Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Beweislast

Rn. 63 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Nachweis einer missbräuchlichen Einflussnahme, die einem Einzelausgleich nicht mehr zugänglich ist, und damit der tatbestandlichen Voraussetzungen eines qualifiziert faktischen AG-Konzerns obliegt der abhängigen Gesellschaft bzw. dem Außenseiteraktionär, der die für ihn günstigen Rechtsfolgen für sich in Anspruch nehmen will. Die Rspr. de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Einfluss der internationalen RL nach IFRS ist seit Verabschiedung der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 243/1ff. vom 11.09.2002) des EU-Parlaments und Rates vom 19.07.2002 stetig gewachsen. Dabei beschränkt sich die Anwendung der IFRS zunächst nur auf den KA. Gemäß Art. 4 jener IAS-VO gilt, dass die IFRS für alle UN bindend sind,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Situation im GmbH-Recht

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der "qualifiziert faktische GmbH-Konzern" war in Rspr. und Schrifttum im Wege der Rechtsfortbildung lange als eigenständiger Haftungstatbestand anerkannt. BGH (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1985, II ZR 275/84, BGHZ 95, S. 330; BGH, Urteil vom 23.09.1991, II ZR 135/90, BGHZ 115, S. 187; BGH, Urteil vom 29.03.1993, II ZR 265/91, BGHZ 122, S. 123; ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des Mutterunternehmens

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU muss dann dem UN-Vertrag zustimmen, wenn es sich um einen BHV oder GAV gemäß § 291 Abs. 1 AktG handelt und das andere UN eine AG, KGaA oder SE ist. Die AG, KGaA oder SE muss ihren Sitz im Inland haben, weil das deutsche Konzernrecht nur für deutsche UN Schutzwirkung entfaltet. Ebenso soll § 293 Abs. 2 AktG dann nicht – auch nicht analo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätze

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Drängt sich die grds. Übertragbarkeit der Rechtsfolgen der §§ 302ff. AktG geradezu auf, so liegt die schwierige Aufgabe in der hinreichend präzisen tatbestandlichen Definition der intensivierten faktischen UN-Verbindung, die eine Anwendbarkeit des vorgegebenen Rechtsfolgensystems erlaubt. Genau genommen geht es nicht um die Definition einer s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Voraussetzungen des Auskunftsrechts

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 329 Abs. 2 Satz 1 steht das Auskunftsrecht der das UN-Register führenden Stelle nur zu, wenn die "Prüfung Anlass zu der Annahme [gibt, d.Verf.], dass von der Größe der Kapitalgesellschaft abhängige Erleichterungen oder die Erleichterung nach § 327a nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen". Damit ist das Auskunftsrecht an mehrer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fallgruppen einer "nicht einzelausgleichsfähigen" Nachteilszufügung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Abgrenzung des einfachen vom qualifiziert faktischen Konzern hat in der Praxis in erster Linie anhand des Kriteriums des Einzelausgleichs zu erfolgen (vgl. zum Vorrang des Einzelausgleichs auch BGH, Urteil vom 02.10.2000, II ZR 64/99, NZG 2001, S. 126 (127); OLG Celle, Urteil vom 18.11.1998, 9U 225/97, NZG 1999, S. 728). Für den Einzelaus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abhängigkeitsverhältnis

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG verlangen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem MU und der beherrschten AG, KGaA bzw. SE. Erforderlich ist ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG (vgl. dazu HdR-E, AktG §§ 15–19). Eine bloße Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft genügt nicht. Entsprechend im Gesetzgebungsverfahren diskutierte Vorschlä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Anwendbarkeit der §§ 311ff. AktG

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Schrifttum wird parallel zur Rechtsfolgenanalogie zum aktienrechtlichen Vertragskonzern ergänzend die Anwendbarkeit der §§ 311ff. AktG bejaht (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 70, Rn. 152; Decher, DB 1990, S. 2005 (2008); ADS (1997), § 311 AktG, Rn. 87; Zöllner, in: GS Knobbe-Keuk (1997), S. 369 (377); a. A. Bollmann (1995), S. 42, der indes einz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Beherrschungsvertrag

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den BHV unterstellt gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG eine AG, KGaA oder SE die Leitung ihres UN einem anderen UN. Die derart verbundenen UN bilden einen Konzern gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG (vgl. KonzernR (2022), § 291 AktG, Rn. 11; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 16). I. Vertragsinhalt Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsdurchführung

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hinsichtlich der Prüfungsdurchführung enthält § 315 AktG keine näheren Vorgaben, so dass die §§ 142ff. AktG ergänzend heranzuziehen sind. Danach stehen dem Sonderprüfer weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte zur Verfügung, wenn und soweit diese für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. Besondere Bedeutung kommt i. R.d. konzernrechtli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schranken bei zulässiger Konzernbildung

Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ist die Konzernbildung unter Mitwirkung der HV erfolgt oder mangels Wesentlichkeit nicht zu beanstanden, so bleibt grds. kein Raum für eine zusätzliche Kontrolle einzelner Gruppenleitungsvorgänge durch die HV (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.11.1992, 22 U 72/92, WM 1993, S. 644 (648); bereits zuvor: Martens, ZHR 1983, S. 377 (417ff.); Werner, ZH...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betriebsführungsvertrag

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich ein UN, die Betriebe des anderen UN für dessen Rechnung zu betreiben. Oder anders herum formuliert: Ein UN beauftragt einen anderen mit der Führung seines eigenen Betriebs für seine Rechnung und in seinem Namen. Dieser Vertragstyp ist in § 292 Abs. 1 Nr. 1–3 AktG nicht ausdrücklich erwähnt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernfinanzierung

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinnverwendung in dem TU bildet einen typischen Akt der Konzernleitung. Um der durch § 58 Abs. 2 AktG auf 50 % des erzielten Jahresüberschusses beschränkten Gewinnverwendungskompetenz des Vorstands auch in den TU Rechnung zu tragen und einer Umgehung dieser Schutzvorschrift durch die Ausgliederung von wesentlichen Vermögensteilen auf TU...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Steuerrechtliche Fragen

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Abschluss eines BHV und GAV ist steuerrechtlich interessant für die Bildung einer Organschaft zwischen dem herrschenden UN als Organträger und dem beherrschten UN als Organgesellschaft. Zweck der Organschaft ist die Konsolidierung von Ergebnissen und Umsätzen der betreffendem Konzern angehörenden UN auf der Ebene des herrschenden UN: Orga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verlustausgleichspflicht

Rn. 64 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsfolgen der qualifiziert faktischen Konzernierung bestimmen sich nach dem Recht des Vertragskonzerns (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 51). In Analogie zu § 302 AktG ist das herrschende UN verpflichtet, den gesamten bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen (vgl. so die für die GmbH überholte, f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fehlende vertragliche und rechtliche Absicherung der Leitungsmacht

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Recht der faktischen UN-Verbindung greift nur, wenn zwischen den beteiligten UN weder ein BHV i. S. d. §§ 291ff. AktG geschlossen wurde (vgl. § 311 AktG), noch ein Eingliederungsverhältnis gemäß § 319 AktG besteht (vgl. § 323 Abs. 1 Satz 3 AktG). Außerdem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts und die Sanktionieru...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG sind auf den Einzelausgleich einer isolier- und quantifizierbaren nachteiligen Maßnahme gerichtet. Der von ihnen bezweckte Schutz der abhängigen Gesellschaft und ihrer Minderheitsgesellschafter kann daher sowohl bei einer breitflächigen und intensiven Konzernsteuerung, bei der sich einzelne schädigende Maßnahmen nicht mehr ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Lockerung der Vermögensbindung (Konzernprivileg)

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 Abs. 3 AktG normiert eine Lockerung der sonst strikt einzuhaltenden Regelungen der Kap.-Bindung gemäß der §§ 57, 58 und 60 AktG. In der seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) geltenden Fassung des § 291 Abs. 3 AktG ist die Kap.-Bindung scho...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlässe und Notwendigkeit einer Nachtragsprüfung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Fall einer Änderung des JA, Lageberichts, KA oder Konzernlageberichts nach Erteilung des BV sind die betreffenden Unterlagen gemäß § 316 Abs. 3 Satz 1 erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (vgl. zur Zulässigkeit von entsprechenden Änderungen Leffson/Baetge in: HWR (1970), Sp. 229ff.; Ludewig, DB 1986, S. 133ff.; IDW RS HFA 6 (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 Abs. 1 verpflichtet den Kaufmann, bei der Führung seiner Bücher die GoB zu beachten. In gleicher Weise ist der JA gemäß § 243 Abs. 1 nach den GoB aufzustellen (vgl. grundlegend zu den GoB HdR-E, Kap. 4). In § 238 werden zwei allg. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hervorgehoben:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.10 Bilanzeid im börsennotierten Konzern

