Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeitergeld

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zahlung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG ist vom > Arbeitgeber zu errechnen und an die > Arbeitnehmer auszuzahlen. Bei der Errechnung des KuG wird der ArbG zur Ermittlung des Leistungssatzes (> Rz 49 ff) auf die > Lohnsteuerabzugsmerkmale zurückgreifen. Sofern Kinder hier noch nicht erfasst sind (> Kinderfreibeträge Rz 122 ff), sollte dies baldmöglichst nachgeholt werden. R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Schlechtwetterzeit

Rz. 61 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 01.12. bis 31.03. eines Jahres, im Gerüstbau abweichend bereits ab dem 01.11. eines Jahres.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kurzarbeitergeld und Corona-Pandemie

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, sind die Regelungen zum KuG im Zuge mehrerer Artikelgesetze vorübergehend im Wesentlich wie folgt geändert worden:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN haben Anspruch auf Transfer-KuG, wenn und solange sie von einem dauerhaften nicht vermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind, bestimmte betriebliche Voraussetzungen (> Rz 82 ff) und persönliche Voraussetzungen (> Rz 85) erfüllt sind, sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit haben beraten lassen und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Finanzierung durch Winterbeschäftigungs-Umlage

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zusatzleistungen sowie die Kosten der > Bundesagentur für Arbeit für die Verwaltung der Zusatzleistungen werden durch eine sog Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert (vgl § 354 SGB III). Sie wird – je nach Wirtschaftszweig – in unterschiedlicher Höhe als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen erhoben. In den einzelnen Wirtschaftszweigen wird di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mehraufwands-Wintergeld

Rz. 73 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mehraufwands-Wintergeld wird iHv 1,00 EUR für jede in der Zeit vom 15.12. bis Ende Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde an ArbN gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Berücksichtigungsfähig sind im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zeitraum der Gewährung

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG wird, sofern die > Kurzarbeit so lange dauert, grundsätzlich für längstens zwölf Monate gezahlt (vgl § 104 Abs 1 Satz 1 SGB III). Das BMAS wird jedoch durch § 109 Abs 1 SGB III ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bezugsdauer für das KuG über die gesetzliche Bezugsdauer hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern, wenn außergewöh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnung des Entgeltausfalls

Rz. 44 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG wird in Höhe eines Prozentsatzes (> Rz 49 ff) der durch die > Kurzarbeit entstehenden Entgeltdifferenz zwischen dem > Arbeitsentgelt mit (Ist-Entgelt) und ohne (Soll-Entgelt) Kurzarbeit gezahlt. Dabei wird allerdings nicht auf die persönlichen, sondern auf pauschalierte Nettoentgelte abgestellt (vgl § 106 SGB III). Zur Berechnung des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zusatzleistungen

Rz. 66 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN in der Bauwirtschaft haben Anspruch auf ein umlagefinanziertes Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld (> Rz 71 f) und Mehraufwands-Wintergeld (> Rz 73 ff), wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann (vgl § 102 Abs 1 bis 3 und 5 SGB III). Rz. 67 Stand: EL 136 – ET...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Voraussetzungen

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zuschuss-Wintergeld

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) ausgefallene Arbeitsstunde in Höhe von bis zu 2,50 EUR gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-KuG vermieden wird (vgl § 102 Abs 2 SGB III). Rz. 72 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Voraussetzung ist die Vermeidung der Zahlung von K...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 77 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die von den ArbG allein zu tragenden Beiträge zur SV (> Rz 100) für Bezieher von Saison-KuG werden auf Antrag erstattet (vgl § 102 Abs 4 SGB III). Ziel ist es, die Kontinuität der Arbeitsverhältnisse zu erhalten. Anders als bei der Erstattung der Beiträge zur SV auf das fiktive Entgelt beim regulären KuG wegen der Corona-Pandemie (> Rz 101 f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Transfer-KuG erfüllt ein ArbN, wenn ermehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebe des Baugewerbes

Rz. 59 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Betrieb des > Baugewerbe ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt (vgl § 101 Abs 2 Satz 1 SGB III). Dies sind grundsätzlich diejenigen, die unter den Geltungsbereich desmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzarbeit

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeit ist ein sowohl arbeitsmarkt- als auch sozialpolitisches Instrument zur Abfederung der Folgen von vorübergehender Beschäftigungslosigkeit in einem Betrieb bzw Unternehmen und zur Vermeidung von (Massen-)Entlassungen. Sie liegt im beiderseitigen Interesse von > Arbeitgeber und > Arbeitnehmer. Dem ArbN bleiben der Arbeitsplatz und sei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (> Sozialversicherung Rz 1) an > Arbeitnehmer, die infolge von > Kurzarbeit geringere Arbeitsleistungen erbringen und deshalb eine Einbuße an > Arbeitslohn hinnehmen müssen. Die Rechtsgrundlagen finden sich hauptsächlich in den §§ 95ff SGB III. Ziel des KuG ist es, die best...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tatsächliches Arbeitsentgelt

Rz. 99 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ArbN, die KuG beziehen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung und > Rentenversicherung erhalten. Für das tatsächlich erzielte beitragspflichtige > Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit gelten keine Besonderheiten. Die Beiträge vom sog Kurzlohn (> Kurzarbeit Rz 1 aE) tragen ArbG und ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahrensvorschriften

I. Antrag auf Kurzarbeitergeld Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Erheblicher Arbeitsausfall

Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wann ein erheblicher Arbeitsausfall gegeben ist, regelt § 96 SGB III. Ein Arbeitsausfall ist danach erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen (> Rz 12) oder einem unabwendbaren Ereignis (> Rz 13) beruht, vorübergehend (> Rz 14 f) und nicht vermeidbar (> Rz 16 ff) ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) eine Mindestzahl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

I. Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (> Sozialversicherung Rz 1) an > Arbeitnehmer, die infolge von > Kurzarbeit geringere Arbeitsleistungen erbringen und deshalb eine Einbuße an > Arbeitslohn hinnehmen müssen. Die Rechtsgrundlagen finden sich hauptsächlich in den §§ 95ff SGB III. Ziel des KuG is...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Mindest-Entgeltausfall

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bruttoarbeitsentgelt ist das Soll-Entgelt, das ein ArbN ohne den Arbeitsausfall und vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte. Um die Entgeltminderung festzustellen, ist dieses mit dem in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt zu vergleichen. Wenn die Differenz in dem Anspruchszeitr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Sozialversicherung

I. Tatsächliches Arbeitsentgelt Rz. 99 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ArbN, die KuG beziehen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung und > Rentenversicherung erhalten. Für das tatsächlich erzielte beitragspflichtige > Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit gelten keine Besonderheiten. Die Beiträge vom sog Kurzlohn (> Kurzarbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Keine Kündigung

Rz. 32 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Da Ziel der > Kurzarbeit Rz 1 und damit auch der Leistung des KuG die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist, wird es nicht mehr gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder durch Auflösungsvertrag beendet werden soll. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung vom ArbN ausgesprochen worden ist (vgl BSG vom 21.11.2002 – B 11 AL 17/02 R, ju...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Mindestzahl von Betroffenen

Rz. 24 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 96 Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB III muss mindestens ein Drittel der in einem Betrieb beschäftigten ArbN von einem Entgeltausfall in Höhe von mehr als 10 % ihres Bruttolohns (> Rz 27) betroffen sein, damit KuG gezahlt werden kann. Davon abweichend wurde für die Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2023 die Mindestzahl der von Kurzarbeit betroffenen B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorübergehender Arbeitsausfall

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG darf nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Ein vorübergehender Arbeitsausfall ist gegeben, wenn sich aus den Gesamtumständen des Einzelfalles (zB Art der Produktion, Rohstofflage, Rentabilität und Liquidität des Betriebes) ergibt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Ü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Betriebliche Voraussetzungen

Rz. 28 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG wird in Betrieben ohne Rücksicht auf ihre Größe gewährt, wenn zumindest ein ArbN beschäftigt wird (vgl § 97 Satz 1 SGB III). Betrieb in diesem Sinne ist auch eine Betriebsabteilung. Als Betriebsabteilung ist die mit technischen Mitteln ausgestattete Zusammenfassung von ArbN zu einer geschlossenen Arbeitsgruppe anzusehen, die aus sachlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, werden idR eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Das gilt jedoch nicht für Personen,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Wirtschaftliche Gründe

Rz. 12 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Ursachen sind alle Einflüsse anzusehen, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben (zB Mangel an Rohstoffen oder Halbfertigwaren, Absatz- oder Kundenmangel). Ein Arbeitsausfall beruht auch auf wirtschaftlichen Gründen, wenn er durch eine Veränderung der betrieblichen Strukturen verursacht ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Anzeige des Arbeitsausfalls

Rz. 37 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch angezeigt werden (vgl § 95 Satz 1 Nr 4 und § 98 Abs 1 SGB III). Die Anzeige kann durch den ArbG oder den > Betriebsrat vorgenommen werden. Einer Anzeige des ArbG ist eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Zusam...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Keine Sperrfrist

Rz. 33 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zahlung von KuG ist nachrangig im Verhältnis zur Arbeitsvermittlung. Deshalb muss ein ArbN in > Kurzarbeit die Bereitschaft haben, in einem anderen Betrieb (während der Dauer der Kurzarbeit) tätig zu sein, wenn dort ein entsprechender Bedarf an Arbeitskraft besteht. Tritt ein ArbN trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der > Bund...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 95 SGB III besteht ein Anspruch auf KuG für den einzelnen ArbN, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (> Rz 11 ff), die betrieblichen (> Rz 28) und die persönlichen (> Rz 29 ff) Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der > Bundesagentur für Arbeit angezeigt worden ist (> Rz 37). Rz. 9 Stand: EL 136...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für das KuG und ggf einen Teil des entfallenden Arbeitsentgelts sind ebenfalls Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten. Diese werden vom sog fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind ausschließlich vom ArbG zu tragen. Das fiktive Arbeitsentgelt beträgt 80 % der Differenz zwischen den ungerundeten Werten des Soll...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / H. Auswirkung auf das Elterngeld

Rz. 103 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG gehört nicht zum Erwerbseinkommen, das die > Bemessungsgrundlage für das > Elterngeld darstellt. Der Bezug von KuG reduziert damit idR die Höhe eines späteren Anspruchs auf Elterngeld, wenn es in dem Zeitraum bezogen worden ist, der für die Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen ist. Rz. 104 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wegen der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 29 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von KuG sind in § 98 SGB III normiert. Danach hat ein ArbN nur dann Anspruch auf KuG, wenn er nach Beginn der Kurzarbeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt (> Rz 30 f)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Unabwendbares Ereignis

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein unabwendbares Ereignis ist etwa gegeben, wenn der Arbeitsausfall durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (zB eine Schneekatastrophe oder Hochwasser) oder durch eine behördliche Maßnahme verursacht wurde, die der ArbG nicht zu vertreten hat (zB behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit einer Pandemie; > Rz 2). Kein unabwendbares E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalles

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Arbeitsausfall ist nur dann unvermeidbar, wenn > Arbeitgeber und > Betriebsrat vor der Einführung der > Kurzarbeit vergeblich versucht haben, die Kurzarbeit abzuwenden oder einzuschränken. Während des Bezuges von KuG muss der Betrieb sich laufend darum bemühen, die Kurzarbeit zu verringern oder zu beenden. Dies gilt auch dann, wenn die K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG gehört zu den steuerfreien > Lohnersatzleistungen nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG, auch wenn es über den ArbG ausgezahlt wird. Es unterliegt jedoch dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/1, 20 ff, was zu einer > Veranlagung von Arbeitnehmern führen kann (vgl auch Hilbert, NWB 2021, 1073); zu den Auswirkungen vgl Hansche/Daub, DStR 2009, 1926 u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzarbeitergeldzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, erhalten zum Ausgleich des Entgeltverlustes > Kurzarbeitergeld. Dieses deckt grundsätzlich jedoch nur 60 % bzw 67 % des Entgeltausfalls ab (> Kurzarbeitergeld Rz 49 f), wobei dieser Betrag wegen der Anwendung des > Progressionsvorbehalt noch reduziert werden kann, sodass ein ArbN uU erhebliche Einkom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen in den Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 4 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 10 § 27 Abs. 4 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung gewährleistete bei teilzeiterwerbstätigen Elterngeldberechtigten die Aufrechterhaltung der bisherigen Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum, wenn im Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2021 Erwerbsersatzeinkommen (insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schlechtwetterzeit

Begriff Schlechtwetterzeit ist der Zeitraum, in dem Ansprüche auf Saison-Kurzarbeitergeld erworben werden können. Die Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1.12. eines Kalenderjahres bis zum 31.3. des Folgejahres. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schlechtwetterzeit ist im § 101 Abs. 1 SGB III festgelegt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / 1 Ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld

Wintergeld wird zzt. nur an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt, wenn die Arbeitnehmer witterungsbedingte oder saisonbedingte Arbeitsausfälle haben. Das Gesetz macht in § 102 Abs. 1 SGB III den Anspruch auf diese Leistungen vom Zustandekommen einer Umlagefinanzierung unter Beteiligung der betreffenden Tarifvertragsparteien abhängig. Diese Tarifeinigungen haben i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / 2.1 Voraussetzungen

Das Zuschuss-Wintergeld wird an Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlt, die witterungsbedingte oder saisonbedingte Arbeitsausfälle haben. Voraussetzung ist, dass hierfür Saison-Kurzarbeitergeld nicht anfällt, weil die Entgeltausfälle durch den Ausgleich von Arbeitszeitguthaben erfolgen. Für den Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld ist nicht Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / Zusammenfassung

Begriff Wintergeld ist eine Leistung an Arbeitnehmer des Baugewerbes. Es gilt als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld. Das Wintergeld wird aus der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert und besteht aus 2 Leistungsarten: Das Zuschuss-Wintergeld wird in der Schlechtwetterzeit für jede ausgefallene Arbeitsstunde gezahlt, wenn zum Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Erste Fallgruppe: Unterlassene bzw. unzureichende Wahrnehmung von Versicherungsleistungen

Rz. 119 Der Wortlaut lässt offen, ob Versicherungsleistungen aus privaten Versicherungsverträgen oder auch aus dem Sozialversicherungsrecht gemeint sind. Leistungen der Sozialversicherungsträger, die an Arbeitgeber ausgekehrt werden, z.B. auf Zahlung von Kurzarbeitergeld, dürften wohl nicht gemeint sein. Diese Leistungen würde man im Verhältnis zur Versicherungsnehmerin wohl...mehr