Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 332 Verletzung der Berichtspflicht

1 Überblick 1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Geschütztes Rechtsgut des § 332 HGB ist nach h. M. das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfung von Abschlüssen, Lageberichten und Zwischenabschlüssen durch ein unabhängiges Kontrollorgan.[1] Rz. 2 Zu den durch die Norm geschützten Rechtssubjekten zählen, ebenso wie bei § 331 HGB, zunächst auch di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 251 Haftungsverhältnisse

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 251 HGB regelt die Angabe zu möglichen künftigen Vermögensbelastungen, die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnissen ergeben können. Diese Angaben stellen eine Zusatzinformation zu den aus der Bilanz ersichtlichen passivierten Rückstellungen oder Verbindlichkeiten dar. Die "unter der Bilanz" anzugebenden Haftungsverhältnisse b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen

1 Überblick Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insb. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 210).[1] Rz. 2 Adr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 259 Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit

1 Überblick Rz. 1 § 259 HGB konkretisiert die Art und Weise sowie den Umfang der Einsichtnahme in Handelsbücher bei Rechtsstreitigkeiten. Der Anwendungsbereich des § 259 HGB bezieht eine Vorlagepflicht nach § 258 HGB ein, ist aber nicht darauf beschränkt. Die Konkretisierung betrifft vielmehr alle Vorlegungen von Handelsbüchern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 258 Rz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289c Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung

1 Überblick Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden, von denen in de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen

1 Überblick 1.1 Allgemeines Rz. 1 Über § 271 HGB erfolgt sowohl eine Definition des Begriffs "Beteiligung" als auch eine Definition des Begriffs "verbundenes Unternehmen", wobei Letztere für das Gj 2024 neu gefasst wurde. Zugleich werden damit zwei spezielle Formen der Verbindung zwischen dem bilanzierenden Unt und anderen Unt herausgestellt, die i. R. d. Rechnungslegung aber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 334 Bußgeldvorschriften

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Mit den Änderungen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz werden die Bußgeldtatbestände des § 334 HGB auf Verstöße gegen Angabepflichten f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 325 Offenlegung

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Int...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289e Weglassen nachteiliger Angaben

1 Überblick Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289f Erklärung zur Unternehmensführung

1 Überblick Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. ein Corporate-Governance-Statement, das deutlich über die bestehende Entspre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 274a Größenabhängige Erleichterungen

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 274a HGB spricht kleinen KapG und kleinen KapCoGes i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB Erleichterungen in Form der Befreiung von der Pflicht zur Anwendung von vier Regelungen zu. Die Vorschrift gilt – unabhängig von der Größe – nicht für Kreditinstitute und VersicherungsUnt (§§ 340a Abs. 1, 341a Abs. 1 HGB). Aus der Regelung der Norm ergibt sich ein Wahlre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 331a Unrichtige Versicherung

1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift des § 331a HGB wurde mit Wirkung ab dem 1.7.2021 durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3.6.2021 in das HGB eingefügt. Zuvor war die Regelung bereits durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 9.3.2017 in § 331 Nr. 3a HGB eingefügt worden. Bei der Vorschrift handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 272 Eigenkapital

1 Anwendungsbereich 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 272 HGB ergänzt § 266 Abs. 3 A. HGB. Während § 266 Abs. 3 A. HGB vorschreibt, wie das Eigenkapital (EK) in der Bilanz von KapG auszuweisen ist, umschreibt § 272 HGB die in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten inhaltlich. § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt vor, dass das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag anzusetzen i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 276 Größenabhängige Erleichterungen

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 276 Satz 1 HGB erlaubt kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Ges. eine gegenüber den Gliederungsschemata der Abs. 2 und 3 des § 275 HGB verkürzte Aufstellung der GuV. Dabei wird ihnen durch die Möglichkeit, bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses lediglich ein Rohergebnis auszuweisen, das Recht gewäh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

1 Überblick und Anwendungsbereich Rz. 1 § 265 HGB beinhaltet Grundsätze für die Gliederung der Jahresabschlüsse und schreibt in Abs. 1 die Darstellungsstetigkeit fest. Abs. 2 fordert Angaben zu Vorjahresbeträgen und zielt auf die formale Vergleichbarkeit ab. Darüber hinaus schreibt Abs. 3 einen Mitzugehörigkeitsvermerk und Abs. 4 eine Gliederungsergänzung bei mehreren Geschäf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 294 HGB kodifiziert zunächst in Abgrenzung zu § 296 HGB, der die Einbeziehungswahlrechte regelt, das grds. Konsolidierungsgebot des HGB. Neben der Bestimmung des KonsKreises regelt § 294 HGB die sich daraus ergebenden Vorlagepflichten und Auskunftsrechte. Welche TU i. R. d. VollKons[1] (§§ 300–309 HGB) in den Konzernabschluss e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 254 Bildung von Bewertungseinheiten

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Zahlreiche Geschäfte, die Unt eingehen, sind mit Risiken behaftet. Zu diesen Risiken rechnen Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und andere Marktpreisrisiken. Nahezu alle Risiken können abgesichert werden. So lässt sich etwa das Wertminderungsrisiko einer Fremdwährungsforderung durch ein Devisentermingeschäft oder das Risiko hö...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315c Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

1 Überblick Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 260 Vorlegung bei Auseinandersetzungen

1 Überblick Rz. 1 § 260 HGB kodifiziert die gerichtlichen Befugnisse zur Beweiserhebung von Handelsbüchern speziell in Auseinandersetzungen über das Vermögen eines Kaufmanns. Nach h. M. besteht die gerichtliche Anordnungsbefugnis gem. § 260 HGB nicht nur in Rechtsstreitigkeiten, die verfahrenstechnisch der ZPO unterliegen, sondern auch bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 238 Buchführungspflicht

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB regelt die Buchführungspflicht; mit Buchführung meint das Gesetz die kaufmännische Buchführung. Keine kaufmännische Buchführung ist bspw. die über § 241a HGB zugelassene Einnahmenüberschussrechnung. Rz. 2 Buchführungspflichtig ist nur der Kaufmann; Kfm. ist, wer nach den §§ 1ff. HGB Kfm. ist oder als Kfm. gilt (Rz 16). Rz. 3 M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 297 Inhalt

1 Überblick Rz. 1 § 297 HGB regelt mit den §§ 298f. HGB ("Dritter Titel") den Inhalt und die Form des Konzernabschlusses. In § 297 Abs. 1 HGB sind die obligatorischen Bestandteile (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalrechnung) sowie das optionale Element (Segmentberichterstattung) festgelegt. Der § 297 Abs. 1a HGB fordert Angaben im Konzernabschlu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke

1 Inhalt und Anwendungsbereich 1.1 Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift liefert ergänzende Angabe- und Ausweisverpflichtungen zu einzelnen gem. § 266 HGB aufzuführenden Bilanzposten einschl. der in § 251 HGB anzugebenden Haftungsverhältnisse. Die einzelnen Bestimmungen fordern teilweise zusätzliche Angaben, z. T. aber auch Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang zu machen s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 299 Stichtag für die Aufstellung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Der Konzernabschluss basiert auf der Fiktion einer wirtschaftlichen Einheit und bedingt damit eine Vereinheitlichung von Bilanzierung gem. § 300 HGB und Bewertung gem. § 308 HGB bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt. § 299 HGB ergänzt diese Regelungen um Vorschriften zur Umsetzung des Einheitsgrundsatzes in zeitlicher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 304 Behandlung der Zwischenergebnisse

1 Überblick 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Nach den für die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung formulierten Gewinnermittlungsprinzipien – namentlich dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip – gelten Gewinne erst dann als entstanden, wenn sie durch einen Umsatzakt mit einem fremden Dritten objektiviert wurden. Über § 298 Abs. 1 HGB gelten beide in § 252 Ab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

1 Überblick Rz. 1 § 308a HGB ergänzt den im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungsgehalt des § 256a HGB zur Währungsumrechnung einzelner auf fremder Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten um Vorschriften zur Umrechnung ganzer auf fremder Währung lautender Abschlüsse. Die anzuwendenden Umrechnungsregeln werden im Schrifttum unter dem Begrif...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 301 Kapitalkonsolidierung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und die der Konzernbilanzierung zugrunde liegende Einheitstheorie, der zufolge sich der Konzern als fiktive rechtliche Einheit darstellt, erfordern die Beseitigung von Mehrfacherfassungen aufgrund konzerninterner Kapitalverflechtungen. Im einheitlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 306 Latente Steuern

1 Überblick Rz. 1 Die Bildung latenter Steuern folgt im Jahresabschluss und Konzernabschluss nach HGB dem in der internationalen Rechnungslegung üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Anlass für die Steuerlatenzierung geben danach Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und ihren Steuerw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 308 Einheitliche Bewertung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Im Gegensatz zur Regelung der Bilanzierungswahlrechte in § 300 Abs. 2 HGB schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die nach § 300 Abs. 2 HGB in den Konzernabschluss übernommenen VG und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 309 Behandlung des Unterschiedsbetrags

1 Überblick 1.1 Bedeutung und Inhalt Rz. 1 § 309 HGB regelt die Behandlung eines aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen Unterschiedsbetrags in den Folgeperioden. Dabei gehört insb. die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den seit Langem im Schrifttum diskutierten Bilanzierungsproblemen, insb. die Frage nach seinem bilanziellen Charakter (Rz 12 f.) s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 296 Verzicht auf die Einbeziehung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den KonsKreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den KonsKreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 242 Pflicht zur Aufstellung

1 Überblick Rz. 1 § 242 HGB enthält für alle Kaufleute die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zu Beginn ihres Handelsgewerbes und eines Jahresabschlusses zum Schluss eines jeden Gj, bestehend aus Bilanz und GuV. Die Norm des § 242 HGB stellt somit ergänzend zu den Vorschriften über die Buchführungspflicht in den §§ 238 und 241a HGB die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 312 Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags

1 Überblick Rz. 1 Beteiligungen an assoziierten Unt – und ggf. TU bzw. GemeinschaftsUnt – sind im Konzernabschluss nach der Equity-Methode zu bewerten. Der wesentliche Unterschied im Vergleich zur VollKons oder zur QuotenKons besteht darin, dass die VG, Schulden, Sonderposten, RAP, Aufwendungen oder Erträge aus dem Jahresabschluss des assoziierten Unt nicht in den Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315e Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards

1 Überblick 1.1 Inhalt, Bedeutung und Verfassungsmäßigkeit Rz. 1 § 315e HGB regelt, nach welchen (nationalen oder internationalen) Rechnungslegungsvorschriften der Konzernabschluss eines MU aufzustellen ist. Dies setzt daher zunächst eine Pflicht zur Konzernrechnungslegung voraus (Rz 6). Rz. 2 Der Inhalt der Vorschrift umfasst nicht die Frage, ob ein Konzernabschluss aufzustell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 311 Definition. Befreiung

1 Überblick Rz. 1 Beteiligungen an assoziierten Unt sind im Konzernabschluss gesondert auszuweisen und nach der Equity-Methode zu bewerten. Während § 311 HGB den Begriff des assoziierten Unt definiert, ist die Anwendung der Equity-Methode in § 312 HGB geregelt. § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB sieht besondere Angabepflichten für den Konzernanhang vor.[1] Die Vorschriften werden durch D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 330 Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJ im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 255 Bewertungsmaßstäbe

1 Begriff der Anschaffungskosten (Abs. 1) 1.1 Grundlegendes Rz. 1 § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert Anschaffungskosten (AK) als die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen VG zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen müssen dem VG einzeln zuordenbar sein. Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB zählen zu den AK auch die Nebenkosten sowie di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 240 Inventar

1 Überblick Rz. 1 Zum Anwendungsbereich und Normenzusammenhang vgl. § 238 Rz 2 ff. § 240 HGB enthält in Abs. 1 und 2 die Pflicht zur Aufstellung des Inventars (Rz 34 f.). Daraus leitet sich die Inventurpflicht (Rz 3 f.) ab. In Abs. 3 und 4 sind mit dem Festwertverfahren und dem Gruppenbewertungsverfahren Inventur- und Bewertungserleichterungsverfahren (Rz 50 f.) geregelt. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 244 Sprache. Währungseinheit

1 Überblick Rz. 1 § 244 HGB regelt die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses in deutscher Sprache und in Euro. Die Vorschrift ist gem. § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden. § 244 HGB ist nicht nur von sämtlichen inländischen Unt, sondern auch von Niederlassungen ausländischer Unt zu beachten, soweit sie die Kaufmannseigenschaft b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 250 Rechnungsabgrenzungsposten

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 250 HGB regelt die Bilanzierung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten, d. h., Ausgaben (Einnahmen), die Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, sind aktiv (passiv) abzugrenzen. Demgegenüber dienen antizipative Rechnungsabgrenzungsposten der zutreffenden Periodisierung von erst später anfallenden Zahlun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

1 Überblick Rz. 1 § 324a HGB regelt die Abschlussprüfung eines gem. den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellten Einzelabschlusses. § 325 Abs. 2a HGB eröffnet offenlegungspflichtigen Bilanzierenden mit einer großen KapG die Möglichkeit, anstelle des nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlusses einen nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 256a Währungsumrechnung

1 Überblick Rz. 1 Mit der Einführung des Euro ist die Problematik der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in weiten Teilen Europas entfallen. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Güter-, Finanz- und Kapitalmärkte haben Geschäfte in fremder Währung für die Unt gleichwohl an Bedeutung gewonnen. Der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftstätigkeit deutsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 258 Vorlegung im Rechtsstreit

1 Überblick Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO. Gerichte können auf der Rechtsgrundlage des § 258 Abs. 1 HGB die Vorlage von Handelsbüchern eines Kaufma...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe

1 Überblick 1.1 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang Rz. 1 § 319 HGB regelt die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stellenden Anforderungen. Die Vorschrift gilt für alle Abschlussprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, und ist von den betreffenden Abschlussprüfern und den beauftragenden Organen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289b Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen

1 Überblick Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, üb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315b Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen

1 Überblick Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhalti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 270 Bildung bestimmter Posten

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 319b Netzwerk

1 Überblick Rz. 1 Mit der Einführung des § 319b HGB wird die in Art. 22 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie vorgeschriebene netzwerkweite Ausdehnung der Unabhängigkeitsvorschriften umgesetzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften von der Durchführung einer Abschlussprüfung absehen, wenn zwischen ihnen oder ihrem Netzwerk und dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

1 Überblick Rz. 1 In § 264a Abs. 1 HGB wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen OHG und KG bzgl. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse und ggf. auch ihrer Konzernabschlüsse wie KapG behandelt werden. Soweit haftungsbeschränkte PersG die Voraussetzungen des § 264b Nrn. 1–3 HGB erfüllen, sind sie von den Pflichten, die aus Abs. 1 resultieren, befreit. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289a Ergänzende Vorgaben für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

1 Übersicht Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 I. R. d. Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt. Hierbei wurden die bisher in § 335 Abs. 4, 5 und 5a HGB getroffenen Regelungen zur Überprüfung der Entscheidungen des BfJ in den § 335a HGB verschoben, verbunden mit der Einführung de...mehr