Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Anwendungszeitpunkte

Rz. 8 Im Gegensatz zur Arbeitnehmerzahl wurden die monetären Schwellenwerte für die Größenklassen in der Vergangenheit regelmäßig alle fünf bis sieben Jahre angehoben. Die hierfür einschlägigen Vorgaben in Art. 3 der Bilanzrichtlinie wurden zuletzt mit der RL 2023/2775 vom 17.10.2023 erhöht, da aufgrund hoher Inflationsraten mit einer schleichenden Ausweitung des Kreises ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser PersG gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der PersG selbst (Gesamthan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Abs. 2 A. III. 1.)

Rz. 51 Unter Anteile sind verbriefte oder auch unverbriefte Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Ges. zu verstehen. Mitgliedschaftsrechte umfassen Vermögens- und Verwaltungsrechte. Beispiele sind Aktien, GmbH-Geschäftsanteile, OHG- oder KG-Anteile, aber auch stille Beteiligungen.[1] Als verbundene Unt werden gem. § 271 Abs. 2 HGB nur solche Unt bezeichnet, die nach § 290 A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 103 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 vorläufig frei Rz. 2 In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (Rz 17). Rz. 3 Die Ursache der Bi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Bei einmaliger Überschreitung

Rz. 19 § 293 Abs. 4 HGB bietet neben der Befreiung nach Abs. 1 eine zeitraumbezogene Härtefallregelung für Konzerne, die die Schwellenwerte einmalig überschreiten. Die Härteklausel befreit nicht nur Unt von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses, die zwei der drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am aktuellen und am vorhergehenden Abschlussstichtag ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.2 Mutterunternehmen als formwechselnder Rechtsträger

Rz. 22 Die Einschränkung des Rechtsfolgeneintritts bereits bei einmaliger Erfüllung der Voraussetzungen in Fällen eines Formwechsels ist grds. auf einen Wechsel der Rechtsform auf der Ebene des MU beschränkt. Die Rechtsform des/der TU spielt im Kontext der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und folglich im Zuge der Anwendung des § 293 HGB keine Rolle (§ 290 Rz ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 2 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Rz. 51 Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung galt nach § 315b HGB auch für Konzerne, sofern das Mutterunternehmen i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und einschl. der Tochterunternehmen die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 HGB in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren n...mehr

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§ 1 Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenscha...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ers...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

5.1 Grundsachverhalte Rz. 55 Die Umrechnung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Fremdwährungsabschlüsse hat nach IAS 21 [1] bzw. für den Fall, dass das einzubeziehende Tochterunternehmen einen Abschluss in einer Hochinflationswährung erstellt, nach IAS 29 zu erfolgen. Eine Hochinflation wird nach IAS 29.3 nur über Indikatoren beschrieben. Demnach ist die Notwendigkeit...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.2 Grundsätze des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 9 Die IFRS differenzieren grundsätzlich nicht zwischen Einzel- und Konzernabschluss. Daher sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses alle für die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Konzerns nötigen Informationen grundsätzlich nach den in den IFRS, IAS, Interpretationen oder im Rahmenkonzept geregelten Sachverhalten zu bilanziere...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit kompensiert er wie auch im HGB zahlreiche M...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.3 Bestandteile des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 11 Da der Konzernabschluss ein vollständiger IFRS-Abschluss sein muss, besteht dieser nach IAS 1.10/IFRS 18.10, im Wesentlichen vergleichbar mit den Anforderungen nach HGB, aus: einer Bilanz zum Abschlussstichtag (IAS 1.54 ff.); einer Gesamtergebnisrechnung[1] für die Periode (IAS 1.81 ff.); einer Eigenkapitalveränderungsrechnung[2] für die Periode (IAS 1.106 ff.); einer Kap...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.4 Prüfung und Publizität der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 13 Nach § 315e Abs. 1 HGB haben pflichtgemäße bzw. über den Verweis in Abs. 3 auch die freiwilligen deutschen Anwender der IFRS im Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorgaben zur Prüfung und Publizität analog zu den HGB-Anwendern zu befolgen. Damit sind die IFRS-Konzernabschlüsse nach § 316 Abs. 2 HGB zusammen mit den Konzernlageberichten durch einen Abschlussprüfer...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 4.2 Vereinheitlichung des Abschlussstichtages

Rz. 54 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung.[1] Das Mutterunternehmen hat, wie auch im HGB, gem. IFRS 10.B92 den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 4 Aufbereitung der relevanten Einzelabschlüsse

Rz. 49 Nach der Entscheidung, welche Unternehmen in welcher Form in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen, und vor Beginn der eigentlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen (Handelsbilanzen I) auch nach IFRS nach konzerneinheitlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften umgeformt werden, weil ein Konzernabsc...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 6 Weiterführende Literatur

