Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat teilweise Erfolg! Es sei nicht ordnungsmäßig gewesen, sämtliche Kosten, also auch die Kosten für die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur "Erstellung des Sanierungskonzepts Tiefgarage" und die Kosten für die nachfolgende Beauftragung des Architekten, allen Miteigentümer aufzuerlegen. Denn es gehe teilweise auch um die Reparatur des Sondereigentums. Die ents...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 42 Wohnungseigentumsrechte und 1 Teileigentum. Zum Teileigentum gehören als Sondereigentum eine Tiefgarage, eine Einkaufspassage im Erdgeschoss und weitere Räume. Die Tiefgarage muss repariert werden. Fraglich ist, wer die Kosten zu tragen hat. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer ist der Ansicht, die Kosten seien von allen Miteigentümer...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint nach Auslegung der Gemeinschaftsordnung, nur die Teileigentümer seien stimmberechtigt gewesen, denen ein Stellplatz in der Tiefgarage zustehe. Eine Abtrennung der Reparaturmaßnahmen an dem "Gebäude Tiefgarage" von den Wohngebäuden und dem gesamten "Wohnanlagengrundstück" sei wirtschaftlich und verwaltungsmäßig möglich. Nur die Teileigentümer hätten auch die Kost...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 3 Das Problem

Im Mietvertrag zwischen Vermieter K und Mieter B sind Vorauszahlungen für Betriebskosten nach "Anlage 3 zur 3 27 Abs. 1/2BV/1984" vereinbart. § 3 Ziffer 2 Nr. 17 des Mietvertrags lautet: "Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen". § 3 Ziff. 7 des Mietvertrags lautet: "Werden öffentliche Grundstückabgaben neu eingeführt oder entstehen umla...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! B störe durch sein Verhalten das gemeinschaftliche Eigentum. Zwar sei nach § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, Unterlassung einer Störung in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verlangen. K sei aber rückermächtigt worden, was zulässig sei (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

Auf dem Grundstück befinden sich 2 Wohngebäude mit insgesamt 39 Wohnungen sowie eine Tiefgaragenanlage mit insgesamt 36 Pkw-Abstellplätzen. In der Gemeinschaftsordnung heißt es für Erhaltungsmaßnahmen wie folgt: "Die Instandhaltung und Instandsetzung (…) sind jeweils ausschließlich Sache der Wohnungs- und Teileigentümer, die Eigentümer von Wohnungs- bzw. Teileigentumsrechten...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 1 Leitsatz

Eine Vereinbarung, wonach der Raumeigentümer verpflichtet ist, die seinem Sondereigentum unterliegenden Räume mit "allen Bestandteilen und jeglichem Zubehör" auf eigene Kosten in ordnungsmäßigem Zustand zu halten, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass mit "allen" Bestandteilen das gemeinschaftliche Eigentum gemeint ist.mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 1 Leitsatz

Eine Bewertung im Internet, lautend: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten beauftragen. Provisionsgefahr." ist nicht vom Recht auf Meinungsäußeru...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des LG waren die Klagen von Anfang an unbegründet. Es erlegt daher K die Kosten des Rechtsstreits auf. Nach der Gemeinschaftsordnung sei es K nur erlaubt gewesen, in seinen Räumen einen Supermarkt zu betreiben. Zwar sei es K nach der typisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich möglich gewesen, dort auch ein anderes Unternehmen zu eröffnen. Es komme aber darauf...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B vergibt für Verwalter K bei einer Internet-Bewertungsplattform eine "1-Sterne-Bewertung" mit folgender Begründung: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovieru...mehr

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Versammlung: Anspruch auf A... / 3 Das Problem

Verwalter B lädt zu einer Versammlung am 7.11.2020 ein. Unter Hinweis auf die am 2.11.2020 in Kraft tretende hessische Corona-Schutzverordnung vom 29.10.2020 (CoronaSchutzVO) verlangt Wohnungseigentümer K, B die Durchführung der Versammlung zu untersagen. Er befürchtet durch die Teilnahme an der Versammlung die Begehung einer Ordnungswidrigkeit (§ 1 CoronaSchutzVO sieht vor,...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 4 Die Entscheidung

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hat Erfolg. Die Behauptung es bestehe "Provisionsgefahr" betreffe K in seinem sozialen Geltungsanspruch. Dasselbe gelte für die Formulierung "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten" und "Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt" oder "Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung ist Folgendes vereinbart: "In der Einheit Nr. 6 (Supermarkt) ist der Betrieb eines Ladengeschäftes einschließlich der Belieferung gestattet. Im Übrigen ist die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zulässig. (…)". K, der Eigentümer der Wohnungseigentums Nr. 6, stellt auf einer Versammlung...mehr

