Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 5 Passivlegitimation und ... / IV. Klage gegen den Halter

Rz. 103 Häufig werden Klagen in Verkehrsunfallangelegenheiten gegen Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner erhoben. Rz. 104 Dies geschieht häufig ohne vorherige Überlegung, ob eine Klage gegen den Halter im Einzelfall auch sinnvoll ist. Rz. 105 Beispiel Ein Lkw-Fahrer fährt mit dem Lastzug seines Arbeitgebers und muss wegen eines Defektes anhalten. E...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (3) Berücksichtigung konkreter Restwertangebote

Rz. 259 Beginnend mit einem weiteren Urteil hat der BGH (zfs 2000, 103 = DAR 2000, 159 = NVZ 2000, 162) seine Rechtsprechung noch weiter konkretisiert. Danach bestätigt er zunächst, dass der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt, wenn er im Totalschadensfall das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert verka...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / II. Fahrerhaftung

Rz. 275 Der Fahrer haftet nach § 18 StVG für vermutetes Verschulden. Anders als der Halter, der sich nach § 7 Abs. 2 StVG nur durch den Nachweis höherer Gewalt entlasten kann, scheidet eine Haftung des Fahrers nach § 18 StVG völlig aus, wenn er darlegt und beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Es handelt sich beim § 18 StVG somit um eine Verschuldenshaftung mit umgekehr...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 2. Lösungswege

Rz. 111 Die einzige vertretbare Lösung dürfte nach wie vor die Trennung der Mandate hinsichtlich der verklagten Parteien sein. Rz. 112 Der Versicherer muss dazu seinem VN und/oder Fahrer den Versicherungsschutz mit der Behauptung vorsätzlichen Verhaltens versagen. VN und/oder Fahrer müssen sich dann einen eigenen Anwalt suchen, für dessen Gebühren allerdings der Kfz-Haftpflic...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vorsatz in der Haftpflichtversicherung

Rz. 135 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls unschädlich. Rz. 136 Der subjektive Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht gem. § 103 VVG nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Vorsatz muss sich auch auf die Schadensfolge erstrecken (BGH VersR 1998, 1011). Im Falle des Vorsa...mehr

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zfs 01/2020, Keine Bestätig... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Zahlungsanspruch aus § 1 S. 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien zum 26.6.2014 geschlossenen Versicherungsvertrag über eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zu, da das hier streitgegenständliche Unfallgeschehen vom 11.3.2016 in unversicherter Zeit eingetreten ist. Der Versicherungsvertrag ist aufgrund der Kündigung der Kl....mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / b) Reparatur mit Gebrauchtteilen

Rz. 172 Seit sich der Arbeitskreis VII des 37. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1999 mit diesem Thema befasst hat, ist die Kfz-Reparatur mit Gebrauchtteilen offiziell im Gespräch (Reinking, Kfz-Reparatur mit Gebrauchtteilen, DAR 1999, 56 ff.). Rz. 173 Problematisch ist dabei sowohl die Frage der Gleichwertigkeit der Reparaturausführung im Verhältnis zur Neuteilereparatur als a...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV

Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei denn, der unberechtigte Fahrer hat d...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Gegnerischer Versicherer bekannt

Rz. 246 Zunächst muss der gegnerische Versicherer angeschrieben werden. Ist dieser bekannt, stellt sich allenfalls das Problem der zutreffenden Adresse. Rz. 247 Tipp Für die Ermittlung von Adressen in Verkehrsunfallsachen hilfreich: "Adressbuch für die Schadensbearbeitung" (Loseblattwerk, hrsg. v. G. P. Julich, GPJ Verlag). Rz. 248 Darin finden sich u.a. die vollständigen Adres...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Repräsentantenbegriff

Rz. 207 Fehlverhalten Dritter wird dem Versicherungsnehmer dann zugerechnet, wenn dieser Dritte Repräsentant ist. Der Repräsentantenhaftung liegt folgender Gedanke zugrunde: Überträgt der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherungsvertrages jemand anderem die Vertragspflichten in einem solchen Umfange, dass dieser quasi "an die Stelle des Versicherungsnehmers" ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beispiele einer Gefahrerhöhung

Rz. 53 Im Bereich der Kraftfahrtversicherung beziehen sich die Gefahrerhöhungen meist auf die (Weiter-)Benutzung eines Kfz in länger andauerndem verkehrsunsicheren Zustand (BGH VersR 1990, 80), z.B. aufgrundmehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (2) Rechtsdienstleistung als erlaubte Nebenleistung, § 5 Abs. 1 RDG

