Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als Ausn zum verbotenen Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung gem § 296a hat eine Partei anstatt der sonst notwendigen Vertagung (§ 227) die Möglichkeit noch nachträglich zu erwidern zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 99 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 66 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 66 EUR aus,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

1. Örtliche Zuständigkeit. Rn 11 Nach II 1 ist grds die Justizverwaltung des Landes für das Anerkennungsverfahren örtlich zuständig, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei gewöhnl Aufenthalten in verschiedenen Ländern entspr § 2 I die zuerst befasste Landesjustizverwaltung. Mangels gewöhnl Inlandsaufenthalts begründet sich die Zuständigkeit nach II 2 dort...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablauf.

Rn 7 Der frühe erste Termin wird Haupttermin, wenn die Sache sodann erledigt werden kann (Karlsr OLGZ 83, 92), etwa bei klarem Streitstoff, Säumnis, Anerkenntnis, übereinstimmende Erledigungserklärung, Vergleich, Klagerücknahme etc. Nach gescheiterter Güteverhandlung (§ 278 II) oder bei Säumnis des Bekl schließt sich das streitige Verfahren nach den Regeln des Haupttermins a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist ein Beschluss ungerechtfertigt, durch den jemand die Fähigkeit oder die Befugnis erlangt, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen oder eine Willenserklärung entgegenzunehmen, hat die Aufhebung des Beschlusses auf die Wirksamkeit der inzwischen von ihm oder ihm gegenüber vorgenommenen Rechtsgeschäfte keinen Einfluss, soweit der Beschluss nicht von Anfang an unwirksam ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidungen nach § 1050 und Rechtsmittel.

Rn 6 Das Amtsgericht entscheidet über eine beantragte gerichtliche Unterstützung nach § 1050 durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung, § 1063 I. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach § 1050. Zulässiges Rechtsmittel gegen die Entscheidung nach § 1050 ist die sofortige Beschwerde unter den Voraussetzungen von § 567.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Regelung soll die Interessen von Schuldner, Gläubiger und Dritten, die ggf Rechte an den Pfandsachen haben, bei der Verwertung durch öffentliche Versteigerung wahren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Kosten der Sicherheitsleistung. Rn 21 Die unmittelbaren Kosten zur Gestellung der Sicherheit (zB Avalzinsen und -gebühren im Falle einer Bürgschaft) gehören zu den erstattungsfähigen Kosten (Köln Rpfleger 95, 520 [OLG München 06.04.1995 - 11 W 2839/94]). Zuständig zur Festsetzung ist das Prozessgericht (BGH NJW-RR 06, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05]). Nicht ersta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wohnung.

aa) Weiter Wohnungsbegriff. Rn 3 § 758 I erlaubt dem GV die Durchsuchung von Behältnissen und der Wohnung des Schuldners. Der Begriff der Wohnung nach dieser Vorschrift entspricht dem in Art 13 I GG, § 758a. Er ist weit auszulegen (BVerfGE 32, 54 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] = NJW 71, 2299) und umfasst sämtliche Räumlichkeiten, die von ihrem Inhaber häuslichen oder beruf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt die Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners im Wesentlichen entsprechend § 902 aF. Für das Verfahren wird vielfach auf § 802f verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweiserhebung im Ausland.

I. Beweiserhebung durch ausländische Behörden. Rn 4 Soweit nicht nach Art 19 EuBVO oder Art 17 HBÜ eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich und durchgeführt wird, und im Ausland Beweis erhoben werden soll, ist entweder der formalisierte Weg nach der EuBVO (Anhang nach § 1075) zu wählen oder sind die Möglichkeiten nach Abs 2 oder 3 zu nutzen, soweit ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeiten bei Urteilen (Abs 1).

1. Erste Instanz. Rn 3 Das erstinstanzliche Gericht entscheidet über Wiederaufnahmeklagen gegen seine Urteile. Hat nur eine Instanz entschieden, ist diese also für die Wiederaufnahmeklage immer zuständig (vgl BFH/NV 11, 445 [BFH 08.12.2010 - IX R 12/10]). Bei einem Verfahren über mehrere Instanzen gilt folgende Unterscheidung: 2. Berufungsinstanz. Rn 4 Das Berufungsgericht ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Kostenentscheidung des Berufungsgerichts.

Rn 23 Ergeht im Berufungsverfahren ein Anerkenntnisurteil, so ist die dort ergangene Kostenentscheidung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. In Betracht kommt hier nur die Rechtsbeschwerde nach § 574, die allerdings gem § 574 I Nr. 2 der Zulassung bedarf (BGH BGHR 04, 844 = NJW 04, 2904).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren wird nach Nr 1623 KV eine 0,5 Gebühr erhoben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 Nach S 1 kann ein Verfahren an ein anderes Gericht abgegeben werden, wenn darin der Bezug zu mutmaßlich betroffenen Personen im Vordergrund steht und es deshalb zweckmäßig erscheint, das Verfahren an ein Gericht abzugeben, in dessen Nähe sie sich befinden. Die Abgabe erfolgt vAw, kann jedoch von den Beteiligten angeregt werden. Eine Abgabe ist auch noch in der Beschwerd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsbereich im Einzelnen.

1. Prozessrechtlich. Rn 7 Die Regelungen des vierten Teils erstrecken sich auf alle Verfahrensarten der ZPO, durch § 869 auch für die nach dem ZVG. Durch §§ 401 f ist ferner das Festsetzungsverfahren gem § 16 ZSEG einbezogen (Wieczorek/Schütze/Niemann vor § 41 Rz 5). Für die Verfahren nach dem FamFG wird die entspr Anwendung durch § 6 I 1 angeordnet, wobei S 2 einen eigenstän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anerkennungsverfahren.

Rn 6 In Fortführung des Art 7 § 1 FamRÄndG ist für die Anerkennung ausl Entscheidungen in Ehesachen ein besonderes Verfahren erforderlich. Nach VIII sind diesem auch Feststellungsbegehren über das Nichtvorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen unterstellt (MüKoFamFG/Rauscher Rz 16). 1. Feststellungsmonopol. Rn 7 I 1 normiert ein Anerkennungsmonopol der Landesjustizverwaltung (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit der Amtsgerichte bei § 1050.

Rn 3 Nach § 1062 IV sind die Amtsgerichte ausschließlich zuständig, soweit es um die gerichtliche Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder sonstigen richterlichen Handlungen gem § 1050 geht. I. Örtliche Zuständigkeit. 1. Schiedsort in Deutschland. Rn 4 Im Einzelfall ist das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist. Bei Schiedsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist über die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht entschieden, so sind wegen Ergänzung des Urteils die Vorschriften des § 321 anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen.

Rn 5 Gegen die Anordnungen, auch gegen bestimmte Anordnungen nach § 378 I, II steht dem Zeugen gem § 355 II kein Rechtsmittel zu. Gegen Zwangsmaßnahmen wegen Verletzung der Vorlagepflicht kann er sich dagegen mit der sofortigen Beschwerde gem §§ 378 II, 390 III wehren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Übertragung (Abs 1).

I. Voraussetzungen. Rn 4 Eine Übertragung ist möglich, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde, die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, keine grundsätzliche Bedeutung hat und über sie nicht bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist (§ 526 I). Auch wenn die Voraussetzungen in we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 1 Abs 1 regelt eine Selbstverständlichkeit; will der Kl nicht im ordentlichen Verfahren, sondern im Urkundenprozess klagen, muss er dies ggü Gericht und Bekl klarstellen. Die Wortwahl ist nicht vorgeschrieben, die Erklärung muss aber in der Klageschrift enthalten sein. Sie kann nicht hilfsweise erfolgen, und zwar auch nicht bei primärer Klage im Wechselprozess (BGHZ 53, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen.

a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach der Neufassung der Vorschrift, da das G fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

1. Begriff, Arten und Eintrittszeitpunkt der Rechtsnachfolge. Rn 5 Unter Rechtsnachfolge iSv § 727 ist jede ganze oder tw lebzeitige oder erbrechtliche Form von Gesamt- oder Einzelsukzession in die Titelposition zu verstehen. Worauf die Rechtsnachfolge juristisch beruht, ist dagegen nicht entscheidend (Frankf NJW-RR 06, 155 [OLG München 18.10.2005 - 32 Wx 104/05]), wohl aber,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nochmalige Vernehmung.

Rn 5 § 400 stellt außerdem klar, dass der ersuchte oder beauftragte Richter auch die Befugnis hat, eine wiederholte (§ 398 I) Vernehmung des Zeugen anzuordnen (Musielak/Voit/Huber § 400 Rz 1 aE).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. 2Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht, das eine Sicherheitsleistung des Gläubigers angeordnet oder zugelassen hat, ordnet auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit an, wenn ein Zeugnis über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils vorgelegt wird. 2Ist die Sicherheit durch eine Bürgschaft bewirkt worden, so ordnet das Gericht das Erlöschen der Bürgschaft an. (2) § 109 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung von Amts wegen.