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Versammlung: Absage durch e... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des AG hat K aus § 280 BGB keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten! Es sei schon fraglich, ob B mit der Einberufung der Versammlung eine (nachvertragliche) Pflicht verletzt habe. B habe möglicherweise annehmen dürfen, dass die Einberufung dem Interesse der Wohnungseigentümer entspricht. Um eine ordnungsmäßige Verwaltung zu ermöglichen, sei die Einberufung eine...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / D. Dauer und Kosten des Verfahrens

I. Dauer Rz. 34 Die Verfahrensdauer bei zulässigen Beschwerden, über die der Gerichtshof auch in der Sache urteilt, beträgt erfahrungsgemäß ca. zwei bis drei Jahre. Verfahren, die bereits zur Unzulässigkeit einer Beschwerde führen, dauern durchschnittlich 15 bis 30 Monate.[171] II. Kosten Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozes...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB)

Rz. 180 Muster 2.38: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB) Muster 2.38: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB) Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht in zunehmendem Maße – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 28) missbräuchlich ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Gefahrübergang und Kosten bei Versendungskauf

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 206 § 447 BGB gilt im unternehmerischen Verkehr uneingeschränkt, so dass es keiner diesbezüglichen Regelung bedarf, wenn der Leistungsort nach § 269 Abs. 1, Abs. 3 BGB beim Verkäufer liegt. Eine entsprechende Klausel zum Leistungsort ist als Klarstellung unbedenklich. Zudem ist der Leistungsort im unternehmerischen Verkehr auch durch AGB regelbar...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Klausel zum Gefahrübergang als Versendungskauf; Kosten der Versendung/Rücksendung

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 55 Der Verkäufer wünscht die Regelung in den Verkauf-AGB, wonach die Gefahr möglichst früh auf den Käufer übergeht. Er möchte sich zudem von den Versandkosten freisagen. Will der Verbraucher den Widerruf der Bestellung erklären, soll er wenigstens die Kosten tragen.[151] b) Rechtliche Grundlagen aa) Gefahrübergang bei Versendung Rz. 56 Na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.6 Kosten

Rz. 21 Soweit zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hingegen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Teil der Verbindungskosten, die beim Betriebsratsmitglied auch bisher für private Telekommunikationsnutzung angefallen sind (Kosten für Internetprovider) zu übernehmen, denn diese sind nicht durch die Betriebsratstätigkeit ve...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Kosten der Versendung

Rz. 57 § 448 Abs. 1 BGB sieht vor, dass der Verkäufer die Kosten der Übergabe an den Käufer trägt. Diese Bestimmung ist (auch durch AGB) abdingbar.[154] Das Maß der Kostentragungspflicht des Verkäufers bestimmt sich also wesentlich danach, ob eine Hol-, Bring- oder Schickschuld vereinbart wird bzw. anzunehmen ist.[155] Gerade für den wichtigen Fall des standardisierten Versa...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 10. Kosten

Rz. 27 Gründungskosten (das sind alle an Dritte zu zahlenden, für die Entstehung der Gesellschaft notwendigen Aufwendungen wie Kosten des Notars und des Gründungsprüfers, Anwaltskosten, Kosten für den Aktiendruck, die erforderlichen Bekanntmachungen und die Eintragung) darf die Gesellschaft nur tragen, wenn dies in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist und die Kosten beziffe...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren/Prozesszinsen

Rz. 157 Der Streitwert ist im finanzgerichtlichen Verfahren gem. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 3 GKG die beantragte Steuerherabsetzung. Geht der Streit nicht um eine bezifferte Geldleistung, bestimmt das Gericht gem. § 52 Abs. 1 GKG den Streitwert nach seinem Ermessen. § 52 Abs. 2 GKG sieht als Auffangwert einen Streitwert von 5.000 EUR vor.[225] Nach § 52 Abs. 4 GKG beträgt de...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 45 Das Verfahren sowohl der Streitwertfestsetzung als auch der Streitwertbeschwerde ist gem. § 68 Abs. 3 GKG gerichtsgebührenfrei. Allerdings können gem. KV 9000 ff. GVG die Auslagen einer nicht begründeten Beschwerde anfallen. b) Anwaltsgebühren Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beach...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / d) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 278 Siehe Nr. 1810 ff., Nr. 1820 ff. GKG-KV. bb) Anwaltsgebühren Rz. 279 Für die Tätigkeit im sofortigen Beschwerdeverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV sowie ggf. eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3513 RVG-VV. Für die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt, dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt, eine 0,5 Verfahre...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 256 Die allgemeine Verfahrensgebühr ist eine 4,0 Gebühr, Nr. 1220 GKG-KV. Diese reduziert sich nach Maßgabe der Tatbestände der Nr. 1221–1223 GKG-KV auf eine 1,0 bis 3,0 Gebühr. bb) Anwaltsgebühren Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegun...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 50 Für das Beschwerde- bzw. Erinnerungsverfahren entstehen besondere Gebühren nach Nr. 3500 RVG-VV.mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Kosten

