Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / Zusammenfassung

Begriff Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten (auch sog. Sterbeübergangszeit) Hinterbliebenenrente in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. einer Altersrente des Versicherten. Die Dauer des Sterbevierteljahres richtet sich dabei auch danach, ob der verstorben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 5 Notwendige Angaben und Nachweise

Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt: Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben. In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.2 Auskunftsverweigerungsrecht

Rz. 119 Auskünfte, die die verpflichtete Person oder einen in § 15 AO bezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.[1] Angehörige i. S. v. § 15 AO sind: der Verlobte, der Ehegatte oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Eheg...mehr

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Rentensplitting / 6 Gründe für/gegen ein Rentensplitting

Ob sich ein Rentensplitting lohnt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Durch das Rentensplitting stellen sich beide Ehegatten/Lebenspartner so, als hätten sie gleich hohe Anwartschaften während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erworben, verbunden mit einem Verlust eines Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente. Berücksichtigt werden müssen insbesondere zukünftige Entwicklu...mehr

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Grenzpendler / 5 Splittingtarif auch für EU- bzw. EWR-Gastarbeiter

Den Splittingtarif können neben den EU- bzw. EWR-Einpendlern auch die im Inland wohnhaften EU- bzw. EWR-Gastarbeiter erhalten, die den Familienwohnsitz am Wohnort des Ehe-/Lebenspartners in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben. Für den Personenkreis der unbeschränkt steuerpflichtigen EU-/EWR-Staatsangehörigen mit inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt[...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Steuerklassenwahl bei verheirateten Arbeitnehmern

Übt ein Ehe-/Lebenspartner eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Lohnsteuerabzug entsprechend der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus und ist der andere Ehe-/Lebenspartner gleichfalls berufstätig, können sie wählen, ob beide nach der Steuerklasse IV – ggf. mit "Faktor"[1] – oder ob einer nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse V besteuert werden w...mehr

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Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / C. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen des Vermögens

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens vorausschauend im Auge behalten. Ist beispielsweise absehbar, dass der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner die liquiden Barmittel zum Lebensunterhalt benötigt, sollten diese keinesfalls vorschnell an die Abkömmlinge abgeschichtet werden. Ist der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner jedoch durch entspre...mehr

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Rentenabfindung / 1 Witwen-/Witwerrenten aus der Rentenversicherung

Witwen-/Witwerrenten werden bei der ersten Heirat/Wiederheirat oder der ersten Begründung/Wiederbegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Antrag abgefunden.[1] Dies gilt sowohl für Witwen-/Witwerrenten nach dem letzten Ehegatten bzw. Lebenspartner[2] als auch für Witwen-/Witwerrente an frühere Geschiedene.[3] Witwen-/Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten/Leb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.1 Leistungssatz

Zum Leistungssatz verweist das Kurzarbeitergeld auf die entsprechenden Regelungen zum Arbeitslosengeld. Den erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten danach Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben sowie deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind in diesem Sinne hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommens...mehr

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Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Begriff Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung alle Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs nehmen beide Ehepartner aus der Ehezeit die gleichen Versorgungsanrechte in ihr zukünftiges Leben mit. Die Ausführungen in diesem Stichwort gelten sinngemäß au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.2 Aus der Familienversicherung ausgeschiedene Personen

Für Personen, deren Familienversicherung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung erlischt oder die nur deswegen nicht besteht, weil der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner nicht gesetzlich krankenversichert ist und ein Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR, 2023: 66.600 EUR) erzielt, kommt ebenfalls die "obligatorische"...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) Natürliche Personen

Rz. 117 Der Kreis der natürlichen Personen, die mit einer Führungsperson eng verbunden sind, umfasst nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 MMVO:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen. Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ist, die hohe A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 7 Faktorverfahren führt zu Veranlagungspflicht

Das Faktorverfahren ist nach Ablauf des Jahres an eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer geknüpft.[1] Zwar bewirkt das Faktorverfahren, dass die im Lohnsteuerverfahren für beide Ehe-/Lebenspartner einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in etwa der Jahreseinkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung entsprechen. Veränderungen hinsichtlich der angenommenen Höhe der Lohnbezüge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 4 Zeitraum der Gültigkeit des Faktors

Der Faktor gilt für 2 Jahre, d. h. bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Faktor erstmals gilt oder zuletzt geändert worden ist.[1] Anders als beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung besteht kein Wahlrecht, ob der Faktor für ein oder 2 Kalenderjahre bestehen soll, der Antrag gilt automatisch für 2 Kalenderjahre. Soll ab dem Folgejahr eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 3 Beantragung des Faktors

Für das Faktorverfahren ist ein gemeinsamer Antrag beider Ehe-/Lebenspartner erforderlich. Für den Antrag gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Der Antrag kann längstens bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor gilt vom Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbeschränkt steuerpflichti... / 4 Fiktive Steuerpflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staates können in beschränktem Maße die Vorteile der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner oder der Zusammenveranlagung von Ehe-/Lebenspartnern (Splitting) in Anspruch nehmen, obwohl es an der dafür erforderlichen unbeschränkten Steuerpflicht des Ehe-/L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.4 Steuerklassenwechsel

Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur bearbeitet werden, wenn beide Ehepartner ihn unterschreiben. Seit 2018 ist aber der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV auf einseitigen Antrag nur eines Ehe-/Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehe-/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Ein Steuerklassen...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ermittlung der Gestaltungsziele des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Praxistipp Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 3.3 Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad/Im Haushalt lebende Pflegeperson

