Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung der Vermutung.

Rn 2 Beim Nachweis des Eigenbesitzes am Anfang und am Ende der Besitzzeit wird das dauernde Bestehen des Eigenbesitzes vermutet. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vermutung iS des § 292 ZPO. Diese stellt eine Beweislastregelung dar. Der Beweis des Gegenteils durch denjenigen, der die Ersitzung bestreitet, ist möglich.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung des gemeinen Werts des übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Gesellschaftsvermögen/Gesamthandsvermögen (Abs. 1a Nr. 1)

1. Überblick Rz. 1472 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG sieht für die Ermittlung des gemeinen Werts des von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaften die folgenden Schritte vor: Rz. 1473 1. Zunächst wird der gemeine Wert des der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abdingbarkeit.

Rn 4 Die Verjährungsfrist kann in den Grenzen des § 202 II verlängert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vermieterinteressen.

Rn 9 Abzuwägende Vermieterinteressen sind va die beabsichtigte bessere wirtschaftliche Nutzung der Mietsache, die Verbesserung der Vermietungschancen, eine mögliche Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (vgl LG Mönchengladbach ZMR 07, 402), steuerliche Vorteile, Versicherungsschutz (LG Halle/Saale ZMR 14, 986, 987), günstige Darlehen oder auch Mieterinteressen, wenn der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitgegenstand, Zuständigkeit, Parteien.

Rn 25 Zum Streitgegenstand gilt Rn 2 entspr, zur Zuständigkeit gilt Rn 3 entspr, zu den Parteien gelten Rn 5 ff entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten des Widerrufsrechts.

I. Widerrufserklärung, II 1. Rn 6 Der Verbraucher hat den Widerruf des Vertrags ggü dem Unternehmer zu erklären. Aus dem Verweis in II 1 auf § 356 I ergibt sich, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen kann, zur Erklärung des Widerrufs das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder eine andere eindeutige Widerrufserkläru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Die Norm unterstellt das Mängelrecht einem eigenständigen Verjährungsregime (s Rühl AcP 207, 618–629 mwN). Sie gilt über die gesetzliche Überschrift ›Mängelansprüche‹ hinaus auch für die mängelrechtlichen Gestaltungsrechte (§ 437 Nr 2). Als wesentlichen Inhalt ersetzt sie die Regelverjährung des § 195 mit ihrer 3-Jahres-Frist, dem Beginn am Ende des Kalende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vertragliche Pflichten der Parteien.

I. Vertragliche Pflichten des Darlehensgebers. 1. Hauptpflicht. Rn 25 Ein Gelddarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer in Vorleistung den vereinbarten Darlehensbetrag in der vereinbarten Währung – je nach Vereinbarung bar o unbar durch Überweisung, Kontogutschrift o Einräumung eines Überziehungsrahmens – am Leistungsort (§ 270 I) zur Verfügung zu s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundmiete.

Rn 97 Ein Zurückbehaltungsrecht auch für die Grundmiete besteht nicht. Zwischen Abrechnungspflicht und Verpflichtung zur Zahlung der Grundmiete besteht weder Gegenseitigkeit iSd § 320 noch ein Zusammenhang iSd § 273 (Ddorf ZMR 02, 37; ohne Entscheidung BGH NJW 09, 1947 Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als aus der Erbschaft erlangt gilt auch, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt. (2) Die Zugehörigkeit einer in solcher Weise erworbenen Forderung zur Erbschaft hat der Schuldner erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Ehegatte ist Erbe oder Vermächtnisnehmer.

1. Ehegatte als Erbe. Rn 8 I findet nur Anwendung, wenn der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer des Verstorbenen ist (BGHZ 37, 58), da der gesetzliche Erbteil erhöht wird. Dasselbe gilt, wenn er Vor- (BGH FamRZ 65, 604) oder Nacherbe ist. Hinsichtlich der Anwendung der Norm ist dem Gericht kein Ermessen eingeräumt, so dass die Gründe für die Eheschließung ebenso unbedeutend ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verwendung.

Rn 35 Der Begriff erfasst jeden intendierten Gebrauch. Er ist analog dem weiten Beschaffenheitsbegriff (s Rn 12) zu verstehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sonderregelungen zugunsten der Verbraucher.

Rn 1 § 475 enthält das materielle Sonderrecht des Verbrauchsgüterkaufs, zu Leistungszeit (I), Versendung (II), Rückgewähr mangelhafter Sachen (III), Vorschuss (IV), Art und Zeit der Nacherfüllung (V) und Kosten der Rückgewähr (VI). Die Norm findet in ihrer nF Anwendung auf Vertragsschlüsse ab dem 1.1.22. Für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden s entspr Komm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflicht zur gesamten Leistung.

Rn 4 In Abgrenzung zur Teilschuld ist der Schuldner nicht nur zu anteiliger Befriedigung verpflichtet, sondern schuldet die ganze Leistung. Bei unterschiedlichem Umfang der Verpflichtungen ist eine Gesamtschuld gegeben, soweit sich die Pflichten decken (RGZ 82, 436, 439 f; BGHZ 52, 39, 45).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Obliegenheit zur Schadensabwendung oder -minderung, Abs 2 S 1 Alt 2.

a) Körper- und Gesundheitsschäden. Rn 20 Bei Körper- oder Gesundheitsschäden muss der Geschädigte sich sachgerecht um Heilung bemühen. Doch braucht er sich nicht mit einer Nachbehandlung gerade durch den ersatzpflichtigen Arzt zu begnügen (Köln VersR 87, 620). Ggf muss der Geschädigte sich einer Rehabilitation unterziehen (BGH VersR 70, 272). Dazu muss der Schädiger die nötig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhaltliche Anforderungen an Bestätigung und Abschrift.

a) Bestätigung. Rn 6 In der Vertragsbestätigung ist der Vertragsinhalt wiederzugeben. Dies folgt schon aus dem Telos des § 312f, dass die vertraglichen Rechte und Pflichten des Verbrauchers dokumentiert werden sollen. In die Bestätigung aufzunehmen sind nach § 305 I 1 wirksam in den Vertrag einbezogene AGB (vgl BTDrs 17/12637, 55). Rn 7 I 3 sieht vor, dass die Vertragsbestätig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Entspr § 548 ist eine schnelle Abwicklung des beendeten Landpachtverhältnisses gewollt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. 2Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zurverfügungstellung der Sache zum Zweck der Nacherfüllung (Abs 5).

I. WKRL. Rn 34a Der mWz 1.1.22 neu eingefügte V setzt Art 14 II 1 WKRL um. Nach Ansicht des RegE sei der WKRL an dieser Stelle zu entnehmen, dass es sich bei dem Zurverfügungstellen nicht wie bisher (s Rn 34b) um eine reine Obliegenheit des Käufers handelt, sondern um eine Rechtspflicht (BTDrs 19/27424, 27). Dies ist der Formulierung ›stellt […] zur Verfügung‹ nicht eindeutig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Norm.

I. Ratenlieferungsverträge. Rn 3 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (§ 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Ehegattenunterhalt.

Rn 11 Der Auskunftsanspruch gilt über §§ 1580, 1361 IV auch für den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsname.

I. Freie Namenswahl. Rn 3 In Ausübung der Vereinigungsfreiheit (Art 9 I GG) kann der Verein seinen Namen frei wählen, und zwar auch einen Fantasie- oder einen fremdsprachlichen Namen. Es gilt Namenseinheit, jeder Verein kann also nur einen Namen führen. Der Name muss Kennzeichnungseignung besitzen, nicht aussprechbaren Aneinanderreihungen von Buchstaben kann die Namensfunktio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. 2Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 44. Leihe (Abs 2 oder Abs 1 lit c).

Rn 43 Bei Leihe von beweglichen Sachen gilt das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Verleihers nach II (Staud/Magnus Art 4 Rz 261). Für die Leihe von Grundstücken gilt das Recht am Belegenheitsort nach I lit c (Rauscher/Thorn Art 4 Rz 97).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Seeschiff, das nicht im Schiffsregister eingetragen ist, oder an einem Anteil an einem solchen Schiff ist die Übergabe nicht erforderlich, wenn der Eigentümer und der Erwerber darüber einig sind, dass das Eigentum sofort übergehen soll. (2) Jeder Teil kann verlangen, dass ihm auf seine Kosten eine öffentlich beglaubigte Urkunde über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Anpassung (Abs 1 und 2).

I. Antragstellung. Rn 2 Eine Anpassung der auf dem VA beruhenden Versorgungskürzung erfolgt nur auf Antrag (I 1). Dieser ist zur Verfahrenseinleitung erforderlich und an den Versorgungsträger zu richten, bei dem das aufgrund des VA gekürzte Anrecht besteht (§ 38 I 1). Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, ob sich die Anpassung in Anbetracht der Tatsache, dass im Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsstellung vor der Geburt.

I. Rechtsstellung des Nasciturus. 1. Begriff. Rn 18 Der Gezeugte, aber noch nicht Geborene wird als Nasciturus (Leibesfrucht) bezeichnet. Zeugung ist die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle. Abw davon regelt das Strafrecht in § 218 I 2 StGB als Beginn des Schutzes der Leibesfrucht die Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutter (Nidation). Die Regelung kann für das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rückbeziehung außerhalb von § 159.

Rn 3 Von der Rückbeziehung der Wirkungen des bedingten Rechtsgeschäfts ist die vereinbarte Rückwirkung in anderen Fällen (etwa die vereinbarte Rückwirkung eines Vergleichs) zu unterscheiden. Eine dingliche Rückwirkung kann auch hier nicht vereinbart werden (Staud/Bork Rz 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn (2) Ist anzunehmen, dass ein Kind mit sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Transparenzgebot (Abs 3 S 2).

Rn 38 Nach 1 kontrollfreie Klauseln unterliegen nach 2 der Transparenzkontrolle (BGHZ 130, 153; NJW 95, 2553; BAG DB 08, 134), s Rn 13. Die durch 1 verbotene Preiskontrolle darf aber nicht auf dem Umweg des Transparenzgebotes vorgenommen werden (HP/H. Schmidt § 307 Rz 92).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterhöhung für aufgewendete Kosten.

a) Allgemeines. Rn 8 Liegt eine Modernisierungsmaßnahme iSv § 559 I 1 vor, darf der Vermieter die jährliche Miete im Verfahren nach § 559b iHv 8 % (s.a. Rn 2) der für die Wohnung aufgewendeten tatsächlichen und notwendigen Kosten erhöhen (va Bauhandwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare, Eigenleistungen und § 555a III 1 – BGH NJW 11, 1499 [BGH 30.03.2011 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abgrenzung zu § 434.

Rn 5 Die Abgrenzung kann in vielen Fällen dahinstehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 6a; zu gleichlaufenden Gewährleistungsfristen, Hamm BeckRS 19, 16619 Rz 56). Sie ist aber wegen Rn 4 strikt zu beachten, wenn es auf den Zeitpunkt des Auftretens des Mangels ankommt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschluss und Eigentumserwerb.

I. Beschluss. Rn 4 Mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses (vgl § 439 FamFG) verliert der wahre Eigentümer sein Eigentumsrecht und das Grundstück wird herrenlos (RGZ 76, 359) und es erlöschen die das Eigentum betr Verfügungsbeschränkungen (Staud/Pfeifer Rz 15). Dies gilt nicht für im Beschl nach § 440 FamFG vorbehaltene Rechte (BGHZ 76, 171). II. Eigentumserwerb. Rn 5 Der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gemeiner Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft (Abs. 1b)

I. Allgemeines Rz. 1700 [Autor/Stand] Infolge des bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden "Trennungsprinzips" bildet der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die einer Kapitalgesellschaft (i.S.v. § 39 AO) gehörenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) sind ihr selbst und nicht – anteilig – den Anteilseign...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nachträgliche Rechtswahl, Art 42.

Rn 16 Eine weitere Ausnahme zu Art 40 I, II kommt bei nachträglicher Rechtswahl gem Art 42 in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer sowie deren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption eines Minderjährigen.

Rn 9 Durch die Adoption eines Minderjährigen endet das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, § 1755. Daher sind sowohl die leiblichen Eltern als auch deren Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Es erben nur die Adoptiveltern und deren Abkömmlinge, wenn der Erbfall nach dem 31.12.76 liegt, weil das adoptierte Kind nach § 1754 die Stellung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. IPR in EU-Normen.

a) Im Kontext von Sachrechtsvereinheitlichung. Rn 16 Hinzu kommen – ebenfalls nach Sachzusammenhängen geordnet – vereinzelte europarechtliche Kollisionsnormen, die an das sachrechtsvereinheitlichende Verordnungsrecht angehängt sind, wie zB Art 2 I EWIV-VO (VO 2137/85/EWG, dazu Basedow NJW 96, 1926), Art 1 VO 295/91/EWG (vgl LG Frankfurt aM NJW-RR 98, 1589 [LG Frankfurt am Mai...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wirkung.

Rn 1 Der Erbe des Schuldners des gesicherten Anspruchs haftet für diesen nach § 884 unbeschränkt und unbeschränkbar. Die Haftungsbeschränkungen durch den Erben nach §§ 1973, 1975, 1989, 1990, 1994, 2000 und die Erhebung einer Einrede nach §§ 2016, 2014, 2015 wirken somit nicht ggü dem durch die Vormerkung gesicherten Anspruch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit.

I. Beginn. Rn 14 Die Rechtsfähigkeit beginnt (wie § 1 ausdrücklich festlegt) mit der Vollendung der Geburt. Dies stellt eine bewusste Abweichung zum vorverlagerten strafrechtlichen Schutz dar, vgl den früheren § 217 StGB. Vollendet ist die Geburt mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib (sei es auf natürlichem oder künstlichem Wege). Durchtrennung der Nabelschnur und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfechtungstatbestände.

Rn 42 Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung schließen sich nicht aus (BGH NJW-RR 96, 1281), ebenso wenig eine Anfechtung nach § 123 I und nach § 119 (BGHZ 78, 221).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herausgabe – § 818 I.

1. Grundsatz: Herausgabe ›in Natur‹. Rn 3 Die sich aus §§ 812, 816, 817 1 ergebende Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners betrifft primär das durch die Vermögensverschiebung Erlangte, in erster Linie also den Zuwendungsgegenstand selbst. Wie die Herausgabe zu bewerkstelligen ist, hängt von der Art des Zuwendungsgegenstandes ab. Danach erfolgt die Rückgabe rechtsgrundl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wegnahmerechte.

1. Sonstige Wegnahmerechte. Rn 17 Wegnahmerechte iSv § 258 etwa des Mieters oder Pächters, der die Sache mit einer Einrichtung versehen hat (§§ 539 II, 581 II), bleiben durch den Eigentumserwerb des Eigentümers nach §§ 946 ff unberührt. Sie vermitteln in diesen Fällen zugleich ein dingliches Aneignungsrecht (BGHZ 81, 146, 150). Erst wenn die Wegnahme tatsächlich vollzogen wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen (§ 559c I 1).

I. Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen. Rn 3 Es muss sich um eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen iSd § 555b Nr 1, 3, 4, 5 oder 6 handeln (BTDrs 19/4672, 32). Zwar ist § 555b Nr 2 nicht ausdr ausgeschlossen. Dies ergibt sich aber nach einer Auslegung. Was für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen gilt, bestimmen §§ 555b ff. Der Mieter kann sich zB au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen. (2) Kann der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Ausnahmen.

1. Zwangsrechte. Rn 7 Wird ein Miteigentumsanteil zwangsversteigert, so kann eine Sicherungshypothek für die Forderung gegen den Ersteher (§ 128 ZVG) an ihm auch dann eingetragen werden, wenn dem Ersteher weitere Miteigentumsanteile gehören; weder kann der Gläubiger die Belastung des ganzen Grundstücks verlangen noch kann die Eintragung überhaupt abgelehnt werden (KG JW 33, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Mietveränderung.

I. Erklärung. 1. Allgemeines und Textform (§ 557b III 1). Rn 5 Durch Vereinbarung einer Indexmiete wird die Miete nach § 557b III 1 nicht automatisch geändert. Die Änderung muss vielmehr durch Mieter oder Vermieter durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung in Textform (§ 126b) geltend gemacht werden (LG Berlin NZM 02, 947, 948). Bei mehreren Mietern oder Vermietern ist di...mehr