Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.5 Prävention (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 18 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung und einer chronischen Krankheit, die zu einer Behinderung führen kann, vermieden wird. Bei einer bereits eingetretenen Behinderung ist eine mögliche weitere Beeinträchtigung der Gesundheits- bzw. Teilhabesituation zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist § 25 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2 Inhalt und Leistungen (Abs. 2)

Rz. 9 Das Modellvorhaben umfasst einheitliche, qualitätsgesicherte und standardisierte, nach dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik und – soweit möglich – orientiert an aktuellen evidenzbasierten Leitlinien zu erbringende Leistungen mittels einer Genomsequenzierung (Satz 1). Dabei wird die Sequenz des Genoms bestimmt, also der gesamten vererbbaren I...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.4 Zahlstellennummer (Abs. 3)

Rz. 18a Die Zahlstellen erhalten seit dem 1.1.2017 für das Meldeverfahren eine Zahlstellennummer, die elektronisch beim Spitzenverband Bund der Krankenkasse zu beantragen ist (Satz 1). Die Anträge sind bei der ITSG GmbH, Schumannstraße 7, 10117 Berlin, zu stellen, die das operative Geschäft für den Spitzenverband übernimmt. Rz. 18b Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.1 Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 7 Das Forschungsdatenzentrum hat folgenden Auftrag: übermittelte Daten (§§ 303b Abs. 3, 303c Abs. 3) für die Zwecke nach § 303e Abs. 2 aufbereiten, Qualitätssicherungen der Daten, Anträge auf Datennutzung prüfen, beantragte Daten Nutzungsberechtigten (§ 303e Abs. 2) zugänglich machen, Re-Identifikationsrisiko beantragter Daten bewerten und minimieren, öffentliches Antragsregis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Norm regelte die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz. Rz. 2 Art. 256 Nr. 1 der Ne...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.1 Nutzungsberechtigte (Abs. 1)

Rz. 10 Das Forschungsdatenzentrum verarbeitet die Daten, die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und von der Vertrauensstelle (§ 303c) übermittelt werden und stellt diese den Nutzungsberechtigten zur Verfügung (Satz 1). Dazu ist vom Nutzungsberechtigten ein Antrag zu stellen (konstitutiver Antrag), ohne den das Forschungsdatenzentrum nicht handeln ...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Sie enthielt Regelungen über die Erhebung von Abrechnungs- und Leistungsdaten durch die Krankenkassen und die Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und deren Überm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.6 IT-Dienstleistungen Dritter (Abs. 6)

Rz. 14 Sollten sich Krankenkassen bei ihren Aufgaben Dritter bedienen, sind für deren informationstechnische Systeme vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die eine verbindliche Umsetzung des B3S-GKV/PV (Rz. 6) durch diese Dienstleister sicherstellt.mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Die Struktur und auch das Übermittlungsverfahren der Vorablieferung der unbereinigten Daten orientieren sich an dem Verfahren der Übermittlung von Daten nach § 295 Abs. 2 . Damit erfolgt weiterhin eine Übermittlung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Krankenkassen.mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 – (BGBl. I S. 378) mit Wirkung vom 1.4.2007 (wieder) eingefügt worden. Sie enthält Bestimmungen über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung. Zuvor enthielt die Vorschrif...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.6 Patientenbefragungen (Abs. 4)

Rz. 10 Der Gemeinsame Bundesausschuss kann zur Durchführung von Patientenbefragungen für Zwecke der Qualitätssicherung in den Richtlinien und Beschlüssen nach den §§ 136 bis 136b eine zentrale Stelle (Versendestelle) bestimmen (Satz 1). Die Versendestelle wählt die zu befragenden Versicherten aus und versendet die Fragebögen. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet im Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 386 Recht a... / 2.5 Datenschutz (Abs. 5)

Rz. 12 Die im Rahmen des Herausgabeanspruchs erhobenen Daten dürfen von den Krankenkassen ausschließlich zur Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung des Herausgabeanspruchs und mit Einwilligung des Versicherten zur Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, der Information der Versicherten und der Unterbreitung von Angeboten (§ 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 19) verarbeite...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.1 Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband (Abs. 1)

Rz. 6 Die Kranken- und Pflegekassen sind berechtigt und verpflichtet, dem GKV-Spitzenverband für die in § 303e Abs. 2 genannten Zwecke die erforderlichen Daten zu übermitteln (Satz 1). Die Daten sind quartalsweise innerhalb von 10 Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende zu liefern. Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang die Funktion einer Datensammelstelle. Die Da...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.7 Gemeinsame Ombudsstelle (Abs. 7)

Rz. 14 Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung können die Ombudsstellen der Krankenkassen eine übergreifende gemeinsame Stelle bestimmen.mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.5 Kostenlast (Abs. 5)

Rz. 24 Die Kosten für die Datenübermittlung nach dieser Vorschrift werden von den betroffenen Krankenkassen getragen.mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung, veröffentlicht auf der Website des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-datenaustausch.de. Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren, veröffentlicht im Internet auf der Website des GKV-Spitzenverbandes unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 2.2 Informationsmaterial (Abs. 2)

Rz. 5 Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten beim Angebot zusätzlicher Anwendungen und Inhalte über deren Funktionsweise, einschließlich der Art der in ihr zu verarbeitenden Daten und über die Zugriffsrechte zu informieren. Dazu ist Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (§ 343) zur Verfügung zu stellen, in dem auch über die zusätzlichen Anwend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.3 Frist (Abs. 3)

Rz. 5 Die Datenübermittlung erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende des jeweiligen Quartals. Da die Übermittlung allein Forschungszwecken sowie den weiteren Zwecken des Forschungsdatenzentrums Gesundheit dient, ist keine aufwendige und auf Abrechnungszwecke abgestellte Bereinigung und Fehlerbeseitigung erforderlich. Anders als die Daten, die zu Abrechnungszwecken nach § 295 üb...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Hess, Anforderungen an die Folgenabwägung bei Beantragung der Aussetzung des Vollzuges der§§ 303a-303f SGB V, GuP 2021, 63. Spitz/Jungkunz/Schickhardt/Cornelius, Rechtlicher Rahmen für eine privilegierte Nutzung klinischer Daten zu Forschungszwecken, MedR 2021, 499. Staffeldt, Mehr Daten für bessere Gesundheit – Wie Routinedaten der Krankenkassen die Gesundheitsversorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.3 Einklang der Gemeinsamen Empfehlungen mit den Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 55 Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben auf Ebene der BAR Gemeinsame Rahmenempfehlungen vereinbart. Zweck dieser Rahmenempfehlungen ist die Regelung von gemeinsamen Grundsätzen und Strukturen im Rehabilitationsbereich. Inzwischen wurden folgende Rahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.6 Verfahren (Abs. 6)

Rz. 12 Zur Unterstützung der Ombudsstellen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach den Abs. 2 bis 5 legt der GKV-Spitzenverband zur verbindlichen Nutzung jeweils geeignete einheitliche Verfahren fest (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband setzt sich dazu mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 2.1 Gebühren (Abs. 1)

Rz. 3 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes (Satz 1). Zu den Leistungen gehören z. B. auch Aufwände für die Antragsprüfung und Schulungen (BT-Drs. 19/13438 S. 75). Damit werden die durch die Datentransparenz entstehenden Kosten teilweise ref...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 287 Forschu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm schafft eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von nach §§ 284, 285 gespeicherten Sozialdaten im Rahmen von Forschungsvorhaben bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (Kranig, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 287 Rz. 1 m. w. N.). Berechtigt sind auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (§ 77 Abs. 1 Satz 1). Ohne eine derartige Ermächtigung wären die ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.21 Evaluation (Abs. 13)

Rz. 64 Das Modellvorhaben ist nach § 65 zu evaluieren, wobei der Evaluationsbericht einen Vorschlag zur Übernahme in die Regelversorgung enthalten muss (Satz 1). Zuständig ist der GKV-Spitzenverband. Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung erfolgt im Einvernehmen mit dem BMG. Bis zur Vorlage des Evaluationsberichtes oder bei entsprechendem Votum bis zum Inkrafttreten...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.1 Einrichtung, Organisation und Aufgaben des Kompetenzzentrums (Abs. 1)

Rz. 7 Das BMG wird ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen einzurichten und zu organisieren (Satz 1). Damit werden die Interoperabilität und offene Standards und Schnittstellen in informationstechnischen Systemen des Gesundheitswesens gefördert. Die Verordnung regelt nicht die administrativen Systeme, die KVen und K...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 13 SGB IX. Die heutige Vorschrift entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen weit über...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2.1 Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 7 Die Vertrauensstelle überführt die nach § 303b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 übermittelten Lieferpseudonyme in periodenübergreifende Pseudonyme. Das dazu einheitlich anzuwendende Verfahren richtet sich nach Abs. 2. Rz. 7a Die Aufgaben der Vertrauensstelle führte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Institut im Geschäftsbereich des Bunde...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.2 Erwerbsminderungsrente (Abs. 2)

