Fachbeiträge & Kommentare zu Kongress

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Die Fälle, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sind in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 11 UStG abschließend aufgeführt. Es besteht kein Wahlrecht, sodass die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Leistungsempfänger ermittelt die Umsatzsteuer und kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Autor

Paul Kuhn Rechtsanwalt Geboren am 3. September 1951. Schulbeginn 1957. Abitur 1970. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Deutschland) und Genf (Schweiz, zwei Semester). Referendariat in Erlangen. Seit 1979 als Rechtsanwalt in der eigenen Kanzlei tätig. Bis Juni 2015 Referent Schaden- und Versicherungsrecht in der Juristischen Zentrale des ADAC e.V. in München. Mitglied ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ärztegesellschaften

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unter Ärztegesellschaften werden im Allgemeinen medizinische Fachgesellschaften verstanden, in denen sich Ärzte bestimmter Fachrichtungen zusammengeschlossen haben, um auf einem bestimmten, in der Regel medizinischen Gebiet, zu forschen, Bildungsveranstaltungen durchzuführen usw. Oftmals treten diese Vereinigungen als Dachverbände auf, z. B. der Ch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 2.2 Kongresse, Tagungen

Rz. 8 Für Aufwendungen bei der Teilnahme an Fachtagungen und -kongressen gelten nach Beschluss des Großen Senats[1] die unter Rz. 4-7 beschriebenen Grundsätze. Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie durch die Einkunftserzielung veranlasst sind. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen besteht kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot.[2] Für Beispiele aus d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG enthält die Steuersätze für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht bzw. entstanden ist. Die Steuersätze sind formal nach drei Steuerklassen (entsprechend § 15 Abs. 1 ErbStG) unterteilt. Die bis 2008 geltende Steuersätze der Steuerklasse I blieben weitgehend unverändert, allerdings wurden die jeweiligen Tarifstufen, bis zu denen der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 4 Vorsicht vor Volldampf: Mitnehmen statt abhängen

Wer den Change ausruft, hat den Nutzen dafür direkt vor Augen. Aus Sicht einer Geschäftsführung ist ganz klar, wo die Reise hingehen muss. Immerhin steckt i. d. R. einiges an geistiger Vorarbeit, Reflexion oder Austausch mit anderen Managerkollegen dahinter. Der Leuchtturm der Veränderung ist klar. Die Begeisterung ist da. Und es gibt das Gefühl, gerne den Schalter sofort um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 416) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. ABC der Bildungsmaßnahmen

Rz. 70 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen. Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.6 Steuerfreiheit

Für die Veranstaltung von Kursen und sonstigen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder lehrender Art, wie die Veranstaltung von Seminaren oder fachlichen Kongressen, kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG in Betracht. Hierunter fallen alle Leistungen, die als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.[1] Dazu muss die L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Hier war bis 202...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.7.3 Empfehlungen des Deutschen Baugerichtstages 2010

Rz. 425 Der Arbeitskreis Bauträger und Wohnbau hat sich anlässlich des 3. Deutschen Baugerichtstages 2010 mit dem Thema "Empfiehlt sich eine einheitliche Kodifizierung des Bauträgerrechts?" befasst. Nach den auf dem Kongress verabschiedeten Empfehlungen müssen die Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Bauträger vereinfacht werden; dabei muss die Rechtsstellung des Erwerber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.2.1 Fallgruppen, in denen schon nach bisheriger Rechtsprechung ein Abzug zulässig war

Rz. 42 In ständiger Rspr. erkannte der BFH schon vor der Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 zwei Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot an, so die geringfügige private Nutzung (Rz. 42a) und die Aufteilbarkeit nach einem objektiven Maßstab (Rz. 44).[1] In diesen Fällen ist ein Abzug als Erwerbsaufwand unverändert geboten. Rz. 42a Ein unbedeutendes und nicht ins G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Theorie vom geistigen Eigentum

Rz. 19 Der eigentliche Kunsthandel erfolgte erst mit der Wendung vom Verleger- zum Autorenschutz. Während zuvor allenfalls der Gewerbeschutz und damit das materielle Eigentum erfasst wurde, kam es nunmehr zur Vorstellung vom geistigen Eigentum des Urhebers. Rz. 20 Basis für diese von John Locke (1632–1704) vertretene Arbeitstheorie ist das auf dem Naturrechtsgedanken gründend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Ausstellungen und Kongressen

Zusammenfassung Messen und Ausstellungen sind eine Möglichkeit für Unternehmen, sich einem größeren Publikum vorzustellen. Die Internationalisierung der Wirtschaft macht es für Unternehmer notwendig, auch grenzüberschreitend an Messen und Ausstellungen teilzunehmen. Gleichermaßen bieten Kongresse den Teilnehmern die Möglichkeit, Informationen im internationalen Umfeld auszuta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / Zusammenfassung

