Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.4.1 Ermittlung und allgemeine Interpretation

Eigenkapitalanteil = wichtigste Kennzahl! Die Eigenkapitalquote ist gerade für Fremdkapitalgeber ein wichtiges Risikomaß. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto leichter kann das Unternehmen auch mehrjährige Rezessionsphasen mit Verlusten überstehen. Ein allgemein gültiges Verhältnis für den optimalen Verschuldungsgrad gi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.2.1 Ermittlung und allgemeine Interpretation

Die Kapitalflussrechnung (Cashflow Statement) stellt Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätsrelevanter Mittel dar. Sie gibt als zusammengefasster Bericht finanzieller Umsätze und Transaktionen die wichtigsten Investitions- und Finanzierungsvorgänge im kurz- und langfristigen Bereich wieder. Wo keine Kapitalflussrechnung zur Verfügung steht, kann man mit den Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.6 Darlehen

Anstatt einer Schenkung können die Ehegatten auch ein Darlehen vereinbaren. In diesem Fall kommt es naturgemäß zu keiner Schenkungsteuerpflicht. Beachtet werden sollte aber, dass eine schriftliche Vereinbarung von den Ehegatten vorgenommen wird.[1] Wichtig Zinsloses Darlehen Ist das Darlehen zinslos, so ist hinsichtlich der Zinslosigkeit eine Schenkung gegeben.[2] Zur Berechnun...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.3 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Übertragung eines Familienheims in Betracht kommen, aufgeführt werden.[1] Grundfall: Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt seinem Ehegatten nunmehr das ganze Grundstück. Praxis-Beispiel Alleineigentümer Die vermögende Ehefrau EF ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, in dem sie mit ih...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie wirken sich guter Arbei... / 1 Rating: Was ist das?

Der Begriff Rating leitet sich aus dem englischen Verb "to rate" i. S. von "jemanden einstufen, bewerten" ab. Bankeninterne Ratings Banken und Sparkassen führen bei Unternehmen, die einen Kredit benötigen, ein Rating durch. Für die Kreditinstitute ist das Rating eine Methode zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Unternehmens. Ziel des Ratingprozesses ist es, di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie wirken sich guter Arbei... / 3.1 Bankeninternes Rating: Ein Thema für die Sifa?

Sich über bankeninterne Ratingverfahren zu informieren, ist für Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor allem dann empfehlenswert, wenn sie sich im Rahmen einer Existenzgründung[1] selbstständig machen wollen oder als bereits etabliertes Unternehmen einen Kredit bei ihrer Hausbank in Anspruch nehmen möchten. Aus einer anderen Perspektive betrachtet, können bankeninterne Ratings ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.4 Arbeitgeberdarlehen/Zinsersparnisse: So wird der steuerpflichtige Betrag berechnet

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Bei einem unentgeltlichen oder zinsve...mehr

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F&E-Controlling: Bewertung ... / 4.2 Allgemeine Produktbeschreibung und Alleinstellungsmerkmale

Die Planungsarbeit beginnt mit der Produktbeschreibung. Für jedes zu entwickelnde Produkt sollte eine kurze, prägnante Beschreibung vorliegen. Diese sollte so gewählt werden, dass auch Dritte, die sich mit dem Thema nicht besonders gut auskennen, sofort erkennen, um was es sich handelt. Die Produktbeschreibung obliegt dem Produktmanager. Allerdings sollte der Controller eing...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.2 Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollten mehrere Änderungen in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen werden, die sich im Wesentlichen aufgrund der weiteren Anpassung an die MwStSystRL [1] ergeben. Nach Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurde aber nur eine Änderung in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 zugestimmt. Hinweis Keine Steuer...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.5 Liquiditätssicherung in akuten Krisensituationen

In den bisherigen Ausführungen wurde davon ausgegangen, dass das Unternehmen über eine strategische Krise in eine Erfolgs- und anschließend eine Liquiditätskrise gerutscht ist, und es vor diesem Hintergrund darum geht, sowohl die entstandenen Verluste auszugleichen als auch eine gesunde Basis für den weiteren Geschäftsbetrieb zu schaffen. Diese Überlegung lag auch der im vor...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.1 Kapitalveränderungen im Sanierungsfall

Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit Vor der finanziellen Sanierung eines Unternehmens mithilfe einer Kapitalerhöhung stehen die Kapitalgeber grundsätzlich vor der Frage, ob das Unternehmen sanierungswürdig und sanierungsfähig ist.[1] Die Entscheidungssituation für alte Kapitalgeber besteht folglich darin, ob das bereits zweifelhaft gewordene Kapital durch Einsatz von...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.4 Fallstudie: Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung bei der Schieflage AG

Ausgangssituation Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Schieflage AG hat vor der Kapitalherabsetzung das folgende Aussehen: Die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Schieflage ...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fast Close / 1 Gründe für einen Fast Close

Kapitalmarktfinanzierte Unternehmen drängen so schnell wie möglich mit ihren Zahlen an die Öffentlichkeit, um unter anderem gegenüber der Konkurrenz auf den Finanzmärkten einen zeitlichen Vorsprung zu erzielen. Die Veröffentlichung der Abschlusszahlen wenige Tage vor den Konkurrenten kann ein positives und deutlich sichtbares Signal auf den Märkten setzen und die Aufmerksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1.2.2 Überschusseinkünfte

Muss der Schuldner eines Darlehens bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Gläubiger zahlen, führt diese Form der Entschädigung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen des Gläubigers.[1] Verzugszinsen sind in voller Höhe Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2] Dies ist auch dann der Fall, wenn dem ein nicht steuerbarer Schadensersatz zugrunde liegt.[3] Ausnahmswe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenausfall: Lohnt sich ... / 2 Grundlegende Gegenüberstellung Reparatur versus Investition

Für den Fall, dass eine Anlage kurzfristig ausfällt, müssen zeitnah verschiedene Optionen geprüft werden. Zunächst gilt es festzustellen, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das ist der Fall, wenn die erwartenden Kosten inkl. Reparatur höher sind als der zu erwartende Nutzen, der sich aus dem erwarteten Resterlös un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Daneben sind in Deutschland in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen vorgesehen: Aktiengesellschaften: Z. B. muss gemäß § 91 Abs. 2 AktG der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Auch wenn dieses Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zukunftsfinanzierungsgesetz / 1.4 Verwaltung von Krediten sowie Kreditsicherheiten durch Kreditgeber

Nach dem Regierungsentwurf sollten mit Änderungen in § 4 Nr. 8 Buchst. a und g UStG die umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch Kreditgeber ausgedehnt werden. Diese Regelung ist in der verabschiedeten Fassung gestrichen worden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.3 Folgen der Nichtanerkennung eines Darlehens zwischen Angehörigen

Das einem Unternehmer von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber im Hinblick auf den Fremdvergleich [1] steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, muss dem Privatvermögen des Betriebsinhabers zugeordnet werden. Wenn und soweit die Darlehensvaluta fälschlicherweise, dem betrieblichen Konto gutgeschrieben werden, muss der Darlehensbetrag in der Bilanz a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.1 Zahlung des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt kann nach verschiedenen Kriterien vereinbart und ausbezahlt werden: Stundenweise (Stundenlohn): Das Arbeitsentgelt wird nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch Urlaubs-/Feiertagsentgelt wird stundenweise verrechnet. Monatsweise (z. B. Monatsgehalt): Es ist ein Betrag für einen ganzen Monat vereinbart, unabhängig von der Länge des Monats s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.1 Bareinlage bei Verzicht auf Darlehensrückführung

Eine Bareinlage beim Darlehensschuldner liegt vor, wenn der Darlehensgläubiger auf die Rückzahlung eines Darlehens, das beim Schuldner für betriebliche Zwecke verwendet wurde, verzichtet. Dieser Fall kommt in der Praxis wohl nur vor, wenn der Darlehensgeber das Geld aus seinem Privatvermögen einem Angehörigen für dessen Betrieb zur Verfügung gestellt hat. Zur einer Privateinl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 FGO bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit

Leitsatz 1. Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben. 2. Zur Unternehmereigenschaft einer Holding bei der Vergabe von Darlehen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Sachverhalt Über die Klage einer Holding z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.4 Abzinsung von Angehörigendarlehen

Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen gewährt, waren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[1] Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestanden ernsthafte Zweifel an der Verfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 1.2 Arten von Darlehen

Rz. 3 Hinsichtlich der Tilgung unterscheiden sich die Darlehen in Fälligkeitsdarlehen: Zum Fälligkeitstag ist das Darlehen in einem Betrag zurückzuzahlen; Tilgungsdarlehen: Das Darlehen ist im Fall eines Darlehens mit Ratentilgung in gleichen Raten (Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder (meistens) Jahresraten) zurückzuzahlen.[1] Im Fall eines Darlehens mit Annuitätentilgun...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.1 Darlehen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter

Rz. 31 Kapitalgesellschaften sind auch steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben keine Privatsphäre und damit auch kein Privatvermögen. Darlehensforderungen der Kapitalgesellschaft werden daher in der Steuerbilanz aktiviert und die Zinsen sind als Betriebseinnahmen zu behandeln, auch wenn es sich um Darlehensforderungen an Gesellschafter handelt. Rz. 32 Die Darl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.5 Überverzinslichkeit

Rz. 137 Entsprach der vereinbarte Zins im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme dem Marktzins und sinkt zu einem späteren Bilanzstichtag das Marktzinsniveau unter den vereinbarten Zins, so stellt sich die Frage, wie sich eine solche Entwicklung auf die Bewertung des Schulddarlehens auswirkt. Praxis-Beispiel S nimmt bei der Bank G am 5.1.00 ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR auf. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.3 Darlehen von Gesellschaftern an die Personengesellschaft

