbesondere folgende Hürden bei der Kreditvergabe in der Krise: Die Risiken aus der Insolvenzanfechtung, insbesondere die Anfechtung von erlangten Zins- und Tilgungsleistungen in einer Folgeinsolvenz oder auch die Anfechtung von Sicherheiten, die in der aktuellen COVID-19-Krise bestellt wur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Allgemeine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. September 2020 (Abs. 1)

2.1 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Abs. 1 Satz 1) 2.1.1 Anwendungsbereich Rn 3 Ausgangspunkt der Regelung des § 1 COVInsAG ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, der nach § 15a InsO alle juristischen Personen unterliegen. Davon erfasst werden die GmbH (§ 13 GmbHG), die AG (§ 1 Abs. 1 AktG), die KGaA (§ 278 Abs. 1 AktG), die Europäische Aktiengesellschaft (SE)...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.2 Privilegierung von "COVID-19 Sanierungs- und Überbrückungskrediten" nach dem COVInsAG

2.2.2.1 Überblick Rn 21 Der Gesetzgeber des COVInsAG hat dagegen nicht den Versuch unternommen, den bisher bestehenden und insbesondere durch die Rechtsprechung ausgeformten Rahmen für die Kreditgewährung in der Krise speziell für die Kreditvergabe in der Krise der COVID-19-Pandemie für die Praxis handhabbar zu machen. Vielmehr hat der Gesetzgeber die "große Lösung" gewählt u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878 [2885]) Rz. 2 1. Referentenentwurf v. 10.7.2006 [nicht dauerhaft veröffentlicht] Änderung – Auszug (S. 12) § 50d wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Systematik der Norm

Rn 4 Die Abs. 1 bis 3 befassen sich mit den Voraussetzungen, unter denen auf die (vorläufige) Eigenverwaltung, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 beantragt werden, die §§ 270 bis 285 InsO in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden sind. Sind hiernach im Ausgangspunkt die §§ 270 bis 285 InsO in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung anzuwenden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Grundlagen

Rn 1 In § 4 war ursprünglich die Verordnungsermächtigung für das BMJV zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorgesehen. Diese Ermächtigung wurde allerdings mit dem Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 25. September 2020 [1] wieder aufgehoben, da die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Fehlende Zahlungsunfähigkeit am 31. Dezember 2019 (Satz 2 Nr. 1)

Rn 6 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zum 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig war. Dies ist durch eine gesonderte Zahlungsunfähigkeitsprüfung festzustellen. Über eine solchen dürften viele Schuldner aber wegen § 1 Abs. 1 Satz 3 schon verfügen, da diese Voraussetzung für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von März bis September 2020 war. Auch wenn Nr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.2 Keine Aussichten auf Beseitigung der bestehenden Zahlungsunfähigkeit (Abs. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rn 27 Die Insolvenzantragspflicht besteht ferner fort, wenn keine Aussichten auf Beseitigung der bestehenden Zahlungsunfähigkeit bestehen. Dabei lässt Abs. 1 Satz 2 offen, ob diese unter Berücksichtigung der Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) oder nicht erfolgen muss. Anders gewendet: Kann sich der Geschäftsleiter darauf berufen, dass der Geschäftsbetrieb ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Bestellung eines "starken Sachwalters" (Abs. 5)

Rn 15 Durch die Lockerungen bei den Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere die Modifikationen der Nachteilsprognose (dazu sogleich Rdn. 16), kann ein Manko im Gläubigerschutz entstehen. Diese Lücke soll durch Abs. 5 teilweise wieder geschlossen werden. Hiernach kann das Gericht die vorläufige Eigenverwaltung oder auch Eigenverwaltung anordnen und zugleich anordnen, dass Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.3 Umsatzeinbruch von mehr als 30 % im vorherigen Geschäftsjahr (Satz 2 Nr. 3)

Rn 10 Schließlich muss der Umsatz aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Kalenderjahr 2020 nach Nr. 3 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 30 % eingebrochen sein. Da Nr. 3 ausdrücklich auf das Kalenderjahr 2020 Bezug nimmt, muss der Umsatz in diesem Jahr ermittelt werden. Etwaig vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre sind unbeachtlich. Die Bezugnahme auf 30 % war im...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4. Keine Corona-bedingte Versagung der Restschuldbefreiung bei natürlichen Personen (Abs. 1 Satz 4)

Rn 32 Für natürliche Personen enthält § 1 Abs. 1 Satz 4 COVInsAG eine Erleichterung im Rahmen der Restschuldbefreiung.[23] Sollte es aufgrund des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) zu Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 kommen, kann darauf keine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.3.3 Umsetzung eines Sanierungskonzepts

Rn 13 Unklar ist, ob es bei der Umsetzung eines Sanierungskonzepts auf die Art und die Qualität des Sanierungskonzepts ankommt[27] oder ob die Sanierungsbemühungen in einem Zusammenhang mit der Pandemie stehen müssen.[28] Nach zutreffender Ansicht können aufgrund des Zwecks der Privilegierung nur solche Zahlungen als im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt gelten, die im Ra...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 7. Anwendung der Privilegien bei Aussetzung der Antragspflicht nach § 1 Abs. 3 (Abs. 5)

Rn 63 Ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und/oder einer Überschuldung nach § 19 InsO gem. § 1 Abs. 3 für den Verlängerungszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt, gelten auch für diesen Zeitraum flankierend die Privilegierungen im Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrecht nach Abs. 1 und Abs. 2 sowie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Sonderregelungen für staatliche Hilfsprogramme (Abs. 3)

Rn 60 Nach Abs. 3 gelten die Haftungs- und Anfechtungsprivilegien für die Kreditvergabe nach Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 im Fall von Krediten, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihren Finanzierungspartnern oder von anderen Institutionen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme anlässlich der COVID-19-Pandemie gewährt werden, auch dann, wenn der Kredit nach dem Ende d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Zusammenhang zwischen Zahlungsunfähigkeit und COVID-19-Pandemie

Rn 2 Auch diese Lockerung der Zugangsvoraussetzungen zum Schutzschirmverfahren steht aber unter demselben Vorbehalt, wie die Anwendung der §§ 270 bis 285 InsO in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung nach § 5 COVInsAG, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sein muss. In dem Zusammenhang des Schutzschirmverfahrens nach § 270b ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung von Oktober bis Dezember 2020 (Abs. 2)

Rn 34 Mit Abs. 2 wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den in Abs. 1 Satz 1 geregelten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, gleichzeitig aber auf den Insolvenzgrund der Überschuldung (§ 19 InsO) beschränkt. Daher greift die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO uneingeschränkt für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit ab dem 1. Oktober 2020. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Aufsatzliteratur

Rn 9 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345–351; Bitter , Corona und die Folgen nach dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG), ZIP 2020, 685–699; Born, Auswirkungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes auf die Organhaftung im Zusammenhang mit der materiellen Insolvenz, NZG 2020, 521–529; Ganter,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4.1 Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (Satz 1)

Rn 37 Nach Satz 1 ist die Insolvenzantragspflicht für die Schuldner ausgesetzt, die die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. November- und Dezemberhilfen) gestellt haben. Hintergrund dieser Regelung sind ...mehr