I. Anforderungen an die Zustellung; Unterscheidung zwischen Abschrift und Ausfertigung. Rn 2 Die Zustellung des Urteils erfolgte bis zum 1.7.14 nicht durch Übermittlung der Urschrift, sondern einer amtlichen Ausfertigung (dazu Abs 2–5, BGH NJW 10, 2519, 2520 Rz 14), die das vollständige Urt einschließlich der Unterschriften enthält (BGH NJW 01, 1653, 1654), die von den nach §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren nach Abstandnahme andererseits sind ein Verfahren, so dass die Gerichtsgebühren nur einmal erhoben werden. Eine Gerichtskostenermäßigung scheidet im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren aus, wenn im Urkundenverfahren bereits ein nicht privilegiertes Urt ergangen ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Begutachtungspflicht. Rn 2 Die Pflicht zur Begutachtung besteht gem § 407 und kann sich auch aus der Bereiterklärung im konkreten Fall ergeben. 2. Pflichtverletzung. a) Nichterscheinen. Rn 3 Die Verhängung von Sanktionen wegen Nichterscheinens setzt voraus, dass der SV trotz ordnungsgemäßer Ladung (§ 377 I, II) und Pflicht zum Erscheinen (ausgenommen im Falle der §§ 402, 386 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Hervorgehobene Befugnisse.

I. Verhängung von Maßnahmen gegen den Zeugen. Rn 2 Der verordnete Richter darf bei Nichterscheinen des Zeugen Zwangsmaßnahmen gem § 380 ergreifen. Verweigert der Zeuge schon formell nicht ordnungsgemäß die Aussage, hat er also ohne Einhaltung des Verfahrens des § 386 den Weigerungsgrund nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vorgetragen und glaubhaft gemacht, so verfährt der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pfändung trotz Unübertragbarkeit gem § 399 BGB (Abs 2).

I. Grundlagen. Rn 18 § 851 II lockert für vertraglich vereinbarte Abtretungsverbote die Verbindung zwischen materiellem und Vollstreckungsrecht. Schuldner und Drittschuldner sollen nicht darüber disponieren können, ob Teile des Schuldnervermögens dem zwangsweisen Gläubigerzugriff entzogen sind (s.a. Foerste DNotZ 17, 583). Selbst wenn eine Unabtretbarkeit vereinbart ist, blei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verwertung des Beweisergebnisses im Hauptsacherechtsstreit (Abs 1).

I. Beweiswert der selbstständigen Beweiserhebung. Rn 2 Tatsächliche günstige Erkenntnisse aus einem vorherigen selbstständigen Beweisverfahren, die über den schriftsätzlichen Tatsachenvortrag hinausgehen, sind zu berücksichtigen, wenn sich die Partei diese ausdrücklich oder konkludent als Sachvortrag zu eigen macht (Ddorf IBR 13, 1317). IÜ erweist sich die Beweiserhebung im H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fallgruppen.

a) Heimliche Tonbandaufnahmen. Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892;...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Aufrechnung des Beklagten.

1. Wortlaut des § 322 II. Rn 68 Dem Wortlaut nach bezieht sich § 322 II nur auf den Fall, dass die Aufrechnung des Bekl erfolglos bleibt, weil das Gericht das Bestehen der Gegenforderung oder aber ihre Durchsetzbarkeit oder Gegenseitigkeit verneint. Diese Einschränkung überzeugt nicht, denn angesichts des Normzwecks, den Aufrechnungsgegner zu schützen und eine erneute Geltend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 3 Welche Gründe der Zeuge hat, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch oder keinen Gebrauch zu machen, spielt keine Rolle. Der Zeuge braucht seine Entscheidung nicht zu begründen, seine Entschließung ist ohne weiteres hinzunehmen. Jede Einwirkung des Gerichts oder anderer Verfahrensbeteiligter auf den Zeugen ist verboten (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 2; BGH NJW 89, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der allgemeine Gerichtsstand einer Person, die keinen Wohnsitz hat, wird durch den Aufenthaltsort im Inland und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG. Rn 5 Ob eine Mietstreitigkeit in die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte oder in diejenige des Familiengerichts fällt, ergibt sich nicht zwangsläufig allein aus der Antrags- bzw. Klageschrift. Vor Antrag auf Verweisung ist zunächst auch das gegnerische Vorbringen zu berücksichtigen (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = Fam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhaltlich.

