Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.3 Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Abs. 1a)

Rz. 8f Abs. 1a ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch des GKV-VStG eingeführt worden. Danach haben Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Versicherten fördern und gleichzeitig die verordn...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 6)

Rz. 13 Abs. 6 enthält eine Berichtspflicht für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Der Gesetzgeber will dadurch die Entwicklung des neuen Leistungsbereichs durch einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen von Anfang an beobachten und strukturiert erfassen. Deswegen muss der GKV-SV einen Bericht über die Erbringung von Leistungen nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.6 Ausschluss von Hilfsmitteln (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hilfsmittel (§ 33) und bisher auch Heilmittel (§ 32) von der Kostenpflicht der gesetzlichen Krankenkasse auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (Bagatellmittel) handelt. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.4 Zuzahlung (Abs. 2)

Rz. 9 Die ursprünglich im Entwurf des 2. GKV-NOG vorgesehene Regelung, den Krankenkassen Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Art und des Umfangs der durch diese Vorschrift geregelten Leistungen ihrer Satzung zu geben, ist im Gesetzgebungsverfahren aufgegeben worden. Vielmehr sollen nunmehr durch die Erhöhung des Prozentsatzes für die Zuzahlung zu Heilmitte...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankheitsverhütung (vgl. u. a. § 187 Nr. 4, § 364 RVO). Erstmals mit dem GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) wurde zusätzlich der Begriff "Gesundheitsgefährdung" erwähnt, der bis heute beibehalten wurde. Zunächst wurde durch das GRG die Leistung "Gesundheitsförderung" ab 1.1.1989 in den Leistungskatalog der gesetzl...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In zahlreichen Gesetzen und Vorschriften normiert der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Ergänzend hierzu gab § 20 Abs. 2 in der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung den Krankenkassen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderu...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1 Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen

Rz. 3 § 33a eröffnet Versicherten einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die von der Legaldefinition in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 erfasst werden, in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen worden sind und vom behandelnden Arzt verordnet oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden. 2.1.1 Legaldefinition (Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.3 Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Abs. 1 Satz 7 bis 9)

Rz. 12 Die durch das GMG v. 14.11.2003 eingeführte Regelung stellt klar, dass die betreffenden Arzneimittel, die schon vor Erlass des GMG nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen waren, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 20 folgt auch in seiner aktuellen Fassung der Vorstellung von einem Konzept der primären Prävention und Gesundheitsförderung. Dies geht davon aus, auf Umwelt, Arbeitsleben und Lebensstil der Menschen einzuwirken, um so Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder zu verringern. Bereits mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Gedanke der Prävention gestärkt, indem ...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen keine Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aufbringen, deren Verordnung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4) widersprechen würde und deren Kostentragung dem Versicherten durchaus zumutbar ist. Vor dem Hintergrund des umfassenden Anspruchs auf Krankenbehandlung und...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Innovative Versorgungsstrukturen sind ohne weitere Digitalisierung nicht realisierbar. "Gesundheit-Apps" werden zunehmend allgemein zugänglich offeriert und erweisen sich bei Gebrauch als umfassende Datensammler, insbesondere medizinisch relevanter Daten ihres Benutzers. Ihre Qualität ist für den Benutzer so ohne weiteres kaum messbar, noch undurchsichtiger bleibt zume...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.2 Anspruchsinhalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 beschreibt nicht abschließend ("insbesondere") den anspruchserfüllenden Leistungsbereich. Dazu gehört (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 18/4095 S. 72) zunächst die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, der es ermöglicht, den Grad der Mundhygiene, den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes zu beurteilen, die ...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Einfügung eines neuen § 20a durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) führte durch dessen Art. 1 Nr. 6 dazu, dass aus dem bis dahin geltenden § 20a der § 20b wurde. Gleichzeitig wurden dabei Abs. 1 geändert und Abs. 2 Satz 1 durch die Wörter "sowie mit den für den Arbeitsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmbrille / 1.5 Wer trägt die Kosten für eine spezielle Sehhilfe?

Anhang Teil 4 ArbMedVV sieht vor, dass den Mitarbeitern spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung gestellt werden, wenn normale Sehhilfen für diese Arbeit nicht geeignet sind. Die Kosten dafür wurden bis zum April 1997 von den Krankenkassen übernommen, seither grundsätzlich nicht mehr. Solange diese Haltung besteht, ist sicherzustellen, dass den M...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 531 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26, Zeilen 20, 34, 35, 44] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, H...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 520 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung. Dies sind die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) ve...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 519 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 2 Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) (Seite 1)

Rz. 124 [Haushalt der unterstützten Person → Zeilen 4–6] Tragen Sie ein, wo die unterstützte(n) Person(en) lebt bzw. leben (Zeile 4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile 5), gelten strengere Nachweisregelungen und je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 17–26). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehr...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Falsche Handhabung von Verwaltungsanordnungen

Rz. 227 Was aber passiert, wenn der Testamentsvollstrecker fälschlicherweise (anordnungswidrig oder sogar anordnungsgemäß) bedarfsdeckungsgeeignete Mittel unmittelbar an den bedürftigen Vorerben auskehrt? Fallbeispiel 94: Die behinderte Erbin und die Auszahlung des Taschengeldes Die Hilfeempfängerin H war aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Einrichtung der Behindert...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Pflichtteilsverzicht eines Geschäftsfähigen mit Gegenleistung

Rz. 499 Der (wirksame) Pflichtteilsverzicht ist das Mittel der Wahl, um bei geschäftsfähigen behinderten Bedürftigen im Sinne des SGB XII frühzeitig Gestaltungen zu schaffen, die dem Bedürftigen einen Nutzen zu Lebzeiten des Erblassers schaffen und Sozialhilferegress ganz oder teilweise ausschalten.[837] Beispiel: Die Finanzierung aufwändiger therapeutischer Maßnahmen für ein...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (3) Die Korrektur durch subjektive Äquivalenzüberlegungen

Rz. 154 Die objektive Betrachtung der Leistungen der Beteiligten ist nach den allgemeinen Regeln des Schenkungsrechts um die subjektive Betrachtung zu ergänzen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz) bzw. zu korrigieren. Die objektive Betrachtungsweise ist die unterste Grenze. Die Korrektur erfolgt nach den Vorstellungen der Beteiligten (Grundsatz der subjektiven Äquivalenz). Fü...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.2 Vereinbarung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 5 Die für den KV-Bereich geltende Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für vertragsärztliche Leistungen wird nach Abs. 2 Satz 1 im Voraus geschlossen, und zwar jeweils bis 31.10. mit Wirkung für das Folgejahr. Die KV hat damit ausreichend Zeit, die elektronischen Abrechnungsprogramme bei sich und in den Arztpraxen auf die neue Vergütungsvereinbarung einz...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.5 Vertragspartner auf der Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Innungsverbände der Zahntechniker die Vergütungen für die nach dem bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen, ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Die Befugnisse, die gemäß Abs. 2 den Innungsverbänden der Zahnt...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.4 Spezielle Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten im Zusammenhang mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der Rehabilitation sind in § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V geregelt. Speziell für Reisen im Zusammenhang mit zulasten der Krankenversicherung durchgeführten Rehabilitationsleistungen wurde der Leistungsrahmen erheblich erweitert – und zwar durch § 7 Abs. 1...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 85 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer Stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 7 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind ...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.3 Empfehlungen des Bewertungsausschusses

Rz. 14 Nach Abs. 5 ist der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen verpflichtet (vgl. "beschließt"), Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs nach Abs. 3 Satz 4, zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 sowie zur Bestimmung von Vergütungen nach Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist Teil des Achten Titels SGB V, der inhaltlich mit Bedarfsplan, Unterversorgung und Überversorgung bezeichnet ist; sie hat schon nach der Überschrift praktische Bedeutung vorrangig für die vertragsärztliche Versorgung, weniger für die vertragszahnärztliche Versorgung, in der es bisher keine ähnlichen Sicherstellungsprobleme wie in der vertragsärztlich...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.2 Vertragspartner des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses

Rz. 2 Vertragspartner für das "Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II)" sind einerseits der GKV-Spitzenverband, der im Zuge der Organisationsreform der Verbände der Krankenkassen zum 1.7.2008 die vorher zuständigen Spitzenverbände der Krankenkassen ersetzt hat, und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) andererse...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2 Voraussetzung: Unmittelbarer Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 4 § 69 ist nur dann anzuwenden, wenn der Anspruch auf Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld im Anschluss (Rz. 6) an die Beendigung der Zahlung von Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII), Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG), Übergangsgeld (§§ 119 ff., §§ 21, 22 SGB VI oder §§ 49 ff. SGB VII) oder Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V) beginnt. Das bedeutet, dass der Versicherte ...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist in den 2. Abschnitt des 4. Kapitels des SGB V eingeordnet, der mit Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten überschrieben ist. Nach dieser Systematik gehören die Beziehungen zu den Zahntechnikern von der rechtlichen Fallgestaltung her zu den Beziehungen zu den Zahnärzten; sie zählen jedoch nach § 12 SGG nicht zu den Angelegenheiten de...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 5 f.) und die...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.1 Gesetzesauftrag zur Förderung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift stellt in Abs. 1 auf den prioritären Gesetzesauftrag der KVen/KZVen ab, mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.1 Vertragspartner der vertragsärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 4 Vertragspartner der Vereinbarung des regionalen Punktwertes für die vertragsärztlichen Leistungen sind nach Abs. 2 Satz 1 die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einerseits und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen andererseits. Die Krankenkassenseite ist zu gemeinsamem und einheitlichem Handeln verpflichtet; im Konfliktfall gilt § 211a. Da es sich n...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.2 Verlängerungstatbestände (Abs. 2)

Rz. 21 Die Frist von 2 Monaten (§ 18 Abs. 1) verlängert sich bei bestimmten, in Abs. 2 genau bestimmten Konstellationen, wenn der Leistungsberechtigte über den Grund der Verzögerung informiert wird und der vom Rehabilitationsträger aufgeführte Verzögerungsgrund ein hinreichender Grund (vgl. Rz. 22) ist. Die Mitteilung über den hinreichenden Grund muss den Antragsteller spätes...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei einer Kette von Arbeitsunfähigkeiten und/oder unterschiedlicher Teilhabeleistungen (auch: medizinische Rehabilitationsleistungen) wird für die Berechnung von Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV; BGBl. 2019 Teil I, S. 2652) oder Krankengeld grundsätzlich jeweils der Bemessungszeitra...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 2a eingefügt und in Abs. 3 Satz 2 angefügt worden. Mit dem Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 46 Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (Ausgabe 2019 mit redaktioneller Bearbeitung aus dem Jahr 2020), veröffentlicht im Internet auf der Homepage der BAR unter http://www.bar-frankfurt.de. Rz. 47 Die Gewährung von Übergangsgeld zwischen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68c Förderu... / 2.1 Förderung digitaler Innovationen (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung können die KV oder KZV und die KBV oder KZBV (Ärzte und Zahnärzte) die Entwicklung digitaler Innovationen i. S. d. § 68a Abs. 1 und 2 fördern (Satz 1). Den Vereinigungen wird wie den Krankenkassen ermöglicht, eigenständig digitale Innovationen zu entwic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 4 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.4 Höchstpreise für zahntechnische Leistungen

Rz. 5 Die Preise für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach Abs. 2 der Vorschrift werden auf Landesebene vereinbart, und nicht etwa auf KZV-Ebene, sodass auch für Nordrhein-Westfalen, wo es die KZV Nordrhein und die KZV Westfalen-Lippe gibt, nur jeweils eine Höchstpreisliste für zahntechnische Leistungen aus gewerblichen bzw. aus praxiseigenen Laboratorien gi...mehr