Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.4 Vergütungsgrundsätze

Rz. 7 Abs. 4 regelt die Vergütungsgrundsätze für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. Nach Abs. 4 Satz 1 trägt die Krankenkasse des Versicherten die notwendigen Kosten für die nach Maßgabe der Bundesvereinbarung erbrachten Leistungen der Einrichtungen; dabei sind die Kosten für Leistungseinheiten zu tragen, welche die Zahl der benötigten qualifi...mehr

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Sommer, SGB V § 132i Versor... / 2.4 Schiedsverfahren (Sätze 3 bis 5)

Rz. 6 Einigen sich die in Satz 1 genannten Vertragspartner nicht über den Vertragsinhalt, wird dieser nach Satz 3 durch eine gemeinsam zu benennende unabhängige Schiedsperson innerhalb von 3 Monaten festgelegt. Jeder Vertragspartner kann die Schiedsperson über das Scheitern der Vertragsverhandlung und die Gründe informieren, sodass damit die 3-Monats-Frist beginnt. Die unabh...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert zwischen den Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer, die nach Abs. 1 und 2 auf Bundesebene einen Vertrag schließen können und den gesetzlichen Verpflichtungen der einzelnen pharmazeutischen Unternehmer, Daten zu liefern (Abs. 4) bzw. auf den Arzneimittelpackungen das Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 in maschin...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.21 Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer (Abs. 7)

Rz. 18 Nach Abs. 7 Satz 1 obliegt den Krankenkassen die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer. Zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung führen sie Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durch. Die Leistungserbringer sind nach Abs. 7 Satz 2 verpflichtet, den Krankenkassen auf Verlangen die für die Prüfun...mehr

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Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.2 Festsetzung von Festbeträgen

Rz. 14 Werden die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes durch landesrechtliche oder kommunale Bestimmungen festgelegt, steht den Krankenkassen alternativ die Möglichkeit offen, Festbeträge zu fixieren. Dieser Möglichkeit sind aber enge Grenzen gesetzt. Dies gilt zunächst für die Festbetragshöhe, die den Kosten vergleichbarer, wirtschaftlich erb...mehr

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Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 2.3 Betriebliche Gesundheitsförderung (Abs. 2)

Rz. 10 Die Teilnahme an betrieblicher Gesundheitsförderung (§ 20b) soll gefördert werden. Hierfür ist eine Satzungsregelung erforderlich. Zusätzlich können Inhalt der konkreten Maßnahme und die Nachweismodalitäten durch den Arbeitgeber in einem Bonusvertrag geregelt werden. Boni können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Versicherten beansprucht werden. Gefördert werden können...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.3 Pflichtinhalt des Rahmenvertrages

Rz. 7 Abs. 4 der Vorschrift enthält die auf Vorschlag des Bundesrates in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Arzneimitteldaten zur Verfügung zu stellen und die Angaben auf den Arzneimittelpackungen durch Kennzeichen verschlüsselt so zu gestalten, dass sie von den Apotheken maschinell erfasst werden können (vgl. § 300). Bei der Vielzahl der...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.4 Neufassung des Rahmenvertrages

Rz. 8 Vertragsparteien des Rahmenvertrages nach Abs. 1 und 2 sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer. Im Rubrum des Rahmenvertrages i. d. F. v. 26.3.2018 sind als Verbände der pharmazeutischen Unternehmer aufgef...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Abs. 5 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 und ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.22 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 8)

Rz. 19 Nach Abs. 8 der Vorschrift war der GKV-Spitzenverband verpflichtet, bis zum 30.6.2017 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung abzugeben, in denen insbesondere Regelungen zum Umfang der Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen, zu möglichen weiteren Überwachungsinstrumenten und darüber getroffen werden, wann Auffälligke...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 4 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbetrags-Anpassun...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.3 Lieferberechtigung für nichtärztliche Dialyseleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Das Gesetz differenziert zwischen nichtärztlichen Dialyseleistungen innerhalb und außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Überregional bekannte Leistungserbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sind z. B. das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation oder die Patientenheimversorgung gemeinnützige Stiftung. Während nach § 85 Abs. 3a nichtärztliche Dialyse...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, kann ein individuelles, ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung und Versorgung in der letzten Lebensphase die Angst schwerstkranker Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftiger vor dem Sterben und vor schweren Leiden in der S...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 4 Wie bei anderen Versorgungsverträgen auch ist für die Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln ein Schiedsverfahren für den Fall gesetzlich vorgegeben, dass sich die Vertragsparteien über Vertragsinhalte nicht einigen. Die Schiedsstellenregelung ist ein vorgerichtliches Verfahren, welches für die Vertragspartner grundsätzlich den Vorteil hat, dass eine Entscheidun...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1.12.2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 eingeführt worden. Durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz -TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) sind mit Wirkung zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach dem Gesetzestext "kann" ein Vertrag über die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden. Ein Zwang zum Vertragsabschluss besteht zunächst nicht, auch gibt es keine Stelle bzw. kein Verfahren (z. B. Schiedsverfahren), durch welches Druck auf die Vertragsparteien ausgeübt und die Bereitschaft zum Vertragsabschluss erhöht werden...mehr

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Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.1.1 Kommunales Gebührenrecht

Rz. 5 Je nach dem Recht des einzelnen Bundeslandes sind die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransporte auf unterschiedliche Art und Weise festgelegt. Teilweise bestimmen die Kommunen auf der Basis des Art. 106 Abs. 6 GG über ihre autonomen Gebührensatzungen die Entgelte; dies geschieht oft einseitig und bei der Kostenbe...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.10 Information der Versicherten durch die Leistungserbringer (Abs. 5)

Rz. 7 Vor der Inanspruchnahme der Leistung haben die Leistungserbringer die mit Hilfsmitteln zu versorgenden Versicherten zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig sind (Abs. 5 Satz 1). Diese Beratung haben die Leistungserbringer schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.5 Bericht über die Entwicklung der Versorgungsplanung und die Umsetzung der Vereinbarung nach Abs. 3

Rz. 8 Nach Abs. 5 der Vorschrift ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, dem BMG alle 3 Jahre über die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase und die Umsetzung der Vereinbarung nach Abs. 3 zu berichten. Damit soll festgestellt werden, ob und wie sich die neu eingeführte gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt den Rahmen für den von den Vertragspartnern auf der Bundesebene (vgl. Abs. 3) zu konkretisierenden Leistungsinhalt des Beratungsangebotes vor. Dabei soll das Beratungsangebot nicht nur allgemein die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln – die hierauf bezogene Beratung obliegt nach § 39b Abs. 1 den Krankenkass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 2.2 Bundesweit geltende Preise (Abs. 2)

Rz. 4 Mit Abs. 2 ist nach der Gesetzesbegründung die notwendige Ausgangsbasis geschaffen worden, dass die bisher zwischen den Kassenarten und Vertragsregionen stark voneinander abweichenden Preise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht werden. Zum 1.7.2019 sind die Preise für die einzelnen Leistungspositionen einmalig und bundeseinheitlich für alle Krankenkassen und Vertra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.3 Rahmenempfehlungen

Rz. 17 Abs. 4 i. V. m. § 127 Abs. 9 verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer der Krankentransporte, gemeinsam Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Krankentransporte abzugeben. In den Empfehlungen können auch Regelungen über die Inhalte des § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Lohnabrechnung während der Elternzeit

Frage: Bei meinen Mandanten sind einige Mitarbeiter in Elternzeit. Kann ich für diese "Null-Fälle" weiterhin nach § 34 Abs. 2 StBVV monatlich eine (ggf. geringe) Gebühr berechnen? M. E. müsste dies möglich sein, da es sich ja trotz Elternzeit weiterhin um Arbeitnehmer handelt. Antwort: In diesen Fällen liegt m. E. kein "Führen" eines Lohnkontos i. S. v. § 34 Abs. 2 StBVV vor. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 171b Insolvenz von Krankenkassen (ausser Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgehoben. Die Insolvenz von Krankenkassen ist seitdem in § 160 geregelt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil X‐GmbH vom 5.3.2020 – C‐48/19)

Leitsatz 1. Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. 2. Telefonische Beratungen im Rahmen von Patientenbegleitprogrammen können Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sein, wenn diese als Patientenschulungen im Rahmen der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 265a Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgehoben. Vorübergehende finanzielle Hilfen für Krankenkassen sind seitdem in § 164 geregelt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 217h Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingeführt. Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung die Entwicklung digitaler Innova...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 217g Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die alte Fassung enthielt Regelungen zum Errichtungsbeauftragten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 66a des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufg...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.1 Beitragsrückstände (Abs. 1)

Rz. 3 Jede Krankenkasse hat gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Berichtspflicht, wenn die Beitragsrückstände erheblich ansteigen (Satz 1). Die jeweilige Krankenkasse ist durch das BVA zum Bericht aufzufordern. Im Bericht ist durch die Krankenkasse darzulegen, welche Gründe für den Anstieg ursächlich sind. Außerdem ist glaubhaft zu machen, dass der Anstie...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.2 Kassenwechsel (Abs. 2)

Rz. 5 Die von einem versicherungspflichtigen Rentner oder Hinterbliebenen gewählte Krankenkasse hat der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger unverzüglich den Kassenwechsel und den Beginn der Mitgliedschaft zu melden. Rz. 6 Die Vorschrift stellt klar, dass die gewählte Krankenkasse ihrer Meldepflicht gegenüber der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenvers...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.1 Rentenantrag (Abs. 1)

Rz. 3 Rentenantragsteller sind nach Satz 1 verpflichtet, mit ihrem Rentenantrag eine Meldung an den Rentenversicherungsträger einzureichen. Der Rentenversicherungsträger leitet diese Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weiter (Satz 2). Es ist in der Praxis üblich, dass die den Rentenantrag aufnehmende Stelle (Versicherungsamt, Ortsamt, Gemeinde) diese Meldung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.2 Vorläufige Säumniszuschläge (Abs. 2)

Rz. 8 Die berichtspflichtige Krankenkasse wird säumig, wenn entscheidungserhebliche Unterlagen nicht vorgelegt werden oder die Unterlagen nicht ausreichen, einen unverschuldeten Beitragsrückstand und damit pflichtgemäßes Handeln glaubhaft zu machen (Satz 1). Die Vorschrift kehrt die Beweislast für pflichtwidriges Verhalten zulasten der Krankenkasse um. Rz. 9 Der Beitragsrückstan...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.4 Meldungen des Rentenversicherungsträgers (Abs. 4)

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Mitteilungspflicht des Rentenversicherungsträgers gegenüber der Krankenkasse: Rz. 14 Nach Nr. 1 ist neben Beginn und dem Monat, für den die Rente erstmals gezahlt wird, auch die Höhe der Rente mitzuteilen. Beginn der Rente ist in diesem Zusammenhang auch der Beginn einer erneuten Zahlung der Rente, z. B. bei Weitergewährung einer Zeitrente nac...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 523 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26, Zeilen 20, 34, 35, 44] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, H...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.3 Aufnahme und Ende einer Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 9 Wenn versicherungspflichtige Rentner oder Hinterbliebene eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, dann kann für die Krankenversicherung eine andere Krankenkasse (z. B. durch Wahl) zuständig sein. Diese für das Beschäftigungsverhältnis zuständige Krankenkasse hat die bisherige Krankenkasse über die neue Mitgliedschaft zu informieren. Dadurch erhält die bish...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.3 Erstattung der Säumniszuschläge (Abs. 3)

Rz. 12 Die vorläufigen Säumniszuschläge werden erstatten, wenn die Krankenkasse innerhalb einer vom BAS gesetzten Frist glaubhaft macht, dass die Beitragsrückstände nicht auf eine Pflichtverletzung durch die Krankenkasse zurückzuführen sind (Satz 1). Die Frist liegt im Ermessen des BAS, soll aber den Zeitraum von 3 Monaten nach dem Eintritt der Säumnis (vgl. Rz. 8) nicht unt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.4 Art der Förderung (Abs. 4)

Rz. 6 Die Krankenkasse fördert, indem sie entweder durch eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit Dritten (Abs. 3) oder Anteile an Investmentvermögen erwirbt (§ 263a). Beteiligt sich die Krankenkasse an Investmentvermögen, hat sie dazu eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft vertraglich zu vereinbaren. Beide Fördermöglichkeiten unterlieg...mehr

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Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.5 Datenschutz (Abs. 5)

Rz. 7 Krankenkassen sind berechtigt, die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten (§ 284 Abs. 1) im erforderlichen Umfang auszuwerten (Satz 1). Mit den bereits vorhandenen Sozialdaten kann die Krankenkasse den konkreten Versorgungsbedarf und den möglichen Einfluss digitaler Innovationen auf die Versorgung ermitteln und positive Versorgungseffekte di...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 5)

Rz. 20 Die zuständige Krankenkasse ist verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen, wenn der Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig wird oder die Versicherungspflicht endet. Dies gilt nicht allein bei Beginn oder Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner, sondern für alle Tatbestände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.1 Förderziele (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können Krankenkassen die Entwicklung digitaler Innovationen fördern (Satz 1). Die Förderung liegt im Ermessen der Krankenkasse und erfordert einen positiven Beschluss des Verwaltungsrats. Die Förderung muss möglichst bedarfsgerecht und zielgerichtet sein und soll insbesondere zur Verbesserung der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.6 Schadensersatz (Abs. 6)

Rz. 18 Die Haftung der Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28r SGB IV) und die Prüfung der Beiträge der Selbstzahler durch das BAS (§ 251 Abs. 5 Satz 2 SGB V) bleiben unberührt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.3 Produktentwicklung (Abs. 3)

Rz. 5 Krankenkassen können digitale Innovationen zusammen mit Dritten entwickeln oder von Dritten entwickeln lassen (Satz 1). Dritte sind insbesondere Hersteller von Medizinprodukten, Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie, Forschungseinrichtungen sowie Leistungserbringer oder Gemeinschaften von Leistungserbringern (Satz 2). Die Aufzählung ist nicht abschließend....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.3 Wahl des Verwaltungsrates (Abs. 3)

Rz. 8 Zur Wahl sind Vorschlagslisten zu erstellen (Satz 1), die für jede Kassenart gesondert und getrennt nach Versicherten- und Arbeitgebervertretern zu fertigen sind (Ausnahme: Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht hälftig besetzt ist). Jede Vorschlagsliste enthält mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerberinnen und Bewerber (Satz 2). Die Regelung bildet eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.4 Fortgesetzte Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 14 Es ist von einer fortgesetzten Pflichtverletzung auszugehen, wenn die Beitragsrückstände auch nach der Frist (vgl. Rz. 12) erheblich sind (vgl. Rz. 5) und die Krankenkasse säumig ist (vgl. Rz. 8; Satz 1) Rz. 15 Bei einer fortgesetzten Pflichtverletzung soll das BAS den Säumniszuschlag um weitere 10 Prozentpunkte pro Monat bis zur vollen Höhe des für die Berechnung der Sä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 511 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr