Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.1 Gesetzliche Öffnungsklausel

Gesetzliche Öffnungsklauseln § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG Zitat (4) 1Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung gemäß Absatz 1 aufgehoben wird. 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Zitat (2) 2Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. § 19 Abs. 1 Zitat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.3 Geltendmachung von Ansprüchen

Rz. 44 Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Erstattung von Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Arbeitgeber ist im Streitfall nicht Sache der JAV, sondern des BR. Dieser muss zuvor einen entsprechenden Beschluss fassen.[1]mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.2 Qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Einzige Bestimmung, die eine qualifizierte Mehrheit regelt, ist § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. Werden bauliche Veränderungen mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, sind die Kosten der Baumaßnahme von allen Wohnungseigentümern zu tragen, wenn die Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Doppelt qualifizierte M...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.3 Erforderliches Quorum

Grundsätzlich muss der Zweitbeschluss dem jeweils zur Beschlussfassung erforderlichen Mehrheitserfordernis genügen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das WEG mit Ausnahme des § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG keine qualifizierten Mehrheitsquoren mehr kennt. Insoweit stellt sich die Frage nach dem erforderlichen Quorum bezüglich einer Zweitbeschlussfassung nur im...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Allgemeines

Rz. 112 Gem. § 63 Abs. 2 gilt für den Schutz und die Kosten der Wahl der JAV die Vorschrift des § 20 BetrVG über den Schutz und die Kosten der BR-Wahl entsprechend.mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.5.3 Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers

Obliegt die Erhaltung bestimmter Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums dem jeweiligen Wohnungseigentümer auf seine Kosten, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der im Zuge der von ihm durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entstandenen Schäden. Praxis-Beispiel Fensteraustausch Ist der jeweilige Wohnungseigentümer nach der Gemeinschaftsordnung zur Erhaltung der im Bereich seiner S...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.7 Grundlagenbeschluss

Insbesondere größere Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, erfordern ein zwei- bzw. mehrstufiges Verfahren. Zunächst bedarf es der Klärung des Umfangs der Maßnahme durch einen Sonderfachmann, des Einholens von Vergleichsangeboten und schließlich der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme. Die Wohnun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.1 Allgemeines

Rz. 42 § 65 Abs. 1 verweist schließlich auch auf die Regelungen in §§ 40 und 41 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit der JAV entstehenden Kosten zu tragen und die erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen (§ 40 BetrVG). Für die Arbeit der JAV dürfen keine Leistungen oder Beiträge erhoben werden (§ 41 BetrVG).mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.5.1 Voraussetzungen

§ 14 Abs. 3 WEG verleiht dem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Geldausgleich, wenn er Einwirkungen auf sein Sondereigentum dulden muss, die über das zumutbare Maß hinaus gehen. Ein entsprechender Aufopferungsanspruch besteht insoweit nicht nur gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern auch gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern, da § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.3 Notgeschäftsführung

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinschaftseigen...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.6 Vereinbarung treffen

Wollen die Wohnungseigentümer eine Regelung durch Vereinbarung herbeiführen, sind 3 Punkte zu beachten: Es bedarf der Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer, im Fall des § 8 Abs. 3 WEG genügt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Im Fall rechtlicher Betroffenheit bedarf es der Zustimmung Drittberechtigter. Zur Bindung der Sondernachfolger der ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.3 Durch richterliche Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Der Wohnungse...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 2.2 Eigenmacht des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Die Grenzen dessen, was der Verwalter insoweit eigenständig veranlassen kann und wann er einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen muss, richten sich m...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Heilung formeller Mängel Eine inhaltsgleiche Zweitbeschlussfassung kommt im Regelfall dann in Betracht, wenn der Erstbeschluss an formellen Mängeln leidet und deshalb von Wohnungseigentümern angefochten wurde. Praxis-Beispiel Beschlussfassung zu TOP "Verschiedenes" Zu TOP "Verschiedenes" beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung bestimmter Kostenarte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.4 Umlageverbot

Rz. 45 § 41 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG verbietet es, für die Arbeit der JAV von den Arbeitnehmern Leistungen oder Beiträge zu erheben.mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 2 Haftung gegenüber dem Verwalter

Praxisrelevant können Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters insbesondere bei Maßnahmen der Notgeschäftsführung im Rahmen der Nachteilsabwendung nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG dann sein, wenn er Aufwendungen mit Eigenmitteln getätigt hat. 2.1 Nachteilsabwendung Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt, diejenigen Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht des Kommanditisten auf Vergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Wahlschutz

