Fachbeiträge & Kommentare zu Künstliche Befruchtung

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 9. Ausbau das Samenspenderegisters

Weiter sieht das Eckpunktepapier einen Ausbau des Samenspenderegisters vor. In diesem werden seit 2018 Daten zu Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung erfasst. Das Samenspenderegister soll zukünftig auch für die Eintragung von Befruchtungen im Zeitraum vor 2018 geöffnet werden und auch Eintragungen von privat...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 7. Entfall der Strafbarkeit des Wunschelternteils bei Mitwirkung an einer privaten Samenspende

Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 Nr. 1 ESchG ist eine künstliche Befruchtung mittels Samenspende strafbar, wenn sie nicht durch einen Arzt vorgenommen wird. § 11 Abs. 3 ESchG schließt allerdings eine Bestrafung sowohl des Samenspenders als auch der Geburtsmutter aus. Dieser Ausschluss soll nach dem Eckpunktepapier auf den Wunschelternteil ausgedehnt werden.[64]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Versicherung der Beiwohnung an Eides statt als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Rn 12 Ein Antrag auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts ist gem Abs 1 nur zulässig, wenn der ASt an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Durch dieses – aus § 1600 I Nr 2 BGB übernommene – Erfordernis sollen Mutter, Kind und rechtlicher Vater vor Umgangs- und Auskunftsverfahren ›ins Blaue hinein‹ geschützt werden. Zudem s...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr. 1: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Rn 2 In den Anwendungsbereich der Nr 1 fallen insb Anträge auf Feststellung einer Vaterschaft nach § 1600d BGB, denkbar ist aber auch die Feststellung der Abstammung nach § 1592 Nr 1 BGB unter Nachweis der zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe (Hamm FamRZ 22, 1487). Eine solche Feststellung ist freilich nur dann möglich, wenn kein anderer als Mann (als Ehemann gem § 1592 ...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Bewertung

Die geplante Öffnung des Abstammungsrechts zugunsten der Mitmutterschaft überzeugt.[21] Der bisherige generelle Ausschluss zweier Frauen von der Elternschaft ist insbesondere dann schwer nachvollziehbar, wenn die Mitmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist und der genetische Vater kein Interesse an der Übernahme der Elternschaft hat. Richtig ist, dass ein solcher Fal...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3.1 Behandlungsmaßnahmen

Rz. 12 Nach Nr. 10. der Richtlinien zur künstlichen Befruchtung kommen nach aktuellem Stand folgende ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung im Rahmen folgender Verfahren zum Einsatz: 10.1 intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination im Spontanzyklus, ggf. nach Auslösung der Ovulation durch HCG-Gabe, ggf. nach Stimulation mit Antiöstrogenen, 10.2 intrazer...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstliche Befruchtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend ab 1.1.1989 eingefügt worden und macht unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zur Kassenleistung i. S. d. § 27. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat zum 1.1.2004 in Abs. 1 Nr. 2 d...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.5 Beratungspflicht (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahme von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, in medizinischer und psychologischer Hinsicht haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder an eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist. Maßgebend für die v...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.1 Erforderlichkeit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Versicherungsfall ist nicht eine Krankheit, sondern die Unfähigkeit des Ehepaares, auf natürlichem Weg Kinder zu zeugen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung (BSGE 88 S. 62 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3). Grundlegende Voraussetzung ist zunächst, dass die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind....mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.6 Richtlinien

Rz. 23 Im Rahmen des Abs. 5 sind folgende Richtlinien ergangen, die auch frühere Zweifel über Umfang und Art der zulässigen – von den Kassen zu tragenden – Maßnahmen beseitigt haben: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung, i. d. F. v. 14.8.1990, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft am 9.2.2022, veröffentlicht au...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.5 Anspruch auf Kryokonservierung (Abs. 4)

