Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 22 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit ist umfassend, unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, über die wirtschaftliche Situation des Unt zu berichten. Dieser Grundsatz ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu sehen (quantitative oder qualitative Bedeutung eines betrieblichen Sachverhalts). Für die Auswahl der berichtspflichtigen Sac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 24 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.5 Lagebericht

Rz. 29 Nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist im Lagebericht auf den Bereich Forschung und Entwicklung einzugehen.[1] Entsprechendes gilt nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB für den Konzernlagebericht.[2] Die Berichtspflicht bezieht sich auf alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Angaben im Lagebericht sind unabhängig davon zu machen, ob eine Aktivierung von Entwicklungskosten er...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.2 Kriterien der Aktivierungsfähigkeit und Trennung von Forschung und Entwicklung

Rz. 10 Im HGB existieren keine Kriterien für eine Aktivierungsfähigkeit. Die in IAS 38.57 vorgeschriebenen Kriterien durften bis zum Inkrafttreten des DRS 24 nur als Auslegungshilfe im Rahmen der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Anlagen dienen, wenn diese mit den handelsrechtlichen GoB vereinbar waren.[1] Nach DRS 24.45 ist bestimmt, dass ein in der Entstehung...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.4 Anhang

Rz. 25 DRS 24.134–24.146 schreibt Anhangangaben vor, die die HGB-Berichtsanforderungen konkretisieren. So sind nach DRS 24.135 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen, die vor allem Angaben zur Darstellung und Erläuterung der Wahlrechts- und Ermessensausübung umfassen. Dabei sind u. a. die folgenden Angaben zu machen, sofern diese relevant sind:[1] Ausü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Schwellenwerte

Rz. 8 Unt gelten gem. § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB als KleinstKapG, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Gj nicht mehr aufweisen als 450.000 (vorher 350.000) EUR Bilanzsumme, 900.000 (vorher 700.000) EUR Nettoumsatzerlöse und eine durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter eines Gj von zehn. Rz. 9 Insg. ergeben sich damit aktuell folgende Schwellenwerte f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5 Konfliktbereiche im Lagebericht: Unterschiedliche Anforderungen miteinander vereinbaren

Das Beispiel im vorigen Kapitel zeigt, dass die für einige Gruppen sinnvollen Inhalte eines Lageberichts für andere Leser nicht erwünscht sind. In diesem Konflikt befindet sich der Geschäftsführer an vielen Stellen beim Schreiben des Lageberichts. Nicht allein der Wunsch, den Lagebericht als Marketinginstrument für verschiedene Empfänger zu verwenden, führt zu Diskrepanzen i...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 6 Den Lagebericht richtig präsentieren

Der Lagebericht ist Teil des Geschäftsberichtes, der den Jahresabschluss enthält. Er stellt das Ergebnis der Arbeit eines ganzen Jahres dar. Entsprechend hoch ist die Wichtigkeit von Jahresabschlüssen, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für die Meinungsbildung der Empfänger über die Gesellschaft. Der Geschäftsführer tut gut daran, nicht nur inhaltlich seine ...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 2 Aufgaben des Lageberichts ändern sich

Traditionell gibt der Lagebericht gemeinsam mit den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz einen Überblick über die aktuelle Lage der Gesellschaft, über Chancen und Risiken aus dem Geschäft und über die Planungen der verantwortlichen Manager. Je nachdem, wer den Bericht liest, werden die Inhalte aus einem anderem Blickwinkel gesehen. Durch die Nutzung des Lageberi...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1.1 Erstellung des Lageberichts: Pflicht oder Kür?

Grundsätzlich müssen Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften keinen Lagebericht erstellen. Dabei ermittelt sich die Einordnung in die Gruppe der kleinen, mittleren und großen Gesellschaften nach der folgenden Tabelle: Es gelten die folgenden Grenzen für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl (§§ 267 und 267a HGB)):mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1.3 Die Qualität des Inhalts

Der Lagebericht erfüllt eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber dem Leser, der darauf seine Entscheidungen aufbaut. Daher ist der Leser zu schützen. Diese Grundsätze muss der Lagebericht laut Gesetz erfüllen: Grundsatz der Vollständigkeit Grundsatz der Wahrheit Grundsatz der Richtigkeit Grundsatz der Wesentlichkeit Grundsatz der Vorsicht Grundsatz der Klarheit Diese Grundsät...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.2 Den Geschäftsverlauf richtig beschreiben

Ein wichtiges, auch rechtlich vorgeschriebenes Kapitel des Lageberichts befasst sich mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Jahres. Hier kann und muss der Geschäftsführer die Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aber auch die Bilanzzahlen erklären. Viele Geschäftsführer beschränken sich hierbei auf die Wiederholung der wichtigsten Zahlen aus der GuV und der Bi...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / Zusammenfassung

Überblick Alle Jahre wieder verlangt das Rechnungswesen von der Unternehmensleitung zur Vervollständigung der Jahresabschlussunterlagen einen Lagebericht. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Teil der Jahresabschlussdokumentation ist eine unbeliebte Aufgabe. Da der Jahresabschluss und damit auch der Lagebericht veröffentlicht wird, zumindest bei Kapitalgesellschaften, muss gena...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 4 Andere Lesergruppen

Einer der größten Fehler ist die Annahme, dass der Lagebericht kaum gelesen wird. Unter anderem die gesetzliche Veröffentlichungspflicht führt dazu, dass weitere interessierte Stellen Informationen aus dem Lagebericht ziehen werden. Einige Beispiele: Der Staat erhält den Jahresabschluss mit der Steueranmeldung. So können z. B. die Schwerpunkte einer Betriebsprüfung auf Inhalt...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.6 Potenzielle Unternehmenskäufer sammeln Daten

In Deutschland werden pro Jahr ca. 30.000 Unternehmen verkauft. Viele davon sind kleine und mittlere Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Auf den volatilen Märkten der Zukunft wird diese Zahl noch weiter steigen. Potenzielle Käufer eines Unternehmens lassen sich zunächst die Jahresabschlüsse der letzten Jahre geben. Neben den nackten Zahlen aus Gewinn- und Verlustrechnun...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.5 Finanzierung in der Krisensituation

Die Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft auch während einer Krise ist eine wichtige Aufgabe und gehört auf jeden Fall in den Lagebericht. Werden keine Probleme erwartet, sollte dies kurz dargestellt werden. Andernfalls müssen die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen die Finanzierung sichergestellt wird. Dazu gehört z. B. die Planung von Gesellschafterdarlehen oder ...mehr

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Lagebericht als Marketinginstrument

Zusammenfassung Überblick Alle Jahre wieder verlangt das Rechnungswesen von der Unternehmensleitung zur Vervollständigung der Jahresabschlussunterlagen einen Lagebericht. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Teil der Jahresabschlussdokumentation ist eine unbeliebte Aufgabe. Da der Jahresabschluss und damit auch der Lagebericht veröffentlicht wird, zumindest bei Kapitalgesellscha...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.3 Kostenstrukturen nicht verraten

Wenn der Geschäftsführer die Lageberichte der Konkurrenz liest, kann er mit etwas Geschick viel über die Kostenstrukturen oder die Vertriebsabläufe erfahren, auch wenn diese schon einige Jahre alt sein sollten. Bereits die Zahlen der GuV oder die Angabe zur Umsatzverteilung helfen ihm dabei. Wenn jetzt noch verbale Erklärungen dazu kommen, erschließt sich einem Fachmann das ...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.4 Zielgruppe Kunden: Kundenbindungsmaßnahme

Vor allem im B2B-Geschäft haben die Kunden ein Interesse daran, mit einem solventen Lieferanten zusammenzuarbeiten. Der Lagebericht bietet die Chance, den Kunden offiziell etwas über die Marktsituation und die Entwicklung des Unternehmens aufzuzeigen. Gleichzeitig werden die Kunden auf die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sehen. Sind diese im Vergleich zur Konkurrenz...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1.2 Der Inhalt des Berichts

Inhaltlich muss der Lagebericht, laut DRS, den Geschäftsverlauf und das Ergebnis des im Jahresabschluss betroffenen Zeitraums analysieren. Der Beschreibung des Steuerungssystems und der Entwicklungsaktivitäten folgt der Wirtschaftsbericht. Dieser gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens bzgl. Ertrag, Finanzen und Vermögen. Besonderen Wert hat der Pr...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3 Zielgruppen des Lageberichts: Erwartungen und welche Erläuterungen zielführend sind

Jede der unterschiedlichen Lesergruppen verbindet eine besondere Beziehung zu dem Unternehmen. Daraus ergeben sich jeweils individuelle Erwartungen an den Inhalt, die zu erfüllen sind. 3.1 Zielgruppe Eigentümer: Beibehalten des Engagements Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Gesellschafter, Aktionäre oder Anteilseigner sollen ihr f...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.1 Zielgruppe Eigentümer: Beibehalten des Engagements

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Gesellschafter, Aktionäre oder Anteilseigner sollen ihr finanzielles Engagement am Unternehmen beibehalten, vielleicht sogar ausweiten. Gleichzeitig sollen sie mit der Arbeit der angestellten Unternehmensführer (Geschäftsführer, Vorstände, Topmanager) zufrieden sein, damit deren Verträge auch v...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.5 Zielgruppe Mitarbeiter: Gute Möglichkeit zur gezielten Information

Mitarbeiter des Unternehmens sind sehr nah an den Aktivitäten. Der Informationsstand wird jedoch meist überschätzt. Es gibt eine Menge offizieller und inoffizieller Informationen, die im Laufe des Jahres kommuniziert werden. Durch den Lagebericht können diese bestätigt werden. Die offizielle Erwähnung wichtiger Daten im Bericht ist gut für die Bestätigung. Die Zahlen im Jahre...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.2 Zielgruppe Banken: Weiterführen und Ausweiten der Zusammenarbeit

Die Banken müssen grundsätzlich mit detaillierten Informationen versorgt werden, damit sie die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen weiterführen. Vorhandene Kredite sollen verlängert werden, neue Investitionsvorhaben sollen von den Banken zumindest teilweise finanziert werden. Wichtig auch für die Kosten der Fremdfinanzierung ist das Rating, das die jeweilige Bank für das Unter...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.3 Zielgruppe Lieferanten: Sichern guter Zahlungskonditionen

Lieferanten haben ein 2-faches Interesse an den Informationen im Lagebericht. Zum einen wollen Sie anhand des Jahresabschlusses feststellen, ob die Forderungen gegen das Unternehmen sicher sind. Ziel der Marketingaktivitäten im Lagebericht ist in diesem Fall der Lieferant, der seine guten Zahlungskonditionen im Geschäft mit dem Unternehmen beibehält und nicht aufgrund schlec...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.2 Gesellschafterdarlehen

"Um die Finanzsituation der Gesellschaft zu verbessern, wurden Gesellschafterdarlehen i. H. v. 1 Mio. EUR gewährt. Dies hat die Versorgung mit Fremdkapital deutlich vereinfacht."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1 Inhalt und Grundsätze

1.1 Erstellung des Lageberichts: Pflicht oder Kür? Grundsätzlich müssen Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften keinen Lagebericht erstellen. Dabei ermittelt sich die Einordnung in die Gruppe der kleinen, mittleren und großen Gesellschaften nach der folgenden Tabelle: Es gelten die folgenden Grenzen für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl (§§ 267 und 267a HGB...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.1 Externe Parameter vorsichtig integrieren

Jedes Unternehmen ist abhängig von mehr oder weniger vielen externen Parametern. Rohstoffpreise, Mitarbeiterverfügbarkeit, Digitalisierung oder die Notwendigkeit, Transporte durchzuführen, können einen großen Einfluss auf das Ergebnis haben. Die Forderungen nach Klarheit und Richtigkeit erfordern, dass diese Abhängigkeiten im Lagebericht genannt werden. Um die dabei entstehe...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7 Richtig formulieren: Beispiele aus der Praxis

Die richtige Formulierung einzelner Passagen aus dem Lagebericht ist individuell auf die Gesellschaft, auf den Geschäftsführer und auf die hauptsächlichen Adressaten abzustimmen. Praxis-Tipp Holen Sie sich Anregungen Besorgen Sie sich die Lageberichte anderer Gesellschaften aus Ihrer Branche, entweder aus den Geschäftsberichten von Aktiengesellschaften oder aus dem elektronisc...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.4 Investitionen vorsichtig beschreiben

Getätigte ebenso wie geplante Investitionen geben Aufschluss über die Erwartung des Geschäftsführers für die Zukunft seiner Gesellschaft. Da Leser des Lageberichts aus detaillierten Angaben Schlüsse ziehen können, muss die Beschreibung neuer Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge usw. sehr bedacht geschehen. Mitbewerber können aus den Investitionsbeschreibungen Rückschlüsse über die K...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.6 Umsatzrückgang im Ausland

"Der Absatz in Osteuropa ist um 30 % zurückgegangen. Ursächlich dafür ist die ungünstige Entwicklung der Währungskurse gegenüber dem Euro. Die im aktuellen Budget vorgesehenen Umsätze mit Polen, Ungarn und Rumänien sind zu 80 % mit Devisensicherungsgeschäften abgesichert. Damit ist die kontinuierliche Entwicklung in diesen Ländern gewährleistet."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.1 Keine Gewinnausschüttung