Rz. 26 Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen bezieht, sind beim Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Durch diese Vorschrift werden Einkünfte des Gesellschafters zu Einkünften aus Gewerbebetrieb qualifiziert, die ohne diese Norm nicht als inländische gewerbliche Einkünfte anzusehen wären. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 1.1 Begriff des Darlehens

Rz. 1 Bei einem Gelddarlehen empfängt der Darlehensnehmer (Darlehensschuldner) einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe vom Darlehensgeber (Darlehensgläubiger) und verpflichtet sich schuldrechtlich, dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten. Er ist ferner schuldrechtlich verpflichtet, den geschuldeten Zins zu zahlen (§ 488 Abs. 1 B...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 143 Sind die marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Schulddarlehen gestiegen, so ist das bestehende Schulddarlehen günstiger für das Unternehmen als ein zu gleichen Bedingungen neu am Markt aufgenommener Kredit. Die gegenwärtigen günstigen Zinskonditionen wirken sich laufend aus, müssen also nicht besonders in der Rechnungslegung erfasst werden. Es bleibt beim Ansat...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.4 Betriebsaufspaltung

Rz. 30 Ein im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft gewährtes Darlehen gehört dann zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft zu erhalten oder zu e...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.3 Damnum/Disagio

Rz. 51 Wird bei der Auszahlung ein Damnum/Disagio einbehalten, so ist der Nennwert als Anschaffungskosten zu aktivieren (§ 250 Abs. 2 HGB). Praxis-Beispiel G gewährt N am 2.1.01 ein Darlehen über 200.000 EUR zu einem Auszahlungskurs von 95 %. Das Darlehen soll in 4 Jahren in einem Betrag zurückgezahlt werden. Am 2.1.01 zahlt daher G 190.000 EUR aus und vereinnahmt zum 31.12.0...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 130 Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1.2 Bilanzierung

Rz. 10 Handelsrechtlich gilt die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB. Hiernach gelten die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörend. Von einem Einzelkaufmann an Dritte gewährte Darlehen sind daher im Zweifel betrieblich veranlasst und damit zu aktivieren. Rz. 11 Darlehensforderungen einer Personengesellschaft gehöre...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.2 Damnum/Disagio

Rz. 121 Der Erfüllungsbetrag eines Schulddarlehens kann höher als der Ausgabebetrag sein. Die Bemessungsgrundlage für die Rückzahlung des Darlehens ist der Erfüllungsbetrag, mit diesem ist das Darlehen zu bewerten. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird Damnum oder Disagio genannt. Praxis-Beispie...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1.1 Gliederung

Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bilanziert (§ 266 Abs. 3 Buchst. c HGB). Bei kleinen und Kleinstk...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.4 Zero-Bonds

Rz. 155 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen werden in der Steuerbilanz wie in der Handelsbilanz behandelt.mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 1 Grundlagen

1.1 Begriff des Darlehens Rz. 1 Bei einem Gelddarlehen empfängt der Darlehensnehmer (Darlehensschuldner) einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe vom Darlehensgeber (Darlehensgläubiger) und verpflichtet sich schuldrechtlich, dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten. Er ist ferner schuldrechtlich verpflichtet, den geschuldeten Zins ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1 Aktivierung und Ausweis in der Handelsbilanz

2.1.1 Gliederung Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Auslei...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3 Kapitalgesellschaften

2.2.3.1 Darlehen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter Rz. 31 Kapitalgesellschaften sind auch steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben keine Privatsphäre und damit auch kein Privatvermögen. Darlehensforderungen der Kapitalgesellschaft werden daher in der Steuerbilanz aktiviert und die Zinsen sind als Betriebseinnahmen zu behandeln, auch wenn es sich um Da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2 Aktivierung und Ausweis in der Steuerbilanz

2.2.1 Einzelunternehmen Rz. 13 Steuerrechtlich wird zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen unterschieden. Darlehensforderungen werden bilanziert, wenn sie zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören.[1] Rz. 14 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werde...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2 Darlehensforderungen

2.1 Aktivierung und Ausweis in der Handelsbilanz 2.1.1 Gliederung Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschafte...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2 Passivierung und Ausweis in der Steuerbilanz

3.2.1 Betriebsvermögen Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwend...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3 Darlehensverbindlichkeiten

3.1 Passivierung und Ausweis in der Handelsbilanz 3.1.1 Gliederung Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1 Passivierung und Ausweis in der Handelsbilanz

3.1.1 Gliederung Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bilanziert (§ 266 Abs. 3 Buchst. c HGB). Bei klei...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2 Personengesellschaften

2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4 Bewertung in der Steuerbilanz

2.4.1 Wertansätze Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dau...mehr