Rz. 155 Präklusion kann negative Kostenfolgen für den Präkludierten haben, § 137 FGO.[219]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtsgebühren Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an. bb) Anwaltsgebühren Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 56 Das Bewilligungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Wird das Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt, hat der Antragsteller eventuell entstandene Auslagen nach § 28 Abs. 3 GKG zu tragen. b) Anwaltsgebühren Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 232 Soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert ändert, ändern sich hierdurch auch die Gebührensätze. Nach einem höheren Streitwert bereits angefallene Gebühren bleiben bestehen.mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Wer trägt die Kosten der Wertermittlung?

a) Grundsatz Rz. 224 § 2314 Abs. 2 BGB schreibt vor, dass die Kosten der Wertermittlung dem Nachlass zur Last fallen. Damit korrespondiert § 2314 Abs. 1 BGB, wonach ein Pflichtteilsberechtigter auch verlangen kann, dass der Wert von Nachlassgegenständen ermittelt wird. Die gesetzliche Regelung betrifft lediglich Wertgutachten, die vom Erben eingeholt werden. Was aber ist mit d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 207 Keine besonderen Gerichtskosten. b) Anwaltsgebühren Rz. 208 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Bestimmung des zuständigen Gerichts zum Rechtszug; somit entstehen keinerlei gesonderten Gebühren. Wenn der Anwalt nicht als Prozessbevollmächtigter tätig wird, entsteht eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 7. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 174 Seit der Gebührenrechtsnovelle von 1994 hat ein Versäumnisurteil nicht mehr zur Folge, dass sich die Gerichtsgebühr reduziert, Nr. 1211 GKG-KV.[134] b) Anwaltsgebühren Rz. 175 Gem. Nr. 3105 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt für den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils eine 0,5 Terminsgebühr. Eine Reduzierung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV auf...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 143 Bei Erlass eines Verzichtsurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 144 Bei Verzicht des Klägers auf den Klageanspruch und den hierauf erklärten Antrag auf Klageabweisung erhalten die beteiligten Anwälte jeweils eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 RVG-VV.mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Weiteres Verfahren, Kosten und Gebühren

Rz. 185 Es gelten die Ausführungen zur Anfechtungsklage (siehe Rdn 139 ff.) entsprechend.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Gebühren und Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 72 Für das Mahnverfahren fällt eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 1100 GKG-KV an. Diese wird auf eine eventuell später anfallende Gebühr bei Durchführung des streitigen Verfahrens angerechnet, Nr. 1210 GKG-KV. 2. Anwaltsgebühren Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfa...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 100 Urkundenprozess und Nachverfahren werden gebührenrechtlich als eine Instanz behandelt. bb) Anwaltsgebühren Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 157 Bei einer Erledigungserklärung nach § 91a ZPO reduziert sich die Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt, es sei denn, dass bereits ein andere...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 163 Beim Abschluss des Vergleichs ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, soweit nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV. Soweit weitere Ansprüche miteinbezogen werden, die bisher nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren, entsteht eine zusätzliche 0,25-Gebühr, Nr. 1900 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 164 Durch den Vergleichs...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 149 Bei Erlass eines Anerkenntnisurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. Dies soll jedoch nicht gelten bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast.[118] bb) Anwaltsgebühr Rz. 150 Bei Anerkenntnis fällt eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV für beide beteiligten Anwälte an. Somit entstehen d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 266 Es fällt eine 5,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 1230 GKG-KV an, die sich nach Nr. 1231–1232 GKG-KV auf eine 1,0–3,0 Gebühr reduzieren kann. bb) Verfahren für die Zulassung der Sprungrevision Rz. 267 Soweit der Antrag abgelehnt wird, eine 1,5 Gebühr gem. Nr. 1240 GKG-KV, die sich gem. Nr. 1241 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr reduzieren kann. cc) Anwaltsgebühren ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Kosten und Gebühren

1. Gerichtskosten Rz. 244 1,0 Gebühr gem. Nr. 1610 GKG-KV zzgl. eventueller Auslagen, wie z.B. die Kosten des Sachverständigen. 2. Anwaltsgebühren Rz. 245 Es fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV und ggf. eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV sowie eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV an. Gem. Vorbemerkung 3 Abs. 5 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG is...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Gebühren und Kosten

a) Gerichtsgebühr Rz. 283 Bei Verwerfung der Gehörsrüge beträgt die Gerichtsgebühr 50 EUR gem. Nr. 1700 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 284 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 5 RVG gehört die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Instanz. Durch die am 1.8.2013 neu eingefügte Nr. 3331 RVG-VV besteht bei einem Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf r...mehr