Rz. 114 Ebenso wie die Wahlbewerber und die Mitglieder des Wahlvorstands bei der Wahl des BR genießen auch die Wahlbewerber und Wahlvorstandsmitglieder bei der Wahl der JAV einen Sonderkündigungsschutz, der durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz noch ausgeweitet worden ist. Dies folgt aus § 103 BetrVG i. V. m. § 15 Abs. 2 KSchG n. F., die allgemein von Wahlbewerbern bzw...mehr

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Digitale Zusammenarbeit in ... / 2.1 Technische Voraussetzungen schaffen

Wesentliches Element einer digitalen Zusammenarbeit ist die Option, dass Mitarbeiter nicht nur im Büro, sondern auch im Home-Office arbeiten. Um dies zu ermöglichen, müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden: Sie reichen von der passenden Hardware über den Arbeitsplatz bis hin zum schnellen und sicheren Internetzugang. Empfohlen wird die Ausgabe von Firmen-Lap...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.5.1 Mehrheitliche Beschlussfassung

Das WEMoG hat die Willensbildung der Wohnungseigentümer erheblich vereinfacht, indem es den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz dergestalt eingeräumt hat, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist dabei durchaus der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.1 Rechtsnatur

Die Vereinbarung wird als schuldrechtlicher Kollektivvertrag bezeichnet, da sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartei fungieren. Ihr Inhalt wird durch die Eintragung in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums verdinglicht. Der Grundbucheintragung bedarf es allerdings nicht zur Begründung der Vereinbarung, sondern zur Bindung der Sondernachfolger von Wohnungseigent...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.1 Grundsätze

Für Pflichtverletzungen ihres Organs haftet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend § 31 BGB. Ob infolge einer Pflichtverletzung des Verwalters geschädigte Wohnungseigentümer weiterhin gegen diesen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch aus dem Verwaltervertrag als einem solchen mit Schutzwirkung für Dritte haben, wird überwiegend verneint.[1] Praxisrelevante...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.4.2 Ausgleich von Gemeinschaftsverbindlichkeiten

Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen. Dies gilt auch dann, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist. Die dargestellten Grundsätze gelten auch im Fall einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft.[1] Er m...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 2.1 Nachteilsabwendung

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt, diejenigen Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, "die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind". Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zunächst eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedürfen und ein solcher nur deshalb nicht herbeizuführen ist, weil umgehendes Handel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.5.2 Rechtsfolge

Entgegen der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG ist dem Wohnungseigentümer nicht mehr jeder Schaden zu ersetzen, den er durch die Inanspruchnahme seines Sondereigentums erleidet. Der Gesetzgeber entlehnt den Aufopferungsanspruch nicht mehr § 904 BGB, sondern der Bestimmung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.[1] Nach wie vor ist zwar kein Verschulden erforderlich, allerdings mus...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Entstehung der Norm

Rz. 8 Die Rechtsentwicklung hinsichtlich § 15a EStG und rund um die steuerliche Anerkennung von Verlusten bei beschränkter Haftung findet ihren Ausgangspunkt in § 167 Abs. 3 HGB. Danach nimmt der Kommanditist am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils und seiner noch rückständigen Einlage teil. Aus diesem Wortlaut folgte für Teile des älteren handel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.3 Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen

Rz. 183 Die Verlustausgleichsbegrenzung auf das positive Kapital erfasst den Buchwert dieses Kapitals, nicht etwa dessen gemeinen Wert. In Rz. 157–168 ist erläutert, dass und warum bei Mitunternehmerschaften neben der Gesamthandsbilanz zusätzlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen möglich und erforderlich sind. Aus der Tatsache, dass Ergänzungsbilanzen nur steuerliche Ergänzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 98 Im Schrifttum wurde mehrfach auch die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift infrage gestellt. Während ein Teil der Autoren Unklarheiten und Kompliziertheit in Einzelpunkten beanstandete, sahen andere in der grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers Ansatzpunkte für verfassungsrechtliche Bedenken. Hierbei wurde einmal die unterschiedliche steuerliche Behandlung gegen...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.6 Kosten der Einsichtnahme

