Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 2 Liste der in einigen Drittstaaten geltenden Mehrwertsteuersätze

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.4 Energieausweis

Energieausweise sind eine Kurzzusammenfassung von Wärmeschutznachweisen und enthalten wesentliche Informationen und Kennzahlen für Gebäude (siehe hierzu auch ausführlich Kap. B.VI.4.6). Nach § 80 GEG müssen in den folgenden Fällen Energieausweise erstellt werden bei Neuerrichtung eines Gebäudes, Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, en...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Angaben nach der Taxonomie-VO (EU) 2020/852

Rn. 282a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Berichtspflichten in der nichtfinanziellen Erklärung resultieren unmittelbar aus der sog. EU-Tax-VO 2020/852 (ABl. EU, L 198/13ff. vom 22.06.2020) und in deren Folge erlassenen delegierten Rechtsakten (vgl. EU-KOM (2021b) und EU-KOM (2021c)). Nach Art. 8 der Tax-VO müssen UN, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Leasing

Berkau/Msiza/Neethling, Lease Modifications in the Lessor’s Books, KoR 7-8/2024, S. 297; Harms, IFRS 16 und ASC 842 – Grundlagen und wichtige Unterschiede, KoR 7-8/2024, S. 284; Berkau, Die Bilanzierung und Änderung von Leasingverträgen aus Leasingnehmer- und -gebersicht: Case Study, IRZ 6/2024, S. 265; Lüdenbach, Sale-and-operate-lease-back über ein zu bebauendes Grundstück,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.1.7 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.[1] Es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die entweder über eine sachverständige Bestätigung verfügen, wonach sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Bischof...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft: Strate... / 3.3 Geschäftsprozesse und Geschäftsmodell

Die Einführung neuer Geschäftsmodelle, die auf Prinzipien der Kreislaufwirtschaft basieren, ist für Unternehmen zunehmend unverzichtbar, erfordert jedoch eine ganzheitliche Überarbeitung bestehender Geschäftsmodelle. Unternehmen müssen in Erwägung ziehen, ihre Geschäftsmodelle so anzupassen, dass sie Dienstleistungen wie Sharing, Leasing, Reparaturdienste aber auch Rückwärts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Private Sachverständige, Abs. 1 f bzw. Nr. 2.3.1.3 und 2.3.2.2 ARB 2012

Rz. 342 Grundsätzlich erstattet der Rechtsschutzversicherer die Kosten für Sachverständige nur insoweit, als es sich um Sachverständige handelt, die von einem Gericht herangezogen worden sind (§ 5 Abs. 1 c ARB). Im Bereich der Inlandsfälle macht § 5 Abs. 1 f ARB hiervon für zwei Sachverhalte eine Ausnahme: Rz. 343 Schaltet der Versicherungsnehmer einen öffentlich bestellten t...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Vorschrift des § 4h EStG ist grundsätzlich auf alle Stpfl. und Personengesellschaften (bzw. "Betriebe"[1]) anwendbar. Die Zinsschranke erfasst sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Stpfl. Lediglich sachlich erfolgt durch § 4h Abs. 3 S. 1 EStG eine Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn, werden also Zinsen, die ursächlich zu einem im Inland nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.2 Der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen

Rz. 43 Der Anwendungsbereich der Zinsschranke ist weit gefasst. Wie bereits erwähnt, erfasst sie den Aufwand aus der nicht an eine Mindestdauer gebundenen Überlassung von Geldkapital, jedoch nicht von Sachkapital.[1] Definiert werden der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen als "Vergütungen für Fremdkapital, wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.12 Leistungen im Zusammenhang mit Seetransport-Containern

Rz. 136b Dienstleistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der Schiffsladung bestimmt sind, sind von der Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG erfasst. Es handelt sich um Vermietung, Leasing, Be- und Entladen, Lagern und Reparaturen von Seetransport-Containern.[1] Für die Reparatur von Containern kommt auch § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 7 UStG als Lohnveredelung an Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 4 Immaterielles Vermögen im Anhang

Rz. 75 Im Anhang sind genauso wie für die anderen Sachverhalte aus Bilanz und GuV-Rechnung auch die das immaterielle Vermögen betreffenden Erläuterungen vorzunehmen.[1] Neben den bereits aufgezeigten Erläuterungspflichten und den im Folgenden aufzuzählenden Erläuterungserfordernissen erlangt im Zusammenhang mit dem immateriellen Vermögen insbesondere die Regelung des § 285 N...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.3 Finanzierungs-Leasing

Rz. 32 Beim Finanzierungs-Leasing werden Verträge über eine i. d. R. unkündbare Laufzeit geschlossen, die regelmäßig einen Großteil der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abdeckt. Finanzierungs-Leasing erfolgt i. d. R. zur eigenkapitalschonenden Finanzierung einer Investition. Die typischen Eigentümerrisiken des Leasinggegenstands trägt der Leasingnehmer. Rz. 33 Man untersc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Operating-Leasing

Rz. 31 Leasingverhältnisse mit unbestimmter oder kurzer Laufzeit, die von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung bestimmter Fristen ohne weitere Verpflichtungen jederzeit gekündigt werden können, werden als Operating-Leasing bezeichnet. Operating-Leasing-Verträge weisen insoweit Ähnlichkeiten mit einem klassischen Mietvertrag auf. Die Gefahren einer wirtschaftlichen Entwer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Leasing

2.3.3.1 Begriff Rz. 28 Im deutschen Recht existiert keine Legaldefinition zum Begriff Leasing. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch bezeichnet Leasing die gewerbsmäßige Überlassung von Anlagegegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts, ohne dass dafür (sofort) der volle Kaufpreis zu zahlen ist. Wirtschaftlich stellt Leasing somit eine Sonderform dar, um den Bedarf nach An...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.6 Leasing

Rz. 42 Ist handelsrechtlich die Zuordnung eines Leasinggegenstands (§ 246 Rz 34 ff.) zum Leasingnehmer vorzunehmen, so gilt der Barwert der Leasingraten als Anschaffungspreis des Leasinggegenstands. Aus den Leasingraten sind zu diesem Zweck allerdings diejenigen Anteile herauszurechnen, die auf zukünftige Dienstleistungen des Leasinggebers (bspw. Wartungsarbeiten) entfallen;...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.1 Begriff

Rz. 28 Im deutschen Recht existiert keine Legaldefinition zum Begriff Leasing. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch bezeichnet Leasing die gewerbsmäßige Überlassung von Anlagegegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts, ohne dass dafür (sofort) der volle Kaufpreis zu zahlen ist. Wirtschaftlich stellt Leasing somit eine Sonderform dar, um den Bedarf nach Anlagegegenstände...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.4 Immobilienleasing

Rz. 48 Die Zurechnung von Gebäuden erfolgt beim steuerlichen Vollamortisationserlass für Immobilien entsprechend der Zurechnung beim oben dargestellten Vollamortisationserlass für Mobilien (Rz 41), da die geregelten Vertragsvarianten identisch sind. Der Grund und Boden wird, mit Ausnahme von Verträgen mit einer günstigen Kaufoption und beim Spezialleasing, dem Leasinggeber z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.3 Softwareleasing

Rz. 45 Nach der Rechtsprechung des BGH[1] sind Standard- und Individual-Software bewegliche Sachen, die damit auch Gegenstand üblicher Leasingverträge sein können.[2] Die Zurechnung erfolgt damit gem. den steuerlichen Leasingerlassen; d. h., auch hierbei ist grds. zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen zu differenzieren. Die Klassifizierung eines Softwareleasingvertra...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.5 Bilanzierung von Leasingverträgen

Rz. 51 Bleibt der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer, hat er den Leasinggegenstand weiterhin in seiner Bilanz auszuweisen und nach allgemeinen Bewertungsregeln fortzuführen. Der Leasingnehmer erfasst die Leasingraten, wie bei einem Mietvertrag, als Aufwand. Bei einem nicht sachgerechten Ausgleich von Nutzungswert und Leasingraten hat eine Abgrenzung der Leasingraten zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.2 Mobilienleasing

Rz. 38 Die Zurechnung von beweglichen Leasinggegenständen (Mobilien) erfolgt nach den Leasingerlassen aus den Jahren 1971 und 1975 sowohl bei Voll- als auch bei Teilamortisationsverträgen grds. beim Leasinggeber.[1] Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagevermögen in der Bilanz. Ein Ausweis des Leasinggegens...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 3 C. 4.)

Rz. 155 In den Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" werden Verpflichtungen aus von Dritten erfüllten Umsatzgeschäften, deren eigene Gegenleistung noch offensteht, ausgewiesen. Die Verpflichtung kann aus erfüllten Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnlichen Verträgen entstehen; dazu zählen auch Provisionsverbindlichkeiten. Etwaig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.1 Spezialleasing

Rz. 37 Beim Spezialleasing erfolgt immer eine Zurechnung beim Leasingnehmer.[1] Spezialleasing ist anzunehmen, wenn der Leasinggegenstand den Bedürfnissen des Leasingnehmers derart angepasst wurde, dass dieser ausschl. von dem Leasingnehmer wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann.[2] Praxis-Beispiel Der LN hat einen Leasingvertrag (Laufzeit 90 Monate) über einen Spezia...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 128 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können die Momentaufnahme des Jahresabschlusses über die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus zielorientiert beeinflussen.[1] Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die sich auf Ansatz oder Bewertung von VG und Schulden auswirken, sofern sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach Einschätzung des Abschlussprüfers de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.3 Zeitpunkt

Gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG muss der Energieausweis den Interessenten spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins entweder im Original oder zumindest in Kopie vorgelegt werden, wobei auch ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung genügt. Findet eine Besichtigung nicht statt, muss der Verkäufer nach § 80 Abs. 4 Satz 3 GEG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.1 Verpflichtete

§ 87 GEG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Als Immobilienanzeige ist insoweit nicht nur die Anzeige in Printmedien, wie etwa Zeitungen, anzusehen, sondern auch Anzeigen insbesondere in den Immobilienportalen im Internet. Liegt jedenfalls im Fall des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen se...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.5 Sale and lease back

Rz. 50 Beim Sale and lease back wird im ersten Schritt der Leasinggegenstand vom zukünftigen Leasingnehmer/Verkäufer an den Leasinggeber/Käufer verkauft. Im nächsten Schritt wird ein Leasingvertrag abgeschlossen, nach welchem der Leasingnehmer/Verkäufer den Leasinggegenstand zurückleast. Sale-and-lease-back-Transaktionen werden in der Praxis i. d. R. zur Generierung von Liqu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insb. §§ 242ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebildet ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.5 Größenabhängige Überlegungen

Rz. 214 Eine weitere Gestaltung könnte darauf abzielen, die größenabhängigen Grenzwerte, die rückwirkend für Gj, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben, deutlich erhöht wurden (§ 267 Rz 1),[1] zu unterschreiten, sodass die jeweils günstigeren Offenlegungsvorschriften zur Anwendung kommen. Im Ergebnis wird damit versucht, große Ges. unter die Regelungen für mittelgroße fallen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Zurechnung von Leasinggegenständen

Rz. 34 Entscheidendes Kriterium für die handelsrechtliche Bilanzierung von Leasingverträgen ist die Zurechnung des Leasinggegenstands. Handelsrechtlich existieren keine konkreten/eigenen Zurechnungskriterien. Damit erfolgt handelsrechtlich die Zurechnung nach den allgemeinen Grundsätzen zum zivilrechtlichen Eigentümer. Stimmen zivilrechtliche Gestaltung und wirtschaftlicher ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr