Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Besonderes Inventar

Rz. 34 Beim besonderen Inventar handelt es sich um ein Inventar, das auf den vor oder nach dem Abschlussstichtag liegenden Erfassungsstichtag (bzw. mehrere Erfassungsstichtage) aufgestellt wird. Rz. 35 Das besondere Inventar ist die Ausgangsbasis für die wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung der Bestände auf den Abschlussstichtag.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Widerlegung

3.3.1 Kein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen Rz. 29 In den Konzernabschluss einbezogene Unt sind nur das MU oder die TU. Halten assoziierte Unt oder GemeinschaftsUnt eine Beteiligung, die ansonsten die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt, ist die Anwendung der §§ 311, 312 HGB gleichwohl ausgeschlossen. 3.3.2 Keine Beteiligung Rz. 30 Da ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Aussetzung von Erläuterungspflichten und des Stetigkeitsgebots (Abs. 8)

2.7.1 Nichtanwendung von § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. d. F. des BilMoG (Abs. 8 Satz 1) Rz. 150 Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB setzte die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 3 sowie 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. d. F. des BilMoG bei der erstmaligen Aufstellung eines Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses nach den du...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Allgemeine Vorschriften

3.1.1 Sprache. Währungseinheit (§ 244 HGB) Rz. 14 Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in EUR aufzustellen – auch wenn er gem. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wird. Entsprechendes gilt auch für den Konzernlagebericht.[1] Die in der Praxis vorzufindende Verwendung von englischen Fachbegriffen (z. B. EBIT/Earnings before Intere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1 Marktpreis als beizulegender Zeitwert (Abs. 4 Satz 1)

6.2.1.1 Aktiver Markt Rz. 226 Voraussetzung für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch den Marktpreis ist das Bestehen eines aktiven Markts. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn der Marktpreis an einer Börse, von einem Händler, von einem Broker, von einer Branchengruppe, von einem Preisberechnungsservice (z. B. Reuters oder Bloomberg) oder von einer Aufsichtsbehörde le...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ergänzende direkte Übergangsvorschriften

2.1 Bewertungsanpassungen bei Rückstellungen (Abs. 1) 2.1.1 Möglichkeit zur Streckung der Zuführung zu Pensionsrückstellungen (Abs. 1 Satz 1) 2.1.1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 9 Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB enthält eine Übergangsvorschrift für Pensionsrückstellungen, um die mitunter aus deren Neuregelung im Zuge des BilMoG erfolgten Höherbewertungen [1] zur Vermeidung von Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Offenlegungsfrist

3.1 Einreichungsfrist (Abs. 1a Satz 1) Rz. 90 Durch das BilRUG wurde die zur Frist zur Einreichung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre die nach dem 31.12.2015 beginnen neu geregelt. Durch das DiRUG wurde die Stelle neu geregelt, an die die Unterlagen zu übermitteln sind. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen sind nach Abs. 1 Satz 1 spätestens ein Jahr nach dem Abschluss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.2 Anwendungsbereich

6.1.2.1 Sachlich Rz. 216 § 255 Abs. 4 HGB ist als allgemeiner Bewertungsmaßstab von allen Bilanzierenden zu beachten. Jedoch ist sein Anwendungsbereich auf wenige Sachverhalte beschränkt. Zur Bestimmung seines Anwendungsbereichs ist zwischen Zugangs- bzw. Folgebewertung und Anhangangaben zu unterscheiden. Rz. 217 Für Zwecke der Zugangs- und Folgebewertung ist der beizulegende ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt und Anwendungsbereich

1.1 Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift liefert ergänzende Angabe- und Ausweisverpflichtungen zu einzelnen gem. § 266 HGB aufzuführenden Bilanzposten einschl. der in § 251 HGB anzugebenden Haftungsverhältnisse. Die einzelnen Bestimmungen fordern teilweise zusätzliche Angaben, z. T. aber auch Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang zu machen sind. Rz. 2 Im Einzelnen umfasst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gerichtliche Anordnung zur Vorlegung

2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tathandlung

3.1 Tatgegenstand Rz. 11 Gegenstand der Tathandlung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes zunächst ein Geheimnis unter besonderer Nennung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses. Insoweit ist der Gesetzeswortlaut mit den Vorschriften der § 404 AktG und § 85 GmbHG identisch. Bei § 333 HGB kommt für die Beschäftigten der Prüfstelle als weiterer Tatgegenstand die Erkenntnis über da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Festwert- und Gruppenbewertungsverfahren (Abs. 3 und 4)

4.1 Vorbemerkung Rz. 50 § 240 Abs. 3 und 4 HGB enthalten Inventurerleichterungsverfahren. § 240 Abs. 3 HGB regelt das Festwertverfahren, § 240 Abs. 4 HGB die Gruppenbewertung. Die beiden Inventurerleichterungsverfahren des § 240 HGB unterscheiden sich grds. von den Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB. Die Inventurerleichterungsverfahren des § 240 HGB beinhalten nicht n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.3 Änderungsbefugnis

Rz. 45 Eine einmal getroffene Ordnungsgeldfestsetzung kann vom BfJ außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht mehr geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung zugunsten oder zulasten des Adressaten ergeht.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausweis- und Angabevorschriften im Einzelnen

2.1 Ausweis von Ansprüchen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1) 2.1.1 Ausweis gem. § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB Rz. 8 § 264c Abs. 1 HGB will die Transparenz der Rechtsbeziehungen zwischen der Ges. und ihren Gesellschaftern für die Jahresabschlussadressaten erhöhen. Zugleich sollen mögliche Interessenkonflikte frühzeitig offengelegt werden. So kann es etwa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegungspflicht (Abs. 1)

2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister Rz. 35 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Gewinngemeinschaften und Gewinnabführungsverträgen

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

1.3.1 Europäische Regelungen Rz. 5 Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie [1] und der Transparenzrichtlinie [2] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3)

4.1 Bedeutung Rz. 33 Dieser Vorschrift kommt nur eingeschränkte Bedeutung zu, sie gilt als Zeitrahmen nur für EKfl. und (reine) PersG, die nicht als KapCoGes nach § 264a HGB oder vom PublG erfasst sind, da in zahlreichen Einzelbestimmungen konkrete Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses vorgeschrieben sind. So ist für AG, KGaA, GmbH und SE nach § 264 Abs. 1 HGB und für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Beendigung

Rz. 41 Die unbefugte Offenbarung ist beendet, wenn der unbefugte Dritte von dem Geheimnis Kenntnis genommen hat. Eine Beendigung des Verwertens liegt vor, wenn der erstrebte Vermögensvorteil beim Täter oder einem Dritten eingetreten ist.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Schädigungsabsicht

Rz. 45 Schädigungsabsicht liegt vor, wenn das Handeln des Täters darauf gerichtet ist, einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Der Schadensbegriff beschränkt sich dabei nicht nur auf Vermögensschäden, sondern auch auf immaterielle Schäden.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Möglichkeit zur Streckung der Zuführung zu Pensionsrückstellungen (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 9 Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB enthält eine Übergangsvorschrift für Pensionsrückstellungen, um die mitunter aus deren Neuregelung im Zuge des BilMoG erfolgten Höherbewertungen [1] zur Vermeidung von Überbelastungen abzuschwächen. Daher sieht Art. 67 Abs. 1 EGHGB eine bis zu 15 Jahre dauernde Anpassung der Umstellung auf die neuen Bewertungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB i. d. F. vor BilMoG i. V. m. 273 HGB i. d. F. vor BilMoG, § 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG

2.3.3.1 Grundlegendes Rz. 56 Unter Sonderposten mit Rücklageanteil sind einerseits unversteuerte Rücklagen, andererseits steuerrechtlich begründete Abschreibungen zu verstehen (§ 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG). Es handelt sich um ertragsteuerliche Subventionen, deren Ausweis in der Handelsbilanz – dem nach der Altregelung vor dem BilMoG gültigen Prinzip der umgeke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften

4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den KonsKreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den KonsKreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an TU wahlwei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Eigenkapitalverstärkungen

9.1 Vorbemerkungen Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Übersicht

6.1.1 Inhalt und Zweck Rz. 207 § 255 Abs. 4 HGB definiert den Bewertungsbegriff "beizulegender Zeitwert". Die Vorschrift ist Teil der allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Rz. 208 Der beizulegende Zeitwert entspricht grds. dem Marktpreis. Nur für den Fall, dass sich kein Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert durch anerkannte Bewertungsmethoden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung bestimmter Vorschriften

2.1 Erläuterung bestimmter Forderungen (Nr. 1) Rz. 7 Von der gem. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB vorgeschriebenen Erläuterung der unter den sonstigen VG ausgewiesenen Forderungen im Anhang, sofern diese rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Forderungen) und einen größeren Umfang haben (§ 268 Rz 25 ff.), werden kleine KapG und KapCoGes gem. § 274a Nr. 1 HG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beteiligungsbegriff

2.1 Tatbestandsmerkmale 2.1.1 Anderes Unternehmen Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbeg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konsolidierungstechnik

3.1 Eliminierung innerkonzernlicher Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 10 Die konsolidierungstechnische Umsetzung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei innerkonzernlichen Umsatzerlösen aus Lieferungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob gelieferte VG außerkonzernlich erworben oder vom Konzern selbst erstellt wurden, sie innerkonzernlich weiterverarbeitet wurden und sie dem AV ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsvoraussetzungen der Verbrauchsfolgeverfahren (Satz 1, 1. Hs.)

2.1 Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens Rz. 10 Gleichartigkeit von VG ist grds. erfüllt bei Gleichheit (Identität). Aufgrund des technischen Fortschritts werden allerdings regelmäßig solche VG des Vorratsvermögens (wieder-)beschafft, die nicht mehr mit den verbrauchten Gütern identisch sind. Insofern gelten nach hM auch diejenigen VG als gleichartig,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Imparitätsprinzip (Nr. 4 Hs. 1)

2.4.2.1 Regelungsinhalt Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz 107 und detailliert Rz 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang Rz. 1 § 319 HGB regelt die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stellenden Anforderungen. Die Vorschrift gilt für alle Abschlussprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, und ist von den betreffenden Abschlussprüfern und den beauftragenden Organen der prüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (§ 290 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Realisationsprinzip (Nr. 4 Hs. 2)

2.4.3.1 Regelungsinhalt Rz. 109 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Eignung als Abschlussprüfer (Abs. 1)

2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2) Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als Abschlussprüfer generell nur Wirtschaftsprüfer und WPG sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vBP und BPG zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 275 HGB gibt KapG die Mindestgliederung der GuV mit festgelegter Reihenfolge und gesondertem Ausweis der Posten vor. Er fordert die Verwendung der Staffelform und stellt den KapG zur Gliederung ihrer GuV das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV) zur Auswahl. Im Mittelpunkt steht der Ausweis des Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrags....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Veräußerung von Anteilen

5.4.1 Fortführung der Equity-Methode Rz. 119 Die Veräußerung von Anteilen unter Beibehaltung der Equity-Methode führt in der Konzernbilanz zu einem entsprechenden "Abgang" i. H. d. auf die verkauften Anteile entfallenden "Equity"-Wertansatzes im Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung der verbleibenden Anteile bleibt von der Veräußerung unberührt (DRS 26.64). Rz. 120 Die Veräußer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Leasing

2.3.3.1 Begriff Rz. 28 Im deutschen Recht existiert keine Legaldefinition zum Begriff Leasing. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch bezeichnet Leasing die gewerbsmäßige Überlassung von Anlagegegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts, ohne dass dafür (sofort) der volle Kaufpreis zu zahlen ist. Wirtschaftlich stellt Leasing somit eine Sonderform dar, um den Bedarf nach An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konsolidierungsmaßnahmen

3.1 Kapitalkonsolidierung Rz. 31 Die Bestimmung der Konzernzugangswerte i. R. d. Erstkonsolidierung eines in Fremdwährung bilanzierenden TU erfolgt auf Basis des Devisenkassamittelkurses des Zeitpunkts, zu dem das in Fremdwährung bilanzierende Unt TU geworden ist (DRS 23.38). Rz. 32 Werden beim erworbenen TU stille Reserven und Lasten identifiziert, so sind diese Teile der in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gezeichnetes Kapital (Abs. 1 Satz 1)

3.1 Begriff und Bedeutung Rz. 18 Seine Bedeutung entfaltet das gezeichnete Kapital – als Maßstab zur Ermittlung des gebundenen Vermögens – im Kapitalgesellschaftsrecht als Bestandteil der bilanzbasierten Kapitalerhaltungskonzeption. § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG schreibt vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH nicht an die Gesellschafter ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden (Abs. 4 Satz 2)

6.2.2.1 Grundsätze zur Methodenwahl Rz. 241 Sofern der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich durch den Marktpreis eines aktiven Markts ermittelt werden kann, ist der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Rz. 242 Sinn und Zweck der Anwendung einer Bewertungsmethode ist es, einen beizulegenden Zeitwert zu ermitteln, der sich ange...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gesonderte Ausweis- und Erläuterungspflichten

3.1 Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen Rz. 7 § 277 Abs. 3 HGB fordert den gesonderten Ausweis der aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen, unabhängig davon, ob es sich um abnutzbare oder nicht abnutzbare Gegenstände handelt (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Im Fall des Finanzanlagevermögens sind auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Wesen des Sonderpostens mit Rücklageanteil

2.3.3.2.1 Unversteuerte Rücklagen Rz. 60 Abb. 6: Beispiele für unversteuerte Rücklagen Hat sich ein Unt für die Beibehaltung entschieden, ist der Sonderposten gem. den Altregelungen zu behandeln, d. h. planmäßig mit der Abnahme der steuerlichen Sachverhalte abzubauen oder aber, da die Altregelungen als Wahlrechte kodifiziert waren, auch schon vorzeitig gem. den Regelungen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.5 Bestimmte Fremdkapitalzinsen

Rz. 146 Zu den Ausnahmen vom Aktivierungsverbot für Fremdkapitalzinsen vgl. Rz 199 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aktive transitorische Abgrenzung (Abs. 1)

2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2 Gewinnrealisation

2.4.3.2.1 Im Allgemeinen Rz. 111 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB ist keine Vorgabe hinsichtlich des Realisationszeitpunkts zu entnehmen. Demnach kommen theoretisch etwa folgende Realisationszeitpunkte in Betracht:[1] Vertragsabschluss Zugang zur produktionsnachgelagerten Lagerung Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung Erfolgte Gegenleistung/Zahlung Ablauf der Gewährleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ausweis und Zusammensetzung des Eigenkapitals (Abs. 2)

2.2.1 Kapitalgliederung Rz. 15 Gem. § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB müssen haftungsbeschränkte PersG eine Kapitalgliederung vornehmen, die separat folgende Positionen beinhaltet: (I.) Kapitalanteile, (II.) Rücklagen, (III.) Gewinnvortrag/Verlustvortrag und (IV.) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Im Vergleich zur Kapitalgliederung nach § 266 Abs. 3 A. HGB ist damit an die Stelle des...mehr