Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 119 § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht die Erfassung erfolgswirksamer Veränderungen der bilanzierten Steuerlatenzen und der GuV-Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" vor. Wie beim tatsächlichen Steueraufwand kann dies im Einzelfall dazu führen, dass aus dem Aufwandsposten ein Ertragsposten wird. Praxis-Beispiel Die GuV des Unt weist ein Ergebnis vor Steuern i. H. v. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 131 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 132 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 vorläufig frei Rz. 2 In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (Rz 17). Rz. 3 Die Ursache der Bi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Rechtliche Entstehung bzw. wirtschaftliche Verursachung

Rz. 35 Eine Verbindlichkeitsrückstellung erfordert weiterhin, dass sie am Abschlussstichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Bei Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte ist für die Passivierungspflicht der jeweils frühere maßgeblich.[1] Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verpflichtung ist demgegenüber für die Passivierung ohne Bedeutung. Er spielt aber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.5 Kriterium der "bestimmten Zeit"

Rz. 43 Ausgaben und Einnahmen sind nach § 250 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG nur auszuweisen, wenn sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sind sie hingegen keinem bestimmten Zeitabschnitt zurechenbar, kommt eine Bilanzierung nicht in Betracht.[1] Dieses Kriterium dient der Objektivierung der Rechnungslegung und d...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.4 Vorliegen der Erfolgswirksamkeit des Vorgangs

Rz. 37 Das richtige Verständnis der Rechnungsabgrenzung erfordert eine eindeutige Unterscheidung zwischen Ausgabe und Aufwand auf der einen sowie Einnahmen und Ertrag auf der anderen Seite. So führen – wie oben beschrieben – Zahlungsvorgänge zu einer betrieblich veranlassten Minderung bzw. Mehrung des Geldvermögens (Rz 34). Voraussetzung für das Vorliegen von Aufwendungen bz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 § 266 HGB gilt für folgende Unt: KapG und haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a HGB; Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 HGB), wobei hier besondere Vorschriften für den Ausweis des EK gelten (§ 337 Abs. 2 HGB); Unt, die unter das PublG fallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 PublG), haben § 266 HGB für ihren Jahresabschluss sinngemäß anzuwenden; Nicht-KapG, die weder unter § 264a ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.5 Ausländische Betriebsstätten

Rz. 92 Weicht bei ausländischen Betriebsstätten eines nach HGB-rechnungslegungspflichtigen Unt das handelsrechtliche Nettovermögen der Betriebsstätte (bei Freistellung gem. Doppelbesteuerungsabkommen) vom steuerlichen Wertansatz ab, so entstehen temporäre Differenzen.[1] Solche Differenzen können bspw. dadurch auftreten, dass im handelsrechtlichen Nettovermögen das Anlagever...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Definition der Bilanzsumme (Abs. 2)

Rz. 17 Der § 293 Abs. 2 HGB dient der Klarstellung, dass die Definition der Bilanzsumme in § 267 Abs. 4a HGB auch auf Konzernabschlüsse entsprechend anzuwenden ist. § 267 Abs. 4a HGB legt fest, dass sich die Bilanzsumme aus den Posten A–E des § 266 Abs. 2 HGB zusammensetzt (§ 267 Rz 13 ff.). Entsprechend entfaltet das Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274 Abs...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.6 Investmentfonds

Rz. 94 Bei Anteilen an Investmentfonds, die vom Bilanzierenden gehalten werden, erfolgt deren handels- und steuerrechtliche Abbildung unterschiedlich. Handelsrechtlich wird der einheitliche VG "Anteil am Investmentfonds" bilanziert, der nach den allgemeinen Regelungen bei Zugang zu AK und in der Folge zu fortgeführten AK bilanziert wird. Eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.4 Asset deal bei Unternehmenserwerben

Rz. 90 Werden Unt oder Unternehmensteile im Wege eines asset deals vom bilanzierenden Unt übernommen, stellt sich ebenfalls das Erfordernis der Berücksichtigung von latenten Steuern. Im Regelfall ergibt sich beim asset deal ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem (Gesamt-) Kaufpreis und der Summe der Zeitwerte der übernommenen VG und Schulden. Dieser ist als GoF gem. §...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Rückstellungen

Rz. 117 Das HGB enthält zum Ansatz von Rückstellungen eine Spezialvorschrift in § 249 HGB. Auf die dortigen Ausführungen wird hier verwiesen (§ 249 Rz 7 ff.). Zum Ausweis ist anzumerken, dass Ekfl. und Nicht-KapCoGes zumindest den gesonderten Ausweis der Pensionsrückstellungen vorzunehmen haben, soweit es sich um wesentliche Beträge handelt, da diesen wegen ihres langfristig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Begrifflichkeit und Abgrenzung zu eigenkapitalähnlichen Posten

Rz. 126 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite nur das EK, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, der passive RAP und passive latente Steuern als Untergliederung genannt. Dennoch ist es üblich, im Anschluss an das EK bestimmte Positionen zu ergänzen, die formell nicht die Eigenschaften des EK erfüllen.[1] Diese Posten werden auch Quasi-EK oder Eigenkapitalsurroga...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.5 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Ebenso wie bei der Schuldenkonsolidierung kann gem. § 304 Abs. 2 HGB auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung ist. Wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt, gibt es ein Wahlrecht, die im Konzern hergestellten Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen dem Konzernhöchstwert und dem Konzernmindestwert ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.7 Sonstige Vermögenswerte (aktive Rechnungsabgrenzungen)

Rz. 99 Eine Definition des Rechnungsabgrenzungspostens findet sich weder im Rahmenkonzept noch in IAS 1. Die Notwendigkeit eines Abgrenzungspostens ergibt sich aus dem Grundsatz der Periodenabgrenzung. Ein Abgrenzungsposten ist gemäß IAS 1.26 nur dann zu aktivieren, wenn er die Definition des Vermögenswertes (s. Rz. 33) erfüllt. Ist die Definition erfüllt, besteht eine Ansat...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.1 Gliederung

Rz. 29 Die Vorschriften des IASB enthalten keine verbindlichen und rechtsformspezifischen Gliederungsvorschriften für die Bilanz, wie sie aus § 266 HGB und § 330 HGB bekannt sind. Es werden lediglich Mindestanforderungen an die Gliederung der Bilanz gerichtet. So soll die Darstellung dazu geeignet sein, das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu vermit...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.1 Rückstellungen (provision)

Rz. 104 Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist.[1] Die Verpflichtung des Unternehmens kann rechtlicher oder faktischer Art sein. Während eine rechtliche Verpflichtung aus einem Vertrag (privatrechtliche Grundlage) oder einem Gesetz (öffentlich-rechtliche Grundlage) resultiert, handelt es sich bei einer faktischen Verpflichtung u...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Angaben zu latenten Steuern (Abs. 1 Nr. 21–22a)

Rz. 120 Angaben zu latenten Steuern sollen die Grundlagen für die bilanzierten latenten Steuern erläutern. Aufgrund der Gesamtdifferenzbetrachtung beschränkt sich die Angabepflicht nicht auf die Bilanzposten, es ist vielmehr eine differenzierte Darstellung vorzunehmen. Hierzu gehören auch Angaben zu nicht bilanzierten temporären Differenzen. Des Weiteren sind wegen des Wahlr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.12 Angaben zum Handelsbestand (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 82 Die Pflichtangabe für Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, beschränkt sich aufgrund des Verweises auf § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB ausschl. auf Kreditinstitute. Ziel der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert ist es, die Bewertung des meist sehr kurzfristig angelegten Handelsbestands der Banken ohne Anwendung des Imparitätsprinzips ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.1 Allgemeiner Anwendungsbereich

Rz. 3 Mit dem BilMoG [1] sind die Angabepflichten nach § 314 HGB erheblich erweitert worden. Ursächlich hierfür sind die umzusetzenden EU-Richtlinien, die sich in der Neufassung der Nr. 2, 2a, 8, 9 u. 13 niedergeschlagen haben. Anzuwenden sind diese für Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2008 beginnende Gj. Des Weiteren sind aufgrund geänderter Ansatz- und Bewertungsvorschr...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8.2 Latente Steuern aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Handels- und Steuerbilanz im Zuge der Folgebewertung

Auch beim Verzicht auf die Erfassung latenter Steuern auf die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zugangszeitpunkt können dennoch im Rahmen der Folgebewertung latente Steuern entstehen. Denn im Zuge der Folgebewertung (d. h. nach der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts) können temporä...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8.1 Latente Steuern aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung des GoF in der Handels- und Steuerbilanz zum Zugangszeitpunkt

Im obigen Praxisbeispiel ergibt sich im Zuge des Erwerbs einer Sachgesamtheit durch die Huber GmbH sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz jeweils ein Geschäfts- oder Firmenwert in gleicher Höhe. Ursächlich hierfür ist, dass die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden in beiden Rechenwerken gleich hoch bewertet werden. Die Frage nach der Erfassung latent...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8 Latente Steuern

Erwirbt ein Unternehmen eine Sachgesamtheit von Vermögensgegenständen und Schulden gegen Zahlung eines Gesamtkaufpreises, so muss – wie oben dargestellt – der Unterschiedsbetrag, um den der Gesamtkaufpreis für die Sachgesamtheit den Zeitwert der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, als Geschäfts- oder Firmenwert in der Handelsbi...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschiedliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die Huber GmbH erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 435.000 EUR (Asset Deal). Die folgende Tabelle zeigt die zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden des Einzelunternehmens Müller jeweils zum Buchwert und Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Stille Reserven (= bei Aktiva ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.1 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17 (Kurz-)Checkliste Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 92 Dies ist lediglich eine Kurzdarstellung der umfangreichen Angabenotwendigkeiten nach IFRS. Zudem ist zu beachten, dass nach § 315e HGB von den Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels nur § 294 Abs. 3, § 297 Abs. 2 Satz 4, § 298 Abs. 1 HGB, dieser jedoch nur i. V. m. den §§ 244 und 245 HGB, ferner § 313 Abs. 2 und 3, § 314 Abs. 1 Nr. 4, 6, 8 und 9, Abs. 2 Satz 2 HGB...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.3 Eine passive Rückstellung für latente Steuern kommt nicht infrage

Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht)[2], kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht)[3] für latente Steuern gebildet werden. Ist ab...mehr

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Garantierückstellung / 2.3 Rückstellung für latente Steuern

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht), [2] kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht) [3] für latente Steuern gebildet werden. Ist a...mehr