Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.6 Antragstellung und Sicherheiten

Hausbank Der Darlehensantrag wird in der Regel über das Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse oder Versicherung) vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die KfW-Förderbank hat hierfür ein entsprechendes Formular (Programm 270; Formular 600 000 0141 und 600 000 0202) aufgelegt, welches den Finanzierungsinstituten vorliegt. Die banküblichen Sicherheiten zur Absicherung des Darlehens ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

Im Land Thüringen befinden sich viele Wohnungen, die den zeitgemäßen Ansprüchen nicht mehr entsprechen. Zudem sind die Mieten der Wohnungen nicht sozialverträglich. Das Land Thüringen fördert über dieses Programm Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit zinslosen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Dafür werden Belegungs- und Mietpreisbindungen verlangt. 5.1 Wer ist ant...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Darlehenskonditionen

Bis 1.800 EUR je m2 Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines zinsfreien Darlehens über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 1.800 EUR je m2 Wohnfläche. Für die Einhaltung bestimmter energetischer Standards wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 EUR je m2 Wohnfläche gewährt. Bei Darlehensgewährung wird eine einmalige Gebühr von 1 % des Darlehensbetr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.2.5 Interessenabwägung

Die Sicherungsanordnung kann schließlich nur dann ergehen, wenn sie nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Vermieter gerechtfertigt ist. Und hier ist die größte Hürde zu nehmen. Ein besonderer Nachteil für den Vermieter ergibt sich nämlich nicht allein aus der zu erwartenden Verfahrensdauer und dem Risiko der späteren Zahlungsu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Gemeinden, Verbandsgemeinden, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer einer Liegenschaft der Kindertageseinrichtungen. Weiterhin sind antragsberechtigt kommunale Schulträger, freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, wenn diese Mittel aus einer STARK III ELER-Richtlinie oder STARK III plus EFRE-Richtlinie der EU Förderp...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.9 Verwendungsnachweis

15 Monate Innerhalb von 15 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist die programmgemäße Verwendung der Darlehensmittel nachzuweisen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Hinweis Rü...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Lücken schließen Das Förderergänzungsdarlehen soll eine geförderte Baufinanzierung vervollständigen, wenn in dieser noch Lücken sind. Es werden Darlehen ergänzt, damit dem Bau, dem Erwerb, dem Um- oder Ausbau oder der Modernisierung einer Immobilie nichts im Wege steht. Dies gilt auch dann, wenn das eigentliche Förderdarlehen nicht von der SAB finanziert wird, sondern beispie...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Mit diesem Programm sollen private Investoren sowie Kommunen motiviert werden, Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Die Maßnahme muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des Sonderprogramms zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende durch Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-P...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11 Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein

Mit diesem Programm sollen das Erreichen der energetischen Ziele des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Mietwohnungen erreicht werden. So sollen Eigentümer von Mietwohnungen motiviert werden, durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse ihre Wohnungen zu sanieren und zu modernisieren. Grundsätzlich erfolgt die Förderung nur, wenn energetische Ziele im Vordergrund ste...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Sachsen-Anhalt KLAR

Mit diesem Programm sollen Anreize für den Neubau oder die Umrüstung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben geschaffen werden. Eine Bedingung ist dabei, dass diese in absehbarer Zeit nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen. 3.1 Wer kann die Fördermittel beantragen? Eigentümer Anspruchsberechti...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 An wen richtet sich das Programm?

Dieses Programm spricht Wohnungseigentümergemeinschaften an, die für ihre Modernisierungsvorhaben aufgrund von Sicherungsproblemen in den Grundbüchern keine Darlehen von anderen Kreditinstituten erhalten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 IB.SH Immofix

Bei dem Immofix-Programm handelt es sich um ein Ergänzungsprogramm zu bereits bestehenden Darlehen bei anderen Kreditinstituten. Es wird als Ergänzung zu der bisherigen Finanzierung angesehen. Besonderer Vorteil ist, dass trotz einer nachrangigen Grundbuchsicherung ein günstigerer Darlehenszins angeboten wird. 7.1 Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen Antragsteller ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.7 Verwendungsnachweis

Nach der Vollauszahlung des Darlehens ist innerhalb von 15 Monaten die Verwendung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gegenüber dem haftenden Kreditinstitut. In begründeten Fällen kann die 15-monatige Frist auch verlängert werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist Antragsberechtigt?

Eigentümer Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren. Hinweis Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ist der Antragsteller ...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.1 Der gewerbliche Zwischenvermieter

Der Begründung des Gesetzgebers kann entnommen werden, dass die Gesetzesfassung den "gewerblichen Zwischenvermieter" im Auge hat, wie er insbesondere bei der Vermietung von Wohnungen eingeschaltet wird, die im sog. Bauherrenmodell errichtet worden sind. An diesem Leitbild muss sich die Auslegung orientieren. Hinweis Gewerbsmäßig Danach handelt gewerblich (gewerbsmäßig), wer si...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.3 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für barrierefreien neuen Wohnraum

Bis zu 60.000 EUR Diese Förderung ist für Familien gedacht, die ein neues barrierefreies Haus bauen oder kaufen. Dabei wird ein Haus als neu angesehen, wenn es innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit von der antragstellenden Familie angeschafft wird. Die Förderung umfasst die Mehrkosten für das barrierefreie Bauen. Gefördert werden die Mehrkosten wahlweise durch eine Erhö...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.12 Mieterdarlehen

Ein Mieterdarlehen, das der Mieter dem Veräußerer gewährt hat, muss der Erwerber nicht gegen sich gelten lassen.[1] Ist vereinbart, dass das Darlehen durch monatliche Verrechnung mit der Miete oder einem Teil der Miete getilgt werden soll, so kann hierin eine Mietvorauszahlung liegen; hierfür gilt § 566c BGB. Wurde die Mietvorauszahlung als Baukostenzuschuss geleistet, so mus...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Darlehenskonditionen

15.000 EUR Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 15.000 EUR, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten. Sollzins Der Tilgungssatz beträgt 3 %. Der Sollzins für dieses Programm beträgt 2,79 %, der Effektivzins liegt bei 2,88 % Die Auszahlung bei Kauf und Modernisierung erfolgt entweder mit der Fälligkeit des Kaufpreises oder zu Beginn der Modernisierungsmaßnahme. Wird ein Objekt neu ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.5 Darlehensabrede

Beweisprobleme Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verlangt ein Partner häufig Rückzahlung von ihm während der Beziehung zugewandten Geldbeträgen und trägt vor, seine unstreitigen Zahlungen beruhten auf einer mit dem anderen Partner getroffenen Darlehensvereinbarung. Dabei stellt es keinen widersprüchlichen oder unbeachtlichen Vortrag dar, wenn sich der Pa...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Was wird gefördert?

Die gewährten Darlehen sollen insbesondere für folgende Baumaßnahmen genutzt werden: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäude (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik) Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts) allgemeine Maßnahmen zur Modernisier...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Tilgungnachlässe

Nach Abschluss der Maßnahme können Tilgungsnachlässe i. H. v. 20 % beantragt werden. Erlangt die modernisierte Wohnung einen überdurchschnittlichen energetischen Standard (s. Hinweis in Abschn. 4.2) erhöht sich der Tilgungnachlass um bis zu 5 %. Werden ausschließlich ökologische Dämmstoffe (Blauer Engel oder natureplus-Standard) verwendet, sind nochmals bis zu 5 % an Tilgung...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / Zusammenfassung

Überblick Wer Immobilien besitzt oder erwerben will, hat in der Regel auch mit Grundschuld und Hypothek zu tun. Denn diese "klassischen" Grundpfandrechte sind die Mittel zur Kreditsicherung schlechthin. Das Grundpfandrecht lastet, wie schon der Name sagt, nur auf dem Grundbesitz. Der Eigentümer haftet aus der Grundschuld und Hypothek nicht persönlich. Er braucht lediglich di...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Der WE...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Antragstellung

Investitionsort Der Förderantrag ist auf dem vorgegebenen Vordruck beim für den Investitionsort zuständigen kommunalen Aufgabenträger einzureichen. Vordrucke und Informationen über den zuständigen Aufgabenträger findet man auf der Webseite der TAB. Dort sind neben den Vordrucken auch Kontaktdaten gespeichert. Zu einem Antrag gehören folgende Unterlagen: Wasserrechtliche Erlaubn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Hinwe...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen

Die KfW-Förderbank finanziert 100 % der Nettoinvestitionskosten. Der Höchstbetrag liegt aufgrund des antragsberechtigten Personenkreises bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug nach dem UStG berechtigt ist. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Darlehenslaufzeiten bis zu 20 Jahren ...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Berechtigte Personen und -kreise Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind Freiberuflich Tätige Landwirte Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen Nicht nur im Inland geplante Vorhaben werden g...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgen über die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der L-Bank unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.l-bank.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Insbesondere folgende Programme werden gefördert: Förderung selbstgenutzt...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.3.1 Haftungsumfang

Wofür haftet die Grundschuld? Im Mittelpunkt des Sicherungsvertrags steht die Zweckbestimmung der Grundschuld (sog. Zweckerklärung oder Sicherungsabrede). Sie legt den Haftungsumfang der bestellten Sicherheiten, insbesondere der Grundschuld fest. Formularvertrag In aller Regel sind es die kreditgewährenden Geldinstitute, die dem Kunden ihre formularmäßigen Sicherungsklauseln pr...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Kapitalkostenerhöhung

Bis zum Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 konnte der Vermieter Erhöhungen von Kapitalkosten, die infolge einer Erhöhung des Zinssatzes aus einem dinglich gesicherten Darlehen fällig werden, gemäß § 5 MHG auf den Mieter umlegen. Durch das Mietrechtsreformgesetz ist das Miethöhegesetz (MHG) aufgehoben worden und diese Erhöhungsmöglichkeit ab 1.9.2001 ersatzlos ent...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.7 Das sind die Darlehenskonditionen

