Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädiung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 7 Die Beiträge der Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung (bis 31.12.2023: Versorgungskrankengeld), Übergangsgeld (bis 31.12.2004 auch Unterhaltsgeld) oder Arbeitslosengeld haben die Leistungsträger allein zu tragen. Das gilt nicht nur für die nach § 3 Satz 1 Nr. 3 kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen, sondern auch für die nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 auf Antrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.6 Abgrenzung zum Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit (§§ 44, 44a ff.)

Rz. 88 Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 45 SGB V besteht nicht (mehr), sobald der betreuende Elternteil wegen eigener Arbeitsunfähigkeit (§ 44 und 44a) das erkrankte Kind nicht mehr beaufsichtigen, betreuen, pflegen oder während der Mitaufnahme begleiten kann. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist gegenüber dem nach § 44 oder 44a nachrangig (vgl. auch Abschn. 9.5.1 des G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.9 Arbeitsunfähige oder Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 10 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 Satz 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Versicherungspflichtig Versicherte, die während einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahme keinen Anspruch auf Krankengeld haben (wegen des betroffenen Personenkreises vgl. Komm. zu § 166 und die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Nr. 2), tragen ihre Beiträge selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1 Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 3 § 45 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil deshalb der Arbeit fernbleibt, weil er zu Hause sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss. Daneben gibt es noch Sonderregelungen in Abs. 1a (Mitaufnahme während der stationären Behandlung des Kindes, Rz. 80 ff.) und in Abs. 4 (bei schwersterkrankte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.14 Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 22 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 besteht die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Betroffen sind die Personen, für die nur deshalb kein Krankengeldanspruch besteht, weil sie z. B. privat krankenv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.4 Bezieher von Krankengeld nach § 44a SGB V (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 7a Parallelvorschrift in der Pflegeversicherung ist § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB XI. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Beitragsfreiheit, § 224 Abs. 1 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung ist die Beitragstragung in § 347 Nr. 5a SGB III geregelt. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ist eine Folgeregelung zur Änderung des modifizierten Krankengeldanspruches nach § 44a SGB V zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.7 Bezieher von Krankengeld/Verletztengeld nach § 45 SGB V (Abs. 1 Nr. 2e)

Rz. 14 Die zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) als Folgeänderung zur Neuregelung der Krankengeldberechnung eingefügte Bestimmung des § 166 Abs. 1 Nr. 2e nimmt das wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gezahlte Krankengeld nach § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 1a (Begleitperson eines Menschen mit Behind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte Lebensjahr" durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" wird auch synonym als "Kinderkrankengeld", "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Pflege-Krankengeld" bezeichnet. Es wird gezahlt beim Fernbleiben von der Arbeit, wenn das eigene erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss (Fallgestaltungen des § 45 Abs. 1 und 4) und für die Zeit ab 1.1.2024 zusätzlich während der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.1 Überblick

Rz. 72 Ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, sofern der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege seines Kindes freigestellt wird. Voraussetzung ist also, dass der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt. Dieser Anspruch auf Freist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.5 Abgrenzung zum Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 und 4 und § 44b

Rz. 87 Der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Abs. 1a lässt den Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 unberührt. Insbesondere werden die im Rahmen des unbegrenzten Anspruchs nach § 45 Abs. 1a SGB V verwendeten Kinderkrankengeldtage nicht auf die begrenzte Anzahl von Kinderkrankentagen nach § 45 Abs. 1 angerechnet. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Abs. 1a läs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.5 Zahlungsweise/Zahlung für volle Kalendermonate

Rz. 68 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an die Anspruchsvoraussetzungen des § 45 vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der Versicherte den Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit erst ab der z. B. 7. Woche gewählt hat. Wird das Kinderkrankengeld z. B. bei schwerstkranken Kindern i. S. d. § 45 Abs. 4 oder b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 94 Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7.12.2017 i. d. F. v. 23.3.2022 zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1300277597/file.res/2022_03_23_GR_zum_KiKG_und_KiVG.pdf. "Düsseldorfer Tabelle": https://www.olg-duesseld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Krankenversicherte Elternteile können gegenüber ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn sie deshalb der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder nur für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sowie für die Zeit vom 1.1. bis 7.4.2023: ihr Kind wegen pandemiespezifischen Schließungen von Schulen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2 Fernbleiben von der Arbeit wegen der Beaufsichtigung etc. des erkrankten und versicherten Kindes

Rz. 7 Der versicherte Elternteil kann gemäß § 45 Abs. 1 Kinderkrankengeld wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nur beanspruchen, wenn er der Arbeit fernbleibt, weil er aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses sein erkranktes (vgl. Rz. 8 ff.) und versichertes Kind (Rz. 11 ff.) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss oder nur für die Zeit vom 1.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.7 Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 (nur bis 31.12.2023)