Rz. 114 § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB fordert von den gesetzlichen Vertretern eines nach § 2 Abs. 14 des WpHG kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens, welches nicht die Erleichterungen des § 327a HGB nutzen kann, eine dem US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act in Section 302 entsprechende, auch als "Bilanzeid" bezeichnete Erklärung für den Konzernlagebericht abzugeben.[1] Mit di...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.2 Grundlagen des Konzerns

Rz. 24 Für den in § 315 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB verlangten, unter das Gebot der Vermittlung tatsächlicher Verhältnisse gestellten Wirtschaftsbericht genügt es nicht, den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns zu analysieren und darzustellen. Vorgeschaltet ist für eine fundierte Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage auf die Grundlagen des Konzerns einzu...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3.1 Ertragslage des Konzerns

Rz. 44 Die Ertragslage des Konzerns wird zweckmäßigerweise durch Aussagen einerseits über den bisherigen, andererseits über den zukünftigen Erfolg dargestellt. Dabei können i. S. e. den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nur solche künftigen Erfolge oder Erfolgsentwicklungen unter den Begriff der Ertragslage subsumiert werden, die aufgrund im Berichtszeitraum ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3.3 Vermögenslage des Konzerns

Rz. 59 Die Vermögenslage des Konzerns wird zweckmäßigerweise erläutert durch Vermögenskennzahlen, durch Aussagen zur Zusammensetzung des Vermögens wie auch durch Angaben zur Investitions- und Abschreibungspolitik, zu wesentlichen Unterschiedsbeträgen zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und ihren Zeit- bzw. Verkehrswerten, zu betriebsindividuell begründeten Abwei...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.4.1 Risikobericht des Konzerns

Rz. 77 Im Rahmen der Aussagen zu künftigen Risiken sollten zumindest Aussagen zu Marktentwicklungen getätigt werden, die sich nachteilig auf die Konzernentwicklung auswirken könnten. Hierzu sind neben Markttendenzen auch Aussagen zu Produkttendenzen und -entwicklungen vorstellbar. Der Risikobericht muss so ausgestaltet sein, dass die Adressaten entscheidungsnützliche Informa...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.8 Bericht bezüglich übernahmerechtlicher Angaben im börsennotierten Konzern

Rz. 112 Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUmsG) von 2006 transformierte die Übernahmerichtlinie von 2004 in deutsches Recht. Zur Transformation von Art. 10 Übernahmerichtlinie fügte das ÜbernRLUmsG einen neuen Abs. 4 in § 315 HGB ein, der mit dem CSR-RLUG in § 315a HGB verschoben wurde. Danach sind im Konzernlagebericht zahlreiche übernahmespezifische Angaben ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.4 Prognosebericht des Konzerns

Rz. 74 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist zusammen mit den daraus resultierenden wesentlichen Chancen und Risiken bzgl. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Konzernleitung in einem Prognosebericht [1] zusammenzufassen.[2] Der Prognosebericht hat alle wesentlichen Entwicklungen und Tendenzen des Konzerns in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen. ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3.2 Finanzlage des Konzerns

Rz. 53 Die Finanzlage des Konzerns wird zweckmäßigerweise durch Aussagen beschrieben, die Aufschluss über die zukünftigen finanziellen Verhältnisse des Konzerns geben. Nach DRS 20.78 umfasst die Darstellung der Finanzlage Aussagen zur Kapitalstruktur (Deckungsgrade, horizontale Bilanzstrukturkennzahlen), zu Investitionen und zur Liquiditätslage (Liquiditätsgrade 1., 2. oder ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.4.2 Chancenbericht des Konzerns

Rz. 85 Bei der Berichterstattung über Chancen ist analog wie bei den Risiken vorzugehen. Die Vorgaben nach DRS 20.135–164 für die Berichterstattung über Risiken sind auf die Berichterstattung über Chancen entsprechend anzuwenden.[1] Es ist konzernspezifisch zu entscheiden, ob eine Darstellung zusammengefasst oder getrennt erfolgen soll. I. d. R. liegt in jeder Chance auch ei...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns

Rz. 43 Für die Berichterstattung über die Lage des Konzerns sind im Kontext der Rechnungslegung im Wesentlichen die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Damit beschränkt sich die Berichterstattung aber nicht auf finanzielle Leistungsindikatoren. Nach § 315 Abs. 3 HGB sind explizit auch nichtfinanzielle Indikatoren in die Bericht...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten im Konzernlagebericht einzugehen auf: die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens (Nr. 1a), einschließlich seiner eingesetzten Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie die P...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Der Konzernlagebericht ist nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern eines Mutterunternehmens in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres aufzustellen, das dem abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr folgt.[1] Die Aufstellungsfrist verkürzt sich nach § 290 Abs. 1 Satz 2 HGB bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen, die nicht nach § 327a HGB be...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 4 Zusammenfassung von Konzernlagebericht und Lagebericht des Mutterunternehmens

Rz. 115 Ebenso wie für den Konzernanhang und den Anhang zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens besteht für den Konzernlagebericht die Möglichkeit, diesen mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammenzufassen.[1] In diesem Fall sind nach § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 298 Abs. 2 Satz 2 HGB der Konzernabschluss gemeinsam mit dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens un...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.1 Überblick über den Inhalt des Konzernlageberichts

Rz. 20 Nach dem Wortlaut des § 315 HGB regeln die Absätze 1, 2, 3 und 4 für den Konzernlageberichte seit dem BilRUG inhaltlich ausschließlich Pflichtinhalte: Rz. 21 Zunächst ist im sog. Wirtschaftsbericht über den Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und der Lage des Konzerns so zu berichten, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild verm...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.2 Geschäftsverlauf

Rz. 40 Die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs hat mit zeitraumbezogenen Informationen über die Geschäftstätigkeit des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erfolgen. Dazu ist nach DRS 20.62 auf Entwicklungen und Ereignisse einzugehen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren, sowie deren Bedeutung für den Konzern zu beurteilen. Konkret werden...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3 Wirtschaftsbericht

Rz. 37 Auf dieser Basis kann der Wirtschaftsbericht folgen, der sich aus dem Bericht über die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, den Geschäftsverlauf, die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und die finanziellen und nichtfinanziellen [1] Leistungsindikatoren zusammensetzt.[2] Der Adressat soll sich einen Überblick über die Entwicklung des Konzerns im B...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Rz. 38 Im Konzernlagebericht sind nach DRS 20.53 der Geschäftsverlauf (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und die Lage des Konzerns darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen, wobei auch auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen einzugehen ist. Rz. 39 Zu den Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehören u. a. Angaben zur konj...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.7 Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Rz. 106 Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind in den Konzernlagebericht nach § 315 Abs. 4 HGB aufzunehmen, sofern das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i. S. d. § 264d HGB ist.[1] Die Position...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 2 Grundsätze der Berichterstattung

Rz. 8 Infolge der durch die grobe Beschreibung des Berichtsrahmens des Konzernlageberichtes in § 315 HGB möglichen Aufgabeninterpretationen eröffnet sich den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens bei der Gestaltung des Konzernlageberichtes ein nicht unerheblicher Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum ist jedoch nicht beliebig ausdehnbar, sondern wird hinsich...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rz. 64 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insbesondere Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben.[1] Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wertorientierte Kennzahlen zu nennen, welche in den...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.9 Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 113a Mit dem BilRUG sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 315d HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung auf konsolidierter Ebene zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Dabei verweist der Gesetzgeber auf § 289f HGB. Die Pflicht besteht nur, wenn das M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.6 Vergütungsbericht (a. F. bis zum Geschäftsjahr 2020)

Rz. 103 Nach § 315a Abs. 2 HGB a. F. waren börsennotierte Aktiengesellschaften bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2020 verpflichtet, im Konzernlagebericht einen sog. Vergütungsbericht aufzunehmen. In diesem waren die Grundzüge des Vergütungssystems für die in § 314 Nr. 6 HGB genannten Gesamtbezüge darzustellen und zu erläutern. Rz. 104 Ziel der Berichterstattung war, mehr T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.1 Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Der von Benachteiligungen tatsächlich oder vermeintlich betroffene Beschäftigte hat nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei "den zuständigen Stellen" des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren. Welches die "zuständigen Stellen" sind, sagt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, eine bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirecard-Skandal: D&O-Versicherung muss PR-Kosten für den Ex-Vorstandsvorsitzenden übernehmen

Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main muss der D&O-Versicherer des ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden auch diejenigen PR-Kosten übernehmen, die mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihn zusammenhängen. Sachverhalt Seit Beginn des Strafprozesses gegen drei Ex-Wirecard Verantwortliche berichtet die nationale und internationale Pre...mehr