Zinsfrei Die Förderdarlehen werden bis zu ihrer vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt. Das gewährte Darlehen ist ab dem auf die Vollauszahlung folgenden Halbjahr (1. Januar oder 1. Juli) mit jährlich 3 % zu tilgen. Die Darlehensauszahlung erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50 % des Darlehensbetrags erfolgt, wenn die Hälfte der geplanten Baumaßnahme abgeschlossen ist. ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.3.3 Abänderungen

Mehrere Zweckerklärungen Sind im Laufe der Zeit für eine Grundschuld mehrere Zweckerklärungen abgegeben worden, muss für die Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 305c Abs. 1 BGB bei der neuen Zweckerklärung auf den Anlass für deren Abgabe abgestellt werden. Die ursprüngliche Darlehensgewährung, die den Anlass für die Grundschuldbestellung gebildet hat, ist insoweit bedeutun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 An wen richtet sich das Programm?

Antragsberechtigt sind alle Gebietskörperschaften des Saarlandes, deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften saarländischer kommunaler Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hinweis Beihilferechtliche Grundlagen De-minimis-Beihilfe Ist der Antragsteller als Unternehmer i. S. d. Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsw...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Für die Durchführung der obigen Maßnahmen gewährt das Land Bayern über sein bayerisches Wohnungsbauprogramm leistungsfreie Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR je Wohnung. Bewegen sich die Kosten unter 1.000 EUR, so erfolgt trotz Vorliegen der Voraussetzungen keine Förderung. Wenn mehr als eine behinderte Person im Förderobjekt lebt, erhöht sich die Fördergrenze trotzdem nicht....mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Höchstbetrag 50 Mio. EUR Mit diesem Programm können grundsätzlich 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Allerdings beträgt der Kredithöchstbetrag 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Die Zinsvereinbarung erfolgt nach einem kundenindividuellen Zinssatz. Maßgeblich ist hierfür der Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse am...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.2 Laufzeit, Zinsen und Auszahlung

10 Jahre Zinsverbilligung Die beantragten Darlehen werden über die L-Bank zu 100 % ausgezahlt. Als Laufzeitvarianten kann zwischen einer 20- und 30-jährigen Laufzeit gewählt werden. Für die Anlaufjahre verlangt die L-Bank 2 tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz wird wie oben bereits beschrieben für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Den aktuellen verbilligten Sollzinssatz kann ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.11 Kombination mit anderen Fördermitteln

Einschränkungen Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist durchaus möglich, sofern die Summe der Darlehen, Zuschüsse und Zulagen die Summe der Investition nicht übersteigt. Ausgeschlossen ist die Kumulierung mit den Programmen 270–272, 274, 281, 282. Weiterhin kann das Programm 201 nicht gleichzeitig mit Zuschüssen aus der Wärmenetzförderung nach § 7a KWKG, dem Marktanrei...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderpro...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht verlangt. Wohnberechtigungsschein Wird eine Wohnung nach Abschluss der Maßnahmen neu vermietet, so ist der Antragsteller auf die Dauer von 10 oder 20 Jahren an Mieter gebunden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins der Kreisverwaltungsbehörde sind. Ist die Wohnung bereits gebunden, so beginnt der Lauf für diese Darlehen erst mit Ablauf der alten ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

100 % der förderfähigen Kosten Es werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben durch die KfW-Förderbank finanziert. Die Laufzeiten der Darlehen können bis zu 20 Jahre betragen. Je nach Länge der Darlehenslaufzeit sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Für dieses Programm kommt der am Tag des Abrufs g...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt für dieses Förderprogramm sind kommunale Gebietskörperschaften, alle rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, alle Gemeindeverbände, wenn sie wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von Null haben und deren Tätigkeitsfelder keine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehenden wirtscha...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Erhöhte Förderung energetis... / 2.6 Kumulierungsverbote

§ 35a Abs. 3 EStG Ein Kumulierungsverbot gilt grundsätzlich für Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme. Weiterhin ist die steuerliche Abzugsfähigkeit für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG nicht gegeben. § 35c EStG Wer Anträge für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung stellen möchte und die Wohnung zudem älter als 10 Jahre ist, muss sich zwisc...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Anschlussfinanzierung Folgende Maßnahmen sollen durch dieses Ergänzungsprogramm gefördert werden: eine Neustrukturierung der Förderung oder eine Umstellung auf Restkapital, wenn beispielsweise ein Erbschafts- oder Scheidungsfall vorliegt Schließung von Finanzierungslücken (z. B. anteilige Kaufpreisfinanzierung von Grund und Boden bei Neubauvorhaben) Umschuldungen, wenn der Darle...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse tritt der Zwangsverwalt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Förderausschluss

Keine Förderung Die Förderdarlehen werden nicht zugesagt, wenn der Abschluss des Kaufvertrags für das Förderobjekt länger als 2 Monate zurückliegt, mit der Maßnahme bereits begonnen oder diese bereits abgeschlossen wurde, das Objekt die Wohnflächenobergrenze überschreitet, in dem Objekt mehr als 2 abgeschlossene Wohnungen oder Eigentumswohnungen enthalten sind, der Wohnraum für da...mehr