"Der Jahresüberschuss wurde laut Beschluss der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschüttet, sondern in die Rücklagen übernommen. Dadurch verbessert sich die Eigenkapitalsituation weiter. Das hat bei den Banken zu einer Verbesserung des Ratings geführt, woraus eine sichere Versorgung mit Krediten entstand."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.4 Lagerbestandserhöhung für Rohstoffe

"Die Bestände für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich um 500 T EUR erhöht. Dafür gibt es 2 Gründe. Zum einen haben sich die Preise der wichtigsten Rohstoffe für die gesamte Branche erhöht. Bei gleicher Menge ergibt sich ein höherer Wert. Zum anderen wurde aufgrund der erwarteten Preissteigerungen ein Vorrat angelegt, der größer ist als für das laufende Geschäft notwen...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.5 Lagerbestandsabbau für Fertigwaren

"Durch die neuen flexiblen Bearbeitungszentren sind die Fertigungszeiten für den Produktbereich Werkzeuge erheblich gesunken. Es war möglich, den Bestand an Fertigwaren erheblich zu reduzieren, ohne die Lieferfähigkeit zu gefährden." Oder: "Da der Absatzrückgang, bedingt durch die Wettbewerberaktionen, auch im kommenden Jahr anhalten wird, wurden die Bestände an Fertigwaren de...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.3 Preissteigerungen im Markt

"Die gestiegenen Rohstoffkosten machten im abgelaufenen Jahr eine moderate Preiserhöhung notwendig. Diese konnte bei den Kunden durchgesetzt werden, da die gesamte Branche von der Kostenerhöhung betroffen ist." Oder: "Die Kosten für wichtige Rohstoffe sind im abgelaufenen Jahr erheblich gestiegen. Da wegen der Absatzkrise keine Preiserhöhung im Markt durchgesetzt werden konnte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 44 Die Rechnungslegung im allgemeinen und die Aufstellung des Jahresabschlusses im Besonderen fällt als Aufgabe der Geschäftsführung dem Vorstand in seiner Gesamtheit zu. Er hat nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten 3 Monate eines Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahres...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 64 Die Aufstellung des Jahresabschlusses bei der Genossenschaft obliegt als Handlung der Geschäftsführung dem Vorstand. Gemäß § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Vorstand der Genossenschaft den aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahresabschluss aufzustellen und darüber hinaus noch einen Lagebericht zu erstatten. Nach § 336 Abs. 1 Satz 2 HGB sind...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.2 Prüfungskompetenz

Rz. 57 Die KGaA ist trotz ihres persönlich haftenden Gesellschafters eine Kapitalgesellschaft und unterliegt damit den Prüfungsvorschriften des § 316 Abs. 1 HGB. Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der KGaA von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hinsichtlich Kompetenzen und Fris...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 56 Bei der KGaA hat der mit der Geschäftsführung betraute, persönlich haftende Gesellschafter den Jahresabschluss sowie den Lagebericht entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264– 335 HGB) aufzustellen.[1] Auf Grund der Verweisung des § 278 Abs. 3 AktG auf die Vorschriften, die für die Aktiengesellschaft gelten, kann an dieser Stelle weitgeh...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.5 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 28 Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft stellt die GmbH & Co. KG[1] dar, deren – regelmäßig einziger – Vollhafter (eine GmbH), lediglich mit seinem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt haftet; somit wird eine indirekte Beschränkung der Komplementärhaftung erzielt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten, so dass dieser im Er...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.5 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 53 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Vorstand unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) nach der Vorlage des Jahresabschlusses an die Aktionäre diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks oder den Vermerk über die Versagung des Bestätigungsvermerks zum eletronischen Bundesanzeiger einzureichen. Darüber hinaus sind noch der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der E...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.2 Prüfungskompetenz

Rz. 46 Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der Aktiengesellschaft von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Als solche kommen Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB auch vereidigte Buchprüfer sowi...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.5 Besonderheiten bei der Umrechnung geschlossener Positionen nach HGB/EStG

Rz. 126 Das Fremdwährungsrisiko (Kursrisiko) beruht auf dem Umstand, dass Valutaposten (einschließlich der schwebenden Geschäfte) Wechselkursschwankungen zwischen dem Zeitpunkt des preisbestimmenden Geschäftsabschlusses und dem Zeitpunkt des erfolgsrealisierenden Zahlungsvorganges unterliegen. Wegen der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthaltenen Verpflichtung, Vermögensgegenständ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1.1 HGB

Rz. 7 Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Dabei hat er sich einer lebenden Sprache zu bedienen (§ 239 Abs. 1 HGB). Handelsbücher können auch in einer fremden – jedoch lebenden – Sprache und in einer fre...mehr