Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellung bei Vergütungen für Rechteüberlassungen (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG normiert die Voraussetzungen einer Freistellung im Steuerabzugsverfahren ohne das Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung durch das BZSt. Die Regelung ersetzt das Kontrollmeldeverfahren in § 50d Abs 5 EStG aF und soll für Einkünfte aus Rechteüberlassungen von nur geringfügiger Bedeutung ein vereinfachtes Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen unzureichender Glaubhaftmachung.

Rn 22 Sofern das Gericht dem Antragsteller aufgibt, den Sachverhalt aufzuklären und glaubhaft zu machen, so hat dies durch Verfügung mit einer entsprechenden Fristsetzung zu geschehen. Auch für diese Frist gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Frist ist unter Beachtung dessen, was der Antragsteller glaubhaft machen soll, angemessen zu bestimmen. Sinnvoll ist, die Verfügu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 70 GVG 1 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 1; 106 GVG 1 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbststän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht.

Rn 4 Dogmatisch folgt aus der Vereinheitlichung des Leistungsstörungsrechts die Erkenntnis, dass die Herstellung eines mangelhaften Gewerkes als Unterfall der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages zu behandeln ist. Das ändert freilich nichts daran, dass die im Werkvertragsrecht verbliebenen, vertragsspezifischen Vorschriften zum Mängelhaftungsrecht abschließende Sonderre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzeszweck.

Rn 1 Mit seinem eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren zwingt der ASt dem Antragsgegner eine vorweggenommene Beweisaufnahme auf; binnen dieses selbstständigen Beweisverfahrens und auch bei der Beendigung kommt es grds nicht zu einer Kostenentscheidung (zu Ausnahmen § 485 Rn 27; zum Anwaltszwang § 487 Rn 13; zu Besonderheiten wegen Insolvenz § 490 Rn 2, § 494a Rn 3). §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungsfreie Verfügungen.

Rn 3 Ausgenommen von der Genehmigungspflicht durch das Betreuungsgericht werden alle Verfügungen, soweit der Gegenstand der Leistung nicht in Geld oder Wertpapieren besteht. Von der Genehmigungserfordernis ausgenommen wird nunmehr abweichend von § 1813 aF auch nicht nur die Annahme der Leistung, sondern auch alle Verfügungen über das den Zahlungsanspruch begründende Recht. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hypothekarisch gesicherte Forderung.

Rn 2 § 830 ist anwendbar, falls die Forderung im Zeitpunkt der Pfändung bereits durch die Hypothek gesichert ist, und zwar unabhängig davon, ob dem Gläubiger die hypothekarische Sicherung bekannt ist. Die Regelung gilt grds für alle eingetragenen Hypotheken (Ausn Rn 4). Sie erfasst auch bedingte und künftige hypothekarisch gesicherte Forderungen (St/J/Würdinger § 830 Rz 2). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Datennetz 1 GVG 13 Dienstunfähigkeit 1 GVG 10 Fristenkontrolle 1 GVG 11 Geschäftsprüfung 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 17 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung.

Gesetzestext In dem verfahrenseinleitenden Schriftstück, einem gleichwertigen Schriftstück oder einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung oder in einer zusammen mit diesem Schriftstück oder dieser Ladung zugestellten Belehrung muss deutlich auf Folgendes hingewiesen worden sein:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 7 EuVTVO – Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren.

Gesetzestext Umfasst eine Entscheidung eine vollstreckbare Entscheidung über die Höhe der mit dem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten, einschließlich Zinsen, wird sie auch hinsichtlich dieser Kosten als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, es sei denn, der Schuldner hat im gerichtlichen Verfahren nach den Rechtsvorschriften des Ursprungsmitgliedstaats der Verp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung des Leistungsstörungsrechts ist auch das werkvertragliche Mängelhaftungsrecht völlig neu geordnet worden. Das hat dazu geführt, dass wichtige Rechtsfolgen der mangelhaften Herstellung des geschuldeten Gewerkes über die zentrale Verweisungsnorm in § 634 nunmehr im all...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1476 BGB – Teilung des Überschusses.

Gesetzestext (1) Der Überschuss, der nach der Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten verbleibt, gebührt den Ehegatten zu gleichen Teilen. (2) 1Was einer der Ehegatten zum Gesamtgut zu ersetzen hat, muss er sich auf seinen Teil anrechnen lassen. 2Soweit er den Ersatz nicht auf diese Weise leistet, bleibt er dem anderen Ehegatten verpflichtet. Rn 1 Sind die Gesamtgutsverb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungsrecht.

Rn 4 Der nicht abdingbare § 744 II Hs 1 sichert dem einzelnen Teilhaber das Recht, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands notwendigen Maßnahmen ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu ergreifen. Obwohl nach Hs 1 nicht erforderlich, kann er nach Hs 2 vorab die Zustimmung der anderen Teilhaber verlangen und nach § 894 ZPO durchsetzen, so dass er nicht mit der Un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Die Definition unterscheidet zwischen den unmittelbaren (I) und mittelbaren (III) Sachfrüchten und den unmittelbaren (II) und mittelbaren (III) Rechtsfrüchten. Die rechtlichen Wirkungen, die sich an die Einordnung als Sach- oder Rechtsfrucht knüpfen, ergeben sich aus §§ 953 ff, 911 (Eigentumserwerb an den Früchten), §§ 993 (Herausgabe von Nutzungen), §§ 581, 1030 (Nutzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung.

Rn 12 Das Gericht entscheidet durch Beschluss, mit dem im Falle des begründeten Antrags die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt und/oder Kostenersatz geregelt wird. § 247 II 3 ermöglicht dem Gericht die Anordnung, dass der Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt des Kindes zu hinterlegen ist. Diese Möglichkeit war bereits in § 1615o I, II BGB aF vorgesehen. A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. VOB/B.

Rn 29 Gem § 4 VII VOB/B kann der Besteller auch schon vor der Abnahme Mangelbeseitigung verlangen und – nach erfolglosem Fristablauf und Auftragsentziehung – nach § 8 III Nr 2 VOB/B die Selbstvornahme erzwingen oder den Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen. Darüber hinaus erhält er einen evtl weitergehenden Schaden ersetzt. Den Rücktritt vom Vertrag sieht die VOB/B nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Der Geschädigte kann nach Fristablauf (bzw bei Entbehrlichkeit einer Fristsetzung schon ab dem Zeitpunkt, in welchem er Geldersatz verlangt, BGH NJW-RR 11, 910, 913) die Herstellung nicht mehr verlangen, weil sich der Anspruch in einen Zahlungsanspruch wandelt. Streitig – wenngleich praktisch kaum von Relevanz – ist aber, ob er dann Kostenersatz nach § 249 II oder Gelde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gegen den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung (§ 1881 S 2).

Rn 3 Auf diesem Wege wird der Rückgriff auch auf zunächst geschontes Vermögen des Betreuten eröffnet, wenn dieses zB durch den Tod des Betreuten kein Schonvermögen mehr ist (vgl dazu Jürgens/Marschner § 1836c aF Rz 12–15). Für solche Nachlassverbindlichkeiten gelten die in § 1880 genannten Schonungen nicht (Soergel/Zimmermann § 1836e aF Rz 20). Nach § 1881 I 2 wird die Nachl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 340a ZPO – Zustellung der Einspruchsschrift.

Gesetzestext 1Die Einspruchsschrift ist der Gegenpartei zuzustellen. 2Dabei ist mitzuteilen, wann das Versäumnisurteil zugestellt und Einspruch eingelegt worden ist. 3Die erforderliche Zahl von Abschriften soll die Partei mit der Einspruchsschrift einreichen. 4Dies gilt nicht, wenn die Einspruchsschrift als elektronisches Dokument übermittelt wird. Rn 1 Die Vorschrift ist Fo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm beschreibt den der elterlichen Sorge nachgebildeten Inhalt der Vormundschaft. Dem Vormund obliegt die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (I 1). Lediglich in den Aufgabenbereichen, für die ein Pfleger bestellt ist (§§ 1776, 1777, 1809 I 1), ist der Vormund idR nicht zur Vertretung berechtigt, es sei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 000 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 000 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dann abgezogen wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Selbständigkeit

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird der Personenkreis wöchentlich weniger als sechs Stunden von einem Verein beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Selbständigkeit (s. R 19.2 LStR, Anhang 8a). Dies ist immer dann der Fall, wenn von den Turn- und Sportvereinen bzw. den übrigen steuerbegünstigten Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige, oder kirchliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 30 AGG – Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Zur Förderung des Dialogs mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die sich den Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zum Ziel gesetzt haben, wird der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Beirat beigeordnet. Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 1875–1881 enthalten die Vorschriften zu Vergütung und Aufwendungsersatz (§§ 1835–1836, 1836, 1836c-1836e aF), die mit der Reform vom Vormundschafts- in das Betreuungsrecht verschoben worden sind. Sie gelten auch für ehrenamtliche Vormünder (§ 1808) und Pfleger (§§ 1813 I, 1888 I). Die Vorschriften sind außerdem auch inhaltlich überarbeitet und in ein neues System...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabellen VBVG

Zusammenfassung Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabellen VBVG0 (BGBl 2021 S. 930) Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabelle Amehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung.

Rn 4 Stirbt der Betreute, haften für sämtliche noch nicht bezahlten Betreuungskosten (Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung, Vergütung) grds die Erben, ohne dass diese sich auf die Mittellosigkeit des Betreuten berufen können (Hamm FamRZ 04, 1065). Ob auch Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten noch aufwendungsersatz- bzw vergütungsfähig sind, hängt davon ab, ob der Betre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Nebenberufliche Tätigkeit des Betreuers

Tz. 73 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Auch die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen (s. § 3 Nr. 26 EStG , Anhang 10). Nicht begünstigt ist die Betreuungstätigkeit des gesetzlichen Betreuers nach § 1835a BGB, wenn durch einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönlichen Kontakt zu den betreuten Menschen ein Kernbereich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anordnung der Teilnahme an einem Informationsgespräch über Mediation oder sonstiger außergerichtlicher Konfliktbeilegung, S 3.

Rn 12 Nach Abs 1 S 3 kann das Gericht anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über sonstige Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Vorschrift entspricht § 135 S 1. Es besteht kein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1813 BGB – Anwendung des Vormundschaftsrechts.

Gesetzestext (1) Auf die Pflegschaften nach diesem Titel finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. (2) Für Pflegschaften nach § 1809 Absatz 1 Satz 1 gelten die §§ 1782 und 1783 nicht. Rn 1 Nach I 1 sind auf die Pflegschaft grds die für die Vormundschaft geltenden Regeln anzuwenden. Das gi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr