Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 1 Arten und Inhalte

Ein Grundstückseigentümer kann sich durch Erklärung freiwillig gegenüber der Baubehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden und Unterlassen verpflichten. Solche als Baulasten bezeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer mit Ausnahme von Bayern vorgesehen. Sie werden nicht ins Grundbuch, aber ins Baulastenverzeich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 24.3 Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 31.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.3 Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 33.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 15.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 30.2 Bundesrecht

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 10 Innerbetrieblicher Werksverkehr

Auf einem weitläufigen Firmengelände stellen Fahrräder eine sinnvolle Transportmöglichkeit dar. Strecken bis zu einigen Kilometern lassen sich hiermit schnell zurücklegen. Auch ein Transport von kleineren Lasten ist mittels Fahrrad möglich. Das Fahren mit einem Pkw wäre hier teilweise umständlich, darüber hinaus teuer und für den Motor des Wagens auch nicht gut, da er im Kur...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 7 Kleidung

Wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist, stellt die Kleidung einen wichtigen Aspekt hinsichtlich der Sicherheit, aber auch des Komforts dar. Sinnvoll ist das Tragen von Funktionskleidung. Die synthetische Kleidung hält trocken, weil sie Schweiß nach außen weiterleitet. Daher kühlt der Körper nicht so leicht aus. Bei der Fahrradkleidung sollte auch darauf geachtet werden, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.8 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Sonderabschreibungen können nach § 7g EStG nicht nur für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Auch die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die wegen der Verwendung gebrauchter Teile steuerrechtlich nicht als neu gelten, sind b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 9 Verkehrsregeln

Selbstverständlich müssen sich Radfahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr auch an die Verkehrsregeln halten. Fahrräder und Pedelecs müssen den Radweg benutzen – und zwar nur in der jeweiligen Fahrtrichtung. Radwege auf der linken Seite der Straße dürfen lediglich dann benutzt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt wird. Sofern ausgewiesene Radwe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.1 Regelungen auf europäischer Ebene

Die zentralen Strategien für die Elektromobilität der Europäischen Union (EU) sind vor allem im EU-Klima- und Energierahmen, dem Pariser Übereinkommen, dem Europäischen Grünen Deal und dem Weißbuch zum Verkehr festgehalten. EU-Klima- und Energierahmen 2030 Im Jahr 2014 (Mitteilung vom 22.1.2014) hat sich die Europäische Kommission einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Sharing- und L... / 2 E-Car-Leasing

Die Alternative zum E-Car-Sharing ist das E-Car-Leasing. Zahlreiche Autohändler, Mietwagenfirmen und Full-Service-Leasing-Spezialisten bieten E-Car-Leasing an und haben eine Vielzahl von Modellen in ihren Flotten. Bei Unternehmen gelten ganz besondere Ansprüche an die Fahrzeugflotte. Ein günstiger Anschaffungspreis ist ebenso wichtig wie geringe Unterhaltskosten und eine hohe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.2 Mengenvergleich

Als Zweites wird der Betriebsprüfer einen Mengenvergleich, getrennt für Neuwagen und Gebrauchtwagen, durchführen. Mengenvergleich heißt, dass die rechnerischen Mengen an Fahrzeugen der verschiedenen Kategorien nach den vorliegenden Belegen mit den erfassten Mengen abgeglichen werden. Praxis-Beispiel Mengenvergleich bei Neuwagen Die Aufbereitung der Ein- und Verkäufe und Abstim...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.3 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich wird der zu prüfende Betrieb mit der Branche verglichen. Dazu muss zunächst die erklärte Gewinnermittlung in die Bereiche Handel, Reparatur und Zubehör getrennt werden. Danach können aus den einzelnen Sparten die Kennzahlen wie folgt berechnet und mit den Branchenwerten verglichen werden: Mittelwerte Richtsatzsammlung 2022mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und A...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.7 Gebühren

Die Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Voraussetzung ist, dass der Händler diese Beträge in der Rechnung als "durchlaufende Posten" gesondert ausweist.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.5 Einfuhr

Der Import von Kraftfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum (sog. "Drittländer") richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften: Der Erwerb gilt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.[2] Der Zoll stellt Anschaffungsnebenkosten dar[3] und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2 Umsatzsteuer

Auch die Umsatzsteuer hält für das Kfz-Gewerbe ein paar Besonderheiten bereit. 3.2.1 Altteileregelung Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austausch...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.11 Versicherungsschutz

Wird eine Kfz-Versicherung vermittelt, so ist dieser Umsatz von der Steuer befreit.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.9 Arbeitnehmer

Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind: Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung) Sammelfahrten Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1 Geschäftsfelder

Im Kfz-Gewerbe gibt es verschiedene anzutreffende Geschäftsfelder, die im Folgenden dargestellt werden. 1.1 Neu- und Gebrauchtwagenhandel Der "Klassiker" unter den Kfz-Händlern mit Ausstellungshalle und Werkstatt betreibt sein Geschäft zwar immer noch nach der herkömmlichen Methode mit Neuwagenverkauf, Verkauf in Zahlung genommener Gebrauchtwagen und Reparatur. Dieses Kerngesc...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.2 Gebrauchtwagenhandel

Bezogen auf den Umsatz besteht im Gebrauchtwagenhandel wohl am ehesten noch die Möglichkeit, dass keine Buchführungspflicht vorliegt und die Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen werden kann.[1] In vielen Fällen wird dieser Handel in Kombination mit einer Kfz-Reparaturwerkstätte betrieben. Ist keine eigene Werkstatt vorhanden, müssen kleinere Rep...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1 Bilanzierung

Im Bereich der Bilanzierung gibt es im Kfz-Gewerbe folgende zu beachtende Besonderheiten: 3.1.1 Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren.[2] Ist der Teilwert voraussichtlich auf Dauer niedriger, kann dieser steuerli...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.6 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Hersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs Vergütungen (z. B. Incentive-Reisen), gehören diese zu den umsatzsteuerpflichtigen Vergütungen.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.1 Neu- und Gebrauchtwagenhandel

Der "Klassiker" unter den Kfz-Händlern mit Ausstellungshalle und Werkstatt betreibt sein Geschäft zwar immer noch nach der herkömmlichen Methode mit Neuwagenverkauf, Verkauf in Zahlung genommener Gebrauchtwagen und Reparatur. Dieses Kerngeschäft wurde bereits vor langer Zeit um Geschäftsformen wie Vermittlung oder Verkauf von Jahreswagen, "jungen Gebrauchten" und Leasingrück...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3 Steuerliche Besonderheiten

In Ergänzung zu den allgemeinen steuerlichen Vorschriften, sind im Kfz-Handel noch spezielle Regelungen zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. 3.1 Bilanzierung Im Bereich der Bilanzierung gibt es im Kfz-Gewerbe folgende zu beachtende Besonderheiten: 3.1.1 Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtsc...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.1 Altteileregelung

Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austauschteil und erhält dafür im Gegenzug das Altteil und eine Geldzahlung.[2] Als Entgelt für die Lieferung...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.10 Finanzierungen

Werden im Kfz-Handel Finanzierungen vermittelt, so ist diese Leistung grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Dasselbe gilt, wenn der Kfz-Händler die Finanzierung selbst übernimmt. Bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen besteht die Möglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten (sog. Option).[2]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wird ein Fahrzeug aus dem EU-Raum eingeführt, liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor; kommt das Fahrzeug aus einem Drittstaat spricht man von einer Einfuhr. Der dem innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundeliegende Fahrzeugverkauf ist für den ausländischen Lieferer umsatzsteuerfrei und gilt beim inländischen Erwerber als steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die Umsatzsteue...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.8 Neuwagengewährleistung