Rz. 21 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr bis zum 15.8. des jeweiligen Folgejahres die Versichertentage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die Daten dienen der Weiterentwicklung des RSA. Sie werden über den GKV-Spitzenverband an das BAS übermittelt. Die Daten werden nicht für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens benötigt, sondern sind für die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.4 Verarbeitung, Pseudonymisierung(Abs. 4)

Rz. 23 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt in § 7 RSVA das Nähere zu den Fristen der Datenübermittlung und zum Verfahren der Verarbeitung der zu übermittelnden Daten (Satz 1; z. B. Aufbewahrungsdauer, Pseudonymisierung, Herstellung des Versichertenbezugs, zeitliche Zuordnung der Daten und inhaltliche Konkretisierung). Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen...mehr

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Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 2.5 Widerspruch des Versicherten (Abs. 5)

Rz. 11 Versicherte können der Übermittlung von Daten (Abs. 1 und 2) jederzeit widersprechen (Satz 1). Adressaten sind die Krankenkassen, die auch die elektronische Patientenakte bereitstellen (§ 341 Abs. 4). Der Widerspruch wird über das Frontend (z. B. Smartphone) oder gegenüber der Ombudsstelle (§ 342a) erklärt (Satz 2). Der Widerspruch kann auf bestimmte Zwecke nach § 303...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.8 Auswertungen (Abs. 8)

Rz. 29 Das BAS stellt dem BMG aggregierte, nichtpersonenbezogene Auswertungen der Daten zur Verfügung, die ihm von den Krankenkassen für die Durchführung des RSA übermittelt werden. Das BMG benötigt die Auswertungen unter anderem für die Weiterentwicklung des RSA und für eine genaue Analyse und Prognose der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. im Rahmen des n...mehr

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Sommer, SGB V § 287 Forschu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Datenbestände der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen im Rahmen von internen Forschungsvorhaben verwendet werden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Rz. 1a Durch das Zweite G...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.6 Weiterentwicklung des RSA (Abs. 6)

Rz. 25 Zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs analysiert das BAS den Zusammenhang zwischen den Leistungsausgaben eines Versicherten in den vorangegangenen 3 Jahren und den Leistungsausgaben eines Versicherten im Ausgleichsjahr 2019 (Satz 1). Die Regelung wurde vom Wissenschaftlichen Beirat in seinem Gutachten aus dem Jahr 2017 empfohlen, um die Zielgenauigkeit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 2.6 Folgen des Widerspruchs (Abs. 6)

Rz. 12 Widerspricht der Versicherte der Datenübermittlung (Abs. 5), werden die entsprechenden Daten im Forschungsdatenzentrum gelöscht (Satz 1). Zuständig sind die Krankenkassen (Satz 2). Rz. 13 Die bis zum Widerspruch übermittelten und bereits für konkrete Forschungsvorhaben verwendeten Daten dürfen weiterhin für diese Forschungsvorhaben verarbeitet werden (Satz 3). Ansonste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.4 Nutzung durch das Forschungsdatenzentrum (Abs. 4)

Rz. 6 Die übermittelten Daten werden im Rahmen der Datenzusammenführung und -übermittlung (§ 303b) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband; Datensammelstelle) und die Vertrauensstelle (§ 303c) an das Forschungsdatenzentrum übermittelt (Satz 1). Sie werden dort zugänglich gemacht und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um unbereinigte Daten im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.1 Benachteiligungsverbot nach § 25b Abs. 7 (Nr. 1)

Rz. 3a Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 25b Abs. 7 einen Versicherten bevorzugt oder benachteiligt. Versicherte dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nicht widersprochen oder widersprochen haben oder einen Hinweis beachtet oder nicht beachtet haben. Ein entsprechendes Verbot einer Benachteiligung folgt bereits aus § 25b Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.3 Folgen eines pflichtwidrigen Verhaltens (Abs. 3)