Messen und Ausstellungen sind eine Möglichkeit für Unternehmen, sich einem größeren Publikum vorzustellen. Die Internationalisierung der Wirtschaft macht es für Unternehmer notwendig, auch grenzüberschreitend an Messen und Ausstellungen teilzunehmen. Gleichermaßen bieten Kongresse den Teilnehmern die Möglichkeit, Informationen im internationalen Umfeld auszutauschen. Aber au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 4 Fall: Der Messebauer

4.1 Sachverhalt Tischler T aus München hat sich darauf spezialisiert, Messestände auf dem Münchner Messegelände im Auftrag der jeweiligen Teilnehmer aufzustellen. Im Zusammenhang mit der Messe "Bau 2019" im Januar 2019 wird er von dem österreichischen Messeaussteller Ö beauftragt, den Messestand aus ihm zur Verfügung gestellten individuellen Bauteilen zusammenzubauen. T verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 3 Fall: Die Versicherungsgesellschaft

3.1 Sachverhalt Die Euro-Versicherung E mit Sitz in Frankfurt/Main ist europaweit als Versicherungsgesellschaft tätig. Da sie sich insbesondere auf Betriebsversicherungen spezialisiert hat, nimmt sie regelmäßig an Industriemessen in Europa teil. Um den eigenen Aufwand möglichst gering zu halten, bucht sie regelmäßig umfangreiche Messedienstleistungen von dem am Veranstaltungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 2.2 Fragestellung

V möchte wissen, ob er für die Leistungen gegenüber seinen Kunden Umatzsteuer berechnen und abführen muss. Außerdem möchte V wissen, welche weiteren Verpflichtungen er beachten muss.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 3.2 Fragestellung

Die E möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für sie aus der Teilnahme an den beiden Messen ergeben. Als Unternehmerin verwendet die E grundsätzlich die ihr in Deutschland erteilte USt-IdNr.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 4.2 Fragestellung

T möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich für ihn aus den von ihm ausgeführten Leistungen ergeben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 2 Fall: Die Messe in Leipzig

2.1 Sachverhalt Veranstalter V aus Leipzig führt im Januar 2019 eine Verkaufsmesse durch. Dazu mietet er von der Messegesellschaft Leipzig eine Messehalle an. Gegenüber interessierten Unternehmern bietet V ein gesamtes Messepaket an, das die folgenden Punkte umfasst: Überlassung eines Standplatzes in der Messehalle, Überlassung eines Messestands, Versorgung des Messestands mit S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine sonstige Leistung aus, muss geprüft werden, wo sich der Ort der Leistung befindet. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hängt davon ab, an wen die Leistung ausgeführt wird und was ihr wirtschaftlicher Gehalt ist. Wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgefüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 2.1 Sachverhalt

Veranstalter V aus Leipzig führt im Januar 2019 eine Verkaufsmesse durch. Dazu mietet er von der Messegesellschaft Leipzig eine Messehalle an. Gegenüber interessierten Unternehmern bietet V ein gesamtes Messepaket an, das die folgenden Punkte umfasst: Überlassung eines Standplatzes in der Messehalle, Überlassung eines Messestands, Versorgung des Messestands mit Strom, Telefon u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 3.1 Sachverhalt

Die Euro-Versicherung E mit Sitz in Frankfurt/Main ist europaweit als Versicherungsgesellschaft tätig. Da sie sich insbesondere auf Betriebsversicherungen spezialisiert hat, nimmt sie regelmäßig an Industriemessen in Europa teil. Um den eigenen Aufwand möglichst gering zu halten, bucht sie regelmäßig umfangreiche Messedienstleistungen von dem am Veranstaltungsort ansässigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 4.1 Sachverhalt

Tischler T aus München hat sich darauf spezialisiert, Messestände auf dem Münchner Messegelände im Auftrag der jeweiligen Teilnehmer aufzustellen. Im Zusammenhang mit der Messe "Bau 2019" im Januar 2019 wird er von dem österreichischen Messeaussteller Ö beauftragt, den Messestand aus ihm zur Verfügung gestellten individuellen Bauteilen zusammenzubauen. T verwendet bei der Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine komplexe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 4.3 Lösung

T ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt gegenüber seinen Kunden Leistungen gegen Entgelt aus. Die Leistung gegenüber Ö ist eine Werkleistung, da T dabei nur Nebensachen oder Zutaten verwendet. Die für den Messestand notwendigen Bauteile werden vom Auftraggeber beigestellt. Damit liegt eine s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr