Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Familiensachen.

Rn 4 Familiensachen sind diejenigen Angelegenheiten, die im 2. Buch des FamFG geregelt sind, auch wenn sie zT gem § 113 Abs 1 S 1 nach der ZPO zu behandeln sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfügungsgesuch.

Rn 2 Es gelten die gleichen Grundsätze wie für das Arrestgesuch (§ 920 Rn 2). Die Parteien werden üblicherweise als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet, für das Urteilsverfahren ist die Bezeichnung Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter gebräuchlich. Im Verfügungsgesuch hat der Antragsteller Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund glaubhaft zu machen. Hinsichtlich de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausrichtung am Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen.

1. Erwerbseinkommen. Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 7 Das Gericht kann die Behauptungen des Beweisführers zur Beschaffenheit und zum Inhalt der Urkunde als bewiesen ansehen. § 444 bezieht sich nur auf die formelle Beweiskraft der Urkunde (MüKoZPO/Schreiber § 444 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 444 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Die gem Abs 1 vorgeschriebene Bekanntmachung des Musterverfahrens ergänzt die bereits erfolgte Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses (§ 6 IV KapMuG) und belehrt über die Möglichkeit und Wirkung der Anmeldung. Um im Klageregister die Beziehung zum Vorlagebeschluss herstellen zu können, sollte in der Bekanntmachung gem § 10 I KapMuG auf die Bekanntmachung des einschlägige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Glaubhaftmachung.

Rn 3 Entscheidend können hier bspw der Zeitpunkt des Auffindens der Urkunde, der Zeitpunkt der Kenntnis vom Tod eines Beschuldigten im Falle des § 581 I Alt 2, der Zeitpunkt der Zustellung, der Zeitpunkt der Kenntnis von Mängeln in der Geschäftsverteilung oä sein (s § 586 Rn 7 sowie § 294).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsfolgen, Heilung, Präklusion, Ausweg.

a) Rn 6 Fehlt die erforderliche Kenntlichmachung der Mitarbeit, so ist das Gutachten nicht verwertbar, es kommt aber eine Heilung gem § 295 in Betracht, ggf Präklusion gem §§ 411 IV, 296. b) Rn 7 Ein Gutachten, das nicht (hinreichend verantwortlich) durch den bestellten SV erstellt wurde (§ 404 I), ist unverwertbar. aa) Fraglich ist, ob auch insoweit eine Heilung gem § 295 in F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beachtung des Ausschlusses vAw.

Rn 13 Der Ausschluss ist von jeder betroffenen Gerichtsperson zu beachten, die sich nach Erkennen des Ausschlussgrunds sofort jeder Tätigkeit zu enthalten hat. Zweifel an dem Vorliegen eines Ausschlussgrunds muss die Gerichtsperson gem § 48 ZPO anzeigen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abweisendes Urteil.

aa) Offene Teilklage. Rn 37 Eine abweisende Entscheidung darf im Falle der Geltendmachung eines Teilanspruchs nur dann ergehen, wenn das Gericht das Bestehen des Anspruchs geprüft und verneint hat. In der Literatur wird daher zum Teile angenommen, dass sich die Rechtskraft auf den gesamten Anspruch erstreckt, so dass eine auf denselben Rechtsgrund gestützte weitere Klage bere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen. (2) 1Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn siemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. (2) Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgeset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen und Folgen.

I. Nichterscheinen der Parteien. Rn 2 § 367 I setzt voraus, dass beiden Parteien Zeit und Ort der Beweisaufnahme ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Nur dann ist die Beweisaufnahme unbeschadet dessen durchzuführen, dass eine oder beide Parteien nicht erschienen sind. Anderenfalls ist sie auf Rüge der nicht ordnungsgemäß informierten Partei zu wiederholen (RG JW 1907, 392; St/J/B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bedingt pfändbare Bezüge.

I. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung (Nr 1). Rn 4 Die Renten können aus einer gesetzlichen Grundlage resultieren, etwa den §§ 618 III, 843 BGB sowie §§ 30 AtG, 8 HaftpflG, 62 III HGB (RGZ 87, 82, 85) und 13 StVG. Zu den Renten nach § 844 BGB vgl Rn 13. Auf vertraglicher Grundlage geleistete Unfall- und Invaliditätsrenten unterliegen ebenfalls dem Pfändungsschutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abhängigkeit der Handlung vom Schuldnerwillen.

Rn 18 Die Vollstreckung scheidet aus, wenn die Handlung – im Zeitpunkt des Beschl – nicht ausschl vom Schuldnerwillen abhängt. Der Grund liegt darin, dass Zwangsmittel den Schuldnerwillen brechen sollen. 1. Allgemeines. Rn 19 Die ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen ist gegeben, wenn die Handlung von ihm aus eigener Kraft und aus eigenem Willen (vgl Mot zu § 888 bei Hahn/M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander. (Celle MDR 15, 912; KG JurBüro 08, 148; aA Ddorf JurBüro 10, 648). Scheidet während der Tätigkeit des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streit über Grund und Betrag der Klageforderung.

1. Art des Anspruchs. Rn 3 Der streitgegenständliche (prozessuale) Anspruch muss nach Grund und Höhe streitig sein. Das kann nur bei solchen Ansprüchen der Fall sein, die Zahlungen von Geld oder Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, also nicht bei Klagen auf Abgabe einer Willenserklärung oder auf Leistung unvertretbarer Sachen, bei Räumungsklagen oder bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Ausschluss nach § 41 Nr 6 ZPO.

Rn 9 Gerichtspersonen sind in Sachen ausgeschlossen, in denen sie in einem früheren Rechtszug oder in einem Schiedsverfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben. Ausgenommen ist die Tätigkeit als beauftragter oder ersuchter Richter (Holzer ZNotP 18, 94, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen. Der Streitwert einer Klage nach § 184 InsO richtet sich nach den späteren Vollstreckungsaussichten für den Insolvenzgläubiger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGH 09, 920; FG Ddorf EFG 14, 1619).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ersatzzuständigkeit am Ort des Aufenthaltes des Kindes (Abs 2).

Rn 2 Falls eine Zuständigkeit nach Nr 1 nicht eingreift, ist der inländische gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgeblich. Ohne Bedeutung ist die Staatsangehörigkeit des Kindes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Besonderheiten bei Fachgerichtsbarkeiten.

Rn 48 In den Fachgerichtsbarkeiten weichen die Rechtsmittel hinsichtlich der PKH von der ordentlichen Gerichtsbarkeit tw ab. I. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Rn 49 Gegen die Ablehnung der PKH durch das VG und gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bevollmächtigte.

Rn 5 Wer den Antrag als Bevollmächtigter stellt, muss keine Vollmacht nachweisen. Es genügt, ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703). Diese Versicherung ist erforderlich. Unterbleibt sie, beanstandet dies das Mahngericht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Teilgenehmigung.

Rn 5 Der Vergleich kann nur in der Form genehmigt werden, wie er vorgeschlagen wurde; inhaltliche Änderungen durch das Gericht sind nicht möglich. Stattdessen sollte das Gericht die Parteien ggf darauf hinweisen, welche Anforderungen es für eine Genehmigung stellt und einen entsprechend geänderten Vorschlag abwarten (BTDrs 17/8799, 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Volle Kostenlast trotz teilweisem Obsiegen.

1. Überblick. Rn 6 Nach § 92 II kann das Gericht einer Partei die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegen. Insoweit handelt es sich um eine Ermessensvorschrift des Gerichts, nicht um eine zwingende Rechtsfolge. 2. Verhältnismäßig geringe Zuvielforderung (§ 92 II Nr 1). a) Überblick. Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beispiele zu bisher streitigen Fällen einer Rechtswegabgrenzung aus der aktuelleren Rechtsprechung.

1. Theorie und Praxis. Rn 8 Die Schwierigkeit der Abgrenzung im Einzelfall und die bei der Handhabung der Vorschriften auftretenden Interpretationsprobleme verdeutlichen die umfangreichen Kataloge zu bestimmten Rechtsbereichen in der Lit (vgl Zö/Lückemann § 13 GVG Rz 55; Kissel/Mayer § 13 Rz 301–530). Sie zeigen allerdings auch, dass insoweit – wie vom Gesetzgeber intendiert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, auf welche Rügen die Rechtsbeschwerde zulässigerweise gestützt werden kann. Gerügt werden kann dabei nur die Verletzung des Rechts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Abs 1. 1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung. Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Bei Rechtsmittel des Bekl.

Rn 22 Der Hauptantrag fällt in der Rechtsmittelinstanz nicht an, nur bei Rechtsmittel des Kl (BGHZ 41, 38). Bei Rechtsmittel des Bekl erfolgt eine Überprüfung des Hauptantrages im Berufungsverfahren nur bei Einlegung einer (Anschluss-)Berufung durch den Kläger.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bremen.

Rn 23 Abzustellen ist auf Art 118 I iVm Art 120 der Landesverfassung iVm § 6 Geschäftsordnung des Senats v 7.7.99, ABl 571.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 540 (Inhalt des Berufungsurteils).

Rn 22 Für Beschlüsse des Beschwerdegerichts findet die Vorschrift bzgl des Inhalts des Berufungsurteils (§ 540) entsprechende Anwendung (Köln JMBL NRW 83, 64; ThoPu/Reichold § 329 Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Pacht und Miete. 1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen der Aussetzung.

Rn 10 Eine Bindung an eine über die vortreffliche Rechtsfrage getroffene rechtskräftige Entscheidung des Prozessgerichts besteht nicht. Für rechtsgestaltende Entscheidungen gilt das nicht (Holzer/Holzer § 381 Rz 16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgrenzung zu sonstigen Rechtsbehelfen.

Rn 44 Alle Anträge der Partei, die bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erfolgen, sind im Zweifel als Beschwerde aufzufassen, da mit der Beschwerde sowohl die Unrichtigkeit der getroffenen Entscheidung als auch eine zwischenzeitliche Veränderung bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung geltend gemacht werden können. Im Zweifel soll das Gericht zurückfragen (Dürbeck/Gottschalk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfolge.

I. Überblick. Rn 3 Wenn jede Partei teils unterliegt und teils obsiegt, sind die Kosten grds nach § 92 I gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Daneben besteht in den Fällen des § 92 II auch die Möglichkeit, eine Partei trotz teilweisen Obsiegens alleine mit den Kosten zu belasten. Soweit ein teilweises Obsiegen und Unterliegen mit einem Kosten befreienden A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung der Beiordnung.

I. Anwaltsvertrag. Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht wede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Baden-Württemberg.

Rn 19 Die Vertretung des Landes ist geregelt durch Art 49 II der Landesverfassung iVm AnO v 17.1.55, GBl 8, idF v 25.9.01, GBl 552; Bek v 28.2.12, GBl 138.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckungstitel.

Rn 24 Dieser ist nur dann in einfacher Ausfertigung beizufügen, wenn er nicht ohnehin dem Gericht vorliegt. Der Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf es abgesehen von den Fällen einer erteilten Rechtsnachfolgeklausel nicht (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 40). Der Rechtsnachfolger hat den bereits umgeschriebenen Titel vorzulegen (vgl Rn 17).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fristsetzung.

Rn 147 § 255. Der Antrag ist als zusätzliches Druckmittel entspr der Auskunft (s dort) nach § 3 mit 1/4 des Hauptantrags zu bewerten. Eine Wertaddition mit dem Wert des Leistungsantrags findet wegen wirtschaftlicher Identität idR nicht statt (BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]; s § 5 Rn 15 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsverhältnis.

Rn 7 Nach Abs 1 muss die Entscheidung des Gerichts ganz oder teilw von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängen, das den Gegenstand eines anderen ›anhängigen Verfahrens‹ bildet. Das ist nur dann der Fall, wenn es sich um einen Rechtsstreit oder um ein Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde handelt. Eine Aussetzung ist also bei außergerichtlichen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 § 575 regelt Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde. Die hier zusammengefassten Einzelvorschriften sind denjenigen für das Revisionsverfahren nachgebildet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirksamkeit der Entscheidung.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 II, III sind nur auf Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 112, 121) anwendbar. Für fG-Familiensachen, auch als Folgesache, regeln §§ 40 f die Wirksamkeit, ergänzt um die speziellen Wirksamkeitsvorschriften der §§ 209 II (Ehewohnung- u Haushalt), 224 I (Versorgungsausgleich). Im Verbund ist hinsichtlich aller Folgesachen § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 24 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht. 2. Erfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung.

Rn 4 Die Anordnung der abgesonderten Hauptsacheverhandlung erfolgt vAw und steht im nicht nachprüfbaren (Frankf MDR 85, 149) Ermessen des Gerichts (bei der KfH der Vorsitzende, BGH NJW-RR 01, 930 [BGH 23.11.2000 - VII ZR 282/99]). Sie ergeht ohne mündliche Verhandlung durch unanfechtbaren Beschl, den das Gericht wieder ändern oder aufheben kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Erklärung.

Rn 4 Die Erklärung muss eindeutig (bejahend oder verneinend) und unbedingt sein. Sie kann insb nicht nur für den Fall abgegeben werden, dass zunächst über erhobene Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Parteivernehmung entschieden wird (MüKoZPO/Schreiber Rz 2). Im Anwaltsprozess gilt für die Erklärung der Anwaltszwang, § 78 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Antrag. Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Frist für Aufhebungsantrag (§ 1059 III).

I. Parteivereinbarung über Anfechtungsfrist. Rn 82 § 1059 III enthält eine prozessuale Klagefrist. Ihr Ablauf führt zum Verlust des Klagerechts aus § 1059 (BGH 29.04.20 – VIII ZR 355/18 = NJW 20, 1947 Rz 21). Dabei muss zwingend lediglich der Aufhebungsantrag innerhalb der maßgeblichen Frist (§ 1059 III) gestellt werden. Die einzelnen Aufhebungsgründe können später innerhalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleich.

Rn 8 Für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel verweisen § 62 II 1, § 85 I 3 ArbGG auf § 805. § 293 AO, auf den auch § 5 I VwVG und § 169 I 1 VwGO verweisen, enthält eine § 805 I–III entsprechende Regelung. § 167 I 1 VwGO bestimmt die (subsidiäre) Anwendbarkeit von § 805.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ergänzende Feststellungen bei Grundbesitzwerten (Abs. 2)

I. Art der wirtschaftlichen Einheit Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Feststellung. Sollte der Feststellungsbescheid keine Aussage zu der Grundstücksart "Betriebsgrundstück" u...mehr