Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beitritt hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands.

Rn 18 Soweit sich die Nebenintervention auf den gesamten Streitgegenstand oder die gesamten Streitgegenstände erstreckt, sind die Kosten der Nebenintervention in der Höhe der Gegenpartei aufzuerlegen, in der sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhebt sich bei der Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder ersuchten Richter ein Streit, von dessen Erledigung die Fortsetzung der Beweisaufnahme abhängig und zu dessen Entscheidung der Richter nicht berechtigt ist, so erfolgt die Erledigung durch das Prozessgericht. (2) Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit ist von Amts wegen zu bestimmen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich.

I. Anwendbarkeit bei inländischem Schiedsort (Abs 1). Rn 26 § 1043 stellt es den Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens frei, den Ort dieses Verfahrens zu wählen. Daran knüpft Abs 1 das Territorialitätsprinzip an. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht gilt, soweit der Schiedsort in Deutschland gelegen ist. Tatbestandsvoraussetzung ist insoweit lediglich das Bestehen ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1). Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gegen die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

I. Bedeutung des § 33 I. Rn 1 Die Bedeutung des § 33 ist seit langem in Rspr und Lit umstr. Der Meinungsstreit liegt in einem unterschiedlichen Verständnis von dem in § 33 I vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage (Sachzusammenhang/Konnexität) begründet. Der BGH in stRspr vertritt die Auffassung, dass dieser Sachzusammenhang eine besondere Prozessvoraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Wird dem Antrag des Gläubigers nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 I einlegen. Wurde der Schuldner wie regelmäßig zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme nach § 766 vorgehen. Gleiches gilt für Dritte, wie den Nacherben oder Testamentsvollstrecker.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Parallelverfahren nach §§ 1060, 1059.

Rn 23 Haben die Parteien getrennt ein Aufhebungsverfahren nach § 1059 und ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 1060 eingeleitet und hat das OLG beide Verfahren nicht miteinander verbunden, hat der Gläubiger ein Rechtsschutzinteresse am Verfahren nach § 1060, solange der Schiedsspruch nicht im Verfahren nach § 1059 rechtskräftig aufgehoben ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nettoeinkommen.

1. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Rn 5 Auf der Grundlage des bereinigten Bruttoeinkommens ist sodann das Nettoeinkommen des Schuldners zu bestimmen. Vom Einkommen sind dazu die Beträge abzuziehen, die unmittelbar aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind, § 850e Nr 1 S 1 H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten. (2) Der Anspruch und der Arrestgrund sind glaubhaft zu machen. (3) Das Gesuch kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Untätigkeit der Justizbehörde.

Rn 3 Der Verpflichtungsantrag setzt voraus, dass bei der zuständigen Justizbehörde ein Antrag auf Erlass des begehrten Justizverwaltungsaktes gestellt wurde (Hamm 13.2.84 – 1 VAs 11/84).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens.

Rn 2 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung bei der Wiederaufnahme (s vor §§ 578 ff Rn 3) regelt § 578 I die Zulässigkeitsvoraussetzung der Statthaftigkeit. 1. Rechtskräftiges Endurteil. Rn 3 Endurteile (§ 300) sind diejenigen Urteile, die für die Instanz endgültig über den Streitgegenstand entscheiden. Darunter fallen auch Teilurteile, Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile, Proz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prozessvergleiche gem § 794 I 1.

I. Rechtsnatur. Rn 2 Nach nunmehr hM hat der Prozessvergleich eine Doppelnatur; er ist sowohl materiell-rechtliches Rechtsgeschäft, weil er sachlich rechtlich die Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien regelt, als auch Prozessvertrag, weil er den Rechtsstreit beendet (BGH NJW-RR 18, 1023 [BGH 19.04.2018 - IX ZR 222/17]; NJW 15, 2965 [BGH 14.07.2015 - VI ZR 326/14]; aA M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist eine Geldforderung für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen wurde, verpflichtet, unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an das Amtsgericht, dessen Beschluss ihm zuerst zugestellt ist, den Schuldbetrag zu hinterlegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Eintragung.

Rn 27 Mit der Ablehnung des Eintragungsantrages ist das Eintragungsverfahren beendet. Wird im Beschwerdeverfahren die Entscheidung aufgehoben, so entfällt zwar die Erledigung des Antrages, zwischenzeitlich eingetragene Rechte bleiben aber in ihrem Rang unberührt (BayObLG Rpfleger 83, 101 mit Anm Meyer-Stolte Rpfleger 83, 102).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Geschäftsräume.

Rn 12 Bei Geschäfts- und Betriebsräumen hat im Zweifel der Inhaber Alleingewahrsam, seine Mitarbeiter sind Besitzdiener (vgl oben Rn 6), soweit es sich nicht um offenkundig persönlichen Besitz des Arbeitnehmers handelt (BGH NJW 15, 1678, 1679 [BGH 30.01.2015 - V ZR 63/13]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflicht des Schuldners (Abs 1).

Rn 2 Der Schuldner ist zur vollstreckungsrechtlichen Mitwirkung in Form der Erklärung über sein Vermögen schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens verpflichtet, weil er trotz Verwirklichung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht leistet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragung trotz grundbuchrechtlichem Mangel.

Rn 24 Es entsteht keine Hypothek und auch ein gutgläubiger Erwerb der Hypothek durch den Gläubiger scheidet aus, da keine Entstehung durch Rechtsgeschäft vorliegt (BGH WM 63, 219). Eine unwirksame Eintragung der gesamten Nebenforderungen auf mehreren Grundstücken soll nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung der Hauptforderung führen (KG Rpfleger 20, 653).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Unabhängigkeit sowie die Neutralität des Mediators stellen eine Kernfrage seiner Tätigkeit dar. Die in der Norm weiterhin enthaltenen Tätigkeitsverbote und Offenbarungspflichten leiten sich daraus ab. Zusammen mit der in § 4 geregelten Verschwiegenheitspflicht sowie der Vertraulichkeit des Verfahrens handelt es sich um den absoluten Kernbereich des Gesetzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen.

1. Allgemeine. Rn 9 Eine Klageänderung setzt stets voraus, dass der Kläger Berufung eingelegt hat oder noch zulässig Anschlussberufung einlegen kann (BGH MDR 22, 586 [BGH 03.02.2022 - III ZR 242/20]; 03, 1054 [BGH 07.05.2003 - XII ZB 191/02]; Köln MDR 05, 160 [OLG Köln 14.07.2004 - 13 U 204/03]; oben Rn 3). Daneben müssen die erstinstanzlich erforderlichen Voraussetzungen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen der Unterbrechung.

Rn 3 Die Wirkungen der Unterbrechung ergeben sich aus § 249 ZPO (BTDrs 15/5091, 22). Die Klage oder der Musterverfahrensantrag können allerdings weiterhin zurückgenommen werden, weil es sich dabei um Prozesshandlungen ggü dem Gericht handelt (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wertangabe (Nr 1).

Rn 49 Bei der Wertberufung (§ 511 Rn 13 ff) soll der Berufungskläger den Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Rn 15 ff) angeben, wenn er nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Fehlt diese Angabe in dem Berufungsbegründungsschriftsatz, führt das nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels; sie kann während des Berufungsverfahrens nachgeholt werden oder ganz unterbleiben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anforderungen im Einzelnen.

1. Einseitige Erklärung. Rn 4 Die Erklärung kann vom Beklagten und/oder Widerbeklagten ausgehen; ›anerkennt‹ der Berufungsbeklagte den Rechtsmittelantrag, so kann es sich je nach Parteistellung und nach dem Ergebnis der Auslegung um einen Verzicht iSd § 306 oder um eine entsprechend § 307 zu beurteilende Situation handeln (Stuttg NZG 04, 766, 767 [OLG Stuttgart 05.05.2004 - 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Entscheidungen des Gerichts.

1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten. Rn 36 Form und Inhalt der Entscheidung entsprechen grds dem nach mündlicher Verhandlung ergangenen Versäumnisurteil (Rn 15). Im Rubrum sind der Erlass der Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (Bergerfurth JZ 89, 296, 300 [BAG 16.03.1988 - 7 AZR 587/87]) und der Tag der Übermittlung an die Geschäftsstelle zu vermerken. Diese h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beispiele.

1. Gesetzlich angeordnete gemeinsame Klageerhebung. Rn 11 Das Gesetz gebietet bei einer Verwaltungsgemeinschaft, sei es eine eheliche Gütergemeinschaft in Gesamtverwaltung (§§ 1450, 1472 BGB) oder die Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker (§ 2224 BGB), eine gemeinsame Klage. Ebenso verhält es sich bei einem Pfandrecht (§ 1258 II BGB) oder bei einem Nießbrauch (§ 1066 II,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwer.