Rz. 89 Das Kinderkrankengeld war gemäß § 45 Abs. 1a grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn ein Elternteil gemäß § 11 Abs. 3 aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind zur stationären Behandlung ins Krankenhaus aufgenommen wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich allerdings in ihrer Besprechung vom 27./28.11.1990 und zuletzt durch Besprechungser...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.2 bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen

Rz. 51 Bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen erfolgt die Berechnung des Kinderkrankengeldes aus deren Arbeitseinkommen. Da eine zügige Ermittlung eines nach Abzug von Steuern verbliebenen Netto-Arbeitseinkommens nicht möglich ist (Steuererklärungen werden frühestens im Folgejahr getätigt), ist zur Berechnung des Kinderkrankengeldes der kalendertägliche Betrag des A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.3 Sonderfall: Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 65 Bezieher von Arbeitslosengeld haben bei der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes (Abs. 1) gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung gemäß § 146 Abs. 2 und 3 SGB III i. V. m. § 421d SGB III. Die höchstmögliche Dauer dieser Leistungsfortzahlung entspricht der Höchstanspruchsdauer beim Kinderkrankengeld (§ 45...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4 Ruhen des Anspruchs wegen des Zusammentreffens mit anderen Leistungen

2.4.1 Überblick Rz. 72 Ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, sofern der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege seines Kindes freigestellt wird. Voraussetzung ist also, dass der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt. Dieser Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2 Bemessungszeitraum

2.3.2.1 bei Arbeitnehmern Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5 Besonderheit: Mitaufnahme während der stationären Behandlung des Kindes (Fallgestaltung des Abs. 1a)

2.5.1 Überblick Rz. 80 Seit dem 1.1.2024 kann ein Elternteil Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn er während der stationären Behandlung seines krankenversicherten Kindes notwendig mit aufgenommen wird (§ 45 Abs. 1a). Als Kind gilt ein Kind bis zu einem Alter von 11 Jahren (Rz. 17 f.) oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind (Rz. 19). Bis zur Vollendung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3 Höhe und Berechnung des Kinderkrankengeldes (Abs. 2 Satz 3 bis 5)

2.3.1 Überblick Rz. 44 Bis auf die besondere Fallgestaltung des § 45 Abs. 4 (fortgeschrittenes Krankheitsstadium des Kindes mit nur noch begrenzter Lebenserwartung; vgl. Rz. 90 ff.) wird das Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2015 nicht mehr so berechnet wie das bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich für die kalendertägliche Höhe des Kinderkrankengeldes ist jetzt bei Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1) Rz. 3 § 45 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil deshalb der Arbeit fernbleibt, weil er zu Hause sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss. Daneben gibt es noch Sonderregelungen in Abs. 1a (Mitaufnahme während der stationären Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.2 bei einem hauptberuflich selbstständig tätigen Versicherten

Rz. 64 Die Berechnung des Kinderkrankengeldes für hauptberuflich selbstständige Elternteile, die wegen der Erkrankung des Kindes (§ 45 Abs. 1) oder in der Zeit vom 1.1.2021 bis 7.4.2023 aus pandemiebedingten Gründen (Abs. 2a i.d. jeweils bis 7.4.2023 geltenden Fassungen) oder für die Zeit ab 1.1.2024 wegen der Mitaufnahme des Elternteils in die stationäre Behandlung des Kindes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2 Anspruchsdauer/-zeitraum (Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 2a)

Rz. 23 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil freiwillig mit einem Anspruch auf Krankengeld erst ab der 3. oder 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit krankenversichert ist. Der Anspruch besteht gemäß § 45 Abs. 1 für ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.3 Exkurs: Stief- und Enkelkinder

Rz. 12 Stief- und Enkelkinder gelten gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 4 Satz 1 dann als Kinder, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden oder in seinen Haushalt aufgenommen wurden. Nachstehend werden die einzelnen Begriffe erläutert: Stiefkind Ein Stiefkind ist ein Kind, welches der Ehegatte aus einer früheren Beziehung in eine Ehe mitbringt. Auch währen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.1 Überblick

Rz. 44 Bis auf die besondere Fallgestaltung des § 45 Abs. 4 (fortgeschrittenes Krankheitsstadium des Kindes mit nur noch begrenzter Lebenserwartung; vgl. Rz. 90 ff.) wird das Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2015 nicht mehr so berechnet wie das bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich für die kalendertägliche Höhe des Kinderkrankengeldes ist jetzt bei Arbeitnehmern der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.6 Besonderheit: Schwersterkrankte Kinder (Fallgestaltung des Abs. 4)

Rz. 90 Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder" aus dem Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den Eltern von schwerstkranken Kindern mit einer nur kurzen Lebenserwartung einen Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne zeitliche Befristung eingeräumt. Es wird gemäß Abs. 4 gezahlt, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die progredient (fortschreitend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.2 Definition: versichertes Kind (einschließlich Altersgrenzen)

Rz. 11 Zu den Kindern i. S. d. § 45 gehören wegen des Verweises in Abs. 1 S. 2 auf § 10 Abs. 4: leibliche Kinder Kennzeichnend hierfür ist die biologische Abstammung. Die Anerkennung als leibliches Kind setzt bei einem unverheirateten Mann voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (vgl. §§ 1594, 1600d BGB). Adoptivkinder Bei den Adoptivkindern ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 81 Der Anspruch auf Kinderkrankengeld in den Fallgestaltungen des Abs. 1a ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis des mitaufgenommenen Elternteils und nicht aus der Versicherung des stationär behandelten Kindes. Demnach richtet sich der Anspruch gegen die Krankenkasse des Elternteils und nicht gegen die Krankenkasse des Kindes. Dieses entspricht der Systematik beim K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.1 Anspruchsdauer bis einschließlich 2019

Rz. 28 Bei der Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld für die Zeit bis einschließlich 2019 ist zu unterscheiden zwischen schwersterkrankten Kindern, die nur noch eine kurze Lebenserwartung haben (vgl. Rz. 90 ff.) und den sonstigen ("normal") erkrankten Kindern, die wegen ihrer Erkrankung der Aufsicht, Betreuung oder Pflege bedürfen. Jedes Elternteil, das bei Arbeitsunfähigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.3 Keine andere im Haushalt lebende Person, die die Betreuung des Kindes übernehmen kann

Rz. 20 Bei Erkrankung eines Kindes kommt gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld nur zustande, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die anstelle des anspruchsberechtigten Versicherten die notwendige Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des betreffenden Kindes übernehmen kann. In den Fällen des § 45 Abs. 1 Satz 1 kommt es auf eine verwandtschaftlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.7 Anspruchsdauer für die Jahre 2024 und 2025

Rz. 40 Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) fuhr der Gesetzgeber die Höchstanspruchsdauer für das Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 15 Arbeitstage je erkrank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3 Berechnung

Rz. 52 Das Kinderkrankengeld ist grundsätzlich für den Zeitraum der unbezahlten Freistellung zu berechnen und für die entsprechenden Kalendertage zu zahlen. Bei der Berechnung ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern (Rz. 53 ff.), selbstständig Tätigen (Rz. 64) und Beziehern von Arbeitslosengeld (Rz. 65). 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.1 Überblick

Rz. 80 Seit dem 1.1.2024 kann ein Elternteil Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn er während der stationären Behandlung seines krankenversicherten Kindes notwendig mit aufgenommen wird (§ 45 Abs. 1a). Als Kind gilt ein Kind bis zu einem Alter von 11 Jahren (Rz. 17 f.) oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind (Rz. 19). Bis zur Vollendung des 9. Lebensjah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.3 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2020

Rz. 35 Durch das "Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2208) wurde § 45 um einen Abs. 2a ergänzt. Danach bestand der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Kalenderjahr 2020 abweichend von Abs. 2 für jedes Kind (statt für längstens 10) für längstens 15 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte (Definiti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.8 Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes

Rz. 41 Für die Umsetzung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld gab der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene (zuletzt) am 19.10.2022 eine Reihe von Hinweisen ("Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V"; https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.6 Anspruchsdauer für das Jahr 2023

Rz. 39 Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde die pandemiebedingte Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld (vgl. Rz. 38 und Hinweise des GKV-Spitzenverbandes unter Rz. 41) auf den Zeitraum bis 7.4.2023 beschränkt. Ab dem 8.4.2023 konnten Elternteile nur noch f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.4 Dauer

Rz. 86 Das Kinderkrankengeld wegen der Mitaufnahme des Elternteils (Abs. 1a) besteht während einer aus medizinischer Sicht notwendigen Begleitung bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ohne zeitliche Begrenzung. Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres des versicherten Kindes wird gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 von der Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.3 Höhe

Rz. 85 Das Kinderkrankengeld nach Abs. 1a (für die Zeit der Mitaufnahme) berechnet sich genauso wie das Kinderkrankengeld nach Abs. 1 (Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes; Abs. 2 Satz 3). Näheres zu Berechnung ergibt sich deshalb bei Arbeitnehmern aus der Komm. zu Rz. 45 ff. (Bemessungszeitraum) und Rz. 53 ff. (Berechnung), selbstständig Tätigen aus d...mehr