Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweislast.

Rn 4 Die Beweislast für die Echtheit oder Identität des Augenscheinsobjektes trägt der Beweisführer (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 6), sofern es sich nicht um einen nach § 144 angeordneten Augenschein handelt, bei dem die allgemeinen Beweislastregeln gelten. Die Beweislast trifft also denjenigen, der sich auf eine für ihn günstige Tatsache beruft, zu deren Feststellung der Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zwischenentscheidungen.

Rn 7 Entscheidungen, welche eine lediglich verfahrensinterne Bedeutung aufweisen, ohne auf eine Regelung der zwischen den Parteien bestehenden Rechtverhältnisse abzuzielen (Zwischenentscheidungen), fallen nicht unter Art 32 (so für ein französisches Beweissicherungsverfahren Hambg IPRax 00, 530 [OLG Hamburg 29.09.1999 - 8 W 235/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Inhalt.

Rn 21 Der Inhalt des Antrags (§ 103 II 2) hat dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem zu erlassenden Kfb um einen Vollstreckungstitel handelt, der formell und materiell in Rechtskraft erwächst. Daher muss der Antrag den zugrunde liegenden Rechtsstreit oder den Vollstreckungstitel genau bezeichnen. Ferner sind Grund und Höhe der Kostenpositionen nachvollziehbar a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formelle Anforderungen.

a) Rechtsnatur und Antragsmehrheit. Rn 5 Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es ist zulässig, mehrere Anträg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidungen durch Grundurteil (§ 304).

Rn 10 Bei einem VU gegen den Kl kann das Gericht unter Aufhebung des VU ein Grundurteil erlassen. Bei einem Grundurteil nach einem gegen den Bekl ergangenen VU ist die Entscheidung nach § 343 dem Betragsverfahren vorzubehalten, soweit die Klage dem Grunde für gerechtfertigt erklärt wird (BGH NJW-RR 15, 1180, 1181 [BGH 19.02.2015 - III ZR 90/14]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Berechtigtes Fortsetzungsverlangen.

Rn 21 Das Fortsetzungsverlangen des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB muss im Ergebnis gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Räumungsanspruch gerade im Hinblick auf den berechtigten Fortsetzungsanspruch verneint haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zurückweisung nach Abs 1 (Verstoß gegen Fristsetzung).

I. Grobes Prüfungsschema. Rn 5 Zurückzuweisen (s IX.) ist ein streitiges Angriffs-/Verteidigungsmittel (s II.), das erst nach Ablauf einer bestimmten richterlichen Frist (s III.) ohne Entschuldigung der Verspätung vorgebracht wurde (s V.) und dessen Zulassung die Entscheidung des gesamten Rechtsstreits verzögern würde (s IV.). II. Angriffs-/oder Verteidigungsmittel. Rn 6 (S § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Prozesshandlung. Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag zurückgewiesen.

Rn 5 Die Wirkung des MB fällt auch dann sechs Monate nach Zustellung des MB weg, wenn zwar der Antrag auf VB innerhalb sechs Monaten gestellt, dieser Antrag aber zurückgewiesen worden ist (§ 701 S 2). Nachdem gegen den zurückweisenden Beschl des Rechtspflegers für den ASt die sofortige Beschwerde statthaft ist (s Rn 6), muss die Zurückweisung endgültig sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) 1Ist bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Durch Verweisung gilt § 769 – ebenso wie § 770 – auch im Verfahren über die Drittwiderspruchsklage gem § 771 III zug des Dritten, im Verfahren der Durchsetzung der beschränkten Haftung nach den §§ 785 und 786 sowie im Verfahren über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem § 805 IV zug des Dritten, ebenso für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bestimmungen der Landesjustizverwaltung (Abs 4).

Rn 7 Von der Ermächtigung in Abs 4 haben die Landesjustizverwaltungen in §§ 100 I, 102 III 4 GVGA Gebrauch gemacht und für Fälle, in denen der Wert der zu pfändenden landwirtschaftlichen Gegenstände oder der zu pfändenden Früchte 2.000 EUR unterschreitet, unter bestimmten Voraussetzungen die Zuziehung eines Sachverständigen angeordnet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweiskraft im Ursprungsmitgliedstaat.

Rn 5 Hinsichtlich der erforderlichen Beweiskraft iSv Abs 3 ist das Recht des Ursprungsmitgliedstaates zu befragen. Für Deutschland vgl § 415 ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 179 ermöglicht die Zustellung auch gegen den Willen des Zustellungsadressaten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller Tatbestand.

1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen. Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Eigenes Einkommen von Unterhaltsempfängern (Abs 6).

I. Antrag und Verfahren. Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten dam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Präklusion.

Rn 30 Eine solche über S 1 wird – wenn überhaupt (vgl St/J/Berger § 411 Rz 26; Zö/Greger § 411 Rz 3 ff) – jedenfalls idR mangels Vorliegens der Voraussetzungen nicht in Betracht kommen (§§ 296 II, 282 I).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind oder auf Aufhebung des Annahmeverhältnisses den Annehmenden und das Kind persönlich anzuhören. (2) Im Übrigen sollen die beteiligten Personen angehört werden. (3) Von der Anhörung eines minderjährigen Beteiligten kann abgesehen werden, wenn Nachteile für seine Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Inhalt.

Rn 14 In Abs 2 der Vorschrift wird der Mindestinhalt der Berufungsschrift genannt, bei dessen Fehlen die Berufung unzulässig ist. Darüber hinaus muss selbstverständlich auch angegeben werden, wer Berufung einlegt und gegen wen sich das Rechtsmittel richtet. 1. Urteilsbezeichnung (Abs 2 Nr 1). Rn 15 Das angefochtene Urt ist so genau zu bezeichnen, dass sich das Berufungsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Katalog umfasster Streitigkeiten (Abs 1 S 1).

1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 750 EUR. Rn 3 Ein obligatorisches Güteverfahren kann eingeführt werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bei Streitwerten bis einschließlich 750 EUR (Nr 1). In diesen Fällen steht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache in keinem angemessenen Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 17 Bei vom SV anberaumtem Termin: Terminsgebühr des RA, Vorb 3 III VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Information und insb ihr Abs 2 auch dem Schutz der beklagten Partei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtfertigungsverfahren.

Rn 6 Das Rechtfertigungsverfahren wird vor dem Hauptsachegericht geführt und folgt den Grundsätzen des Widerspruchsverfahrens (§§ 924, 925; Ddorf NJOZ 12, 1500). Der Antrag auf Ladung des Gegners wird vom Antragsteller beim Hauptsachegericht gestellt und ist auf Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung gerichtet. Auch wenn die Frist ausgelaufen ist, kann der Antrag noch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die anwendbaren Vorschriften im Einzelnen.

I. Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen. Rn 2 § 565 verweist auf § 514. Mit der Revision, die nicht der Zulassung bedarf (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06] Tz 3; vgl dazu § 543 Rn 1), anfechtbar sind entspr § 514 II 1 nur im Berufungsweg erlassene zweite Versäumnisurteile iSd § 345. Ein erstes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts ist demgegenüber mit der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Prozessgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. 2Er hat in diesem Falle die Befugnisse und Pflichten des Prozessgerichts nach den §§ 404, 404a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung wird von dem Prozessgericht nach Anhörung der Parteien entschieden. (2) Der Zeuge ist nicht verpflichtet, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. (3) Gegen das Zwischenurteil findet sofortige Beschwerde statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ungetrennte Früchte.

Rn 2 Hierunter fallen nur die wiederkehrend geernteten Früchte wie Getreide, Hackfrüchte, Obst; nicht Rechtsfrüchte oder sonstige Bodenerzeugnisse wie Holz auf dem Stamm (aber Bäume in einer Baumschule, AG Elmshorn DGVZ 95, 12; LG Bayreuth DGVZ 85, 42), Torf, Kohle, Steine und Mineralien (§ 101 I 4 GVGA).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Richter. Rn 2 Richter (§ 1 DRiG), also berufsmäßige und ehrenamtliche Richter der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, unterliegen hinsichtlich der Beratung und Abstimmung gem §§ 43, 45 DRiG einer unaufhebbaren Verschwiegenheitsverpflichtung, die Berufsrichter darüber hinaus gem § 46 DRiG einer beamtenrechtsähnlichen Verschwiegenheitspflicht über weitere dienstlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die bei der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Kriterien.

1. Obsiegen/Unterliegen, einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung (S 2 Nr 1). Rn 4 Die Berücksichtigung des jeweiligen Obsiegens und Unterliegens sind regelmäßig die objektivsten Kriterien für die zu treffende Kostenentscheidung (vgl Zö/Lorenz § 243 Rz 2). Die besondere Erwähnung der Dauer der Unterhaltsverpflichtung soll den Blick dafür schärfen, dass auch zeitli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist. (2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, so darf mit der Zwangsvollstreckung nur begonnen oder sie nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Protokoll.

Rn 3 Das die Klageschrift ersetzende Protokoll muss den Vorgaben des § 253 II–IV entsprechen. Bei Mängeln der Klageerhebung besteht eine Hinweispflicht des Gerichts gem § 139. Gleichwohl ist die Protokollabschrift unverzüglich zuzustellen (§ 271 I). Eine rückwirkende Heilung der Mängel ist nach den allgemeinen Vorschriften möglich (§ 295). Dies gilt auch für Zustellungsmänge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wenn der Verpflichtete dem Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren hat, kann gegen die Vollstreckung eines in einem Beschluss oder in einem sonstigen Titel nach § 794 der Zivilprozessordnung festgestellten Anspruchs auf Unterhalt nach Maßgabe des § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht eingewandt werden, dass die Minderjährigkeit nicht mehr besteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein Anwaltszwang.

Rn 2 Ein Anwaltszwang zu Lasten des Zeugen besteht nicht, § 387 II. Gleichwohl darf er anwaltlichen Beistand beiziehen (Musielak/Voit/Huber § 387 Rz 2). Ist der Zeuge Rechtsanwalt, kann er für die Vertretung seiner selbst (§ 78 IV) Verfahrens- und Terminsgebühren verlangen (Köln MDR 18, 1085 Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Schutz des Schuldners gegen doppelte Vollstreckung.

Rn 15 Da mit der Doppelfestsetzung zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse wegen derselben Forderung vorliegen können, muss der Schuldner geschützt werden. Zunächst bestehen für ihn die Rechtsbehelfe des Kostenfestsetzungsverfahrens. Außerdem kann er Vollstreckungsgegenklage erheben, wenn er die Kostenforderung auf den ersten Kostenfestsetzungsbeschluss bereits gezahlt hat. a) Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorrang.

Rn 257 s Verteilungsverfahren, Widerspruchsklage Rn 243.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen.

Rn 31 In der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen gilt jede Vollstreckungsmaßnahme als besonderer Rechtszug. Zuständig für die PKH-Bewilligung ist das jeweilige Vollstreckungsgericht. Sondervorschriften gelten für das Insolvenzverfahren. Hier ist PKH für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu beantragen und zu bewilligen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Abs 1. Rn 2 Solche Rechte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder die Aufhebung eines Vertrages herbeizuführen, hat der Kl neben dem Hauptanwendungsfall des § 281 BGB zB durch analoge Anwendung auf Rechte nach §§ 250, 264 II, 354 BGB, § 375 HGB. § 281 BGB findet nach hM Anwendung auf eine Herausgabeklage aus § 985 BGB, die nicht auch (zusätzlich) auf Vertrag g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

I. Beschaffenheit des Titels. 1. Äußerliche Wirksamkeit. Rn 4 Der Vollstreckungstitel muss nach seinem äußeren Anschein den Eindruck der Wirksamkeit erwecken. Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsformalien nach § 313 I Nr 1–4 eingehalten worden sind, ebenso die nach § 311 II (Verkündung; BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]) und nach § 315 (Unterschrift). Die Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wohnsitz.

I. Begriff. Rn 3 Die ZPO enthält keine Regelung zum Wohnsitz einer Person. Deshalb ist ein Rückgriff auf die materiell-rechtlichen Regelungen der §§ 7 ff BGB erforderlich, die insoweit einen Bestandteil des Prozessrechts bilden (BGH WM 75, 915; MüKoZPO/Patzina Rz 4; St/J/Roth Rz 2; Zö/Schultzky Rz 3; für das IZPR vgl Rn 15). Das BGB geht in § 7 BGB von dem Grundsatz aus, dass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nachbesserung.

Rn 4 Da grds der Amtsermittlungsgrundsatz herrscht (§ 26), liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn das Gericht im Falle des Fehlens oder der Unvollständigkeit einer Aufstellung den Antrag abweist, ohne zuvor unter Fristsetzung Nachbesserung verlangt zu haben (Nürnbg Beschl v 14.7.10 – 7 UF 617/10, wolterskluwer.online). Es gibt also keine Verspätung iSd ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Öffentlich-rechtliche Vorgaben.

I. Grundsatz. Rn 19 Die Zivilgerichte sind ggf an hoheitliche Entscheidungen speziell in der Form erlassener und nicht aufgehobener VAe ungeachtet einer Fehlerhaftigkeit im Einzelfall gebunden (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Sie dürfen – mit Ausn der Nichtigkeit (§ 44 VwVfG) – iR ihrer Entscheidungen keine inhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle der Behörden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Erklärungsmöglichkeit.

Rn 5 Die überraschte Partei kann die Einlassung nicht einfach verweigern (Braunschw OLGR 95, 146), fehlende Information des Bevollmächtigten geht zu ihren Lasten (LG Berlin NJW 04, 781 [LG Berlin 02.10.2003 - 5 O 499/02]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Die Säumnisfälle. Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmeterm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Scheitert eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 90, weil die herauszugebende Person nicht angetroffen wird, kann das Gericht den Verpflichteten aufgeben, eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Person abzugeben. Für die weitere Durchführung des Verfahrens verweist § 94 S 2 auf die ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abmahnung.

Rn 13 Die Kosten einer Abmahnung in Wettbewerbssachen sind außergerichtliche Kosten und daher nicht festsetzbar (BGH NJW-RR 06, 501 = JurBüro 06, 140 = AGS 06, 146; AGS 09, 51 = RVGreport 08, 467; NJW 08, 2040 = AGS 08, 366 = JurBüro 08, 426 = RVGreport 08, 272; WRP 09, 75 = RVGreport 08, 470). Sie können allenfalls als materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antragsinhalt (Abs 1).

I. Nr 1–3: Bezeichnung der Beteiligten und des Gerichts. Rn 2 Die Nr 1 und 2 lehnen sich an § 313 I Nr 1, 2 ZPO an und entsprechen § 690 I Nr 1, 2 ZPO. Die Bezeichnung der Beteiligten muss so erfolgen, dass die Zustellung und Vollstreckung von Entscheidungen ohne Schwierigkeiten möglich ist (BTDrs 13/7338, 38). Zweck der Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass die Bezeichnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Authentische Auslegung (Abs 2).

I. Zuständigkeit (lit a). Rn 3 Lit a S 1 stellt klar, dass die Zuständigkeit auch dann auf ein Spezialübereinkommen gestützt werden kann, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz (Art 62) in einem Mitgliedstaat hat, der nicht Vertragsstaat des Übereinkommens ist. Nicht ganz unproblematisch ist der Verweis in Abs 2 lit a S 2. Die Vorgängervorschrift des Art 57 II lit a S 2 EuGVÜ hat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt. (2) Die Berufungsschrift muss enthalten: (3) Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Kindschaftssache, die ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betrifft, bei einem anderen Gericht im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache abzugeben. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.mehr