Rz. 19 Das TSVG (vgl. 2a) hat durch den neu eingefügten Abs. 4 für Versicherte einen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe eröffnet, wenn wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie die Kryokonservierung medizinisch notwendig erscheint, um eine zukünftige künstliche Befruchtung mithilfe der kry...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend ab 1.1.1989 eingefügt worden und macht unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zur Kassenleistung i. S. d. § 27. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat zum 1.1.2004 in Abs. 1 Nr. 2 die Wörter "in der R...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen nach § 27 gehen grundsätzlich denen nach § 27a vor. Erst wenn Behandlungsmaßnahmen nach § 27 keinen Erfolg gebracht haben, kommen die nach § 27a in Betracht. Abs. 1 regelt abschließend die Leistungsvoraussetzungen, die – abgesehen von Abs. 2 – kumulativ erfüllt sein müssen. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, dass zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.3 Ehepaare (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Weitere unverzichtbare Voraussetzung ist nach Nr. 3 eine bestehende Ehe zwischen den Personen, die Maßnahmen nach § 27a in Anspruch nehmen wollen. Dies sah der Gesetzgeber als notwendig an, weil die völlige oder teilweise Gleichstellung nicht Verheirateter mit Ehepaaren im Rahmen künstlicher Befruchtung mit dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Ehe und Familie ...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Schon nach der RVO waren schicksalhafte Unfruchtbarkeit der Frau sowie Zeugungsunfähigkeit des Mannes Krankheiten i. S. d. GKV. Die schicksalhafte Unfruchtbarkeit einer Frau sowie die nicht freiwillig herbeigeführte Zeugungsunfähigkeit des Mannes stellten schon bislang regelwidrige Normabweichungen und Krankheiten dar und lösten grundsätzlich einen Anspruch auf Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3.2 Behandlungskosten (Abs. 3)

Rz. 16 Die Krankenkasse hat vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen. Da die Leistung nach wie vor als Sachleistung ausgestaltet ist, finden die Regelungen über privatärztliche Behandlung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Anwendung. Die Leistung ist vorher zu beantragen. Zwischen der rechtswidrigen Ablehnung und der Kostenlast des Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.2 Erfolgsaussicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Abs. 1 Nr. 2 setzt die auf ärztlicher Feststellung beruhende hinreichende Erfolgsaussicht voraus. Dabei ist nicht nur die Zahl der Behandlungsversuche maßgebend. Vielmehr sind auch das Alter der Ehegatten – abgesehen von den die Leistung generell ausschließenden Altersgrenzen in Abs. 3 i. d. F. des GMG – und die zugrundeliegende Störung in die Prüfung aufzunehmen. Nach...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.4 Homologe Befruchtung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 10a Abs. 1 Nr. 4 erfasst ausschließlich Maßnahmen der Befruchtung mit eigenen Ei- und Samenzellen der Ehegatten (homologe Befruchtung). Diese Beschränkung der Leistungspflicht der Krankenversicherung auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit eigenen Ei- und Samenzellen der Ehegatten verletzt weder Verfassungsrecht noch europäisches Gemeinschaftsrecht (BSG, Urteil v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.2 Inseminationen (Abs. 2)

Rz. 11b Nach Abs. 2 gilt Abs. 1 auch für Inseminationen, die nach Stimulationsverfahren durchgeführt werden und bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit 3 oder mehr Embryonen besteht. Nach Satz 2 ist bei anderen Inseminationen Abs. 1 Nr. 2 HS 2 (3-malige Erfolglosigkeit) und Nr. 5 (Beratungspflicht) nicht anzuwenden. Bei den anderen Inseminationen hand...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3 Leistungsumfang

2.3.1 Behandlungsmaßnahmen Rz. 12 Nach Nr. 10. der Richtlinien zur künstlichen Befruchtung kommen nach aktuellem Stand folgende ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung im Rahmen folgender Verfahren zum Einsatz: 10.1 intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination im Spontanzyklus, ggf. nach Auslösung der Ovulation durch HCG-Gabe, ggf. nach Stimulation mit An...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.4 Leistungsgrenzen

Rz. 18 Abs. 3 i. d. F. des GMG (vgl. Rz. 2) grenzt durch die Bestimmung von Altersgrenzen den Leistungsanspruch ab 1.1.2004 ein. Versicherte müssen mindestens das 25. Lebensjahr und dürfen höchstens das 40. (Frauen, zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit BSG, Urteil v. 3.3.2009, B 1 KR 12/08 R; Urteil v. 25.6.2009, B 3 KR 7/08 R) bzw. 50. (Männer, vgl. amtl. Begründung in B...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.6 Ungewollte Kinderlosigkeit

Rz. 11a Neben den normierten Voraussetzungen setzt der Anspruch auf Maßnahmen nach § 27a weiter voraus, dass der Kinderwunsch "ungewollt" nicht auf natürlichem Wege verwirklicht werden kann. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm und ihrem systematischen Zusammenhang mit § 27 Abs. 1 Satz 4. Danach kommen Maßnahmen zur Herstellung der Zeugungs- ...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 6 Nach § 27a Abs. 1 umfassen die Leistungen der Krankenbehandlung medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn diese nach ärztlicher Feststellung erforderlich und erfolgversprechend sind. Ferner müssen die Personen, welche die Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sein. Zudem dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehe...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 3 Rechtsprechung

Rz. 69 Bewegungsübungen (auch Abgrenzung zur Grundpflege): BSG, Urteil v. 17.3.2005, B 3 KR 35/04 R. Drogen: BSG, Urteil v. 20.3.1996, 6 RKa 62/94; Urteil v. 5.7.1995, 1 RK 6/95; zur Methadonbehandlung Urteil v. 12.3.1996, 1 RK 33/94. Gebrechen: BSG, Urteil v. 2.3.1961, 4 RJ 198/59. Geschlechtsumwandlung: BSG, Urteil v. 6.8.1987, 3 RK 15/86; BSG, Urteil v. 28.9.2010, B 1 KR 5/10 R;...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.3 Herstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 53 Abs. 1 Satz 5 bezieht in die Krankenbehandlung Leistungen zur Herstellung oder Wiederherstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit unter den dort genannten Voraussetzungen ein. Leistungen für eine künstliche Befruchtung waren in Satz 5 der Ursprungsfassung zunächst gänzlich ausgeschlossen worden. Nunmehr sieht jedoch § 27a in einem bestimmten Rahmen eine solche M...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. 2. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen – aufgrund untrennbarer biologischer Zusammenhänge erforderlichen – Behandlungsschritte mit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.3 Kinderwunschbehandlung

Rz. 87 Die als Krankheit einzuordnende Unfruchtbarkeit kann dann zu Arbeitsunfähigkeit führen, wenn der Arbeitnehmer sich Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unterzieht. Da er bewusst krankheitsbedingte Ausfallzeiten in Kauf nimmt, hat das BAG[1] ein die Entgeltfortzahlung ausschließendes Verschulden generell bejaht.[2] Begründet wird diese Rechtsprechung mit der Erwägung,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / e) Künstliche Befruchtung/Ersatzmutterschaft/Geschlechtsumwandlung

Künstliche Befruchtung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als agB abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) vereinbar ist. Denn nach deutschem Recht ist die künstliche Befruchtung mit Hilfe einer Eizellenspende – d.h. eine künstliche Befruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 1 Umfang

Die Krankenbehandlung umfasst die ärztliche und die zahnärztliche Behandlung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt,[1] die psychotherapeutische Behandlung[2] durch einen Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Vertragsarzt, medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung eines Arz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 5 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht. Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Auch eine Bauchhöhlenschwangerschaft führt zur Feststellung einer Schwangerscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstliche Befruchtung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 In-Vitro-Fertilisation, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Kryokonservierung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Künstliche Befruchtung, > Krankheitskosten Rz 10 Künstliche Befruchtung .mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 6 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht (wobei das Mutterschutzgesetz nach § 1 Abs. 4 für jede "Person gilt, die schwanger ist"). Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eiz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1 Einleitung

Erst die auf einer Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten löst Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall aus. Für den Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist daher zunächst der Krankheitsbegriff im arbeitsrechtlichen Sinn von Bedeutung.[1] Danach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Beschäftigte die ihm vertragsmäßig obliegende Arbeit infolge Krankheit ni...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.2 Homologe und heterologe Insemination

Als Insemination bezeichnet man die künstliche Samenübertragung. Bei homologer Insemination stammt der Spendersamen vom Partner. Zum Teil wird dabei unterschieden zwischen Eheleuten und Lebenspartnern. Bei Letzteren wird die Samenspende auch als "quasi homologe Insemination" bezeichnet. Die Unterscheidung macht wenig Sinn, handelt es sich doch um den gleichen Vorgang mit dem e...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.2.2 Voraussetzungen für ein Umgangsrecht des biologischen Vaters

Die mit § 1686a BGB eingeführte Ergänzung zu §§ 1685 und 1686 BGB enthält vier Voraussetzungen:mehr