Ammann/Müller, IFRS: International Financial Reporting Standards – Bilanzierungs-, Steuerungs- und Analysemöglichkeiten, 2. Aufl. 2006. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 14. Aufl. 2021. Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, 14. Aufl. 2023, §§ 238–342r HGB. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2023. Deloitte, iGAAP 2...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 55 Die Umrechnung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Fremdwährungsabschlüsse hat nach IAS 21 [1] bzw. für den Fall, dass das einzubeziehende Tochterunternehmen einen Abschluss in einer Hochinflationswährung erstellt, nach IAS 29 zu erfolgen. Eine Hochinflation wird nach IAS 29.3 nur über Indikatoren beschrieben. Demnach ist die Notwendigkeit einer Anpassung des ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.4 Einbeziehungsformen

Rz. 46 Hinsichtlich der Prüfung der Einbeziehungsform eines Unternehmens in einen Konzernabschluss ist somit so vorzugehen, dass i. S. e. Stufenkonzeptes erstens bei jeder Beteiligung oder jedem anderen Unternehmensverbund zu analysieren ist, ob die Kriterien für ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen oder ob ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. Bei den erstg...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 4.1 Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung sowie Ausweis

Rz. 50 Generell gelten mangels grundsätzlicher Unterteilung in Einzel- und Konzernabschluss in den IFRS für Ansatz und Bewertung im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften der allgemeinen IFRS. IFRS 10.B87 fordert darüber hinaus, dass wenn in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen für gleichartige Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter ähnlichen Umständen andere...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.1 Abgrenzung

Rz. 17 Wie auch nach dem HGB unterscheiden die IFRS im Konzernabschluss verschiedene Unternehmensarten, die unterschiedlich zu behandeln sind. Konkret relevant sind neben dem Mutterunternehmen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungsunternehmen. Rz. 18 Tochterunternehmen werden in IFRS 10 Anhang A zunächst schlicht defini...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.4 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (Zweckgesellschaften)

Rz. 31 Bei Unternehmen mit eingeschränktem Aktivitätenspektrum (Zweckgesellschaften)[1] ist bei der Beurteilung der Beherrschung auf folgende Faktoren abzustellen:[2] Unternehmenszweck und Struktur. Nach IFRS 10.B51 wäre ein Indikator für eine Beherrschung, dass das Mutterunternehmen in den Gründungsprozess involviert war, wobei der Indikator umso stärker zu gewichten ist, wi...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1 Tochterunternehmen nach IFRS

3.1.1 Abgrenzung Rz. 17 Wie auch nach dem HGB unterscheiden die IFRS im Konzernabschluss verschiedene Unternehmensarten, die unterschiedlich zu behandeln sind. Konkret relevant sind neben dem Mutterunternehmen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungsunternehmen. Rz. 18 Tochterunternehmen werden in IFRS 10 Anhang A zunächst...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach IFRS

3.1 Tochterunternehmen nach IFRS 3.1.1 Abgrenzung Rz. 17 Wie auch nach dem HGB unterscheiden die IFRS im Konzernabschluss verschiedene Unternehmensarten, die unterschiedlich zu behandeln sind. Konkret relevant sind neben dem Mutterunternehmen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungsunternehmen. Rz. 18 Tochterunternehmen wer...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2 Ausgestaltung der IFRS-Konzernrechnungslegung

2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit komp...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.2 Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS

Rz. 40a Mit der Überarbeitung der Konsolidierungsregeln wurden auch für Gemeinschaftsunternehmen Änderungen zur bisherigen Handhabung vorgenommen. Konkret ersetzt IFRS 11 den IAS 31 für Konzernabschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen. Die Überarbeitung erfolgte in Anlehnung an die entsprechenden US-GAAP-Regelungen. Folglich kommt es zu einer neue...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.3 Unternehmen unter Kontrolle durch Stimm- und ähnliche Rechte

Rz. 29 Unternehmen unter Kontrolle durch Stimm- und ähnliche Rechte bedürfen i. d. R. fortlaufender unternehmerischer Entscheidungen. Daher sprechen folgende Indikatoren für das Vorliegen dieser Unternehmen:[1] Die Geschäftstätigkeit umfasst die Herstellung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen; es sind Entscheidungen über die Kombination der Produktionsfaktor...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.3 Assoziierte Unternehmen nach IFRS

Rz. 45 Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Eigentümer über maßgeblichen Einfluss verfügt. Ein maßgeblicher Einfluss wird in IAS 28.3 definiert als die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, wobei dies abzugrenzen ist von der Beherrschung oder der gemeinschaftlichen Führung der En...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.5 Einbeziehungswahlrechte