Übernimmt die Verhinderungspflege eine Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt. Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sind: Eltern, Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder), Großeltern, Enkelki...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 3 Werbungskosten aus Arbeitnehmertätigkeit

Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können als Freibetrag eingetragen werden, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigen.[1] In Betracht kommen z. B. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisekosten und Mehraufwendungen bei doppeltem Haushalt, falls der Arbeitgeber diese Aufwendungen nicht steuerfre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 1.1 Verheiratete/Verwitwete

Nach dem bis zum 31.12.2001 gültigen System der Versorgung von Verheirateten und Verwitweten erhielt zu Lebzeiten jeder der beiden Ehegatten seine eigene Versichertenrente. Verstarb einer der beiden Ehegatten, wurde dem anderen zu seiner eigenen Versichertenrente eine Hinterbliebenenrente gewährt. Diese Hinterbliebenenrente wurde von der Versichertenrente des Verstorbenen ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 6 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige

Der Arbeitnehmer kann vermögenswirksame Leistungen auch auf Verträge anlegen lassen, die von seinem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen, von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartnern oder von seinen Kindern abgeschlossen worden sind, solange die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres der vermögenswirksamen Leistung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 8 Krankenkassenwahl

Familienversicherte Angehörige verfügen im Hinblick auf die leistungspflichtige Krankenkasse grundsätzlich über kein Wahlrecht. Der familienversicherte Ehegatte/Lebenspartner kann durch die bedingungslose Koppelung an die Mitgliedschaft des Ehegatten/Lebenspartners nur bei dessen Krankenkasse Leistungsansprüche geltend machen; bei Kindern bestimmt das Mitglied die Krankenkas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 2.1 Einkommensgrenzen

Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers im Sparjahr folgende Beträge nicht übersteigt: Bei Einzelveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.1 Mögliche Steuerklassenkombinationen

Ehe-/Lebenspartner können wählen zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV (Grundfall, automatische ELStAM-Vergabe) [1] der Steuerklassenkombination III/V (Wahl durch gemeinsamen Antrag)[2] und dem Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV[3] (Wahl durch gemeinsamen Antrag). Die Steuerklassenkombination IV/IV wird zum gesetzlichen Regelfall für Ehegatten und die S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 1.4 Bezieher einer Rente und Altenteiler

Bezieher einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sind ebenfalls versicherungspflichtig. Das Gleiche gilt für Altenteiler, die in den letzten 15 Jahren vor der Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate als landwirtschaftliche Unternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige nach dem KVLG 1989 versichert waren sowie der hinterblie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB)

Rz. 102 Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die Gütertrennung vereinbart haben oder für die kraft Gesetzes der Güterstand der Gütertrennung gilt, bestehen keine güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

In der Unfallversicherung bestehen in der Rentenversicherung vergleichbare Regelungen zum Sterbevierteljahr.[1] Die Witwe/der Witwer oder überlebende Lebenspartner hat im Sterbevierteljahr Anspruch auf Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Nach dem Sterbevierteljahr ist für die Witwen-/Witwerrente in der Unfallversicherung ein gerin...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Einführung in die Entg... / 1 Vorliegen von bAV

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet neben der arbeitsrechtlichen auch die steuerrechtliche Grundlage für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Tod, Invalidität zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.2 Gemeinsamer Haushalt

Von einem gemeinsamen Haushalt wird ausgegangen, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an der gleichen Stelle (z. B. Haus, Wohnung) haben und in Wirtschaftsgemeinschaft leben. Es ist auf den Lebensmittelpunkt abzustellen. Ein nur vorübergehendes Wohnen außerhalb des gemeinsamen Haushalts ist unschädlich. Achtung Erweiterter Haushaltsbegriff Ein gemeinsamer Haushalt be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 5 Unfallversicherung

Landwirtschaftliche Unternehmer, die Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sind kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalhandelsgesellschaften regelmäßig wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 5 Abänderung

In bestimmten Fällen kann auch eine bestandskräftige Entscheidung über das Rentensplitting geändert werden. Eine Abänderung ist möglich, wenn sich nachträglich eine Änderung in der Höhe der ehezeitlichen bzw. lebenspartnerschaftszeitlichen Rentenansprüche bei mindestens einem der Ehegatten bzw. Lebenspartner ergibt. Verändern sich die zu übertragenden Entgeltpunkte um mehr a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 4 Alterssicherung

Versicherungspflichtig in der Alterssicherung der Landwirte sind: Landwirte, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen die Mindestgröße erreicht und die landwirtschaftliche Tätigkeit ständig ausgeübt wird, die Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer und gemäß § 1a ALG auch die Lebenspartner und im Unternehmen mitarbeitende Familienangehörige. 4.1 Landwirte Landwirt i. S. d. § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastungsbetrag / 1 Ziel der Leistung

Mit dem Entlastungsbetrag besteht in der häuslichen Pflege ein zusätzlicher Leistungsanspruch, um zusätzliche Angebote zu finanzieren. Insbesondere werden für die pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen und Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 5.4 Alt-Lebenspartnerschaften

Bei Lebenspartnerschaften, die am 1.1.2005 bereits bestanden, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn die Lebenspartner bis zum 31.12.2005 eine entsprechende notariell-beurkundete Erklärung gegenüber dem Amtsgericht abgegeben haben. Wurde keine Erklärung abgegeben und kommt es nach dem 30.9.2017 zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe, findet grundsätzlich...mehr