Rz. 51 Die Rechtsdienstleistung kann als Nebenleistung zum jeweiligen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. In der Abwicklung eines Verkehrsunfalls wird dies bedeuten, dass Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer allgemeine Hinweise zur Schadensabwicklung geben dürfen, sofern diese keine vertiefte juristische Prüfung erfordern. Rz. 52 Bei eindeutiger Haftungslage...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. In der Haftpflichtversicherung

Rz. 602 Bereits mit der Meldung eines Schadensfalles wird der Schadenfreiheitsrabatt bei der eigenen Haftpflichtversicherung belastet. Der Versicherer muss Rückstellungen in noch nicht genau absehbarem Umfang bilden. Rz. 603 Soweit der Versicherer in einem Schadensfall dann tatsächlich reguliert hat, verbleibt es bei der Belastung und es entsteht für den Geschädigten ein ents...mehr

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zfs 01/2020, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung der Bekl. hat in der Sache weitestgehend keinen Erfolg." Das LG ist – jedenfalls im Ergebnis – zu Recht davon ausgegangen, dass sich ein unfallursächlicher Sorgfaltsverstoß des Kl. nicht feststellen lässt und deshalb die auf seiner Seite lediglich verbleibende allgemeine Betriebsgefahr des von ihm gehaltenen und geführten Fahrzeugs hinter die des vom B...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Einzelne Positionen

Rz. 355 Nachstehend soll eine Auswahl an Einzelbeispielen für "vermehrte Bedürfnisse" aufgelistet werden (umfassende alphabethische Auflistung bei Schah Sedi/Schah Sedi, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, § 3 Rn 304):mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB

Rz. 322 Grundsätzlich ist beim Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB zu beachten, dass das Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Rechtsschutz bei das Kfz betreffenden Vertragsstreitigkeiten (z.B. Gewährleistung beim Fahrzeugkauf) besteht gem. § 21 Abs. 6 ARB jedoch bereits vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehm...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (2) Ermittlung des Restwerts

Rz. 253 Der gegnerische Versicherer wendet oft ein, der Sachverständige habe den Restwert zu niedrig eingeschätzt und es lägen höhere Restwertangebote spezieller Restwertaufkäufer vor. Rz. 254 Nach der Rechtsprechung des BGH, der die Rechtsprechung seitdem nahezu einhellig folgt, kann der Schädiger den Geschädigten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / II. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Rz. 2 Bei Leasingfahrzeugen ist zu unterscheiden zwischen dem so genannten Teilschadensfall und dem Totalschaden. Rz. 3 Im Teilschadensfall ist entsprechend den üblicherweise vereinbarten "Allgemeinen Leasing Bedingungen" der Leasingnehmer regelmäßig verpflichtet, die Reparatur vornehmen zu lassen. Rz. 4 In diesen Fällen schuldet der Schädiger dem Leasingnehmer im Rahmen des s...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Haftung für Sach- und Vermögensschäden

Rz. 307 Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber gemäß § 280 Abs. 1 BGB für Sach- und Vermögensschäden haften, die er diesem bei einem Verkehrsunfall zugefügt hat, wenn er schuldhaft handelte. Rz. 308 Die Haftung des Arbeitnehmers richtet sich nach dem Grad seines Verschuldens. Seit 1987 geht das BAG (Urt. v. 24.11.1987, AP Nr. 16, 17 zu § 611 BGB, Gefahrgeneigte Arbeit) davon a...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Wohnmobil

Rz. 316 Für ein Wohnmobil kann nach der aktuellen Entscheidung des BGH (VersR 2008, 1086 = zfs 2008, 501 = r+s 2008, 352 = DAR 2008, 465 = NZV 2008, 453) keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn das Wohnmobil reinen Freizeitzwecken dient und für die alltägliche Lebensführung ein Pkw zur Verfügung steht (so auch OLG Hamm NZV 1989, 230; OLG Celle NZV ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Unfall gem. § 12 Abs. 1 II d AKB bzw. A.2.3.2 AKB 2008

Rz. 235 Der Unfallbegriff verlangt gem. § 12 Abs. 1 II d S. 1 AKB bzw. A.2.3.2 S. 2 AKB 2008 ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Hinweis Da die Unfreiwilligkeit kein Tatbestandsmerkmal des Unfallbegriffs ist, trägt der Versicherer im Falle des befürchteten Versicherungsbetrugs durch Unfallmanipulation gem. § ...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Rz. 40 Nach der Entscheidung des BGH vom 10.7.2007 (VI ZR 199/06 – VersR 2007, 1387 = zfs 2007, 678 = r+s 2007, 435 = DAR 2007, 636; bestätigt durch BGH v. 7.3.2017 – VI ZR 125/16 – VersR 2017, 830) muss sich der Leasinggeber bei der Verschuldenshaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB ein Verschulden des Leasingnehmers nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen, weil er zwar Eigentümer,...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen

Rz. 54 Nach § 3 Abs. 2a StVO müssen sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen – insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft – so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Rz. 55 Die Formulierung "so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschl...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Ältere Fahrzeuge

Rz. 262 Die Nutzungsausfalltabelle Sanden/Danner/Küppersbusch stellt auf neue bzw. neuere (maximal zehn Jahre alte) Fahrzeuge ab. Bei älteren Fahrzeugen – nach der Rechtsprechung und der Auffassung der Autoren vorgenannter Tabelle sind das solche Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind – sind jedoch Abzüge vorzunehmen. In der Praxis geschieht das regelmäßig durch Reduzierun...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Haftung für Sach- und Vermögensschäden

Rz. 301 Im Rahmen eines Arbeitsvertrages kommt eine Haftung des Arbeitgebers für Schäden am Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers dann in Betracht, wenn er den Arbeitnehmer vertraglich zur Benutzung seines Privatwagens verpflichtet oder aber der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt hat (...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / VIII. Angehörigenprivileg

Rz. 101 Das Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X schließt einen Forderungsübergang auf einen Sozialleistungsträger bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus. Diese Regelung entspricht dem § 67 Abs. 2 VVG a.F. im Privatversicherungsrecht, der nunmehr aufgru...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / D. Relevante Risikoausschlüsse/Einwendungen gegen die Leistungspflicht

Zunächst ist die Ausschlussregel des § 3 Abs. 5 ARB 2010 von hoher Relevanz: Zitat "Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen" (5) soweit in den Fällen des § 2a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsne...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 4. Krafträder

Rz. 310 Auch für Krafträder gibt es Nutzungsausfallersatz. Die diesbezügliche Tabelle, die inzwischen auch nach Herstellern und Typen unterscheidet, wird jedoch nicht so oft überarbeitet wie die Pkw-Tabelle. Seit der jahrzehntelang gültigen Tabelle in VersR 1989, 573 ist die von Sanden/Danner/Küppersbusch überarbeite Fassung nun veröffentlicht in DAR 2009, 230 ff. Sie befind...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 1. Leasingfahrzeug oder finanziertes Fahrzeug

Rz. 13 Ist aufgrund eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages Eigentümer des Kfz der Leasinggeber oder die finanzierende Bank, an die das Fahrzeug sicherungsübereignet wurde, kann lediglich Zahlung an den Leasinggeber bzw. die Finanzierungsbank verlangt werden. Eine Geltendmachung der Ansprüche durch den Leasingnehmer bzw. Darlehensnehmer im eigenen Namen im Wege der gewill...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / I. Praktische Auswirkungen

Rz. 11 Der Geschädigte kann seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen – wenngleich auch bei Verlust seines dortigen Schadensfreiheitsrabatts – und auf diesem Wege seine unmittelbaren Fahrzeugschäden (abzüglich Selbstbeteiligung) ersetzt erhalten. Beim Ersatz der weiteren Schadenspositionen vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer stellen sich nun folgende Fr...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / VII. Zinsen

Rz. 25 Der Geschädigte kann von dem Schädiger (abstrakt) Zinsen (vgl. auch § 8 Rdn 369 ff.) für die Entziehung einer Sache oder wegen der Beschädigung einer Sache nach § 849 BGB ab dem Zeitpunkt verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes der Sache zugrunde gelegt wird. Rz. 26 Für den Kraftfahrthaftpflichtschaden bedeutet dies, dass der Wiederbeschaffungswert eines total bes...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 22 Die vorläufige Deckung endet gem. § 52 VVG beimehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (2) Unfall im Inland, Gegner Ausländer

Rz. 277 Bei einer Beteiligung ausländischer Verkehrsteilnehmer an inländischen Verkehrsunfällen ist es in der Regel müßig, den Schaden kostenintensiv und zeitraubend mit dem ausländischen Versicherer nach deutschem Recht (wegen des sog. Tatortprinzips) zu regulieren oder gegen diesen ggf. zu prozessieren. Rz. 278 Man muss sich auf der Gegenseite nur einmal einen osteuropäisch...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 3. Reparaturaufwand übersteigt den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % (sog. 130-%-Fälle)

Rz. 75 Beispiel Rz. 76 Liegt der Reparaturaufwand zwar über dem Wiederbeschaffungswert, übersteigt diesen jedoch um nicht mehr als 30 % (sog. 13...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

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zfs 01/2020, Hinweis auf Ve... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] 2. Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Kl. bleibt ohne Erfolg. Sie hat weder eine grds. bedeutsame Rechtsfrage (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch den behaupteten Verfahrensmangel des Berufungsurteils (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) aufgezeigt. [15] a) Die von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen zum Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis und insb. ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / c) Alternative Reparaturmethoden ("Smart Repair")

Rz. 175 Unter dem Stichwort "Smart Repair" werden in den letzten Jahren alternative Reparaturmethoden diskutiert, bei denen Kleinschäden am Fahrzeug repariert werden im Gegensatz zu einem Austausch bzw. einer Neulackierung des betroffenen Fahrzeugteils. Hierunter fallen das Ausbeulen von Metallanbauteilen, die Kunststoffreparatur an Außenteilen, die Spot Lackierung und die S...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gem. § 2 e ARB

Rz. 331 Der Steuer-Rechtsschutz gem. § 2 e ARB (denkbar z.B. Streitigkeiten betreffend die Kfz-Steuer) ist auf die Interessenwahrnehmung vor Gerichten beschränkt, sodass weder für ein eventuelles Vorverfahren noch für das Ausgangsverfahren Rechtsschutz gewährt wird.mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / a) Abzüge "neu für alt" (n.f.a.)

Rz. 167 Führt die Reparatur zu einer Wertverbesserung, weil z.B. ein altes und verschlissenes Fahrzeug oder kurzlebige Teile davon (Motor, Reifen, Auspuff, Batterie, Lack) repariert bzw. erneuert werden, muss sich der Geschädigte dieses auf den Schadenersatz als Abzüge neu für alt (n.f.a.) anrechnen lassen. Grund: Der Geschädigte soll nicht über die Wiedergutmachung hinausge...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Vorläufiger Deckungsschutz

Rz. 18 Die bisher im Kfz-Bereich schon lange übliche vorläufige Deckung ist erstmals in den §§ 49–52 des VVG 2008 gesetzlich geregelt worden. 1. Eigenständiger Versicherungsvertrag Rz. 19 Es handelt sich – wie nach bisherigem Recht – bei der vorläufigen Deckung um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Hinweis Beim Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit gesch...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Einzelne Positionen

Rz. 407 Hinsichtlich der Fahrtkosten ist stets die wirtschaftlichste Beförderungsart zu wählen. Bei der Benutzung des eigenen Kfz können nur die reinen Betriebskosten ersetzt verlangt werden, die z.B. der ADAC-Tabelle "Was kostet mein Pkw" entnommen werden können. Rz. 408 Als Richtschnur können – je nach Größe des benutzten Pkw (ist also stets anzugeben) – die steuerlich aner...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 10. Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 459 Wenn der Geschädigte gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist er verpflichtet, den Schädiger in Höhe der Mehrwertsteuer zu entlasten und netto abzurechnen. Das gilt für alle Schadenspositionen, auch für die Anwaltskosten. Ein Nachteil entsteht dem Geschädigten dadurch nicht, da er in Höhe der Mehrwertsteuer seine eigene Steuerlast gegenüber dem Finanzamt dur...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / I. Beförderungsvertrag

Rz. 295 Bis zum 31.7.2002 bestand eine Gefährdungshaftung des Kfz-Halters nur gegenüber Insassen, die entgeltlich geschäftsmäßig befördert wurden. Bei unentgeltlicher Beförderung anderer Insassen kam die Gefährdungshaftung des Halters den Insassen gegenüber nicht zum Zug. Ihnen gegenüber wurde demgemäß nur bei Verschulden nach § 276 BGB gehaftet. Rz. 296 Seit der Neufassung d...mehr