Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Inhaltliche Anforderung an den befreienden Konzernabschluss (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht muss inhaltlich nach § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) HGB nach Maßgabe des Rechts eines EU-/EWR-Staates (Rz 9) aufgestellt werden, um befreiende Wirkung entfalten zu können. Die befreiende Wirkung wird gem. § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c) und d) HGB auch dann gewährt, wenn diese Unterlagen einem nach den Vorgab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Tatgegenstand

Rz. 17 Tauglicher Tatgegenstand ist nach § 332 Abs. 1 HGB der unrichtige oder unvollständige Bericht (§ 321 HGB) über die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht einer KapG sowie zusätzlich der Bericht über Abschlüsse und Zwischenabschlüsse von Kreditinstituten (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 i. V. m. 340k Abs. 2 HGB), unabhängig von d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 § 292 HGB ist ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, welche die §§ 290, 293 i. V. m. 296 HGB normieren. Dies gilt auch mit Blick auf die Anwendung des Ausnahmetatbestands nach § 296 Abs. 2 HGB (Entfall der Pflicht eines Konzernabschlusses für ein (untergeordnetes) inländisches MU, das nur TU von untergeordnet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.4 Verstoß des Abschlussprüfers (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Vollendung der Tat nach § 334 Abs. 2 HGB ist Voraussetzung, das der Bestätigungsvermerk einem gesetzlichen Vertreter zugegangen ist. Nicht erforderlich ist, dass der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis nimmt. Die Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Unterschrift ist dagegen nur eine sanktionslose Vorbereitungshandlung.[1] Die Tat ist beendet, sobald...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Anhangangabepflichten

Rz. 161 § 284 Abs. 2 Nr. 2 Hs. 1 HGB verlangt von KapG und ihnen gleichgestellten KapCoGes in Fällen einer Abweichung i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB die Angabe und Begründung von Abweichungen im Anhang. Die Vorschrift verlangt dabei nicht nur die Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sondern nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 Hs. 2 HGB auch die ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Angabepflicht im Anhang des befreiten Mutterunternehmens (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Nach § 292 Abs. 2 Satz 1 HGB tritt die befreiende Wirkung nur dann ein, wenn im Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden MU die in § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HGB genannten Angaben sowie weitere Zusätze gemacht wurden. Dies beinhaltet: Name und Sitz des MU, das den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt, einen Hinweis auf die Befreiung von de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Gesetzlicher Vertreter (Abs. 2)

Rz. 17 Die Regelung des § 264a Abs. 2 HGB ist der Tatsache geschuldet, dass PersG an sich dem Prinzip der Selbstorganschaft unterliegen und insoweit keine gesetzlichen Vertreter haben. Da sich die Bestimmungen der §§ 264ff. HGB jedoch auf die gesetzlichen Vertreter einer KapG beziehen (z. B. bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, bei der Verhängun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Relevant sind die Regelungen der §§ 294 und 296 HGB, die die Abgrenzung des KonsKreises abschließend regeln, für alle Unt, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben der §§ 294 und 296 HGB einhalten. Unt, die gem. PublG einen Konzernabschluss zu erstellen haben, fallen ebenfalls unter den Anwendungsberei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 16 Durch die Unterzeichnung dokumentieren die Unterzeichnenden die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Sie hat eine Beweisfunktion i. S. d. § 416 ZPO, sodass an ihr bspw. die Einhaltung der Aufstellungsfrist geprüft werden kann.[1] Bei kapitalmarktorientierten Unt wird dies durch den Bilanzeid des Vorstands noch verstärkt. Rz. 17 In der Literatur werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.4 Gewährung von Vorzügen (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 138 § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB schreibt vor, dass der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten, auszuweisen ist. Dies ist sowohl bei der AG, der KGaA und der SE als auch der GmbH möglich. Zu den gesellschaftsrechtlichen Vorzugsrechten gehören nicht nur besondere Rechte bei der Gewinnverteilung oder der Verteilung des G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen einer Qualifikation als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

Rz. 7 Die Rechtsfolgen einer Qualifikation als kapitalmarktorientierte KapG können danach differenziert werden, ob sie sich auf den Jahresabschluss und Lagebericht, auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht oder auf prüfungsbezogene Regelungen beziehen (zu den weiter bestehenden Rechtsfolgen für börsennotierte AGs s. ergänzend Rz 3). 3.1 Jahresabschluss und Lagebericht ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Entfallen der Gründe für die Nichtaufnahme (Abs. 2)

Rz. 3 § 289e Abs. 2 HGB sieht vor, dass die KapG weggelassene Angaben in der nächsten zu erstellenden nichtfinanziellen Erklärung aufnehmen muss, sofern die Gründe für die Nichtaufnahme der Angaben zu einem späteren Zeitpunkt entfallen. Dies soll einer Willkür bei der Berichterstattung Grenzen setzen und dem Leser ein Nachvollziehen von Angaben im Nachhinein ermöglichen.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 46 Von dem Aktivierungsverbot werden nicht nur zugelassene Versicherungsunternehmen (§ 341 HGB) erfasst, sondern auch sonstige Personenunternehmen, die Versicherungsverträge abschließen.[1] Von dem Aktivierungsverbot unberührt bleibt das sog. Zillmer-Verfahren, das keine Aktivierung von Abschlusskosten, sondern eine Kürzung der Zuweisung zur Deckungsrückstellung betrifft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.4 Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Rz. 144 Zu den aktivierungsfähigen Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung zählen u. a. Direktversicherungen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds als auch Einstellungen in die Pensionsrückstellungen.[1] Der Ansatz ist an das Angemessenheitsgebot (Rz 110) gebunden und bedingt zudem, dass die Ausgaben auf den Zeitraum der Herstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.4 Betragsmäßige Angabe des Ordnungsgelds

Rz. 35 Der Betrag des angedrohten Ordnungsgelds muss sich aus der Androhung ergeben. Die Angabe des gesetzlichen Rahmens ist nicht ausreichend. Wird das Ordnungsgeld nicht beziffert, liegt keine Androhung i. S. d. § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB vor. Ein Einspruch ist in diesem Fall nicht statthaft, aber mangels rechtswirksamer Verfügung auch nicht notwendig.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.2 Antrag, Antrags- und Handlungsfrist

Rz. 55 Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schriftlich beim BfJ zu stellen. Rz. 56 Die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung kann im Antrag oder auch noch im Verfahren über den Antrag erfolgen. Glaubhaftmachung bedeutet dabei ein herabgesetztes Beweismaß, so dass die Vermittlung der überwiege...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich, Normenzusammenhang

Rz. 4 § 251 HGB ist eine für alle Kfl. gültige Regelung, die über den Verweis in § 298 Abs. 1 HGB auch auf den Konzernabschluss anzuwenden ist. Für KapG/KapCoGes sind in § 268 Abs. 7 HGB ergänzende Anforderungen geregelt: Die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse sind jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzuge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle von ihrer Entstehung bis zur Abwicklung

Rz. 40 Nach § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen sich alle Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung nachverfolgen lassen. Dazu muss die Buchführung ihre Belegfunktion erfüllen (§ 239 Rz 40). Bei einer papierbasierten wie auch elektronischen Buchführung bedeutet dies, dass sich die Geschäftsvorfälle von den Belegen zu den Buchungen und von den Buchungen zurück zu den Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 18 Seine Bedeutung entfaltet das gezeichnete Kapital – als Maßstab zur Ermittlung des gebundenen Vermögens – im Kapitalgesellschaftsrecht als Bestandteil der bilanzbasierten Kapitalerhaltungskonzeption. § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG schreibt vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Nach §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Frist

Rz. 33 Die Bestandsaufnahme darf nur innerhalb des Zeitraums von drei Monaten vor bzw. zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag vorgenommen werden, wobei der Kfm. – für jedes Gj neu – den Tag frei wählen kann (auch eine Verteilung auf mehrere Tage ist zulässig). Es ist auch zulässig, die Grundsätze der ausgeweiteten Stichtagsinventur auf den ersten möglichen bzw. letzten zulä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Rechtsfolgen

Rz. 93 Die Strafe ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Im Falle der leichtfertigen Begehung in den Fällen des § 331 Abs. 2 HGB beträgt die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze.[1] Bei einer Bereicherung des Täters kann neb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 39 Wird auf eine notwendige Einbeziehung oder at Equity-Bewertung des GemeinschaftsUnt verzichtet, greifen die Sanktionsregeln des § 334 Abs. 1 Nr. 2e HGB bzw. des § 20 Abs. 1 Nr. 2e PublG, die Bußgelder für nicht kapitalmarktorientierte Unt bis zu 50.000 EUR, für kapitalmarktorientierte Unt nach § 334 Abs. 3 HGB jedoch deutlich höher (§ 334 Rz 45 ff.), nach sich ziehen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Erklärungen der Vertreter des vertretungsberechtigten Organs

Rz. 80 Für Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG, die keine KapG nach § 327a HGB sind, sind die nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB geforderten Versicherungen ("Bilanzeid", "Lageberichtseid") als gesonderte Erklärungen neben Jahresabschluss bzw. Lagebericht offenzulegen (§ 264 Rz 121 ff.; § 289 Rz 71 ff.). Die Form der gesonderten Erklärung ist fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 38 Die Verletzung des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, muss bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung erfolgen. Der Täterkreis umfasst auch die ständigen Vertreter inländischer Zweigniederlassungen ausländische KapG (§ 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB).[1] Der Tatbestand wird erst bei der Publizierung in einer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Währungsumrechnung

Rz. 113 Besteht eine Beteiligung an einem ausländischen assoziierten Unt, dessen Jahresabschluss in fremder Währung aufgestellt wurde, ist i. R. d. Konsolidierung (Kons.) eine Umrechnung der Fremdwährungsbeträge in Euro durchzuführen. Zwar wurde in § 312 HGB im Gegensatz zu § 310 Abs. 2 HGB kein ausdrücklicher Verweis auf § 308a HGB aufgenommen; das Ziel des Gesetzgebers, di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Konkurrierende Ordnungswidrigkeit

Rz. 42 Werden durch eine Tathandlung mehrere Tatbestände des § 334 HGB erfüllt, liegt Handlungseinheit vor, die – wie im Strafrecht – nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 19 OWiG). Bei Handlungsmehrheit, d. h. wenn mehrere verschiedene Handlungen tatbestandsmäßig sind, wird für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße verhängt (§ 20 OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrec...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aus anderen Vorschriften ableitbare Grundsätze

Rz. 162 Über die in § 252 HGB explizit oder implizit verankerten (Bewertungs-)Grundsätze mit nachgelagerter Normen-Rangfolge (Rz 18) hinaus hat der Gesetzgeber weitere allgemeine Bewertungsgrundsätze in den Spezialvorschriften der §§ 253ff. HGB verankert. Zu diesen zählen etwa das Anschaffungs-/Herstellungskostenprinzip (zur Bewertung mit den AHK s. § 253 Rz 18 f.; zur AK-Er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 16 Nach § 240 Abs. 2 HGB darf der Kfm. auf eine Stichtagsinventur verzichten, wenn durch andere Verfahren eine ordnungsmäßige Bestandsermittlung möglich ist. Folgende Anwendungsvoraussetzungen muss der Kfm. erfüllen: Das angewandte Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Es muss Bestandszuverlässigkeit gegeben sein. Der Bestand muss sich nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Auskunftsrechte des Mutterunternehmens

Rz. 34 Abs. 3 Satz 2 gewährt MU über die explizit aufgeführten Vorlagepflichten entsprechend Satz 1 hinaus weitere Auskunftsrechte. Die Anwendung der IFRS (§ 315e HGB) steht dem Auskunftsrecht genauso wie das Vorliegen eines ausländischen TU analog zu Abs. 3 Satz 1 nicht entgegen. Die Auskunftspflichten des TU bestehen auch, wenn ein Einbeziehungswahlrecht gem. § 296 HGB aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 In den Geltungsbereich des § 299 HGB fallen alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Sofern ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet ist, gilt § 299 HGB basierend auf § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für die Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 9 Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB enthält eine Übergangsvorschrift für Pensionsrückstellungen, um die mitunter aus deren Neuregelung im Zuge des BilMoG erfolgten Höherbewertungen [1] zur Vermeidung von Überbelastungen abzuschwächen. Daher sieht Art. 67 Abs. 1 EGHGB eine bis zu 15 Jahre dauernde Anpassung der Umstellung auf die neuen Bewertungsvorschriften gem. § 253 Abs. 1 un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO. Gerichte können auf der Rechtsgrundlage des § 258 Abs. 1 HGB die Vorlage von Handelsbüchern eines Kaufmanns im Rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unrichtige Darstellung im Konzernabschluss (Nr. 2)

Rz. 51 § 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB stellt die unrichtige Darstellung bei der Aufstellung des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, einschl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts und des Konzernzwischenabschlusses nach § 340i Abs. 4 HGB unter Strafe. Rz. 52 Die Norm setzt dementsprechend voraus, dass die Verhältnisse des Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Befreiung von der ESEF-VO

Rz. 8 § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB verweist auf die Notwendigkeit der Beachtung der Formatvorgaben für die offenzulegenden Unterlagen kapitalmarktorientierter Unt aus der ESEF-VO (§ 328 Rz 28 ff.). Unter § 327a HGB fallende Unt sind hiervon explizit befreit.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Abs. 5)

Rz. 48 Der durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs neu eingefügte Abs. 5 regelt die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Ordnungsgeldverfahren. Hiernach ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, die Sechswochenfrist nach Abs. 4 einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren. 6.11.1 Verschulden Rz. 49 Abweichend vom Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Konzern-GuV als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses wird durch Addition der Einzel-GuV-Rechnungen der zu konsolidierenden Unt zur Summen-GuV mit anschließender Bereinigung um innerkonzernliche Einflüsse gewonnen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bewirkt, dass in der Konzern-GuV ausschließlich Erfolgsbeiträge aus Geschäften mit fremden Dritten erfasst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 93 Folgen aus einem Verstoß gegen § 298 Abs. 1 HGB ergeben sich nur in Bezug auf die dort genannten §§ 244–248, 249 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 2, 250 Abs. 1 und 251 HGB. Ein diesbzgl. Verstoß erfüllt sowohl gem. § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HGB als auch gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b PublG den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld für nicht kapit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Der Geltungsbereich des § 300 HGB umfasst alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Ist ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet, gilt § 300 HGB über einen Verweis in § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für Konzernabschlüss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bedeutung von DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss)

Rz. 7 Mit DRS 25 hat das DRSC am 8.2.2018 einen Standard zur Währungsumrechnung verabschiedet, der die handelsrechtlichen Vorgaben zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften für die Aufstellung der Handelsbilanz II und zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen konkretisiert. Durch die Bekanntmachung des Standards am 3.5.2018 durch das BMJV wird bei Befolgung der Empfehlung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG)

Rz. 32 Das Steuerrecht enthält keine Formvorschriften für die Steuerbilanz. Der in § 243 Abs. 2 HGB geregelte Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gilt über die Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gleichermaßen auch für die Steuerbilanz.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.3 Grundsatz der Angemessenheit

Rz. 110 § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB verlangen/gestatten die Einbeziehung von angemessenen Teilen der Gemeinkosten respektive Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Unter angemessenen Teilen sind Kosten/Ausgaben zu verstehen, deren Zurechnung zu den Gemeinkosten auf vernünftigen betr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4.1 Fortführung der Equity-Methode

Rz. 119 Die Veräußerung von Anteilen unter Beibehaltung der Equity-Methode führt in der Konzernbilanz zu einem entsprechenden "Abgang" i. H. d. auf die verkauften Anteile entfallenden "Equity"-Wertansatzes im Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung der verbleibenden Anteile bleibt von der Veräußerung unberührt (DRS 26.64). Rz. 120 Die Veräußerung ist in der Nebenrechnung zu berü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen

Rz. 29 In den Konzernabschluss einbezogene Unt sind nur das MU oder die TU. Halten assoziierte Unt oder GemeinschaftsUnt eine Beteiligung, die ansonsten die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt, ist die Anwendung der §§ 311, 312 HGB gleichwohl ausgeschlossen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7.1 Nichtanwendung von § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. d. F. des BilMoG (Abs. 8 Satz 1)

Rz. 150 Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB setzte die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 3 sowie 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. d. F. des BilMoG bei der erstmaligen Aufstellung eines Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses nach den durch das BilMoG geänderten Vorschriften außer Kraft. Für die Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften im Übergang auf das BilMoG war de...mehr