Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwischenfeststellungsklage.

Rn 289 Zunächst gelten die Grundsätze der Feststellungsklage (s dort). Wegen wirtschaftlicher Identität idR keine Wertaddition, es sei denn mit dem überschießenden Teil (§ 5 Rn 5; offen gelassen in BGH NJW-RR 92, 698).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf Kosten des Beklagten (S 1 Alt 1).

Rn 1 Die Vorschrift sollte die faktische Breitenwirkung eines Urteils verbessern, indem die Urteilsformel auf Kosten des unterlegenen Beklagten im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Sie wird heute der Sache nach ersetzt durch eine Publikation des Urteils gem § 5a II .mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzlicher Erfüllungsort.

1. Bestimmung des Erfüllungsorts. Rn 13 Die örtliche Zuständigkeit nach § 29 I ist an dem Ort gegeben, an dem die str Verpflichtung zu erfüllen ist (Erfüllungsort). Diese muss nicht identisch sein mit der klageweise geltend gemachten Verpflichtung. Maßgeblich für die Erfüllungsortzuständigkeit ist vielmehr die dem erhobenen Anspruch zugrundeliegende (originäre) Vertragspflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

1. Akzessorietät. Rn 4 S 2 regelt, mangels Verweis auf § 524 IV ZPO in § 117 auch in Ehe- u Familienstreitsachen, die Akzessorietät der unselbstständigen Anschlussbeschwerde. Sie verliert, ohne dass eine gesonderte Entscheidung ergeht, automatisch ihre Wirkung m Verwerfung oder Rücknahme der Hauptbeschwerde sowie analog durch Verzicht auf oder Vergleich über das Hauptrechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Grundsätze der Geschäftsverteilung.

1. Bestimmtheitsgebot. Rn 31 Die Geschäftsverteilung dient der Bestimmung des gesetzlichen Richters bis auf die letzte Stufe des konkret zuständigen Richters oder Spruchkörpers. Insoweit folgt aus Art 101 I 2 GG das Erfordernis der Bestimmtheit der Regelung, die so weit reichen muss, dass eine Manipulation der Richterbestimmung ausgeschlossen ist (BFH Beschl v 3.6.20 – II B 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Räumung.

1. Nicht Wohnzwecken dienend. Rn 5 Bei Wohnraum Klage nach § 259 (BGH NJW 08, 1661), ebenso bei Nutzungsausfallentschädigung (AG Groß-Gerau ZMR 18, 1006). 2. Kalendermäßige Fälligkeit. Rn 6 Erst nach Ablauf der Mietdauer. Das Schweigen des Gewerberaummieters zur Erfüllung seiner Räumungspflicht nach Kündigung gibt keinen Anlass zur Klage (LG Berlin GuT 10, 247 [LG Berlin 01.02....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erweiterter Pfändungsschutz für den Schuldner (Abs 1).

I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Garantiebestimmung des § 850f I sichert unabhängig von der konkreten vollstreckungsrechtlichen Situation den Lebensunterhalt des Schuldners. In jedem Fall ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, das nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG unverfügbar ist (BVerfG NJW 10, 505 Rz 133; 14, 3425 Rz 74). Dieses ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anordnung nach § 142.

I. Vorlegungspflicht des Dritten. Rn 4 Stellt der Beweisführer den Antrag auf Anordnung nach § 142, dann richtet sich die Vorlegungspflicht allein nach dieser Vorschrift. Nach § 142 trifft den Dritten generell eine prozessuale Vorlagepflicht, die nur durch die Zumutbarkeit und das Eingreifen etwaiger Weigerungsrechte begrenzt wird. Insbesondere ist eine materiell-rechtliche H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 In Verfahren, in denen die gemeinsame Wohnung der Beteiligten dem ASt zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (§ 2 GewSchG), wird dem Jugendamt die Option eingeräumt, sich am Verfahren zu beteiligen, wenn Kinder betroffen sind. Denn die Zuweisung der Wohnung hat idR erhebliche Auswirkungen auf das Wohl der Kinder.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Kostenentscheidung nach § 97 ist unanfechtbar, unabhängig davon, ob nach § 97 I oder II entschieden worden ist. In Betracht kommt lediglich die Gehörsrüge nach § 321a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beteiligte.