Auch wenn die Gewährung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen allein mit Blick auf den hiermit verbundenen Zeitaufwand für den Verwalter Kosten verursacht, kann er den ihm entstehenden Aufwand nicht ohne entsprechende Vereinbarung berechnen. Das Gewähren einer Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen gehört zu den gesetzlichen Grundpflichten des Verwalters. Zweifellos...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3 Erhaltung und Kosten

Nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG insbesondere die Erhaltung, also die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Verantwortlich und kostentragungsverpflichtet ist demnach die Gemeinschaft de...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / e) Abzugsverbot für satzungsgemäße Aufwendungen

In der Satzung einer Stiftung wird deren Zweck bestimmt. Die Umsetzung des Zweckes – bei einer Familienstiftung die Verfolgung bestimmter familiärer Interessen – führt in der Praxis zu einer Verwendung von Vermögen (Einkommensverwendung). Hierbei sieht § 10 Nr. 1 KStG vor, dass diese das Einkommen der Stiftung nicht mindern darf. Haben die Ausgaben zugleich Betriebsausgabenc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.2.2 Kostentragungsverpflichtung

Unproblematischer gestaltet sich die nachträgliche Belastung des sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers mit Kosten betreffend der seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche des Gemeinschaftseigentums. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann eine dauerhafte Änderung des Kostenverteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht nur bezüglich der Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.1.2 Kostentragungspflichten

Wird dem sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer nicht die Pflicht zur Erhaltung auferlegt, dürfte es jedenfalls im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer liegen, ihn zumindest mit den entsprechenden Kosten zu belasten. Musterklausel: Kostentragungspflicht des Sondernutzungsberechtigten "Die Wohnungseigentümer sind sich darüber einig, dass zugunsten des jewei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.3.2 Sachverständigen-Budget

Insbesondere hinsichtlich eines im Sondereigentum auftretenden Feuchtigkeitsschadens im Bereich des Gemeinschaftseigentums sollte der Verwalter zügig und flexibel in der Lage sein, für die Klärung der Schadensursache einen Sonderfachmann beauftragen zu können, ohne zuvor eine Eigentümerversammlung einberufen zu müssen. Freilich wäre der Verwalter mit Blick auf das Außenverhä...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung bei verweigerter Einsicht Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, stellt dies einen wichtigen Grund zu dessen Abberufung dar.[1] Anmerkung: Der Verwalter kann jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG erst spätestens 6 Monate nach der Abber...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.2 Nachträgliche Regelung

3.2.1 Erhaltungsverpflichtung Ist dem sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer nicht mit Begründung seines Sondernutzungsrechts auch die Verpflichtung zur Erhaltung auferlegt worden, kann entsprechendes im Nachhinein rechtssicher nur noch durch Vereinbarung herbeigeführt werden. Eine Beschlusskompetenz besteht insoweit jedenfalls nicht. Ein Beschluss, der dem Sondernutzu...mehr

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Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.2 Zerstörung

Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 WEG aber für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört ist und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Die Wohnungseigentümer können also für diesen Fall vereinbaren, dass einzelne Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen können. Den Wiederaufbau regelt die Bestimmun...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 2.1.2.2 Dingliches Sondernutzungsrecht

Um zu vermeiden, dass das Sondernutzungsrecht bei einem Eigentümerwechsel untergeht, wird stets die Begründung eines dinglichen Sondernutzungsrechts zumindest im Interesse des sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers liegen. Zur Wirkung gegen die Sondernachfolger von Wohnungseigentümern muss die Vereinbarung, mittels derer das Sondernutzungsrecht begründet wird, in das...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit auf...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.1.1 Erhaltungspflichten

Durch Vereinbarung kann den Wohnungseigentümern grundsätzlich die Verpflichtung zur Erhaltung bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums auferlegt werden. Auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel ist dies bei einer allgemeinen Öffnungsklausel nur mit Zustimmung der entsprechend belasteten Wohnungseigentümer möglich. Bei einer entsprechend spezifizierten Öffnungsk...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.2.1 Erhaltungsverpflichtung

Ist dem sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer nicht mit Begründung seines Sondernutzungsrechts auch die Verpflichtung zur Erhaltung auferlegt worden, kann entsprechendes im Nachhinein rechtssicher nur noch durch Vereinbarung herbeigeführt werden. Eine Beschlusskompetenz besteht insoweit jedenfalls nicht. Ein Beschluss, der dem Sondernutzungsberechtigten die Verpflich...mehr