Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (b) Abstellen auf den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 242 Das Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB ist im Grunde Ausfluss der verfassungsrechtlichen Garantie einer Mindestbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG).[688] Dabei zielt der Pflichtteilsanspruch, wie bereits ausgeführt, darauf ab, den Pflichtteilsberechtigten wirtschaftlich (in Geld) so zu stellen, al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / cc) Feststellung der maßgeblichen steuerlichen Daten

Rz. 248 Folgt man der hier dargestellten Sichtweise und hält für die Ermittlung der anzusetzenden fiktiven/latenten Steuern allein die steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Pflichtteilsberechtigten für maßgeblich, müssen diese festgestellt und dem Erben gegenüber offengelegt werden, um ihm überhaupt erst eine Berechnung des jeweiligen Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aktive Bilanzposten ohne Vermögensgegenstands-/Wirtschaftsgut-Eigenschaft

Rn. 640 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aktive RAP (§ 250 Abs 1 HGB, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG) dienen als reine Verrechnungsposten der periodengerechten Verteilung von Aufwand, indem Ausgaben, vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, durch Aktivierung neutralisiert werden (s Rn 799ff). Aktive RAP verkörpern weder Sachen, Rechte oder tatsäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Ansatzebene Aktivamehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccd) Aktivierungswahlrecht

Rn. 639 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 HB: Liegt ein VG vor, besteht entsprechend des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs 1 S 1 HGB, s Rn 396) Aktivierungspflicht. Dies schließt den Geschäfts-/Firmenwert als fiktiven VG (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) ein. Ein auf VG bezogenes Aktivierungswahlrecht ist handelsrechtlich lediglich für selbst geschaffene immaterielle VG des AV vorgesehen (§ 24...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 269 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde.[750] Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[751] Das gilt beispielsweise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Rückstellungsarten

Rn. 863 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Das BiRiLiG hat in § 249 HGB die Transformation der europarechtlichen Vorgabe ganz spürbar "steuerneutral" vorgenommen, dh damals gültige BFH-Rspr so integriert, dass keine Veränderung der Besteuerungssituation aus der neuen handelsrechtlichen Gesetzeslage abgeleitet werden konnte. Beim Studium des § 249 HGB ist genau auf die Bilanzierungspf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf sti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Passiva.

Rn 6 Wegen der Abhängigkeit des Pflichtteilsanspruchs vom gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) sind Passiva lediglich Nachlassverbindlichkeiten und Lasten, die vorlägen, legte man allein die gesetzliche Erbfolge zu Grunde (MüKo/Lange Rz 10). Zu berücksichtigen sind grds Erblasserschulden und Erbfallschulden iSv § 1967 II, zB als Erblasserschulden vererbliche und zur Zeit des Er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Nachholung... / 3 Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz

Die Sonderabschreibung beträgt 20 bzw. 40 %, die beliebig auf den Begünstigungszeitraum von 5 Jahren verteilt werden kann. Es können 20 bzw. 40 % sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden. Es können 20 bzw. 40 % gleichmäßig mit 4 % bzw. 8 % auf 5 Jahre verteilt werden. Es können 20 bzw. 40 % beliebig verteilt werden, z. B. im 1. und 2. Jahr 0 %, im dritten Jahr 10 % und im 4. un...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 3. Latente Steuern

Differenzierende Wertansätze: Falls zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerrechtlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Jahren abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB)...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Latente Steuern

Rn. 113 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Latente Steuern können in Ausnahmefällen in fremder Währung entstehen und somit Gegenstand der Währungsumrechnung sein: Unterhalten UN eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung außerhalb der Euro-Zone, die ihre Bücher in fremder Währung führt und dort der Besteuerung unterliegt, können aus etwaigen Steuerwertabweic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts

Rn. 123 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsfälle

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Induziert durch die nach Maßgabe des § 256a vorzunehmende Währungsumrechnung, können insbesondere nachstehend aufgeführte Tatbestände latenzierungspflichtige Sachverhalte i. S. d. § 274 begründen (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 200): Steuerrechtlich unzulässige Durchbrechung des AK-Prinzips bei VG und Verbindlichkeiten mit e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Analyse des bilanziellen Eigenkapitals sowie wirtschaftliches Eigenkapital

Rn. 261 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in der Bilanz nach Maßgabe des § 266 Abs. 3 auszuweisende Abschlusskategorie "A. Eigenkapital" ist nicht identisch mit dem gesamten bilanziellen (wirtschaftlichen bzw. bilanzanalytischen) EK eines UN. Dieses ist vielmehr in einer gesonderten Rechnung zu ermitteln. Dabei sind zum einen Korrekturposten gegen den passivischen Abschlussposte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 51 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Infolge des BilMoG hat der Gesetzgeber die mit Satz 2 des § 250 Abs. 1 (a. F.) eingeräumten – von der h. M. zutreffend als europarechtswidrig gewerteten (vgl. anstatt vieler BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 18, m. w. N.) – Wahlrechte ersatzlos gestrichen. Ausweislich der RegB stand diese Vorschrift der mit der Bilanzrechtsmodernisierung angestr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 274 Latente Steuern

1 Überblick 1.1 Inhalt und Zweck Rz. 1 vorläufig frei Rz. 2 In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Aktive latente Steuern (Abs. 2 D.)

Rz. 100 Die Bilanzierung latenter Steuern ist konzeptionell mit dem Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung zu begründen. Latente Steuern spiegeln die steuerlichen Effekte aus Bilanzierungsunterschieden zwischen Steuer- und HB wider. Anzuwenden ist das Bilanzkonzept (sog. bilanzorientierte Methode), bei dem neben permanenten auch quasi-permanente Differenzen (Tempora...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.7 Passive latente Steuern (Abs. 3 E.)

Rz. 166 Analog zu den aktiven latenten Steuern (Rz 100) sind passive latente Steuern nach § 266 Abs. 3 Buchst. E HGB auch auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen. Mittelgroße und große KapG und KapCoGes sind verpflichtet, eine Steuerabgrenzung nach § 274 HGB vorzunehmen und im Fall eines Passivüberhangs passive latente Steuern anzusetzen. Zur Bilanzierung von la...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 110 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 98 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 122 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 35 Der Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung bedeutet, dass sämtliche aus temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträgen resultierenden aktiven und passiven Steuerlatenzen zusammengefasst und nur der Saldo hieraus ausgewiesen wird.[1] Hieran wird deutlich, dass sich das Aktivierungswahlrecht von § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nur auf den Aktivüberhang, nicht abe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser PersG gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der PersG selbst (Gesamthan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 274 HGB ist für mittelgroße und große KapG/KapCoGes i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB anzuwenden. Kleine KapG/KapCoGes sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Sie sind aber nicht daran gehindert, § 274 HGB auf freiwilliger Basis anzuwenden, wobei die Ansatzstetigkeit von § 246 Abs. 3 HGB zu beachten ist. Rz. 7 Machen kleine KapG/KapCoGes von der gr...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB neben den Vermögensgegenständen und Schulden erwähnt. Daneben führt § 247 Abs. 1 HGB das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auf. Das HGB klassifiziert demnach Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Ausweis in der Bilanz

Rz. 116 Für aktive und passive latente Steuern sind zwei separate Bilanzposten auf Aktiv- und Passivseite vorgesehen (§ 266 Rz 100 ff. und Rz 166 f.). Der Posten auf der Aktivseite ist mit "Aktive latente Steuern" (§ 266 Abs. 2 D HGB), der auf der Passivseite mit "Passive latente Steuern" (§ 266 Abs. 3 E HGB) zu bezeichnen. Gerade bei den passiven Steuerlatenzen sind häufig d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Grundlagen

Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den nächsten fünf Jah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.2 Steuerlatenzen bei Organschaft

Rz. 75 Die Besonderheiten steuerlicher Organschaften, nämlich das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung (Organgesellschaft) und zivilrechtlicher Verbindlichkeit (Organträger), führen dazu, dass prinzipiell zwei Methoden der Abbildung von Steuerlatenzen von Organgesellschaften möglich sind, die der formalen und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 103 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.1 Einführung

Rz. 1 Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) kommt es für die Gewinnauswirkung von Erträgen und Aufwendungen nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung oder Verausgabung an. Da der Gewinn zeit- bzw. periodengerecht zu ermitteln ist, sind Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich nicht oder nicht nur das Wirtschaftsjahr ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.3 Vorliegen eines Zahlungsvorgangs

Rz. 34 Die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Mangels einer gesetzlichen Definition der verwendeten Begriffe Ausgabe und Einnahme erfolgt eine Auslegung im betriebswirtschaftlichen Sinne, sodass nur solche Zahlungsvorgänge bilanziell abzugrenzen sind, bei denen eine betrieblich veranlasste Minderung bzw. Mehrung des Geldverm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 139 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 13 KleinstKapG dürfen gem. § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich nur auf die Posten mit Buchstaben-Gliederungspunkten des § 266 Abs. 2 und 3 HGB beschränkt. Die Reihenfolge der Posten gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB ist einzuhalten. Auf der Aktivseite sind die Positionen AV und UV sowie Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern sowie Unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.3 Beendigung von Organschaften

Rz. 83 Die Organschaften zugrunde liegenden Ergebnisabführungsverträge sind im Regelfall zeitlich befristet (fünf Jahre) und verlängern sich danach zumeist um ein Jahr, soweit nicht gekündigt wird. Darüber hinaus ist für Sonderfälle regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Hierzu rechnet als Hauptanwendungsfall die Veräußerung der Gesellschaftsanteile der...mehr