Rn 3 Beteiligte des PKH-Verfahrens sind das Gericht und die Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, (Zö/Schultzky Rz 12). Dagegen sind weder der Gegner noch der beizuordnende Anwalt Beteiligte (Ddorf FamRZ 06, 1613).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestände des § 775 Nr 1–5.

I. § 775 Nr 1. 1. Voraussetzungen. Rn 2 § 775 Nr 1 erfordert die Vorlage der Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urt oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet ist. Gemäß § 717 I tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zuschlag an den Gläubiger; Zahlungsfiktion (Abs 4).

I. Befreiung von der Barzahlungspflicht. Rn 14 Erhält der Gläubiger den Zuschlag, muss er den Preis nicht bar bezahlen, soweit der Erlös zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Nach oben begrenzt ist der Betrag, hinsichtlich dessen er von der Barzahlung befreit ist, durch die titulierte Forderung einschließlich der ihm nach § 788 vom Schuldner zu erstattenden Kosten der Zwan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründung der Zuständigkeit.

1. Sachlich (Abs 1) und funktionell. Rn 2 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht ist nach § 802 eine ausschließliche. Sie bestimmt sich unabhängig davon, von welchem Prozessgericht der Titel stammt (MüKoZPO/Heßler § 764 Rz 2). Erklären andere Gesetze als die ZPO die Vorschriften des Achten Buchs für anwendbar, bezieht sich das auch auf die sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beigeladene.

Rn 8 Alle Kl aus den Ausgangsverfahren – mit Ausnahme des gem Abs 2 bestellten Musterklägers – sind gem Abs 3 zum Musterverfahren vAw beizuladen; ihre Rechtsstellung bestimmt sich nach §§ 12, 14, 22, 23 KapMuG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angaben nach Abs 2.

Rn 3 Die Angaben nach Abs 2 beziehen sich auf die Klageschrift als bestimmenden Schriftsatz. Auch hier handelt es sich aber nur um eine Sollvorschrift (RGZ 135, 123, 129) nicht um eine notwendige Voraussetzung formgerechter Klageerhebung. Die Urkunden sind in Kopie oder im Original beizulegen. Der Urkundenbeweis wird nach allgemeinen Regeln angetreten, §§ 420 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

1. Beschlagnahme. Rn 67 Mit der Pfändung wird die Beschlagnahme der Forderung bewirkt und ein Pfändungspfandrecht zugunsten des Gläubigers begründet (§ 804 Rn 1, 3; Zö/Herget § 804 Rz 1). Die Pfändung berechtigt den Gläubiger noch nicht zur Verwertung. Dafür ist entweder eine Überweisung gem § 835 oder eine andere Anordnung nach § 844 erforderlich. Durch die Trennung von Pfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration (Abs 3).

Rn 7 Von der Option zur weiteren Zuständigkeitskonzentration an einem einzigen OLG wurde bisher in Nordrhein-Westfalen (OLG Hamm) und Bayern (BayObLG) Gebrauch gemacht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Wird die Lösungssumme erbracht, dann ist der vom Arrest angestrebte Sicherungszweck erreicht. Es besteht keine Veranlassung mehr, die vollzogenen Vollstreckungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. § 934 regelt die Aufhebung dieser Maßnahmen, betrifft also nur die Arrestvollziehung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) 1Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. 2Wird die Ablehnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In der Berufungsinstanz.

Rn 13 Wird der Beschl gem § 380 vom Berufungsgericht erlassen, so ist die Beschwerde nicht statthaft (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). Statthaft ist allenfalls die Rechtsbeschwerde, sofern sie zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Bezeichnung ›Mahnbescheid‹ wird seinem Inhalt besser gerecht, als die frühere ›Zahlungsbefehl‹. Mit den Formulierungen gem Nr 2 und 3 wird dem Gegner verdeutlicht, dass das Mahngericht sich zur behaupteten ›Schuld‹ keine Meinung gebildet hat und dass die bloße Aufforderung zu zahlen, sich nur an denjenigen Gegner richtet, der nach eigener Überlegung den Anspruch als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

1. Kollegialentscheidung (S 1). Rn 35 Die Zurückweisung darf nur durch einen Beschl des Berufungsgerichts, also des gesamten Spruchkörpers, erfolgen; der entscheidende und der vorbereitende Einzelrichter (§§ 526, 527) sind für die Zurückweisung nicht zuständig (§ 523 I 1). Die Entscheidung für die Zurückweisung muss einstimmig gefallen sein. 2. Hinweispflicht (S 2). Rn 36 Zur W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittelzug.

1. Amtsprüfung durch Rechtsmittelgericht. Rn 5 Der Prüfungspflicht unterliegt das Gericht in jeder Verfahrenslage und damit auch im Rechtsmittelzug (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523 f; BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH NJW 00, 738; BFH/NV 2011, 1891 Rz 6; BAG 15, 269 Rz 13; KG NJW 14, 2737 [KG Berlin 17.03.2014 - 20 U 254/12]; BGH GRUR 23, 1561 [BGH 27.07.2023 - I ZB 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tod eines Ehegatten nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft.

1. Allgemeine Folgen. Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (Mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Rüge der formell unzulässigen Klauselerteilung. Rn 2 Gegenstand der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist der Umstand, dass die Klausel nach der objektiven Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rechtsbehelf (s Rn 10) nicht hätte erteilt werden dürfen (BGH NJW 06, 26). Das kann zweierlei heißen: Zum einen kann der Schuldner mit dem Rechtsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Zwischenurteile zählen zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 3 RVG), dh keine zusätzlichen Gebühren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausschluss nach § 41 Nr 2 und 2a ZPO.

Rn 5 Eine Gerichtsperson ist dann der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen, wenn sie Sachen des Ehegatten bzw Lebenspartners entscheiden soll (Prütting/Helms/Prütting § 6 Rz 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

I. Antragsberechtigung. Rn 11 Berechtigt, Anträge auf Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zu stellen, ist der Gläubiger, der Anspruch auf Erteilung einer einfachen Ausfertigung hat oder eine an ihn oder seinen Rechtsvorgänger adressierte Ausfertigung vorlegen kann. Sind eigene Erklärungen oder solche seines Rechtsvorgängers nicht mitbeurkundet, hat der Gläubiger gem § 51...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen (Abs 1).

I. Antrag. 1. Formular. Rn 3 Für den Antrag auf VB bei maschinell bearbeitenden Gerichten ist gem § 703c I 1 und § 1 Nr 4 MaschMahnVordrV ein Vordruck eingeführt. Alle Amtsgerichte, die Mahnverfahren betreiben, sind automatisiert. Somit müssen die Parteien das Formular für den Antrag auf VB verwenden (Formularzwang, § 703c II). Zur Antragstellung durch RA und Inkassodienstleis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung der Entscheidungszuständigkeiten.

I. Prozessgericht. Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verfahren.

Rn 60 Durch das FGG-RG wurde die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Prozesskostenvorschussanspruchs aus dem Recht über die Prozesskostenhilfe herausgenommen und findet sich nun in § 246 FamFG. Auch diese Vorschrift regelt, wie zuvor § 127a, lediglich die verfahrensrechtlichen Fragen und begründet keinen Prozesskostenvorschussanspruch, sondern setzt ihn materiell-rechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mangelnde Zuständigkeit.

Rn 20 Fehlt für den Hauptantrag die Zuständigkeit, ist auf Antrag zu verweisen; fehlt sie für den Hilfsantrag, ist nach Abweisung des Hauptantrags durch Teilurteil auf Antrag zu verweisen (BGH NJW 80, 1283 [BGH 05.03.1980 - IV ARZ 5/80]) oder bei funktioneller Unzuständigkeit abzugeben (BGH FamRZ 81, 1047).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen Beweis ihres Inhalts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtliche Urkunden.

1. Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung, Verfahren, Rechtsmittel. Rn 3 Die vollstreckbare Ausfertigung gerichtlicher Urkunden wird gem § 797 I von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erteilt, welches die Urkunde verwahrt. In den Fällen der qualifizierten Klausel nach den § 726 ff ist anstelle des Urkundsbeamten der Geschäftstelle gem § 20 Nr 12 RPflG der Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Leistungsverfügung.

1. Verfügungsanspruch. Rn 4 Die Rspr lässt über die Sicherung eines Anspruchs und die vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses hinaus eine (tw) Befriedigung des Gläubigers dann zu, wenn er auf die unmittelbare Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass ein Abwarten des ordentlichen Verfahrens unzumutbar erscheint (BGH NJW 18, 1317 [BGH 11.10.2017 - I ZB 96/16]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Partei ist, wenn sie rechtzeitig aufgefordert wird, verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf die sie in einem vorbereitenden Schriftsatz Bezug genommen hat, vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle niederzulegen und den Gegner von der Niederlegung zu benachrichtigen. (2) 1Der Gegner hat zur Einsicht der Urkunden eine Frist von drei T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befristeter Anspruch.

Rn 69 Wertverringerung infolge Befristung nach § 3 zu schätzen (Köln FamRZ 89, 417). Beherbergungsvertrag § 8 ZPO, § 41 GKG anwendbar, wenn der mietrechtliche Teil überwiegt, andernfalls § 3, s.a. Miete. Beiordnung in der Verfahrenskostenhilfe: Wert der Hauptsache (BGH FamFR 10, 516 = FamRZ 10, 1892). Belästigung s Unterlassung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abgekürztes Urteil (Abs 5).

Rn 11 Zur Herstellung eines abgekürzten Urteils gem § 313b II und der Ausfertigung gem § 317 VI kann der MB oder, nach idR maschineller Bearbeitung, der maschinell erstellte Aktenausdruck (§ 696 II) benutzt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. (2) Die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die über die Scheidung der Ehe entschieden wird, widerrufen werden. Der Widerruf kann zur Nie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes ist das Jugendamt auf seinen Antrag zu beteiligen, wenn ein Kind in dem Haushalt lebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Beschwerdewert ist gem §§ 40, 51 FamGKG festzusetzen. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren gem FamGKG-KV Nr 1211 bzw bei Rücknahme der Beschwerde Nr 1212. Die Gebühren des Anwalts richten sich nach RVG-VV Nr 3200 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nach Rechtshängigkeit.

Rn 9 Es ist abzustellen auf den letzten zum Rechtserwerb nötigen Teilakt (BGH NJW 98, 156 [BGH 13.03.1997 - I ZR 215/94]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe.

Rn 13 Die Anordnung ist nicht isoliert anfechtbar aber iRd Rechtsmittel gegen die Endentscheidung überprüfbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausschluss des Umgangsrechts (Abs. 2 Nr. 2).

a) Umgangsausschluss nach § 1684 BGB. Rn 15d Abs 2 Nr 2 ordnet nunmehr die zwingende Bestellung eines Verfahrensbeistands an, wenn der Ausschluss des Umgangs in Betracht kommt. Dies ist der Fall, wenn eine solche Maßnahme etwa vom Jugendamt oder einem Verfahrensbeteiligten gefordert oder durch das Gericht ernsthaft erwogen wird (Saarbr ZKJ 21, 465 [OLG Saarbrücken 23.06.2021 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ff) Sonstige Verwandte.

Rn 56 Darüberhinaus besteht ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss nicht, weder im Eltern-Kind-Verhältnis (München FamRZ 93, 823; Oldbg OLGR 97, 157), noch zwischen sonstigen Verwandten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortsetzung der Vollstreckung oder Aufhebung der Pfändung.

Rn 5 Sobald die Pfändbarkeit eintritt, kann die Sache weggeschafft werden und die Verwertung nach den allgemeinen Regeln erfolgen. Der GV muss die Pfändung vAw aufheben, wenn binnen eines Jahres ab Pfändung die Unpfändbarkeit nicht weggefallen ist (Abs 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / n) BMWSB.

Rn 16 Das BMSWB wurde durch Organisationserlass vom 8.12.21 gebildet. Eine gesonderte Vertretungsregelung existiert bislang nicht; zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Gericht der Hauptsache. Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren.

Rn 14 Anordnung und Ausführung sind nach Maßgabe des § 358a schon vor der mündlichen Verhandlung möglich (zu deren Vorbereitung s § 273 II Nr 4, 5, III). Zur Frage des Ob der Zuziehung eines SV s § 403; schriftliche oder mündliche Erstattung des Gutachtens s § 411 Rn 5.mehr