Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 3 In der folgenden Kommentierung werden die mit Wirkung zum 11.5.2019 geltende Neufassung der Vorschrift sowie die danach erfolgten Gesetzesänderungen näher erläutert. Auf die bis 10.5.2019 geltende Fassung der Vorschrift wird nicht mehr eingegangen, da die Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung zum 1.10.2020 in Kraft treten werden und die bisherigen Rahmenempfehl...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 2.2 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Abs. 2)

Rz. 7 Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag (§ 242) wird vollständig an den Gesundheitsfonds abgeführt. Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, erhalten aus dem Gesundheitsfonds die Beträge, die sich nach dem Einkommensausgleich ergeben. Die Beträge werden ermittelt, indem der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse mit den voraussichtlichen durchschnittliche...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Heilmittel (§32) gegen seine Krankenkasse wird durch die Vorschrift im Verhältnis zu den Leistungserbringern von Heilmitteln (Viertes Kapitel 5. Abschnitt SGB V Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln – §§ 124, 125, 125a und 125b) vertraglich umgesetzt. Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.4 Ermittlung standardisierter Leistungsausgaben (Abs. 4)

Rz. 26 Die Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben (Abs. 3) orientiert sich an der Höhe der durchschnittlichen krankheitsspezifischen Leistungsausgaben der den Risikogruppen zugeordneten Versicherten (Satz 1). Rz. 27 Die Norm regelt, welche Ausgaben zur Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben berücksichtigt werden und welche Ausgaben einbezogen werden (§ 4...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.3 Zuweisungsbescheid (Satz 3)

Rz. 38 Nach dem Ablauf des Ausgleichsjahres führt das BAS einen Jahresausgleich durch (§ 18 RSAV). Dieser wird aufgrund der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen angefertigt. Daraus ergeben sich der Ausgleichsanspruch oder die Ausgleichsverpflichtung jeder Krankenkasse. Der Jahresausgleich ist bis zum Ende des auf das Ausgleichsjahr folgenden Kalenderjahrs dur...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.2 Risikogruppen (Abs. 2)

Rz. 23a Die Versicherten werden Risikogruppen zugeteilt (Satz 1). Kriterien sind dabei die Risikomerkmale Alter, Geschlecht, Morbidität, regionale Merkmale und Krankengeldanspruch. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nicht als Risikomerkmal berücksichtigt. Zwei weitere Risikogruppen werden nach der RSAV berücksichtigt: Versicherte mit dauerhaftem Wohnort im Ausland und V...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.1.1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Satz 1)

Rz. 18 Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds (§ 271) eine Grundpauschale und risikoadjustierte Zu- und Abschläge. Durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds werden die standardisierten Ausgaben gedeckt (BT-Drs. 16/3100). Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen Zuweisungen für sonstige Ausgaben (z. B. standardisierte Verwaltungsausgaben, § 270). Eine Unter...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Die Regelversorgung bildet das Kernstück der Neuregelung des Zahnersatzes (§§ 55 bis 57). Die Vorschrift schafft die Grundlagen für die Gewährung von Festzuschüssen. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Richtlinien zu beschließen (vgl. Rz. 11). Die Norm bestimmt, wer die Befunde und die dazugehörigen Regelversorgungen festlegt (Abs. 1), welche Grundla...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.1 Vorläufige Feststellung (Satz 1)

Rz. 36 Die Höhe der standardisierten Leistungsausgaben, getrennt nach Risikogruppen (Abs. 6 Satz 2 Nr. 1) und die Höhe der risikoadjustierten Zu- und Abschläge (Abs. 6 Satz 2 Nr. 2). werden im Voraus für ein Kalenderjahr (Ausgleichsjahr) vorläufig festgestellt. Daraus erhält jede Krankenkasse monatliche Abschlagszahlungen. Diese werden monatlich an veränderte Versichertenzahle...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c Die Vorschrift regelt unter dem Gesichtspunkt der Vergütung für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen bei der Regelversorgung mit Zahnersatz die Beziehungen der Krankenkassen zu Zahnärzten und Zahntechnikern. Dabei wird abweichend von § 85 Abs. 2 der GKV-Spitzenverband beauftragt, gemeinsam und einheitlich die Vergütungshöhe für die zahnärztlichen Leistungen bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.4 Abschlagszahlungen und Ausgleich (Satz 4, 5)

Rz. 39 Die monatlich geleisteten Ausgleichszahlungen gelten als Abschlagszahlungen. Sie werden mit dem Jahresausgleich ausgeglichen (vgl. Rz. 38). Rz. 40 Die vorläufigen Zuweisungen werden aufgrund der Daten des Schätzerkreises (§ 220 Abs. 2) prognostiziert. Danach teilt das BAS den Krankenkassen die vorläufige Höhe der Zuweisungen mit. Der in diesem Grundlagenbescheid festge...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.1 Ermächtigung (Abs. 1)

Rz. 12 Krankenkassen und ihre Verbände sind ermächtigt, Modellvorhaben im Bereich der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen von Leistungserbringung durchzuführen oder, wenn die Vorhaben wegen § 64 einer Vereinbarung mit den Leistungserbringern (Vertragsarztwesen, Krankenhausverträge) bedürfen, zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen oder Verfahren müs...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.6 Durchführung des Ausgleichs (Abs. 6)

Rz. 31 Der Risikostrukturausgleich und der Zahlungsverkehr werden vom BAS durchgeführt (Satz 1; § 16 Abs. 1 RSAV). Dazu wird die Höhe der Zuweisungen ermittelt und den Krankenkassen zugewiesen. Ein entsprechender Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der mit einer Klage angefochten werden kann. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung (Rz. 43). Rz. 32 Das BAS gibt neben de...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 2.4 Verfahren (Abs. 4)

Rz. 9 Das BAS verwaltet die Zusatzbeiträge und führt den Einkommensausgleich durch. Der Einkommensausgleich wird in die bestehenden Strukturen des Gesundheitsfonds integriert. Dazu werden die Beträge nach Abs. 2 ermittelt und den Krankenkassen mit Zusatzbeitrag zugewiesen. Rz. 10 Die dem BAS entstehenden Ausgaben werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt (§ 271 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Begrenzung rechtlich zulässiger Modellvorhaben (Abs. 4)

Rz. 37 Gegenstand der Modellvorhaben nach Abs. 2 können nur solche Leistungen sein, über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137 c Abs. 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Satz 1). Ein Modellvorhaben ist möglich, solan...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.10 Bestattungskosten (Abs. 3)

Rz. 56 Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Bestattung folgt aus § 74 . Danach werden diese Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers richtet sich nach Abs. 3. Rz. 57 Danach ist für die Übernahme der Bestattungskosten der Träge...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 20 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.2 Zahl der Versicherten (Satz 2)

Rz. 37 Neben den prognostisch ermittelten standardisierten Leistungsausgaben und den risikoadjustierten Zu- und Abschlägen wird auch die zuletzt erhobene Zahl der Versicherten je Risikogruppe zugrunde gelegt. Die Zahlen sind von den Krankenkassen für Berichtszeiträume zu melden (§ 9 RSAV).mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragspartner der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung sind auf der Krankenkassenseite der GKV-Spitzeverband und auf der Seite der Heilmittelerbringer die maßgeblichen Spitzenorganisationen, welche auf der Bundesebene die Interessen der Heilmittelerbringer wahrnehmen. Der GKV-Spitzenverband handelt bei den Vertragsabschlüssen mit bindender Wirkung für die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 2.1 Vollständiger Einkommensausgleich (Abs. 1)

Rz. 6 Die Norm legt programmatisch fest, dass hinsichtlich der Zusatzbeiträge (§ 242) die unterschiedlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen vollständig ausgeglichen werden.mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Präventiv muss darauf hingewirkt werden, dass drohende sexuelle Übergriffe auf Kinder nicht begangen werden. Bei Missbrauchshandlungen, die auf pädophile Neigungen zurückzuführen sind, kann hierzu auch im Gesundheitswesen ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Die Krankenkassen stellen Mittel für entsprechende Modellvorhaben bereit.mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 2.3 Abweichungen (Abs. 3)

Rz. 8 Die Zusatzbeiträge werden getrennt von den übrigen Einnahmen des Gesundheitsfonds verwaltet. Wenn die an die Krankenkassen nach Abs. 2 gezahlten Beträge vom Gesamtbetrag der Zusatzbeiträge abweicht, dann wird die Differenz entweder aus der Liquiditätsreserve (§ 271 Abs. 2) ausgeglichen oder bei einem Überschuss der Liquiditätsreserve zugeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 BT-Drs. 18/1307. Gaßner/Göpffarth, Die jüngsten Änderungen im Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen, SozSich 2015 S. 67. BAS, Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der Mittel aus Zusatzbeiträgen im Einkommensausgleich nach § 270 a Absatz 1 SGB V i. V. m. § 43 Absatz 2 RSAV im Ausgleichsjahr 2020 vom 9.1.2020 (www.bundesamtsozialesicherung.de).mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.3 Zahntechnische Leistungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen vereinbaren jeweils zum 30.9. eines Kalenderjahres die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise (Satz 1). Diese Preise dürfen durch die Höchstpreise in den Vereinbarungen der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen mit den Innungsverbänden der Zahntechniker Innung...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.2 Alternative Heilmethoden (Abs. 2)

Rz. 17 Alternative Heilmethoden gehören nicht zum Leistungskatalog und damit nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beispielhaft ist auf die Akupunkturbehandlung hinzuweisen, die nach Modellversuchen durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses v. 18.4.2006 als Therapie gegen chronische Rücken- und Knieschmerzen in die Regelversorgung aufgen...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.3 Deckung der standardisierten Leistungsausgaben (Abs. 3)

Rz. 24 Die Grundpauschale und die risikoadjustierten Zu- und Abschläge decken die standardisierten Leistungsausgaben. Die standardisierten Leistungsausgaben bilden die durchschnittliche Kostenbelastung in der jeweiligen Risikogruppe ab. Rz. 25 Standardisierte Leistungsausgaben sind die jährlichen Leistungsausgaben aller Krankenkassen (§ 4 RSAV) geteilt durch die Zahl der Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.1.2015 eingeführt. Die Norm geht mit der Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge einher und gleicht die Einkommensunter...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.11 Ausgleichsjahre 2019, 2020 (Abs. 11)

Rz. 48 Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen für die Ausgleichsjahre 2019 und 2020 richtet sich nach den bis zum 31.3.2020 geltenden Vorgaben der §§ 266 bis 270 (Satz 2, 3). Die Risikogruppen, die nach dem Anspruch der Mitglieder auf Krankengeld zu bilden sind, umfassen bis zum Ausgleichsjahr 2020 das Krankengeld nach den §§ 44 und 45 (Satz 3).mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 2.5 Beanstandung und Ersatzvornahme (Abs. 5)

Rz. 12 Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien sind dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen (§ 94 Abs. 1 Satz 1). Das Bundesministerium kann sie innerhalb von einem Monat beanstanden (Satz 1). Für den Fall der Ersatzvornahme (das Bundesministerium für Gesundheit erlässt die Richtlinie; § 94 Abs. 1 Satz 5) gilt § 87 Abs. 6 Satz 4 HS 2 und Satz 6 entsprechend (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.4 Berücksichtigung der Heilmittel-Richtlinie (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 6 Die HeilM-RL ist nach Abs. 1 Satz 4 "zu berücksichtigen", bedeutet, dass die bundesweiten Verträge insbesondere keine Regelungen enthalten dürfen, die konträr zu der jeweiligen Heilmittel-Richtlinie in der jeweiligen Fassung stehen. Dies unterstreicht für die vertragsärztliche Versorgung einerseits noch einmal das gleichzeitige Inkrafttreten der Heilmittelverträge und ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.10 Initiativrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen (Abs. 6)

Rz. 45 Kassenärztliche Vereinigungen haben ein Initiativrecht für den Abschluss von Vereinbarungen über Modellvorhaben, wenn dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung geschieht. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorischen Charakter und stellt klar, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen auch Vereinbarungsvorschläge machen können. Rz. 46 Eine Verpflichtung der Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.5 Nichteinigung der Vertragspartner

Rz. 9 Im Falle der Nichteinigung der Vertragspartner entscheidet das Bundesschiedsamt (§ 89 Abs. 4) bei zahnärztlichen Leistungen über die Veränderung der Punktwerte (Abs. 1 Satz 8). Die Festsetzung des von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband auf Bundesebene gebildeten Bundesschiedsamtes ersetzt also die Vereinbarung der Vertragspartner. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Finanzierung der Krebsberatungsstellen beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistung...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.11 Landesverträge über kurortspezifische Heilmittel (Abs. 7)

Rz. 11a Kurortspezifische Heilmittel kommen insbesondere in anerkannten Kurorten vor, die es zwar in einigen, aber nicht in allen Bundesländern gibt. Damit können kurortspezifische Heilmittel nicht Gegenstand der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung nach Abs. 1 der Vorschrift sein. Durch Abs. 7 Satz 1 ist den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die Ermä...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 47 Die Vorschrift enthält eine verpflichtende regelmäßige Evaluation der Wirkungen und der Manipulationsresistenz des RSA durch den Wissenschaftlichen Beirat, um auf Grundlage regelmäßig zu aktualisierender wissenschaftlicher Erkenntnisse die weitere Entwicklung des RSA beobachten und ggf. das Ausgleichsverfahren nachbessern zu können. Dabei werden insbesondere auch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.7 Nicht verordnungsfähige Heilmittel (Abs. 3d)

Rz. 36b Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Heilmittel-Richtlinien (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) Heilmittel definiert, die nur im Zusammenhang mit einer Grunderkrankung verordnungsfähig sind (z. B. die podologische Therapie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus). Diese Heilmittel können in Modellvorhaben auch für andere Grunderkrankungen...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Sachverständigenbericht (Abs. 3)

Rz. 8 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung nach Abs. 2 wird durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht (Satz 1). Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt sein (Satz 2). G...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.1 Zahnärztliche Leistungen (Abs. 1)

Rz. 2 Ab dem Jahr 2004 wurde die Vertragsabschluss-Kompetenz für die Vergütung zahnärztlicher, die Regelversorgungen beim Zahnersatz betreffender Leistungen auf die Bundesebene verlagert. Dabei haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Partner des Bundesmantelvertrages die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei den Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.12 Versorgungsmodelle auf Landesebene (Abs. 8)

Rz. 12 Abs. 8 gibt den Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, auf Landesebene mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Versorgungsmodelle zu vereinbaren, die die Qualität und Struktur in der Versorgung mit Heilmitteln weiterentwickeln. Die Bundesverträge nach Abs. 1 dürfen diesen Verträgen auf Landese...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2a des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung v. 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. § 65e führt eine anteilige Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen ein. Die private Krankenversicherung leistet einen ihrem Versichertenanteil entsprechenden Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 2.1 Richtlinien-Kompetenz (Abs. 1)

Rz. 3 Der G-BA bestimmt in Richtlinien (erstmalig bis zum 30.6.2004) die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 gewährt werden und ordnet diesen prothetische Regelversorgungen zu. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in 4 Sitzungen am 23.6., 30.6., 4.7. und 3.11.2004 Festzuschuss-Richtlinien beschlossen (vgl. Bekanntmachung v. 3.11.2004, BAnz. 242/2004 S. 24463). Sie sind inz...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 3 Literatur

Rz. 13 Fedderwitz, Festzuschüsse haben sich bewährt, G+G 2006 S. 52. Kleinebrinker, Zahnärztliche Versorgung – Vom individuellen Zuschuss zur Pauschale, KrV 2004 S. 282. ders., Festzuschuss-Studie der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Zahnersatz, KrV 2006 S. 115. Wessels/Knappe, Erhebung zu den Auswirkungen befundorientierter Festzuschüsse beim Zahnersatz – eine Bestandsauf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.6 Übertragung ärztlicher Tätigkeiten (Abs. 3c)

Rz. 33 Modellvorhaben können die ärztlichen Tätigkeiten, die eine selbstständige Ausübung von Heilkunde darstellen, auf Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Krankenpflegegesetz) übertragen (Satz 1). Eine entsprechende Qualifikation ist erforderlich, die im Modellvorhaben zu definieren ist. Die Leistungen gehören zum Ke...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.9 Schiedsverfahren im Heilmittelbereich (Abs. 5)

Rz. 10 Kommt ein Vertrag nach Abs. 1 ganz oder teilweise nicht zustande, werden der Vertragsinhalt oder die Preise durch die Schiedsstelle nach Abs. 6 innerhalb von 3 Monaten festgesetzt (Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift). Das in Abs. 1 genannte Datum "1.7.2020" ist jedoch obsolet, weil nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift das Datum des Inkrafttretens der Bundesverträge mit Wirkung...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die für alle Erprobungsregelungen geltenden Grundsätze. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.3 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Der ursprüngliche Termin für das Inkrafttreten, der 1.7.2020, war durch Art. 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit Wirkung zum 28.3.2020 auf den 1.10.2020 verschoben worden. Hintergrund war, dass die bereits laufenden Verhandlungen über die Bundesverträge wegen der COVID-19-...mehr