Maßgebend dafür, ob ein nicht steuerbarer Schadenersatz oder ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegt, sind die vertraglichen Verhältnisse zwischen Hersteller, Händler und Käufer. Einzelheiten sind in zwei BMF-Schreiben geregelt.[1] Gewährleistungsverpflichtung durch Hersteller Führt die Kfz-Werkstätte für den Hersteller Reparaturen im Rahmen der Neuwagengaranti...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.4 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Automobilhersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs eine Incentive-Reise, gehört deren Wert zu den steuerpflichtigen Erlösen,[1] da sie Ausfluß seiner betrieblichen Leistung ist, nämlich eine Belohnung für die gute Vertriebstätigkeit. Da die Reise i. d. R. zu privaten Urlaubszwecken angetreten wird, liegt eine Entnahme vor.[2]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.10 Sonstige Verprobungen

In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar: Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen" Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG § 1 A...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.7 Nutzfahrzeuge

Sowohl für den Neu- wie auch für den Gebrauchtwagenhandel gibt es Händler für Nutzfahrzeuge. Entweder werden diese Fahrzeuge ausschließlich oder zusätzlich zu PKWs vertrieben. Werden neben PKWs auch LKWs verkauft, ist für die Betriebsprüfung auch die Verteilung von Rabatten von Interesse.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.9 Gebrauchtwagengarantie

Der Aufpreis für einen zusätzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und/oder Reparaturkostenersatzansprüche gegenüber einem Versicherer, ist eine umsatzsteuerfreie Leistung, da es sich um die Leistung auf Grund eines Versicherungsverhältnisses handelt.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.5 Differenzbesteuerung

Prüfungsansätze im Bereich der Differenzbesteuerung sind: Überprüfung der Zulässigkeit der Margenbesteuerung (Einkauf von Privat bzw. Kleinunternehmer, Ausschluss von Importen und Exporten, Nachweis der Sonderfälle bei Import bzw. Export, …) Ausschluss der negativen Margen bei Fahrzeugen mit einem Wert über 500 EUR sachgerechte Ermittlung der Margen (keine Erhöhung der Einkaufs...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.2 Vorführwagen

Wird ein Fahrzeug als Vorführwagen zugelassen und verwendet, scheidet es aus dem Umlaufvermögen aus und ist im Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung zu bilanzieren.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.11 Rabatte

Erwirbt ein Kunde mehrere Fahrzeuge (PKWs und/oder LKWs) für seinen Betrieb und für den Privatbereich, wird der Betriebsprüfer darauf achten, dass Preisnachlässe nicht vornehmlich dem privaten Sektor zugeordnet werden.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 5 Fazit

Der Betriebsprüfer wird, sofern im Prüfungszeitraum keine weiteren Besonderheiten (Neubau, Anteilsübergang, …) zum Tragen kommen, seine Prüfung an den o. g. kfz-spezifischen Prüfungsansätzen ausrichten.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.4 Werkstatt

Im Neuwagenhandel ist i. d. R. eine sog. "Vertragswerkstatt" mit Preisbindung der entsprechenden Automarke anzutreffen. Beim Gebrauchtwagenhandel wird meist eine "freie" Werkstatt betrieben. Die Preisbindung für "Originalteile" kann hier umgangen werden.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.6 Export, Import

Export- und Importgeschäfte können sich von Fall zu Fall sporadisch oder im Rahmen eines Großabnehmers ergeben. Ebenso sind Händler anzutreffen, die sich auf Exportgeschäfte konzentriert haben. Innergemeinschaftliche Lieferungen in den Raum der Europäischen Union oder Ausfuhren in Drittstaaten bzw. der Import unterliegen bestimmten Voraussetzungen und erfordern steuerlich jew...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.6 Import, Export

Im Bereich der Import und der Exporte wird die Betriebsprüfung besonderen Wert auf das Vorliegen der Voraussetzungen und den Belegnachweis legen.mehr