Rz. 10 Der Hersteller oder Anbieter eines informationstechnischen Systems kann auf Unterlassen des Inverkehrbringens in Anspruch genommen werden, wenn er gegen seine Pflichten nach Abs. 1 verstößt (Satz 1). Betroffen sind sowohl neue Systeme, die ohne Zertifikat in Betrieb genommen werden, als auch Bestandssysteme nach einer wesentlichen Änderung ohne neue Zertifizierung. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.5 Auswertung (Abs. 3)

Rz. 8 Um eine bundeseinheitliche Vergleichbarkeit der Auswertungsergebnisse sicherzustellen, haben der Gemeinsame Bundesausschuss in den Fällen des § 136 Abs. 1 Satz 1, § 136b sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer im Fall des § 137d für die Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 eine unabhängige Stelle zu bestimme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.3 Kostenteilung (Abs. 3)

Rz. 9 Die jeweiligen Kosten des BfArM und des RKI für die Datentransparenz werden von den Kranken- und Pflegekassen getragen und nach der Zahl ihrer jeweiligen Mitglieder aufgeteilt. Kostenerstattung und Vorschuss regelt § 11 Datentransparenzverordnung. Danach werden die Sach- und Personalkosten erstattet, wobei die Personalkostensätze sowie die Sachkostenpauschalen eines Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Daten der Krankenkassen werden für die Zwecke der Datentransparenz in pseudonymisierter Form (Lieferpseudonym) an den GKV-Spitzenverband geliefert. Rz. 5a §§ 303a ff. etablieren ein neues Datentransparenzverfahren, in dem die in § 303b Abs. 1 Satz 1 genannten Daten der gesetzlich Versicherten (u. a. Alter, Geschlecht, Wohnort und bestimmte Gesundheitsdaten) an den G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.3 Weiterleitung der Daten (Abs. 3)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband übermittelt die Daten an das Forschungsdatenzentrum ohne das Lieferpseudonym, an die Vertrauensstelle eine Liste mit den Lieferpseudonymen (Satz 1). Die direkte Übermittlung der Daten durch den GKV-Spitzenverband stellt wesentlich aktuellere Daten für die Aufbereitung durch das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (BT-Drs. 19/13438 S. 72). Jeder Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.5 Höhe der Geldbuße (Abs. 3)

Rz. 32 Die Höhe der Geldbuße kann bei Verstößen gegen Abs. 1 bis zu 50.000,00 EUR betragen. Die Höhe dieses Bußgeldrahmens berücksichtigt einerseits den typischen Täterkreis der Leistungserbringer und hat andererseits stark präventiven Charakter. Die Geldbuße für Verstöße nach Abs. 2 ist auf 2.500,00 EUR begrenzt. Für Verstöße nach Abs. 2a ist eine Geldbuße bis zu 300.000,00...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 391 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 287 Forschu... / 2.2 Anonymisierung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Sozialdaten zu anonymisieren, soweit und sobald dies nach dem Forschungszweck des jeweiligen Forschungsvorhabens möglich ist. Die Anonymisierung gewährleistet, dass Daten nicht mehr versichertenbeziehbar, sondern nur noch fallbeziehbar sind. Rz. 8a "Anonymisieren" wird nach Inkrafttreten der DSGVO und der Änderungen in § 67 SGB X nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 1 Allgemeines

Rz. 14 Die Norm regelt die Datenerhebung für den RSA (§ 266) sowie die zu berücksichtigenden pseudonymisierten Versichertendaten. Die Daten werden taggenau und versichertenbezogen erfasst. Die Finanzkraft der einzelnen Krankenkassen wird nicht berücksichtigt. Rz. 15 Der Status der Erwerbsminderung (§§ 43, 45 SGB VI) wird mit den entsprechenden Versichertentagen übermittelt. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 393 Cloud-E... / 2.5 Angemessene Maßnahmen (Abs. 5)

Rz. 9 Technische und organisatorische Maßnahmen gelten als angemessen (Abs. 3 Nr. 1), wenn folgende Anforderungen erfüllt werden: in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung die Voraussetzungen des § 390, in zugelassenen Krankenhäusern die Voraussetzungen des § 391 und von Krankenkassen die Voraussetzungen des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die für die Abrechnung der Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jedes Quartal zu übermittelnden Daten liegen erst nach einem gewissen Zeitablauf bei den Krankenkassen vor. Dadurch können diese Daten auch erst später für Forschungszwecke und die Zwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit verfügbar gemacht werden. Die...mehr