Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zwangsmittel.

Rn 41a Die Zwangsmittel nach § 887 sind ggü den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 888 so wesensverschieden, dass eine Umdeutung des Vollstreckungsantrages von § 888 zu § 887 nur dann in Betracht kommt, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Gläubiger seinen Antrag notfalls als einen solchen nach § 887 behandelt wissen will (Frankf 3.2.22 – 26 W 14/21, NJOZ 23, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grenzen.

Rn 13 Soweit Rechte Dritter (insb Persönlichkeitsrechte, Recht auf informationelle Selbstbestimmung), uU auch einer Partei oder des SV selbst entgegenstehen, kann eine Herausgabe nicht verlangt werden; s zur Problematik auch § 404a Rn 12. Ggf kommt statt Herausgabe eine Mitteilung in Betracht (Prütting ZZP 106, 427, 460). Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem SV nicht zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unzulässige Fragen.

I. Verfahren. Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung.

I. Stattgebender Beschluss. Rn 3 Er entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss gem § 359. Daraus, dass das Gericht an die Tatsachenbehauptungen gebunden ist, ergibt sich nicht, dass in den Beschl die Formulierungen des Antrags übernommen werden müssen; zum Abweichen v Wortlaut der Antragstellung besteht Veranlassung bei Gefahr der Missverständlichkeit (Köln 27.12.16 – 5 W 41...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe und Vollziehung.

Rn 7 Für die Rechtsbehelfe gelten die Grundsätze wie bei §§ 922–927 im Einzelnen erläutert. Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (§ 922 Rn 14) Abweichungen ergeben sich für Entscheidungen des Amtsgerichts der belegenen Sache (§ 942). Hinsichtlich der Vollziehung sind die bei § 936 dargelegten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 3 Beschlüsse, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, werden mit Erlass formell rechtskräftig. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung aus dem gerichtsinternen Geschäftsbetrieb heraus befördert worden ist. Beispiele sind Beschlüsse nach § 522 III oder nach § 542 II, wenn nämlich ein in dieser Vorschrift genanntes Verfahren als unzulässig verworfen wird (BGH NJW 03, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fallgruppen.

Rn 73 Die Rspr hat eine Reihe von Fallgruppen entwickelt, in denen für bestimmte Tatbestandsmerkmale eine Beweislastumkehr angenommen wird. Sie können jedoch nicht alle als echte Beweislastumkehr im hier verstandenen Sinne anerkannt werden. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Produzentenhaftung. Rn 74 Seit der Entscheidung des BGH im Hühnerpestfall (BGHZ 51, 91 ff = NJW 69, 269 mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen anordnen. (2) Hat ein beauftragter oder ersuchter Richter bei der Vernehmung die Stellung der von einer Partei angeregten Frage verweigert, so kann das Prozessgericht die nachträgliche Vernehmung des Zeugen über diese Frage anordnen. (3) Bei der wiederholten oder der nachträglichen Verneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verwertung von Protokollen früherer Aussagen der Partei.

Rn 4 Protokollierte Aussagen einer Partei in einem früheren Verfahren können im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Eine beantragte oder vAw gebotene Parteivernehmung kann dadurch nicht ersetzt werden (BGH FamRZ 66, 566; Zö/Greger vor § 445 Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 9 Entgegen der amtlichen Überschrift wird durch § 916 nicht nur geregelt, welche Ansprüche als Grundlage für einen Arrest in Betracht kommen. Vielmehr wird zugleich Ziel und Zweck des Arrestes festgelegt, der in der ausschließlichen Sicherung der Zwangsvollstreckung eines im Hauptsacheverfahren zu erwirkenden Titels hinsichtlich einer Geldforderung liegt (Musielak/Voit/Hu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Verteidigungsanzeige.

Rn 8 Auf Antrag des Kl ergeht gegen Bekl VU im schriftlichen Verfahren (§ 331 III), auch nach vorausgegangenem Mahnverfahren, weil der Widerspruch bzw der Einspruch nicht mehr als Anzeige der Verteidigungsabsicht gilt (§ 697 II 1). Ein unechtes VU gegen den Kl setzt mündliche Verhandlung voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändung beweglichen Vermögens.

I. Bewegliches Vermögen. Rn 2 Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenstände unterscheidet die ZPO zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wobei in Letzteres nach §§ 864 ff zu vollstrecken ist. Bewegliches Vermögen sind zunächst bewegliche Sachen sowie Tiere (§ 90a S 3 BGB). Hiervon ausgenommen sind jedoch Schiffe und Luftfahrzeuge, wenn diese im entsprechenden Register ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Analogie.

I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde. Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 6 Durch Aufrechnung (BGH NJW 72, 450 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]), Anmeldung im Insolvenzverfahren (§ 174 InsO), durch Schieds- (BGH NJW 58, 950) oder FamFG-Verfahren entsteht keine Rechtshängigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung nebst einer Quittung auszuliefern, bei teilweiser Leistung diese auf der vollstreckbaren Ausfertigung zu vermerken und dem Schuldner Quittung zu erteilen. (2) Das Recht des Schuldners, nachträglich eine Quittung des Gläubigers selbst zu fordern, wird durch diese Vorschrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wenn ein Sachverständiger nicht erscheint oder sich weigert, ein Gutachten zu erstatten, obgleich er dazu verpflichtet ist, oder wenn er Akten oder sonstige Unterlagen zurückbehält, werden ihm die dadurch verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt. 3Im Falle wiederholten Ungehorsams kann das Ordnungsgeld noch einmal festgesetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbeistand.

Rn 7 Der Zeuge darf sich – auf eigene Kosten (Zö/Greger Vor § 387 Rz 16) – von einem Rechtsbeistand begleiten und beraten lassen (BVerfG NJW 75, 103 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvR 747/73]; Musielak/Voit/Huber § 396 Rz 2), insb wenn es um Fragen eines möglichen Zeugnisverweigerungsrechts (zB § 383 f) geht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. (Abs. 1 Nr. 3): Verfahren nach § 186 Nr 3.

Rn 4 Geht es um die Aufhebung der Adoption, sind der Annehmende und der Angenommene zu beteiligen (Nr. 3 a). Ferner sind die leiblichen Eltern des minderjährigen Angenommenen zu beteiligen, weil ein Wiederaufleben der Verwandtschaft und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der elterlichen Sorge in Betracht kommt (Nr. 3 b).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliche Verhandlung durch Videokonferenz (Abs 1, Abs 2).

1. Grundsatz. Rn 4 Die Regelung des Abs 1 stellt eine Grundlagennorm dar. Sie enthält in S 1 die allgemeine Klarstellung, dass eine mündliche Verhandlung stets auch als Videokonferenz durchgeführt werden kann. Der Hinweis, dass dies in geeigneten Fällen stattfinden kann, ist keine Einschränkung. Mit dieser Gleichstellung der Videoverhandlung gegenüber einer Verhandlung im Sit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stuhlurteil und Protokollurteil (§ 540 I 2).

a) Stuhlurteil. Rn 19 Als sog ›Stuhlurteil‹ bezeichnet man das nicht in einem besonderen Termin (§ 310 I), sondern am Schluss der mündlichen Verhandlung verkündete Urt, gleichgültig, ob das Urt sogleich im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Anwesenheit der übrigen Verfahrensbeteiligten verkündet wird, oder erst am Schluss des Sitzungstages in Abwesenheit der Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gegenseitige Abrechnung.

Rn 13 Darüber hinaus ist § 92 II Nr 2 anwendbar, wenn der Betrag der Forderung von einer gegenseitigen Berechnung abhängig ist und einer Partei die Höhe der Gegenforderung nicht bekannt war. Diese Vorschrift hat in der Praxis kaum Bedeutung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Einschränkung wegen Geheimhaltungsinteresses.

Rn 4 Stützt sich die Vorlegungspflicht auf die Bezugnahme des Beweisgegners, dann kann der Beweisgegner sich nicht unter Berufung auf ein Geheimhaltungsinteresse (vgl § 422 Rn 6) oder auf das Ausforschungsverbot (vgl § 422 Rn 7) gegen die Urkundenvorlage wenden (MüKoZPO/Schreiber § 423 Rz 2; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 423 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kann das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden oder ist die Streitgenossenschaft aus einem sonstigen Grund eine notwendige, so werden, wenn ein Termin oder eine Frist nur von einzelnen Streitgenossen versäumt wird, die säumigen Streitgenossen als durch die nicht säumigen vertreten angesehen. (2) Die säumigen Streitg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einziehungsverbot des Rechtsanwalts.

1. Forderungssperre. Rn 8 Nr 3 bestimmt, dass der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Partei nicht geltend machen darf. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem § 45 I RVG seine Vergütung nur aus der Staatskasse, wobei der Umfang der Vergütung durch die Beiordnung des Anwalts bestimmt ist, § 48 RVG. Nachdem – und in dem Umfang, in welchem – PKH bewill...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Belehrung (Abs 2).

Rn 5 Hat vierfach zu erfolgen (Säumnisfolgen, Rechtsanwaltszwang, Kostentragungspflicht und vorläufige Vollstreckbarkeit) und beim AG zusätzlich nach § 499 (Folgen des schriftlichen Anerkenntnisses). Nur bei richtiger Belehrung beginnt der Lauf der Frist (BGH GRUR 17, 785).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Handelsregister.

Rn 162 Die Klage auf Zustimmung zu einer Eintragung ist – in weiten Spielräumen – mit dem Interesse des Kl hieran zu bewerten (Karlsr NJW-RR 07, 1046 [OLG Karlsruhe 29.05.2006 - 15 W 9/06]). Die Höhe der Einlage sowie die wirtschaftliche Tragweite des Streites können einen Anhaltspunkt liefern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ff)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtshängigkeit durch Klage (Abs 1).

Rn 2 Von der Rechtshängigkeit zu unterscheiden ist die schon bei Einreichung der Klage bei Gericht eintretende Anhängigkeit, die das allg Befassen des Gerichts mit der Sache bezeichnet. Erst die Erhebung der Klage führt zur Rechtshängigkeit. 1. Klageerhebung. Rn 3 Diese erfolgt durch Zustellung der Klageschrift an Gegner (§ 253 I), im einstw Rechtsschutzverfahren schon bei Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 15. Schleswig-Holstein.

Rn 33 Die Vertretung wird bestimmt durch Art 30 der Landesverfassung, neu gefasst am 2.12.14 (GVOBl 14 S 344). Die danach den Ministern übertragene Vertretungsbefugnis ist teilw weiter übertragen worden, zB für den Justizbereich durch Erlass v 21.8.13, SchlHA 370.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 308 (Bindung an die Parteianträge).

Rn 30 Die Vorschrift gilt grds für Verfügungen nicht entsprechend, da mittels Verfügungen nicht über Sachanträge entschieden wird. Ist jedoch für den Erlass einer Verfügung ein Parteiantrag erforderlich, kommt eine entsprechende Anwendung des § 308 I in Betracht (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überprüfung der Beweiswürdigung.

1. Berufung. Rn 21 Die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht erfolgt nach Maßgabe des § 529 I 1. Danach ist es an die Beweiswürdigung der 1. Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH NJW-RR 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Berechnung.

1. Definition des Entgelts, Nebenkosten. Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einstweilige Verfügungen.

Rn 16 Sind künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen durch einstweilige Verfügung zuerkannt worden, können Änderungen nur iRd Aufhebungsverfahrens nach §§ 936, 927 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antragsrücknahme.

I. Allgemeines. Rn 3 Abs 1 behandelt die Rücknahme von Anträgen. In ihr schlägt sich die Dispositionsbefugnis des Antragstellers nieder, sodass sie in vAw eingeleiteten Verfahren auch dann nicht gilt, wenn diese alternativ auf Antrag eingeleitet werden können (zB Betreuungsverfahren nach § 1896 Abs 1 S 1 BGB aF bzw § 1814 BGB nF). Rn 4 Die Regelung gilt auch für Teilrücknahmen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Scheidungssache erstreckt sich auf eine Versorgungsausgleichsfolgesache, sofern nicht eine Erstreckung ausdrücklich ausgeschlossen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, wer in Adoptionssachen als Beteiligter einzubeziehen ist. Der Katalog ist nicht abschließender Art. Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 können im Einzelfall weitere Personen zu beteiligen sein. Die Kinder des Annehmenden sind in einem inländischen Adoptionsverfahren ungeachtet ihrer unmittelbaren Rechtsbetroffenheit nicht Beteiligte (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Campingvertrag.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ermessen des Gerichts, sachverständige Ermittlung oder gegenseitige Abrechnung.

a) Überblick. Rn 10 Das Gericht kann darüber hinaus nach § 92 II Nr 2 einer Partei die gesamten Kosten auferlegen, wenn sie zwar nicht vollständig obsiegt hat, der Betrag der Forderung aber von der Festsetzung durch richterliches Ermessen abhängig war. Dem Wortlaut nach ›Betrag der Forderung‹ gilt diese Alternative nur für Geldforderungen. Man wird sie jedoch auch auf andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Zusammenfassung mehrerer Verfahren. Rn 4 Güterrechtssachen sind gem § 137 Abs 2 S 1 Nr 4 FamFG grds als Folgesache im Verbund zu qualifizieren, wenn eine Entscheidung für den Fall der Ehescheidung zu treffen ist und die Güterrechtssache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung in der Ehescheidungssache im ersten Rechtszug von einem der Ehegatten anhängig gemac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sachliche Abgrenzung.