1. Sinneswahrnehmung. Rn 2 Der ›Augenschein‹ erfolgt nicht nur durch Sehen, sondern durch alle Sinne, also auch durch Gehör (zB Anhören von Lärmquellen; Abspielen von Musikstücken zur Feststellung von Urheberrechtsverletzungen), Geruch (zB iRv § 906 I BGB: Zuführung von Gasen, Dämpfen und Gerüchen auf ein Grundstück), Geschmack (zB von Lebensmitteln) oder durch den Tastsinn (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verwenden.

I. Tatbestand. Rn 13 Eine Verwendung von AGB liegt in ihrer Benutzung im rechtsgeschäftlichen Verkehr, unabhängig davon, ob dem Verwender die Einbeziehung in konkrete Verträge gelingt oder nicht (BGH NJW 81, 979, 980 [BGH 28.01.1981 - VIII ZR 165/79]). Eine Verwendung liegt also zB vor bei Aufdruck der AGB auf Briefbögen (BGH NJW 87, 2867 [BGH 02.07.1987 - III ZR 219/86]) ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Abs 1 regelt den regelmäßigen Beginn des Laufs einer Frist. Abs 2 harmonisiert die Fristberechnung mit der Verweisung auf die §§ 222, 224 Abs 2 und 3 und § 225 ZPO mit denen anderer Verfahrensordnungen (Begr zu § 16 RegE in BTDrs 16/6308, S 183).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Persönliche.

aa) Im engeren Sinne. Rn 10 Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen nicht für die Annahme der Befangenheit (BGH NJW-RR 13, 1211 [BGH 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12]). Eine enge Beziehung des Richters zu einer Partei über die in § 41 Nr 2–3 normierten hinaus wie Verlöbnis, Liebesverhältnis, Freundschaft, Feindscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Persönlicher Anwendungsbereich. Rn 4 Die Vorschrift behandelt Zahlungen an den Vormund. Gem § 168f sind die Bestimmungen auch auf Pflegschaften anzuwenden. Gemeint sind Pflegschaften nach materiellem Recht (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 168 aF Rz 60; Prütting/Helms/Hammer § 168d Rz 7). Demzufolge gilt § 168 insb für Ansprüche des Ergänzungspflegers für Minderjährige (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündlichkeit.

Rn 31 Die Form des prozessualen Handelns von Gericht und Parteien wird durch den Gegensatz von Mündlichkeit und Schriftlichkeit näher bestimmt. Im Zivilprozess gilt ein striktes Mündlichkeitsprinzip (zu den Einzelheiten s.u. § 128, auch zu kleineren Durchbrechungen).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Wirksamkeit der Erstpfändung. Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung der Kostenentscheidung.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 6 Beschlüsse über die Genehmigung eines Vergleichs sind gem Abs 1 unanfechtbar; es gibt dafür auch kein Bedürfnis, da jeder Beigeladene gem § 19 II austreten kann. Beschlüsse, mit denen eine Genehmigung verweigert wird, sind nur anfechtbar, wenn das OLG die Rechtsbeschwerde gem § 574 I Nr 2 ZPO zulässt (verfassungsrechtliche Bedenken bei Wigand ZBB 12, 194, 203).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweisführungszwecke.

Rn 21k Grundsätzlich ist jede öffentliche Urkunde geeignet, zur Beweisführung verwendet zu werden. Das Pfändungsverbot besteht jedoch nur, wenn gerade eine der geschützten Personen die Urkunde zum Beweis benötigt. Insb bei historischen Urkunden, denen ein wirtschaftlicher Wert zukommt, kommt eine Pfändung in Betracht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen für eine Entscheidung nach Lage der Akten.

I. Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil. Rn 2 Eine Entscheidung nach § 331a kann nur dann ergehen, wenn auch ein Versäumnisurteil erlassen werden könnte (BGH NJW-RR 90, 342 [BGH 19.12.1989 - VI ZR 32/89]; Schlesw NJW 69, 936 [OLG Schleswig 20.12.1968 - 5 U 164/68]). Dazu wird auf die Kommentierung zu § 330 (§ 330 Rn 3–13) und § 331 (§ 331 Rn 2–14) verwiesen. Rn 3 Nach dem ...mehr