Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.10 Verfahrensablauf

Das Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz beginnt mit der Güteverhandlung. Bei diesem Termin versucht der Vorsitzende, der hier ohne Beisitzer tätig ist, in einer Verhandlung mit den Parteien (bzw. deren Vertretern) die Gründe der Kündigung und damit die Prozessaussichten zu besprechen. Er versucht in diesem Termin zu einer Lösung, meist in Form eines Vergleichs, z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.2 Vereinbarung über Freistellung

Im Regelfall ist eine einseitige Freistellung nur zulässig, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Eine derartige Klausel könnte etwa lauten: "Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.5 Zulassung verspäteter Klagen

Auch wenn diese Frist versäumt ist, kommt noch die Zulassung der Klage nach § 5 KSchG in Betracht. § 5 KSchG eröffnet eine Möglichkeit zur Zulassung verspäteter Klagen. Es handelt sich um eine Spezialvorschrift, die dem Gedanken der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" folgt. Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer trotz aller Sorgfalt nicht in der Lage war, die 3-W...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 10.2 Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz

Hier wird differenziert zwischen Betrieben des privaten Rechts und dem öffentlichen Dienst. Bei Betrieben des privaten Rechts ist maßgebend eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens. Bei Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Rechts ist maßgebend eine Weiterbeschäftigungsmöglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 10.4 Weiterbeschäftigung unter geänderten Arbeitsbedingungen

Dieser Widerspruchsgrund setzt eine vorherige Zustimmung des Arbeitnehmers zu den geänderten Arbeitsbedingungen voraus. Der Arbeitnehmer kann allerdings mit seiner Zustimmung den Vorbehalt verbinden, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Auch ohne Widerspruch des Betriebsrats/Personalrats ist die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung zu geänderte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.4 Arbeitnehmer in Familienpflegezeit

Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Familienpflegezeit im Sinne des § 2a FPfZG getroffen, so darf der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 FPfZG das Beschäftigungsverhältnis während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.4.2 Rechtsmittel

Der Arbeitnehmer kann gegen die negative Entscheidung im Verfügungsverfahren Widerspruch bzw. nach mündlicher Verhandlung Berufung einlegen. Im "normalen" Verfahren gibt es nur das Rechtsmittel der Berufung. Der Arbeitgeber kann sich mit den gleichen Rechtsmitteln gegen eine ihm ungünstige Entscheidung wehren. Daneben kann der Arbeitgeber aber die Initiative schon nach Vorliege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.5 Auflösungsantrag

In welchem Umfang der Arbeitgeber bei einem Wahlbewerber einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG stellen kann, ist nicht endgültig geklärt. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag gestellt und hat der Sonderkündigungssch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 3.6.3 Sonderfall: Abwesenheit des Kündigungsempfängers von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort

Ist der Arbeitnehmer im Urlaub, im Krankenhaus, in Kur oder in Haft, so geht ein an die Wohnungsanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben gleichwohl mit Einwurf in den Briefkasten zu, auch wenn dem Arbeitgeber die Abwesenheit oder gar die Urlaubsadresse bekannt ist.[1] Maßgeblich ist eben, dass der Arbeitnehmer nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von dem Schreiben Kenntnis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.5.3 Sinnvolle Regelungen bei Freistellung

In der Praxis wird die Freistellung schriftlich geregelt. Da es sich in aller Regel um Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses handelt, ist die Schriftform schon wegen der Wirksamkeit der Beendigung gem. § 623 BGB zwingend erforderlich. Die Vereinbarung kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst enthalten (Aufhebungsvertrag: „Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.3.2 Bezahlung

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer hinsichtlich Jahressonderzahlung, Krankenentgelt, aber auch Lohnerhöhungen für die Dauer der Weiterbeschäftigung voll in den Betrieb eingegliedert. Hinsichtlich der Bezahlung stellt sich die Situation je nach Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses unterschiedlich dar. Bei Unwirksamkeit der Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf alle vert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 20.6.2 Abfindung

a) Berechnung Nach § 9 KSchG muss die Abfindung angemessen sein. § 10 KSchG soll die Höhe der Abfindung regeln. Die Vorschrift ist aber nur insoweit konkret, als mit 12 Monatsverdiensten eine Obergrenze gezogen ist (§ 10 Abs. 1 KSchG). Ausnahmen hiervon sind für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die über längere Betriebszugehörigkeit verfügen. Ungeachtet dieser Vorgaben ist inne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.4.2 Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Des Weiteren müssen im Betrieb/in der Dienststelle i. d. R. mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, damit das KSchG Anwendung findet. Dies bedeutet konkret, dass ein Arbeitnehmer – auch wenn er langjährig beschäftigt ist – keinen allgemeinen Schutz gegen eine ordentliche Kündigung hat, wenn die Gesamtzahl der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) i. d. R. nicht mehr als 10 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung von mehr als 3 Tagen oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbP/SchG, § 78 ZDG). N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.6 Prüfungsumfang

19.6.1 Allgemeiner Kündigungsschutz Soweit das KSchG gilt, ist die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag die Angabe von Gründen im Kündigungsschreiben selbst verlangt ist, verlangt das Gericht vom beklagten Arbeitgeber eine Darlegung der Gründe, auf die die Kündigung gestützt werden soll. Danach kann die Kündigung nur perso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 21.5 Prozesstaktik

Das Interesse des Arbeitgebers ist es, den Rechtsstreit möglichst schnell und im Fall des Vergleichs mit einer möglichst geringen Abfindungssumme zu beenden. 21.5.1 Vorbereitung der Güteverhandlung Die in der Praxis übliche Vorbereitung der Güteverhandlung führt zu Zeitverzögerungen sowie zu einer schematischen Behandlung des Falls. Im Regelfall erfährt der Arbeitgeber von der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19 Kündigungsschutzklage

19.1 Begriff der Kündigungsschutzklage Es handelt sich bei der Kündigungsschutzklage um das gerichtliche Verfahren, das dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung bleibt, um seinen Arbeitsplatz zu retten. Mit der Kündigungsschutzklage macht der Arbeitnehmer im Allgemeinen das Fehlen einer sozialen Rechtfertigung i. S. des § 1 KSchG geltend. Der Arbeitnehmer kann seine Klage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6 Mitglieder der Betriebsverfassungsorgane und Personalvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung

Arbeitnehmer, die im Rahmen der Betriebsverfassung oder der Personalvertretung oder als Schwerbehindertenvertretung ein Mandat übernommen oder sich dafür beworben haben, sollen davor geschützt werden, dass sie deshalb Nachteile erleiden, insbesondere befürchten müssen, dass ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wird. 5.6.1 Überblick Dieser Kündigungsschutz ist abgestuft. Für amtiere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6 Allgemeiner Kündigungsschutz

6.1 Allgemeines Die weitgehendsten Einschränkungen bei ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber resultieren aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Danach ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist. Damit meint das Gesetz, dass es für die Kündigung einen Grund geben muss, der den gesetzlichen Anforderungen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 20 Auflösung durch Urteil

20.1 Rechtsgrundlage Anders als im Fall des Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags ist hier nicht Grundlage der TVöD oder der Grundsatz der Vertragsfreiheit, sondern § 9 KSchG und für die Fälle der außerordentlichen Kündigung § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Während in den erstgenannten Fällen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zustande kommt, wenn beide ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 14.1.2 Fehlende behördliche Zustimmung wie z. B.

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.5 Freistellung und Aufnahme einer neuen Beschäftigung

Unabhängig von der tatsächlichen Möglichkeit, die Leistung zu erbringen, können mehrere Arbeitsverträge nebeneinander bestehen. Häufig sind in der Praxis das Nebeneinander einer Hauptbeschäftigung und einer Nebentätigkeit auf Basis geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber zu finden. Aber auch 2 sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen nebeneinan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13 Unkündbare Beschäftigte

Neben dem gesetzlichen gibt es im TVöD einen tarifvertraglichen Kündigungsschutz, die sogenannte Unkündbarkeit. Mit der Unkündbarkeit erhält der Beschäftigte, für den die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, eine dem Beamten auf Lebenszeit angenäherte Rechtsstellung (§ 34 Abs. 2 TVöD). 13.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen "Unkündbarkeit" b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.6.2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6.6.2.1 Kündigung als Ultima Ratio Unabhängig von der Art des Kündigungsgrundes gilt allgemein der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine Kündigung kommt nur als äußerstes Mittel dann in Betracht, wenn eine weniger einschneidende Maßnahme, wie z. B. Abmahnung, Versetzung, Änderungskündigung, nicht möglich oder unzumutbar ist. Der Arbeitgeber hat also vor Ausspruch der Beendi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.5.3.3 Frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich könnte man vereinbaren, dass der Beschäftigte zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit jederzeit durch die schriftliche Erklärung das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden darf. "Der Beschäftigte erhält das Recht, das Arbeitsverhältnis jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum Schluss einer Woche zu beenden."mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.4.1 Urteilsverfahren und Hilfsantrag

Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann auch als Hilfsantrag im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Auch eine eigenständige Klage auf Weiterbeschäftigung ist möglich.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.2.1 Sachliche Zuständigkeit

Sachlich zuständig ist das Arbeitsgericht, § 2 Abs. 1 Ziff. 3b ArbGG.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 20.2 Kündigungsschutzklage

§ 9 KSchG geht ganz selbstverständlich davon aus, dass eine Kündigungsschutzklage erhoben ist. Der Ansatzpunkt ist der Kündigungsschutzprozess, in dessen Verlauf bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz der Antrag auf Auflösung gestellt werden kann (§ 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 20.4 Auflösungsantrag

20.4.1 Des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer kann sowohl im Fall der ordentlichen Kündigung nach § 9 KSchG wie auch im Fall der außerordentlichen Kündigung nach § 13 KSchG den Auflösungsantrag stellen. Diese Erweiterung der Rechte des Arbeitnehmers, die auch im Fall eines Arbeitnehmers in leitender Funktion gilt[1] ist nicht verfassungswidrig. Es liegt kein Verstoß gegen den Glei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 12.3 Annahme

Bei vorbehaltloser Annahme des Angebots wird das Arbeitsverhältnis unter den abgeänderten Bedingungen fortgeführt, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung nach dem Angebot in Kraft treten soll. Die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, z. B. durch widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit unter den geänderten Arbeitsbedingungen.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 20.6 Rechtsfolge

20.6.1 Aufhebungsurteil Das Arbeitsgericht bzw. in der Berufungsinstanz das Landesarbeitsgericht spricht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Bezeichnung eines bestimmten Datums im Urteil aus. Maßgebend ist das Datum der ordentlichen Kündigung (§ 9 Abs. 3 KSchG). Im Falle der außerordentlichen Kündigung tendieren die Gerichte uneinheitlich. Nach überwiegender Ansicht w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.9 Besetzung des Gerichts

Das Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz jeweils als Kammer besetzt. Das heißt, dass 3 Richter für die Entscheidung des Falles zuständig sind. Die Besonderheit liegt darin, dass nur der Vorsitzende zwingend ein Jurist ist, während seine Beisitzer Laienrichter, bestimmt je einer von den Arbeitgeberverbänden und von Gewerkschaften, sind.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.2 Zuständiges Gericht

19.2.1 Sachliche Zuständigkeit Sachlich zuständig ist das Arbeitsgericht, § 2 Abs. 1 Ziff. 3b ArbGG. 19.2.2 Örtliche Zuständigkeit Diese richtet sich nach den Vorschriften der ZPO. Danach kann der allgemeine Gerichtsstand, das ist der Sitz des beklagten Arbeitgebers, gewählt werden. Auch der Erfüllungsort, also der Ort, an dem die Leistung aus dem Arbeitsverhältnis zu erbringen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.4 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 23 Abs. 1 KSchG)

Die gesetzliche Ausgestaltung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist – abgesehen von der Anrechnung der Unternehmenszugehörigkeit auf die Wartezeit und der Weiterbeschäftigungspflicht – betriebs-, nicht unternehmensbezogen. Das Kündigungsschutzgesetz erfasst alle Betriebe und Verwaltungen des privaten wie öffentlichen Rechts. 6.4.1 Begriff des Betriebs und der Verwaltung Zur A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 18.2 Suspendierung durch Arbeitgeber

Dieser Begriff findet Verwendung im Zusammenhang mit der Aussperrung. Durch die Aussperrung tritt nicht nur Suspendierung der Arbeitspflicht, sondern auch der Entgeltzahlungspflicht ein.[1] Dies trifft auch die Arbeitnehmer, die an sich gerade einen Anspruch auf Entgelt ohne Arbeit wegen Krankheit, Betriebsratstätigkeit, Mutterschutzfristen, gesetzlichem Feiertag hätten. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.5.3.2 Freistellung unter Verrechnung von Urlaub etc.

"Der Beschäftigte wird ab 00.00.0000 unter Verrechnung seiner Ansprüche auf Urlaub und seiner Zeitguthaben aus Mehrarbeit, Überstunden, Schicht- und Gleitzeitguthaben und Arbeitszeitgutschriften aus sonstigen Gründen unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt."mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 17 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche und Freistellung hierfür von der Arbeit

17.1 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche Arbeitslose müssen sich frühzeitig nach der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die Verpflichtung zur frühzeitigen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit besteht unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ausb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.2.2 Örtliche Zuständigkeit

Diese richtet sich nach den Vorschriften der ZPO. Danach kann der allgemeine Gerichtsstand, das ist der Sitz des beklagten Arbeitgebers, gewählt werden. Auch der Erfüllungsort, also der Ort, an dem die Leistung aus dem Arbeitsverhältnis zu erbringen ist, ist zulässig. Im öffentlichen Dienst ist regelmäßig das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Dienstort liegt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.5 Besonderer Besitzstand für am 30.9.2005 bereits unkündbare Angestellte

Nach § 34 Abs. 2 Satz 2 TVöD verbleibt es für am 30.9.2005 bereits ordentlich unkündbare Angestellte bei den bisherigen Regelungen des BAT. Die Reichweite der Besitzstandsregelung für die Beschäftigten, die im Zeitpunkt der Überleitung in den TVöD bereits unkündbar waren, bezieht sich nur auf den Ausschluss der ordentlichen Kündigung als solcher, nicht aber auf die sonstigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.4.1 Begriff des Betriebs und der Verwaltung

Zur Auslegung des Betriebsbegriffs können zunächst die allgemeinen Grundsätze herangezogen werden, wie sie insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungsrechts entwickelt worden sind. Unter dem Begriff des Betriebs ist nach allgemein anerkannter Auffassung zu verstehen: "Die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mithil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 22.2.2 Erörterung mit dem Personalrat

Ein ordnungsgemäßes Mitwirkungsverfahren setzt die eingehende (mündliche) Erörterung der Kündigungsabsicht zwischen Dienststelle und Personalvertretung voraus, es sei denn, der Personalrat verzichtet hierauf. Gesprächspartner sind grundsätzlich der Dienststellenleiter bzw. im Fall seiner Verhinderung sein ständiger Vertreter (vgl. dazu § 8 BPersVG) sowie der gesamte Personal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 4.1 Dauer der Kündigungsfristen

Die Dauer der Kündigungsfristen richtet sich nach Ablauf des 6. Monats nach der Beschäftigungszeit. Beschäftigungszeit ist nach § 34 Abs. 3 TVöD die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gem. § 28 TVöD, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.5.2 Widerrufliche Freistellung (ohne weitere vertragliche Regelungen)

Eine nur widerrufliche Freistellung ist in jedem Fall ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Sie kann in Betracht kommen, wenn beispielsweise bestehende Verdachtsmomente noch geklärt werden müssen und sich ggf. eine Änderung zugunsten des Beschäftigten ergeben könnte. Auch für den Fall einer Übergabe/Einarbeitung des Nachfolgers oder eines Engpasses beim Arbeitgeber könnte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 18.1 Suspendierung durch Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis kann zeitweise suspendiert werden. Diese Fallgestaltung nimmt die Rechtsprechung an, wenn der Arbeitnehmer an einem Arbeitskampf teilnimmt. Es reicht aber nicht die Ausrufung eines Streiks aus. Die Suspendierung tritt erst durch die Erklärung des Arbeitnehmers, er werde teilnehmen ein.[1] Diese Erklärung kann aber auch konkludent erfolgen. In der Regel wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.3.4 Stellung in der Dienststelle

Der Arbeitnehmer, der aufgrund des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Betrieb verbleibt, wird, obwohl das alte Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt wird, nicht eingestellt. Also ergibt sich kein Mitbestimmungsrecht.[1] Werden aber durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess geringerwertige Tätigkeiten übertragen, so liegt eine Herabgruppierung vor, die erst nach Bet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.3.1 Art der Beschäftigung

Grundsätzlich ist das Arbeitsverhältnis zu den bestehenden Bedingungen fortzusetzen. Das heißt, dass dem Arbeitnehmer alle Ansprüche zustehen, wie im Fall des ungekündigten Fortbestands. Anders hat das LAG München[1] dies für den Fall der Änderungskündigung gesehen. Hier sah das Gericht den Arbeitnehmer zur Weiterarbeit zu den geänderten Bedingungen verpflichtet. Dies ist für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.7 Klageerhebung

Eine Klage ist durch die Einreichung einer Klageschrift zu erheben. Mit der Einreichung, also der Abgabe der Klageschrift bei Gericht, kommt das Verfahren in Gang. Dieser Zeitpunkt ist für die Wahrung der Frist des § 4 KSchG maßgeblich. Danach wird die Klageschrift dem Beklagten, also dem Arbeitgeber, zugestellt. Üblicherweise ist mit dieser Zustellung auch schon die Ladung z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.1.3 Ende des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz endet 4 Monate nach der Entbindung. Eine Entbindung ist die Trennung eines lebensfähigen Kinds vom mütterlichen Organismus. Dem gleichgestellt ist in Anlehnung an die personenstandsrechtlichen Bestimmungen die Totgeburt, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm hat (§ 29 Abs. 2 PStV). Endet hingegen die Schwangerschaft mit einer Totgeburt bei einem Gewi...mehr