Rz. 36 Einbeziehungswahlrechte analog zu § 296 Abs. 1 HGB kennt IFRS 10 nicht. Liegt keine Beherrschung vor oder ist die Beherrschungsmöglichkeit eingeschränkt, besteht ein Konsolidierungsverbot bzw. liegt gar kein zu konsolidierendes Tochterunternehmen vor. Rz. 37 Zeitverzögerungen oder hohe Kosten der Datenbeschaffung sind nach den IFRS nur dann ein Grund für einen Ausschlu...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.2 Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 19 Zentral ist bei der Identifikation eines Tochterunternehmens die Konkretisierung der Beherrschung (Control-Konzept), die nach IFRS 10 zu erfolgen hat und für die Bestimmung des Konsolidierungskreises von entscheidender Bedeutung ist. Die Regelung fasst das Konzept für Tochterunternehmen und das spezielle Konzept für Zweckgesellschaften aus dem alten SIC 12 zusammen, w...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.1 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lageberichts

Rz. 197 Nach § 331 Nr. 3 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB oder einer nach § 292 HGB erlassenen Rechtsvorschrift einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vo...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses

Rz. 185 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Konzernabschlusses einer Vorschrift über den Konsolidierungskreis (§ 334 Abs. 1 Nr. 2a HGB), d. h. der Vorschrift des § 294 Abs. 1 HGB über den Grundsatz der Einbeziehung des Mutterunternehmens...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 191 Auf Seiten des Konzerns sind zunächst unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern sanktioniert. Nach § 331 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen in Aufklärungen ode...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung des Konzernabschlusses

2.7.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse des Konzerns Rz. 177 Nach § 331 Nr. 2 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 178 § 331 Nr. 1 HGB entsprechend zählen zum...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3 Bilanzierungsverstöße bei der Offenlegung des Konzernabschlusses

2.7.3.1 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lageberichts Rz. 197 Nach § 331 Nr. 3 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB oder einer nach § 292 HGB erlassenen Rechtsvorschrift einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältn...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 8 Schlussbetrachtung

Rz. 52 Mit der Erstellung des Konzernabschlusses geht eine Vielzahl abschlusspolitischer Gestaltungsmöglichkeiten einher. Da es das Ziel eines Abschlusserstellers ist, die Analysemuster des Analysten möglichst zu antizipieren, und der Analyst wiederum versucht, durch geeignete Maßnahmen die abschlusspolitischen Aktivitäten des Abschlusserstellers aufzudecken, stehen Abschlus...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 2.1 Instrumente der Konzernbilanzanalyse

Rz. 8 Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der nachfolgend aufgeführten Instrumente siehe "Bilanzanalyse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung", da diese Instrumente zur Bilanzanalyse von Einzelabschlüssen grundsätzlich ebenfalls bei Konzernen zur Anwendung kommen:[1] Strukturelle (Umgruppierung, Neubildung, Aufspaltung, Saldierung) und materielle Aufbereitungsmaßnahmen (...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.1 Statische Liquiditätsanalyse

Rz. 41 Ziel der statischen Liquiditätsanalyse ist es, durch die Bildung von Kennzahlen Anhaltspunkte über das Liquiditätssicherungsvermögen eines Konzerns zum Bilanzstichtag zu liefern. Während die vertikale Strukturanalyse im Wesentlichen die Kapitalherkunft und die Kapitalverwendung betrachtet, wird mithilfe der horizontalen Strukturanalyse versucht, Zusammenhänge zwischen...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 4.1 Auflistung wichtiger Eckdaten

Rz. 15 Bevor mit der Konzernabschlussanalyse begonnen wird, sollten die wichtigsten Eckdaten in einer Checkliste erfasst werden, um sich einen ersten Eindruck von dem zu analysierenden Konzern zu verschaffen. Diese Checkliste könnte z. B. folgende Punkte umfassen:[1]mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 4 Verletzung internationaler Bilanzierungsstandards und ihre Folgen

Rz. 282 Internationale Rechnungslegungsstandards (EU-angenommene IAS/IFRS) kommen – außer für den optionalen Informations-Einzeljahresabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB – obligatorisch nur für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Konzernmutterunternehmen in Betracht. Für andere Konzernmutterunternehmen kommt es zu einer Befreiung von der Verpflichtung zu HGB-Konzerna...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.2 Dynamische Liquiditätsanalyse

Rz. 48 Während bei der statischen Liquiditätsanalyse die Vermögens- und Kapitalstruktur am Bilanzstichtag analysiert wird, wird bei der dynamischen Liquiditätsanalyse versucht, aus den Zahlungsströmen der Vergangenheit eine Prognose auf Zahlungsströme in der Zukunft herzuleiten. Hierbei wird, wie in Abb. 1 dargestellt, die Cashflow-Analyse eingesetzt. Die Praxis benutzt den ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse des Konzerns

Rz. 177 Nach § 331 Nr. 2 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 178 § 331 Nr. 1 HGB entsprechend zählen zum Täterkreis des § 331 Nr. 2 HGB ebenfalls nur die Mitglieder...mehr