I. Gerichtsorganisation. Rn 12 Der Zweite Titel ist nicht einschlägig, soweit es um die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Gerichten geht; für diese besteht der Vorbehalt des formellen, in den Fällen ausdrücklicher formell-gesetzlicher Ermächtigung jedenfalls des materiellen Gesetzes (Rechtsverordnung). Hieran ist die geschäftsverteilende Verwaltung gem Art 20 III GG geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bescheinigung nach Art 53 (Abs 1 lit b).

Rn 3 Für die Vollstreckbarkeitsbescheinigung verweist Art 53 auf das Formblatt nach Anh I. Ergänzend ist für inländische Entscheidungen § 1111 ZPO zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Rheinland-Pfalz.

Rn 29 Maßgebend ist zunächst Art 104 der Landesverfassung. Daneben bestehen einzelne Vertretungsordnungen, zB für den Justizbereich Vertretungsordnung v 22.8.97, GVBl 331, zuletzt geändert durch VO vom 17.10.18 (GVBl 19 S 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Existenz und Wirksamwerden.

1. Existenz. Rn 27 Für Verfügungen gilt im Wesentlichen dasselbe wie für Beschlüsse (s Rn 3 f). Wie Beschlüsse werden Verfügung rechtlich existent, wenn sie den internen Geschäftsbereich des Gerichts verlassen haben (BGH NJW 90, 1797; NJW-RR 94, 444 f [BGH 08.12.1993 - XII ZB 157/93]). 2. Wirksamwerden. Rn 28 Auch für das Wirksamwerden von Verfügungen gilt das bereits für Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 6 Sie ergeht immer in Beschlussform. Der stattgebende Beschl wird gem § 329 III 1 den Beteiligten formlos mitgeteilt, zurückweisende nach S 2 der Vorschrift wg § 46 II dem Ablehnenden unter Beachtung des § 172 zugestellt, den übrigen Beteiligten auch hier formlos übersandt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Genehmigung des Vergleichs.

Rn 3 Wegen Abs 1 S 3 gelten auch in diesem Stadium des Verfahrens die Regeln der §§ 9 und 10 zur inhaltlichen Überprüfung und Genehmigung des Vergleichs sowie zur Möglichkeit des Austritts für angemeldete Verbraucher.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 8 Der Antrag auf Kostenentscheidung kann bereits mit dem Fristsetzungsantrag verbunden werden; es kann also sogleich formuliert werden, dass dem ASt die Kosten des Verfahrens auferlegt werden sollen, sofern er nicht binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage erhebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wesentliche Vorgänge der Verhandlung (Abs 2).

I. Gerichtliche Hinweise. Rn 5 Eine Protokollierung gerichtlicher Hinweise ist mit Blick auf § 139 IV geboten, da der Nachweis für die Erteilung von Hinweisen nur durch den Inhalt der Akten geführt werden kann. Setzt sich das Gericht iRd Erörterung des Sach- und Streitstandes (§ 139 I) detailliert mit den streitentscheidenden Aspekten auseinander, ist es sachgerecht, den Inha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Versteigerung.

I. Reife der Früchte. Rn 2 Die Früchte dürfen erst versteigert werden, wenn sie reif sind. Anders als für den Zeitpunkt der Pfändung (§ 810) kommt es hier nicht auf die Zeit der gewöhnlichen Reife an, sondern auf die tatsächliche Reife der gepfändeten Früchte. Die Zeitgrenze ist auch zu beachten, wenn die Früchte üblicherweise vor der Reife abgeerntet werden. Die Parteien kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kammern (Nr 3).

Rn 6 Neben den IHK ist nun auch die Klagebefugnis der Rechtsanwaltskammern und anderer Kammern freier Berufe explizit geregelt. Für sie ist eine Eintragung gem Nr 1 oder 2 nicht nötig.mehr