1. Beschwer und Streitwert. Rn 5 Die Beschwer stimmt zwar idR, nicht jedoch notwendig mit dem Streitwert oder dem Wert des Beschwerdegegenstands überein. Die Beschwer folgt aus dem angefochtenen Urt und besteht in dem Unterschied zwischen demjenigen, was der Rechtsmittelführer in der 2. Instanz erreichen wollte und dem, was er erreicht hat (vgl § 511 Rn 17). Der Streitwert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gegner ist, sofern es nach den Umständen des Falles geschehen kann, unter Zustellung des Beschlusses und einer Abschrift des Antrags zu dem für die Beweisaufnahme bestimmten Termin so zeitig zu laden, dass er in diesem Termin seine Rechte wahrzunehmen vermag. (2) Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift steht der Beweisaufnahme nicht entgegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 414 stellt klar, dass der sachverständige Zeuge iSd Beweisrechts echter Zeuge ist. Dementsprechend gelten die Vorschriften über den Zeugen-, nicht die über den Sachverständigenbeweis. Der sachverständige Zeuge ist idR nicht austauschbar, insb keine Ablehnung nach § 406.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auskunft- und Belegvorlagepflicht Dritter (Abs 1).

1. Gegenstand der Auskunft. Rn 2 Die Inanspruchnahme Dritter ist im Verhältnis zu § 235 inhaltlich begrenzt: Abweichend von § 235 können von Dritten nach § 236 nur Angaben zu den Einkünften eines Beteiligten, demgegenüber nicht zu seinem Vermögen oder seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfragt werden. Durch diese Beschränkung soll eine Ausforschung verhind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Wiederkehrende Leistungen. Rn 2 Dies sind einseitige (BGH NJW 86, 3142) Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus demselben Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH NJW 07, 294), wie Ansprüche auf Rente nach §§ 759, 843 II, 844 II, 912 ff BGB, Unterhalt (BGH NJW 07, 2249 [BGH 28.03.2007 - XI...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der mit einem Beglaubigungsvermerk versehene Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments gemäß § 371a Abs. 3, den eine öffentliche Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form erstellt hat, sowie der Ausdruck eines gerichtlichen ele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Regelung.

I. Anliegen des Gesetzgebers und Anwendungsbereich. Rn 1 § 17a GVG behandelt die Modalitäten und die vom Gesetzgeber beabsichtigte Bindungswirkung einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs. Sie verhindert eine Rückverweisung, aber auch eine Weiterverweisung. Die Vorschrift schließt es im Erg sowohl aus, dass sich kein Gericht bezogen auf den Rechtsweg für zustän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung zur Gestaltungswirkung.

Rn 9 Von der Rechtskrafterstreckung zu trennen ist weiter die inter omnes eintretende Gestaltungswirkung von Urteilen, etwa des Scheidungsurteils, die unmittelbar eine Änderung der Rechtslage herbeiführen. Die bei Gestaltungsurteilen eintretende Bindung Dritter an die Entscheidung stellt keine Rechtskrafterstreckung dar, sondern ist Ausfluss der von jedermann zu beachtenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ausländische Gesellschaften.

1. Europäische Vereinigungen und Gesellschaften. Rn 23 In nationales Recht transformierte EU-Richtlinien schaffen die Möglichkeit, europaweit gleichen Rechtsgrundlagen unterliegende Gesellschaften zu bilden. Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die freiberuflich, nicht gewerblich tätigen, mindestens zwei Mitgliedsstaaten angehörenden Personen offenste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung wird in dem Beendigungsbeschluss gem § 36 festgelegt; dieser ist zugleich Vollstreckungstitel.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anerkenntnis.

Rn 39 Ist für sich ohne Einfluss auf den Streitwert; erst ab Erlass eines Teilanerkenntnis-Urteils ermäßigt sich der Wert für den str Teil (Bambg JurBüro 90, 771; Nürnbg MDR 05, 120, München MDR 17, 120), Bedeutung ggf für Nr 3104 Anl 1 RVG; für Beschwerde nach §§ 93, 99 II 1 ist Kosteninteresse maßgeblich (Frankf AnwBl 81, 155).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vertretungsbefugte Personen (Abs 2).

I. Rechtsanwälte (Abs 2 S 1). Rn 6 Rechtsanwälte (nicht aber Rechtsassessoren, Celle Beschl v 8.12.14 – 10 UF 302/14, juris) besorgen geschäftsmäßig alle Rechtsangelegenheiten und sind deshalb auch Bevollmächtigte iSd § 10. Dies gilt auch für europäische Rechtsanwälte (§ 27 Abs 1 S 1 EuRAG) und Rechtsanwaltsgesellschaften (§ 59 I BRAO). Die dem § 79 Abs 2 ZPO entsprechende Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 99 regelt die internationale Zuständigkeit in Kindschaftssachen. I. Vorrangige Rechtsakte. Rn 2 Als vorrangiger Staatsvertrag (§ 97 I 1) beachtlich ist das KSÜ. Es regelt die Zuständigkeit für sorgerechtliche Maßnahmen zum Schutz v Kindern mit gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat in Art 5 ff KSÜ abschließend (Karlsr NJW-RR 15, 1415 [OLG Nürnberg 12.06.2015 - 10 UF ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Sachverständigenablehnung.

Rn 51 Es gilt das Gleiche wie zum Richterablehnungsverfahren (Rn 50). Die Kosten des Ablehnungsverfahrens sind nicht erstattungsfähig, wohl aber die Kosten eines Beschwerdeverfahrens (BGH AGS 18, 576 = JurBüro 18, 653 = NJW 19, 428).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumungssachen.

Rn 8 sind solche iSd § 765a III. Der Geltungsbereich des Vorrang- und Beschleunigungsgebots ist damit nicht, wie in § 721 und § 794a, auf die Räumung von Wohnraum beschränkt (BTDrs 17/11894 S 24). Das besondere Beschleunigungsgebot gilt nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch für Räumungssachen im Vollstreckungsverfahren (LG Berlin GE 19, 667).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessen des Gerichts.

Rn 3 Wird die Veröffentlichungsbefugnis gem S 1 Alt 1 beantragt, so ist diese vom Gericht immer dann zu gewähren, wenn eine Information der Öffentlichkeit angezeigt erscheint, zB bei einem größeren Kreis von Betroffenen oder auch wenn es um die Empfehlung von AGB geht (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 4). Dem bloß deklaratorischen Antrag nach S 1 Alt 2 ist stets stattzugeben, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorpfändung (Abs 7).

Rn 21 Durch die Verweisung in Abs 1 auf die allgemeinen Regeln ist auch eine Vorpfändung nach § 845 zulässig. Ein Drittschuldner ist gem Abs 2 nicht erforderlich. Da § 845 I 2 unanwendbar ist, kann der Gläubiger nicht den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Benachrichtigungen mit den Aufforderungen nach § 845 I 1 anzufertigen. Dies muss durch den Gläubiger selbst erfolgen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

1. Notwendiger Lebensunterhalt (Nr 1). a) Grundlagen. Rn 10 Die Gewährleistungsfunktion von § 850f I sichert dem Schuldner einen an den sozialrechtlichen Maßstäben orientierten Lebensunterhalt. Trotz eigener Einkünfte soll er nicht die Sozialsysteme in Anspruch nehmen müssen. Daran schließt sich die Überlegung an, dass der Gläubiger nicht sein materielles Forderungsrecht zulas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchsetzung der Anordnung.

Rn 5 Die Anordnung nach § 142 auf Antrag des Beweisführers unterscheidet sich in ihrem Inhalt und in ihren Wirkungen nicht von der Anordnung vAw. Die Erfüllung der Vorlageanordnung ist also im Fall der unberechtigten Weigerung des Dritten mit Ordnungsmitteln zu erzwingen (St/J/Berger § 428 Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Anhörungsrüge ist statthaft, wenn eine Endentscheidung oder Nebenentscheidung eines Gerichts irgendeiner Instanz vorliegt, wenn gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel, ein Rechtsbehelf oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und wenn ein Beteiligter diese Entscheidung mit der Rüge angreift, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt. Zu de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beteiligung des Jugendamts.

I. Wohnungszuweisung. Rn 3 Die Beteiligung des Jugendamts kommt nur in Betracht, wenn der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat. II. Minderjährige Kinder. Rn 4 Die Beteiligung setzt voraus, dass sich in der Wohnung, die dem ASt zugewiesen werden soll, ein minderjähriges Kind aufhält, das nicht notwendig ein Kind der übrigen Beteiligten sein muss. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nicht voll rechtsfähige, aber parteifähige Gesellschaften.

1. Handelsgesellschaften. Rn 20 Die OHG ist zwar keine juristische Person, aber gem § 124 I HGB rechts- und parteifähig. Ein Gesellschafterwechsel während des Prozesses ist ohne weiteres möglich. Im Prozess der OHG kann ein Gesellschafter sich als Nebenintervenient beteiligen. Ein nicht vertretungsberechtigter Gesellschafter kann als Zeuge, ein vertretungsberechtigter als Par...mehr